ich habe mich bereits zum Thema VWL eingelesen, hätte aber gerne weitere fachkundige Informationen dazu von euch. Ich weiß, dass man einmal in einen Bausparplan investieren kann und einmal in einen Fondsparplan. Kombinationen sind (soweit ich das gelesen habe) auch möglich.
Wo sind jedoch die Unterschiede? Was wäre hier zu empfehlen? Kann direkt gesagt werden, dass Fonds die bessere Wahl ist? Wenn ja, welche Fonds sind hier empfehlenswert?
Weitere Daten: Mein Arbeitgeber zahlt 40 Euro dazu und ich selbst möchte auch etwa 50 Euro dazugeben.
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Hallo Spider,
Zitat von spider89
Wo sind jedoch die Unterschiede? Was wäre hier zu empfehlen? Kann direkt gesagt werden, dass Fonds die bessere Wahl ist?
pauschal kann man gar nichts empfehlen. Es kommt auf Dich an, was Du mit dem Geld erreichen möchtest und wie hoch Deine Risikoneigung ist.
Kurz und einfach:
Bausparen hat sichere Zinsen in fester Höhe und ist auf jeden Fall eine interessante Sache, wenn Du den Kauf/Bau einer Immobilie planst.
Fondssparen ist ein etwas missverständlicher Begriff. Der Fonds ist nur der rechtliche Rahmen. Es kaumt auf den Inhalt an.
Bei VL geht es um Fonds mit Schwerpunkt auf Aktien. Also musst du über die Eigenschaft einer Anlage in Aktien im Allgemeinen und eines Aktien-Fonds-Sparplanes im Besonderen nachdenken.
Aktienfonds bieten -ganz grob gesagt- höhere Chancen auf mehr Rendite, sind dafür aber auch wesentlich risikoreicher.
Mehr zum Thema Sparpläne findest Du hier.
Wahrscheinlich lohnt es sich auch mal, in diesem Blog etwas zu stöbern.....
Zitat von spider89
Wenn ja, welche Fonds sind hier empfehlenswert?
Wichtiger ist die Frage, wo Du investieren willst. Z.B. Europoa, weltweit oder ein bestimmtes Land. Dann den Fonds raussuchen, der dazu passt.
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Hallo spider,
in einen BSV der über die VWL durch Arbeitgeber läuft würde ich nicht mehr als 40€ mtl. inverstieren, da du pro Jahr die staatliche Förderung (9%-bei min. 7 Jahre Laufzeit) nur auf 470€ bekommst.
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Hallo,
Zitat von Naseweis
Richtig wäre, dass für die vermögenswirksame Leistung es 2 verschiedene Verträge gibt, die aber miteinander nichts zu tun haben.
Zum 1. einen Bausparvertrag.
Zum 2. eine Anlage mit Aktien-Fonds.
das sind die beiden Sparformen, welche noch bezuschusst werden.
Das Vermögensbildungsgesetz lässt auch Lebensversicherungen und Banksparpläne zu.
Wenn man über der Einkommensgrenze für die Förderung liegt, spielt dann nur die Frage eine Rolle, welche Anlageform am besten zu einem passt.
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Weiterhin sind bei VWL Angeboten zu beachten das 2/3 der Anlage als mündelsicher anzulegen sind durch den Anbieter. Dadurch entstehen auch die geringeren Zinssätze.
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Hi Europaule,
Eigentlich nicht, der Staat der ja hier auch nochmal zuschiesst will ja das hohe Risiko bei Anlagen als vermögenswirksame Leistung so gering wie möglich halten. Den es heisst ja vermögenswirksam bzw. vermögensbildende Leistungen.
Daher diese Regelungen. Soweit mir das aus meiner Aubildungszeit noch richtig in Erinnerung ist, gelten diese Bestimmungen auch bei Lebensversicherungen generell mit der mündelsicheren Anlage. Daher auch die Problematik das heute die Inflation sehr viel des Gewinnes wieder auffrisst. Siehe Garantie des Kapitals nach X Jahren. Die Bonusauszahlungen dürfen ja in diesem Falle nicht gerechnet werden.
