Darf ein Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Krankenstand kündigen?

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  1. Avatar von Oktos
    Oktos

    Standard Darf ein Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Krankenstand kündigen?

    Da mir das Wasser ohnehin schon bis zum Hals steht und jetzt auch noch eine Kündigung droht, weiß ich nicht mehr, was ich machen soll.
    Ich bin schon seit langem krank geschrieben, weil es mir psychisch sehr schlecht geht. Außerdem habe ich ganz große Probleme mit meinen Finanzen, weil ich noch ganz alte Rechnungen begleichen muss.
    Mein Arbeitgeber möchte sich jetzt von mir trennen, was ich natürlich irgendwie auch verstehen kann.
    Trotzdem würde es mich interessieren, ob er mir so einfach kündigen kann, wenn ich doch noch krank geschrieben bin. Wer kann mir helfen?

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Darf ein Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Krankenstand kündigen?

    Hallo Oktos.

    helfen kann Ihnen nur ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

    In einem Finanzforum werden Sie vermutlich keinen finden.

    Gruß N.

  3. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Darf ein Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Krankenstand kündigen?

    Ja, aber bitte unbedingt einen "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die Bezeichnung ist geschützt und steht für Qualität, weil regelmäßige Fortbildungen nachgewiesen werden müssen. Arbeitsrecht ist nicht gleich irgend ein anderes Recht. Daher ist hier unbedingt ein Spezialist zu konsultieren.

    Hilfe kannst Du auch vom Betriebsrat und von der Gewerkschaft bekommen. Als Gewerkschaftsmitglied bekommst du ja auch kostenfreie Rechtsberatung. Wobei die gewerkschaftlichen Anwälte auch nicht immer die besten des Fachs sind.

    Um die Frage tendenziell zu beantworten: Eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich zulässig. Hier wäre zu prüfen, welcher Art die Kündigung ist. Ich vermute mal, es wird eine personenbedingte Kündigung sein. Eben auf Grund einer negativen Gesudnheitsprognose. Zu dieser Prognose gibt es eine Menge Rechtsprechung beim Bundesarbeitsgericht und bei Landesarbeitsgerichten. Ist also oftmals ein Streitfall und eben gesetzlich nicht zu 100% geregelt. Hier ist eben Ermessenspielraum gewollt.

    Wie gesagt: Erst zum BR, dann zur Gewerkschaft und dann zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hoffe, Du bist zumindest in der Gewerkschaft und zusätzlich Rechtschutzversichert. Wenn nicht, dann könnte ggf. Prozesskostenhilfe für dich möglich sein. Da kenne ich mich aber nicht 100% mit aus.

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