Hallo zusammen,mich interessiert einmal, wie hoch der Freibetrag der Kinder sein darf, was Vermögen / Lebensversicherung / privater Altersvorsorge angeht, wenn ein Elternteil zum Pflegefall wird und der generell beim pflegebedürftigen kein Vermögen vorhanden ist (weder bar noch in Werten noch sonst wo)?Gibt es dort besondere Einschränkungen was die Form der Altersvorsorge angeht oder geht das dann alles "in einem Topf der Berechnung"?Danke vorab für die Antworten!LGder Nachwuchs