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Hi Herr Wahl,
Zitat von cam_finanzdetek
Daher diese Regelungen. Soweit mir das aus meiner Aubildungszeit noch richtig in Erinnerung ist, gelten diese Bestimmungen auch bei Lebensversicherungen generell mit der mündelsicheren Anlage. Daher auch die Problematik das heute die Inflation sehr viel des Gewinnes wieder auffrisst. Siehe Garantie des Kapitals nach X Jahren. Die Bonusauszahlungen dürfen ja in diesem Falle nicht gerechnet werden.
ich weiß ja nicht wie lange diese Ausbildung her ist. In dem aktuellen Gesetz (Link von Naseweiß) kommt der Begriff "mündelsicher" nicht vor. Habe den Gesetztestext extra als pdf runtergeladen und die Suchfunktion des Acrobat-Reader drüberlaufen gelassen.
Habe in den letzten 20 Jahren auch nie die beiden Begriffe "VWL" und "mündelsicher" in einem Zusammenhang angetroffen.
Und mündelsicher in Verbindung mit Aktienfonds wäre eine ungewöhnlich offensive gerichtliche Entscheidung.
Mal zum Begriff "mündelsicher":
Es gibt keine Anlage, die per Definition diese Eigenschaft erfüllt. Wenn Geld für zu Versorgende (z.B. Mündel) angelegt werden soll, entscheidet das zuständige Gericht, ob die jeweilige Anlageform in diesem Fall als mündelsicher gilt.
Es geht also immer um einen speziellen Fall und eine spezielle Entscheidung. Natürlich gibt es Listen mit Anlageformen, die schon einmal für mündelsicher erklärt wurden. Nach diesen richten sich die Gerichte meist auch. Aber den pauschalen Stempel "mündelsicher" für eine Anlage gibt es rechtlich nicht.
Narürlich können in einem Forum viele Meinungen herrschen und jeder hat das Recht, die Wahrheit für sich in Anspruch zu nehmen. Demjenigen, der sich mit diesem Thema beschäftigt empfehle ich, die folgenden hier genannten Zusammenhänge zu prüfen und sich sein eigenes Bild zu machen:
1. VWL und mündelsicher haben irgendetwas miteinander zu tun.
2. Aktienfondssparpläne können als mündelsichere Anlage definiert werden.
Meine persönliche Überprüfung ergab andere Ergebnisse. Aber vielleicht kenne ich ja nicht alle Wahrheiten....
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Unter dem Begriff mündelsicher versteht man folgendes:
Die Kapitalanlage muss durch eine Vermögensschadenshaftplficht deckungspflichtig sein. Hierfür haben die Versicherungsunternehmen, daruunter auch die die Münchner Rück listen. Die Vorgaben sind laut diesen Bedingungen das solche Anlagen bestimmte Streuungsmuster aufweisen. Hierdurch allerdings ist auch der Gewinn nicht in den Höhen für die Anlageunternehmen.
So werden zum Beispiel Kapitalanlagen wie folgt bemustert:
Paket II
Direkt Anlagen in Aktien 10 %
Direktanlagen in Staatsanleihen 10 %
Direktanlagen in Bundeswertpapiere 15 %
Immobillienanlagen 5%
So könnte eine Risikoaufteilung aussehen.
Die Anlagesumme ist Ausgangspunkt der Berechnung:
Dies ist keine Kapitalanlagenberatung, und die Zahlen stellen lediglich ein Beispiel dar. Sollte jemand diese Form benutzen, so ist auch hier zu beachten das Gewinne und auch Verluste entstehen. Durch eine wie im Beispiel dargestellte Streung kann lediglich das Risiko gemindert werden einen totalen Verlust zu erhalten. Auf jede einzelne Positipon der Anlage gilt jedoch das Risiko des Totalverlustes weiterhin.
