Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co. KG

+ Antworten
6Antworten
  1. Avatar von tunni44
    tunni44 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    20.07.2011
    Beiträge
    12
    Danke
    2

    Standard Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co. KG

    Hallo, kennt einer die hier genannte Gesellschaft (Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co.KG), kann vielleicht Auskunft über Seriösität o.ä. geben oder hat vielleicht schon Geschäfte mit denen gemacht.

    Die Fa. sitzt in 33154 Salzkotten und vertreibt Beteiligungen an Immobilien, hauptsächlich in Westfalen.

    Einmalanlagen als auch monatliche Sparraten sind möglich. Als Rendite wird 5% p.a. angegeben. Man beteiligt sich als Kommanditist oder als Treugeber.

    Danke für Eure Antworten, tunni44

  2. Avatar von Joersch90
    Joersch90 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    22.06.2017
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard AW: Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co. KG

    Guten Tag zusammen,

    ich möchte das Thema des Thread-Stellers noch einmal hoch holen! Mich beschäftigt die gleiche Frage, wie Vertrauenswürdig und Seriös ist diese Firma?

    Diese Firma gehört anscheinend der EWK-Essen an. Der Mitarbeiter von der DGS (Erste Westfälische Zins Hausgesellschaft ) möchte mir eine Wohnung in Leipzig als Rendite-Objekt anbieten über die EWK-Essen.

    Hat jemand Erfahrungen mit diesen Unternehmen?

    Danke in Voraus


  3. Avatar von Pinki
    Pinki ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.07.2026
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co. KG

    Hallo zusammen, wir haben mittlerweile Erfahrung mit der DGS gemacht. Leider wurde uns vor 13 Jahren, unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine Beteiligung vermittelt. Unser eingezahltes Kapital ist leider nicht mehr viel wert und die errechnete Abfindung sollen wir jetzt in acht Teilbeträgen über acht Jahre ausbezahlt bekommen. Hat in der Richtung schon jemand Erfahrung gesammelt? Hat man da irgendeine Chance an sein Kapital zu kommen?

    Danke im voraus

  4. Avatar von Moizi
    Moizi ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    21.02.2015
    Beiträge
    74
    Danke
    1

    Standard AW: Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co. KG

    Zitat Zitat von tunni44
    Hallo, kennt einer die hier genannte Gesellschaft (Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co.KG), kann vielleicht Auskunft über Seriösität o.ä. geben oder hat vielleicht schon Geschäfte mit denen gemacht.

    Die Fa. sitzt in 33154 Salzkotten und vertreibt Beteiligungen an Immobilien, hauptsächlich in Westfalen.

    Einmalanlagen als auch monatliche Sparraten sind möglich. Als Rendite wird 5% p.a. angegeben. Man beteiligt sich als Kommanditist oder als Treugeber.

    Danke für Eure Antworten, tunni44
    Ich wäre grundsätzlich eher langsam unterwegs bei solchen Angelegenheiten, und nicht nur, weil ich diese Herrschaften nicht kenne. In erster Linie, weil es in dem Fall weder ein Sparbuch noch ein Tagesgeld ist. Wie bei allen unternehmerischen Beteiligungen dreht sich extrem viel auch um die Themen Laufzeit, Verkaufbarkeit, Kosten, Objektqualität und wer am Ende wirklich entscheidet.

    Habt ihr schon einen Prospekt in die Hand gedrückt bekommen? Mit anderen Worten wisst ihr ebenso zuverlässig von aktuellen Zahlen, genauen Immobilienlisten, Fremdfinanzierung und Ausstiegsmöglichkeiten? Gibt es jemanden, der das unabhängig überprüft? Ich würde das drüberschauen lassen.

  5. Avatar von Pinki
    Pinki ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.07.2026
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co. KG

    Ja, wir sind leider darauf hereingefallen.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    2.173
    Danke
    63

    Reden AW: Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co. KG

    Leider verstehen viele überhaupt nichts davon Pinki,

    Obwohl der Name der Firma alles sagt! Zerlegt man den Namen so ergibt sich das tatsächliche Finanzstruktur:

    1) Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft

    2) mbH

    3) & Co. KG


    Zu 1) Es ist ein beliebiger Name, es hätte auf "3.GescheiterteHüttengeschellschaft"; heißen können! Ob sie da ihr Geld angelegt hätten, bezweifele ich aber.

    nun zu 2)

    mbH = heißt mit beschränkter Haftung daraus eine vollständige Garantie abzuleiten, ist nach meiner Ansicht Grotesk

    Denn der Begriff "mbH" bezieht sich auf alle Guthaben und Schulden.

