REITS in Deutschland

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  1. Avatar von richard100
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    Standard REITS in Deutschland

    Bleibt zu wünschen, dass die Politik sich druchringen kann.
    Interessant für Leute mit Div. Bewustsein. 90% des Gewinnes wird in Form von Div. ausbezahlt.
    Gruss Rich

    Steinbrück bringt REITs-Gesetz auf den Weg
    Berlin (Reuters) - Finanzminister Peer Steinbrück hat das Gesetzesverfahren zur Einführung der stark umstrittenen Börsen-Immobilienfonds im kommenden Jahr eingeleitet.

    Das Ministerium des SPD-Politikers verschickte den ersten Entwurf für ein REIT-Gesetz an die am Verfahren beteiligten Regierungsstellen. Trotz der Widerstände in seiner Partei sollen REITs nach dem Reuters am Dienstag in Berlin vorliegenden Regelwerk auch aus Wohnungsimmobilien entstehen können. Zahlreiche Sozialdemokraten und auch der Mieterbund befürchten dadurch Nachteile für die mehr als 20 Millionen Mieter in Deutschland. Das Ministerium rechnet im Entwurf jedoch nur mit leichten Auswirkungen, und diese seien vor allem positiv.

    Für den Start des in Deutschland neuen Finanzinstruments hat Steinbrück umfangreiche Steuernachlässe geplant, obwohl dies von SPD-Finanzexperten abgelehnt worden war. Mit einer so genannten Exit Tax will der Minister die Gründung der Real Estate Investment Trusts (REITs) erleichtern. Grundstücke und Gebäude in den Büchern der Firmen können nach dem Entwurf steuergünstig an einen REIT verkauft werden. Nur die Hälfte des Werts dieser stillen Reserven schlägt zu Buche. Die Laufzeit des Bonus' soll vier Jahre betragen.

    STEUERERLEICHTERUNGEN AUCH FÜR OFFENE IMMOBILIENFONDS

    Nicht nur die in Deutschland neue Anlageform REITs soll von den Steuererleichterungen profitieren. Auch das bereits seit langem angebotene Anlageprodukt der Offenen Immobilienfonds kommt nach dem Willen von Steinbrücks Experten in den Genuss der Förderung. Auch ihnen können die Unternehmen stille Immobilien-Reserven steuervergünstigt verkaufen.

    Nach Darstellung des Ministeriums entstehen durch die Exit Tax allenfalls theoretische Steuerausfälle. Die seit Jahren in den Büchern schlummernden Wert würden wegen der hohen Steuerbelastung ohnehin nicht an den Markt gebracht. Der Staat kassiere deshalb auch keine Steuern. Erst mit der Vergünstigung werde der Verkauf interessant. Im Endeffekt könne der Fiskus sogar mit zusätzlichen Einnahmen rechnen.

    STEUERBELASTUNG ALLEINE BEIM ANLEGER

    Weil der deutsche REIT mindestens 90 Prozent seines Gewinns ausschütten soll und deshalb von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist, greift das Finanzamt alleine beim Anleger zu. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten ausländische Aktionäre ihre Steuerlast aber auf Null drücken. Die Experten des Ministeriums beschränkten deshalb den maximalen Anteil eines Anlegers an einem REIT auf zehn Prozent. Zudem muss mindestens 15 Prozent von Aktionären gehalten werden, die weniger als drei Prozent der Anteile besitzen.

    REITs stammen aus den USA und sind mittlerweile in rund 20 Ländern zugelassen. Sie ermöglichen Anlegern, indirekt in Immobilien zu investieren und die Beteiligung auch kurzfristig wieder abzustoßen. Nach dem Entwurf sollen sie in Deutschland an der Börse gehandelt werden und den Vorschriften des Aktienrechts unterliegen.

    Steinbrück hatte mehrfach betont, die REITs zu Beginn des kommenden Jahres in Deutschland zulassen zu wollen. Falls sich das Gesetzgebungsverfahren wie erwartet länger hinziehe, werde die Einführung rückwirkend vollzogen.

