Kundigung der Rentenversicherung

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  1. Avatar von Loony76
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    Frage Kundigung der Rentenversicherung

    Hallo zusammen,

    ich habe mich vor kurzem hier neu angemeldet und hoffe ihr werdet mich helfen können.
    Ich habe meine Rentenversicherung kündigen wollen und habe ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft erhalten. Da ich nicht deutsche bin, würde ich mich freuen wenn ihr mich in einfache Wörter erklären könntet was ein bestimmter Satz bedeutet:

    "Gemäß Abstatz ... der allgemeinen Bedingungen für die Kostenausgleichsvereinbarung wird durch die Kündigung nur der Versicherungsvertrag aufgelöst (bis hier OK, weil ich zwei Verträge unterzeichnet habe: eins für die Versichreung und eins für die "Verwaltungskosten"). Die Zahlungen für die Kostenausgleichsvereinbarung sind weiterhin fällig und werden gemäß der vorliegenden Einzugsermächtigung von Ihrem uns bekannten Konto abgebucht." (bisher auch OK, da es 2 getrennte Verträge sind, habe ich kein Einfluß auf diesem Vertrag und muss wohl zahlen). Nun kommt der Teil den ich nicht verstehe oder vielleicht nicht verstehen will oder misverstehe:
    "Ein eventuell vorhandener Rückkaufswert aus dem Versicherungsvertrag ist gemäß §5 der allgemeinen Bedingungen für die Kostenausgleichvereinbarung an die ... (Name der Gesellschaft) abgetreten. Dieser wird somit mit der offenen Kostenausgleichsvereinbarung aufgerechnet." Da verstehe ich wirklich nicht mehr... könnt ihr mir sagen was es dann in normaler Sprache??? Ich wurde vor längeren Zeit gesagt, dass ich diese Versicherung kündigen sollte aber habe es erst jetzt gemacht... ich habe den Eindruck es geht viel Geld weg...
    Herzlichen Dank im voraus für alle Hilfe, die ihr mich schicken könnt und ein schönen Sonntag an alle und herzliche Grüße

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Kundigung der Rentenversicherung

    Hintergrund ist die Sorge vom Vertrieb, dass aufgrund der Tatsache, dass sie die Versicherung nicht mehr haben wollen, auch die Beiträge für die Kostenausgleichsvereinbarung nicht mehr zahlen könnten. Daher zahlen sie ihnen das Geld, was sich in der Versicherung aufgebaut hat, nicht aus sondern behalten es, um die Beiträge für diese Kostenausgleichsvereinbarung zu zahlen.

    Ich hoffe, dass ich das einigermaßen verständlich ausdrücken konnte, Loony76?

    Übrigens eine Variante, die sie damals abgeschlossen haben, die zu Recht ganz große Seltenheit ist.

  3. Avatar von Loony76
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    Lächeln AW: Kundigung der Rentenversicherung

    Zitat Zitat von EasyD
    Hintergrund ist die Sorge vom Vertrieb, dass aufgrund der Tatsache, dass sie die Versicherung nicht mehr haben wollen, auch die Beiträge für die Kostenausgleichsvereinbarung nicht mehr zahlen könnten. Daher zahlen sie ihnen das Geld, was sich in der Versicherung aufgebaut hat, nicht aus sondern behalten es, um die Beiträge für diese Kostenausgleichsvereinbarung zu zahlen.

    Ich hoffe, dass ich das einigermaßen verständlich ausdrücken konnte, Loony76?

    Übrigens eine Variante, die sie damals abgeschlossen haben, die zu Recht ganz große Seltenheit ist.
    Hallo EasyD,
    herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe also sehr viel besser. Es ist glaube ich wirklich eine seltenheit...
    Die Kostenausgleichvereinbarung hatte ich abgeschlossen für 4 Jahre (es wären dann die gesamte Verwaltungskosten für den gesamten Laufzeit der Versicherung). Diese Vereinbarung läuft Ende 2012 aus. Die Beträge sind recht hoch aber nicht so hoch, dass die Versichreung die vollständige angesammelte Beiträge brauchen müsste, um sie zu decken... nirgendwo im Brief steht, dass sie mir den Unterschied/Restbetrag auf mein Konto zahlen werden...
    Ausserdem, zahle ich (dafür, dass ich die Gebühren monatlich zahlte) 13% Zinsen auf der gesamten Verwaltungssumme, um sie in monatliche Raten (4 Jahre lang, also nun noch 14 Monate) zu zahlen... wenn sie den Restbetrag auf einmal nehmen möchten, dann sollten sie es machen ohne diese 13% oder? Verstehen Sie was ich meine?