    Deshalb gehen ja solche Konstrukte immer den teuersten Weg bis zur Entschuldung in bei der Versteigerung kauft dann der tatsächliche Planer für 50 % des Wertes das Objekt.

    Die Schulden landen dann bei der Bank (diese hat sich durch Zinszuschläge, wie für Gewebe und Co. schadlos gehalten hat. Was auch ein Teil des Problems selber ist! Kapitalabfluss durch erhöhte Zinskosten.) und bei den KG-Mitglieder, weil diese nur Nachrangig mit Nachschusspflicht bis zur Vertragserfüllung ausgequetscht werden.

    Zwar reden Sie von Sparvertrag, aber sie schließen einen Kreditvertrag ab, denn Sie stellen den Emittent das Geld nur ratenweise zur Verfügung. Da dieser ja anfangen zu bauen muss wird ihr Ratenvertrag an der Bank getreten, als ratierliche Zahlungseingang und ihr Anteil an den Pfandbrief wird verpfändet an Zahlungspflicht der Grundschuld gebunden.

    Nun wie erkennt man 2026 "Graue Finanzprodukte"; nach ca. 28 Jahre Berufserfahrung gibt es Muster die zur besonderen Vorsicht raten!

    A) Die allgemeine Selbstdarstellung nach außen, große Autos, teure Hotels, Tagungen, Unterstützung von sportlichen Vereinen vor Ort

    B) Der allgemeine Umgang mit dem Firmengeldern

    C) Alles was nicht zum eigentlichen Objekt gehören und Geld kosten führen letztlich zum Scheitern des Objektes und damit zum Verlustes des Teil oder Voll-Vermögens der Anteilseigner.

    Allerdings per se dies zu sagen Widerspricht der tatsächlichen Wahrheit denn, es gibt auch erfolgreiche Unternehmen:

    Harald von Scharfenberg gründete 1976 die BVT Unternehmensgruppe in München. Die Firma investiert in Immobilien und Fonds.

    Er feierte kürzlich seinen 80. Geburtstag.Das Unternehmen feiert 2026 sein 50-jähriges Bestehen.

    Es fokussiert sich stark auf den US-amerikanischen Immobilienmarkt und alternative Investments.Ein Investmentfonds funktioniert wie ein großer Spartopf. Viele Menschen legen ihr Geld zusammen. Experten investieren dieses Geld dann für die Gruppe in Immobilien. Der Vorteil: Das Risiko verteilt sich auf viele verschiedene Gebäude oder Projekte.

    Unter der Webseite https://www.bvt.de * kann man sich informieren!

    * Dies ist kein Rat zur Vermögensanlage noch eine Empfehlung zur Vermögensanlage, es dient einzig die Informationsbeschaffung über eine Vielzahl von Vermögensanlagen.

    Ich glaube kaum, dass einer diese Firma kennt, wohl diese Milliarden von € verwaltet. Siehe Punkte A bis C
    bruno68

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    2.173
    Danke
    63

    Standard AW: Erste Westfälische ZinsHausgesellschaft mbH & Co. KG

    Wie ich sehe sind viele Forumsleser völlig überfordert!

    Sonst während hier Fragen bzw. Antworten vorliegend.

    Das Kernproblem liegt im Irrtum bei der Verwendung von Fachbegriffen, der drei möglichen Begriffe:

    1) Der schwarze Kapitalmarkt!


    Ist der einfachste verständliche, grundsätzlich gilt dieser als Rechtswidrig, u.a.

    - wegen der fehlenden Besteuerung

    - bezahlen von Straftaten über Coins

    - Waschen von Geld, aus Verbrechen wie plündern oder rauben...

    ...

    Es zeichnet sich aus, durch Intransparenz und große harte Sanktionen beim Versagen und Verlust von Schwarzgeld ohne einen Rechtweg zu bestreiten.