    Experten befürchten, dass der Finanzplatz Deutschland Schaden nimmt, wenn die REITs nicht oder nicht rechtzeitig kommen. Sie verweisen auf ein ähnliches Vorhaben in Großbritannien, das im Frühjahr 2007 starten soll. Entscheide die Politik sich gegen die REITs, werde Deutschland erneut zu einem reinen Distributionsstandort reduziert.

    - Von Guido Bohsem -

  2. Avatar von beta
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    Standard Interessant...

    Klingt irgendwie interessant, doch für mich mal wieder zu kompliziert.

    Vielleicht hilft dies noch jemandem:
    https://de.wikipedia.org/wiki/REITs

    Gruss

  3. Avatar von richard100
    richard100 ist offline
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    Nimmt doch langsam gestallt an.
    Gruss Rich

    Immobilien
    REITs lassen auf üppige Dividenden hoffen
    von Robert Kracht
    Börsennotierte Real Estate Investment Trusts (REITs) gibt es weltweit bereits in über 20 Ländern. Bis jetzt mussten deutsche Anleger auf Produkte aus dem Ausland zurückgreifen. Ab kommendem Jahr soll es sie auch in Deutschland geben.

    Renditekiller FiskusREITs zeichnen sich dadurch aus, dass die Gewinne nicht auf Unternehmensebene besteuert werden, sondern erst über die anschließende Gewinnausschüttung beim Anleger. Den REIT-Status und die damit verbundene Steuerbefreiung erhalten die Gesellschaften aber nur, wenn sie ihre erwirtschafteten Erträge nahezu komplett als Dividende weitergeben.

    Diese Regelung bietet deutschen Anlegern derzeit einige interessante Steueraspekte - weshalb sie auch bei den zahlreichen Auslandsangeboten zugreifen. Viele dieser Trusts notieren im Freiverkehr an heimischen Börsen oder sind über Fonds erwerbbar.

    Da die Gewinne nicht mit Abgaben an den Fiskus vorbelastet sind und nahezu ein Zwang zur Vollausschüttung besteht, fällt die Dividende im Vergleich zu anderen Unternehmensanteilen entsprechend üppig aus.

    Vom heimischen Finanzamt werden REITs und Aktien aber identisch behandelt. Das birgt den erfreulichen Aspekt, dass Überweisungen aufs Aktionärskonto zur Hälfte steuerfrei bleiben - was auch für realisierte Kursgewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist gilt. Werden die Immobilienaktien auch nur einen Tag länger gehalten, geht das Finanzamt sogar ganz leer aus.

    Von der Steuer befreit
    Dabei konnten Anleger in der Vergangenheit hohe steuerfreie Gewinne einstreichen. Sowohl der Europa- als auch der US-REIT-Index stiegen seit 2000 um rund 250 Prozent. Wer über entsprechende Investmentfonds auf Immobilienunternehmen setzt, kann dem Fiskus sogar noch ein Schnippchen schlagen. Denn die vom Fonds realisierten Gewinne gehen ohne Haltefristen steuerfrei an die Anleger.

    Nunmehr sollen die internationalen Gepflogenheiten in deutsches Recht umgesetzt werden. Deutsche REITs zahlen weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer, wenn sie ihren Gewinn zu 90 Prozent an die Anleger ausschütten und mindestens zwei Drittel ihres Vermögens in Immobilien anlegen. Zudem können sie ihren Grundbesitz voraussichtlich preiswerter erwerben als etwa geschlossene Immobilienfonds.

    Denn Einbringungsgewinne von Grundstücken in einem REIT sollen zur Hälfte steuerfrei bleiben, wenn der Erwerb anschließend vier Jahre im Bestand bleibt. Da fällt es manchem heimischen Konzern leichter, sich von seinem Immobilienbestand und den stillen Reserven zu lösen.

    Die ausschüttungsfähigen Jahresgewinne dürfen anschließend nicht durch hohe Sonderabschreibungen (AfA) kleingerechnet werden. Denn der REIT kann nur die kleinstmögliche AfA von zwei Prozent pro Jahr vornehmen. Dieser Minderungsposten kann aus der Bilanz sogar eliminiert werden, soll die Dividende höher ausfallen.

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