    Ich hatte ziemlich blind unterschrieben damals und ärgere mich auf mich... ich werde gelernt haben, dass man allein für sein Geld verantwortlich ist und ich muss ehrlich sagen, dass ich kein "Versicherungsmakler mehr glauben werde solange ich nicht selber verstehe wie die Sache läuft... An sich habe ich großes gelernt... aber es wird ein recht teuere Lehre gewesen sein...

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Kundigung der Rentenversicherung

    Zitat Zitat von Loony76
    Ausserdem, zahle ich (dafür, dass ich die Gebühren monatlich zahlte) 13% Zinsen auf der gesamten Verwaltungssumme, um sie in monatliche Raten (4 Jahre lang, also nun noch 14 Monate) zu zahlen... wenn sie den Restbetrag auf einmal nehmen möchten, dann sollten sie es machen ohne diese 13% oder? Verstehen Sie was ich meine?
    Das ist ein sehr berechtigter Einwand. Geht denn aus der Rechnung, wo sie die Summe, die auf ihr Konto überwiesen wird, hervor, ob diese 13% wieder runtergerechnet sind? Oder kann man anhand dessen sich das selbst ausrechnen?

    Falls nein, steht ihnen das natürlich zu.

  5. Avatar von Loony76
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    Daumen hoch AW: Kundigung der Rentenversicherung

    Zitat Zitat von EasyD
    Das ist ein sehr berechtigter Einwand. Geht denn aus der Rechnung, wo sie die Summe, die auf ihr Konto überwiesen wird, hervor, ob diese 13% wieder runtergerechnet sind? Oder kann man anhand dessen sich das selbst ausrechnen?

    Falls nein, steht ihnen das natürlich zu.
    Erstmals steht gar nichts... Im Schreiben steht, dass Sie sich freuen würden wenn ich meine Kündigung zurücknehmen würde. Wenn ich doch nicht kündige, sollte ich dies bis 12. September schriftlich melden. Ansonsten steht "Erhalten wir bis zum genannten Datum keine Mitteilung über die Weiterführung des Veresicherungsvertrages, so werden wir Ihnen die Kündigung für diesen bestätigen"
    Ich bin heute Nacht gerade vom Urlaub zurück... Vielleicht kriege ich dann genaueres per Post in den kommenden Tage. Ich rufe sie morgen an. Wahrscheinlich muss ich schriftlich danach fragen, dass diese Zinsen abgerechnet werden.

    Auf jeden Fall herzlichen Dank für Ihre Hilfe EasyD.


  6. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Kundigung der Rentenversicherung

    Hallo Loony76!

    Nur noch ein kleiner Hinweis:
    Sie scheinen davon auszugehen, dass Sie die ganzen einbezahlten Beiträge als Rückkaufswert bekommen, abzüglich der noch nicht bezahlten Abschlusskosten.
    Das ist aber nicht sicher! Es hängt von der Entwicklung Ihres Geldes innerhalb des Vertrages ab. Vermutlich ist das eine fondsgebundene Versicherung. Dann müssten Sie in der aktuellen Börsenphase mit einem Verlust rechnen!

    Sie könnten die Gesellschaft einmal anrufen und den aktuellen Rückkaufswert erfragen, dann haben Sie Klarheit über den Verlust. Und vielleicht besteht ja die Option den Vertrag doch noch weiter zu führen um in einem zukünfitgen Aufschwung doch noch Gewinne zu erwirtschaften.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler
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  7. Avatar von Loony76
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    Standard AW: Kundigung der Rentenversicherung

    Herzlichen Dank Herr Reibold, ich hatte letzten Monat doch nach dem Rückkaufswert gefragt (es wird die Frage sein wie hoch sie noch sind...).
    Die Möglichkeit der Fond schlafen zu lassen besteht schon aber aus unterschiedliche Gründe brauche ich das Geld sofort. Ich möchte eine Wohnung kaufen also zum einen ist zusätzliches Kapital hier sehr willkommen und zum anderen freue ich mich diese monatliche Belastung nicht mehr zahlen zu müssen.

    Herzliche Grüße und schönen Abend wünsche ich Ihnen.

    Vielen, vielen Dank nochmals an Euch zwei, EasyD und Sie, für Ihre Hilfe

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