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Hallo,
Zitat von cam_finanzdetek
Unter dem Begriff mündelsicher versteht man folgendes:
Die Kapitalanlage muss durch eine Vermögensschadenshaftplficht deckungspflichtig sein. Hierfür haben die Versicherungsunternehmen, daruunter auch die die Münchner Rück listen. Die Vorgaben sind laut diesen Bedingungen das solche Anlagen bestimmte Streuungsmuster aufweisen.
diese Definition für diesen Begriff ist mir neu. Ich gehe von dieser Definition aus:
"Mündelsicher sind Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind. Die Anlage erfolgt in der Regel in festverzinslichen Anleihen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für mündelsicher erklärt worden sind. Eine Vermögensanlage in mündelsichere Papiere bzw. Konten wird vom Gesetzgeber für von einem Vormund, Pfleger oder Betreuer verwaltete Vermögen eines Mündels vorgeschrieben (§§ 1806 ff. BGB).[1]"
Quelle: Wikipedia
In welchem Bereich wird denn die oben genannte Definition angewandt?
Eine Vermögensschadenhaftpflicht kenne ich bisher nur aus dem Bereich der Anlageberatung.
Ich tue mir auch schwer damit mir vorzustellen, dass eine solche Versicherung die Risiken aus einem solchen Portfolio mit 60% Aktienanteil übernimmt.
Paket II
Direkt Anlagen in Aktien 10 %
Direktanlagen in Staatsanleihen 10 %
Direktanlagen in Bundeswertpapiere 15 %
Immobillienanlagen 5%
Gibt es irgendwo im Netz die AGB´s einer solchen Versicherung. Das würde mich wirklich interessieren!
Ein Beispiel, dass Gesetze wohl interprtierbar sind, findet sich in dieser Liste der Fonds, die schon als mündelsicher eingestuft wurden.
Dort finden sich mit Concentra, Industria usw. tatsächlich auch reine Aktienfonds. Wie die das mit dem "praktischen Ausschluss von Verlusten" vereinbaren wollen, ist mir allerdings schleierhaft.
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Hallo Paule,
wie die das Machen weiss ich nicht, aber das ist halt das I - Tüpfelchen vom Banker zum Investmentbanker. Das Beispiel sollte nur mal als Streuungs Beispiel darstellen wie etwas aussehen könnte. Die Versicherungen die ich hier meine der Vermögenshaftplicht, heisst dort anders. Diese werden bei bestimmte Anageformen auch auf den Anlager ( wenn Treuhandkonto usw.) vorhanden auch abgeschlossen. Hier sind interne Regeln anzuschauen die eigentlich nicht nach draussen gehen. Das hat schon Gründe wenn jemand für 2,3 Mrd. US$ Verlust noch 10 Mio Bonus bekommt von seiner Bank. Da scheint doch irgendwo etwas zu sein das hier keiner erzählt. Natürtlich geht es auch anders, aber sehr selten.
Mfg
Wahl
Bitte wirklich als Verständnisbeispiel zu sehen, das war mal ein Bsp. Um Streuung darzustellen.
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
könnte es sein, dass sich diese Beispiele nicht auf eine VWL-Anlage beziehen.
Denn in meinen Unterlagen ist vermerkt " Erwerb von Anteilscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen; Aktienanteil nicht unter 60 % (Aktienfonds)"
Gruß Naseweis
PS: meine Ausbildung für den Bereich Investment war im Jahr 2005
AW: Vermögenswirksame Leistungen - Fond oder Bauspar?
Auch hier in dem Beispiel, ging es nur um die Streung darzustellen. Theoretisch könnte eine DAX - Beteiligte AG ja ausschließlich mit Immobillien als Unternehmensgegenstand Fonds besitzen. Auch den Eintrag als Sondervermögen wäre somit ja möglich, da hier der Anlageschutz somit gegeben werden.
mfg
Herr Wahl
Nur so als Gedankliche Info, für gesetzliche Fragen ist der Anwalt zuständig