4. Bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre Seid Ihr 
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts  bereits über 30, werdet Ihr auf jeden Fall elternunabhängig gefördert,  sofern Ihr denn überhaupt noch Anspruch auf BAföG habt. Dies ist nur  dann der Fall, wenn ... Ihr die 
Zugangsberechtigung zum Studium auf dem zweiten Bildungsweg,  also an einer Fachoberschule (die eine abgeschlossene Berufsausbildung  voraussetzt), einem Abendgymnasium, einem Kolleg o. ä. erworben habt und  der weitere Ausbildungsverlauf nahtlos verlief. Das bedeutet, dass Ihr  unverzüglich nach Erwerb der Hochschulreife mit dem Studium begonnen  haben müsst und ebenfalls unverzüglich nach dem Erwerb des Bachelor das  Masterstudium beginnt. Schreibt Ihr Euch erst nach Eurem 35. Geburtstag  in einen Masterstudiengang ein, so steht dies einer Förderung nicht  entgegen.
Unverzüglich heißt, dass Ihr die objektiv nächste  Möglichkeit wahrnehmen müsst, um die gewünschte Ausbildung aufzunehmen,  auch wenn dies nicht am favorisierten Standort möglich ist. Nach unseren  Recherchen wird diese Rechtsauslegung in den meisten