    2) Der graue Kapitalmarkt


    Hier fängt das Problem an, denn hier kann der Weg der Lüge zum Kapitalverlust führen!

    a) Das Nichtverstehen der Firmenbezeichnung, u. a.,

    eines Rechtsbegriffs "mbH" = was nichts anderes bedeutet, dass niemals eine Garantie vorhanden sein darf bzw. ist!

    Er erscheint unteren anderen daran das man, als Kunde glaubt ein Sparer zu sein, was im tatsächlichen Geschäftsgebären falsch ist, weil Sie tatsächlichen einem vorfinanzierten Kredit abschließen.

    Denn der Bauträger kann nicht jahrelang auf ihre Sparraten warten, bei dem genannten Kostenblock würde sich das Vermögen der Firma mit dem Namenszusatz "mbH und Co.KG" über wenige Monate vernichtet werden!


    Hier muss verstehen, dass das Risiko des Konkurses sich nur auf die Mitglieder und deren Einlagen und Kreditverpflichtungen beziehen!

    Denn verhält sich der Bauträger rechtskonform, so verliert allenfalls seine mbH seine Einlage von 25.000 €, aus der GmbH-Gesetz her.


    Während die Einleger ohne weiteres bis 105 % ihrer Einlage verlieren können. Die Einlage plus den Agio von ca. 5 %

    Bei Ratensparer dürften, die Insolvenzverwalter per Gerichtsurteil mit schöner Regelmäßigkeit die Zahlungspflicht bis zur Vertragserfüllung erzwingend.

    Des Weiteren dürften alle Renditen und Zinsen die ausgezahlt wurden mit schöner Regelmäßigkeit per Gerichtsurteil zurückgefordert werden. Weil diese Gewinne eher den Scheingewinnen (Ponzi-System) hinzugerechnet werden, dürfte der steuerliche Verlust und die Versteuerung der Gewinne eher in der Liebhaberei gehören, was dann die Verluste dann zum privaten Vergnügen gehören.

    Hier sei Angemerkt, das wegen den Abfluss der Zinsen und Renditen, möglicherweise diese Insolvenz ausgelöst haben.

    Weil der Kapitalabfluss (durch den jährlichen Beschluss der Versammlung) die Liquidität des Mietobjekt zerstört. Denn ein Objekt dessen mbH nur mit 25.000 € ausgestattet ist, bekommt sehr selten bis gar nicht einen Diskont bei der Hausbank, der über die Stammeinlage hinaus geht.

    Hat man nur einen Diskont von 25.000 € und einen Umsatz von 50.000 €, dürfte einen Kapitalabfluss von mehr als 25.000 € außerplanmäßig, eher den Gang zu Insolvenzgericht beflügeln, als den Vorstand der mbH eine persönliche Bürgschaft über weitere 25.000 € Kapitaleinlage zu geben!

    Ich hoffe, vielen wird klar, dass die Stammeinlage durch den Gründer gestellt werden muss und das jeder Erhöhung immer zu seiner Geldtasche geht! Und dieser lieber durch die Insolvenz, seine Todgeburt über die Anteilseigner abwälzt!

    Und damit lässt sich auch erkennen, wer denn sich dies leisten kann! Denn stimmt Mitanteilseigner, der Ausschüttung zu, so beschließt dieser selber eine erhöhtes Insolvenzrisiko seines Anlagevermögens. (Der in sich geschlossene Vermögenskreislauf wird zerstört!)

    Folgerichtig ergibt sich was?

    Richtig bietet ein Vorstand einer mbH, Renditen oder Zinszahlung an den Miteigentümer (KG) an, bevor die Kredite getilgt sind. Gilt grundsätzlich, dass der Vorstand weder die Renditen noch Vermögensziele erreichen wird. weil der Kapitalverbrauch, während der Geldeinsammelphase zu hoch bzw. einfach zu teuer war. Und damit die Kapitalbasis aller Berechnungen vorab zerstört waren.

    Was strafrechtlich schon bei der Planung zur Abwicklung geführt hätte!

    ELTIF-Vertrieb: Anwälte warnen vor Haftungsfallen
    Die Kriterien zur rechtssicheren Beratung und Vermittlung sind bei ELTIFs grundsätzlich dieselben wie bei anderen strukturierten Sachwertinvestments.

    Einige Aspekte sollten Finanzdienstleister aber besonders beachten, betonen drei spezialisierte Juristen gegenüber FONDS professionell.

    Wer Finanzprodukte vertreibt,

    • bewegt sich prinzipiell auf einem schmalen Grat.

    Beim ELTIF, der landläufig als Sachwertinvestment mit flexiblen Ausstiegsoptionen angepriesen wird, bestehen jedoch zusätzliche Haftungsfallen, die beim Vertrieb dieser noch jungen Produkte lauern.

    Ausgangspunkt ist eine unbequeme Wahrheit: Wann immer sich ein Investment nicht wie versprochen entwickelt, suchen enttäuschte Anleger nach Verantwortlichen – und finden sie, unterstützt von spezialisierten Anlegerschutzkanzleien, schnell beim Vertrieb.

    Die Kernfrage, über die in der Regel gestritten wird, lautet: Wurde der Kunde anleger- und anlagegerecht beraten?

    Vermittlung oder Empfehlung?
    Der wohl tückischste Fallstrick ist die hauchdünne Grenze zwischen bloßer Vermittlung und beratungspflichtiger Empfehlung.

    Den meisten Finanzdienstleistern ist der Unterschied theoretisch klar. In der Praxis überschreiten sie die Grenze aber oft unwillkürlich, wodurch ein völlig anderes Haftungsregime greift.
    Schon wer dem Kunden Alternativen aufzeigt oder auf dessen Frage "Was soll ich denn nun tun?" antwortet, steht nach Einschätzung von Rechtsanwälten "mit einem Bein in der Beratung". Die reine Vermittlung, so das ernüchternde Fazit, sei eigentlich die Ausnahme.

    Erschwerend kommen praktische Bürden hinzu:

    • die herausfordernde Taping-Pflicht, die eine zehnjährige, jederzeit zugängliche Archivierung telefonischer Gespräche verlangt, sowie die ungeklärte Frage, wie viel kritische Presseberichterstattung ein Berater seinen Kunden von sich aus zumuten muss.

    Verführerisches Liquiditätsversprechen

    Besonders brisant wird es beim semiliquiden ELTIF, dessen Liquiditätsversprechen für den Anleger verführerisch, für den Vertrieb aber ein gefährliches Verkaufsargument sind.

    Rückgabefenster und "Redemption Gates" suggerieren Flexibilität, greifen aber ausgerechnet in Krisenphasen oft nicht – oder nur teilweise.

    Die von FONDS professionell befragten Rechtsanwälte Udo Brinkmöller (BMS), Daniel Blazek (BEMK) und Alexander Pfisterer-Junkert (BKL Fischer Kühne) sind sich einig:

    • Wer den illiquiden Charakter dieser Produkte verharmlost, die Tragweite der Gate-Mechanismen kleinredet oder Werbefloskeln wie "regelmäßige Liquidität" und "flexibler Ausstieg" ungeprüft übernimmt, produziert ein erhebliches Haftungsrisiko.

    Denn die deutlich restriktiveren Formulierungen im Verkaufsprospekt schützen zwar den Anbieter, nicht aber den Vertrieb.

    Als rote Linie gilt der Moment,

    • in dem ein durchschnittlich verständiger Privatkunde aufgrund der Beratung glaubt,

    • er könne seine Beteiligung mit absehbarer Sicherheit zurückgeben,

    • obwohl die Produktstruktur genau das nicht hergibt
    .
    Das Gleiche gilt auch für Betonbauten, da wo das Geld in Beton auf Jahrzehnte festhängt!

    bruno68

Ähnliche Themen

  1. Das erste mal ein Kredit

    Von olf im Forum Kredite & Finanzierung
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 30.11.2018, 00:28
  2. Erste Erfahrungen mit OneCoin

    Von ManfredK im Forum Kryptowährungen & digitale Vermögenswerte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 20.09.2016, 09:47
  3. Erste Wohnung Kleinkredit

    Von Hamburgjung im Forum Kredite & Finanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 09.02.2016, 09:49
  4. Erste Angebote eingeholt???

    Von maluch001 im Forum Baufinanzierung & Immobilienkredite
    Antworten: 32
    Letzter Beitrag: 19.01.2015, 12:42
  5. Erste Lohnsteuerklärung(en) - Erste Verwirrung

    Von GeHo im Forum Steuern & Abgaben
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 15.08.2013, 12:39