DSL Bank, Geschäftsbericht der 
Deutsche Postbank AG, Vertrag vom 06.09.2006
Landgericht Bonn, Urteil vom 03.02.2016 (nicht rechtskräftig)
Aktenzeichen: 17 O 311/15
Klägervertreter: 
LSS Leonhardt Spänle Schöler, Frankfurt
Besonderheit:  Das Gericht stellt fest, dass der Vertrag durch den  Widerruf der Kläger  in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt  wurde. „Die Ausübung  des Widerrufsrechts ist weder rechtsmissbräuchlich  noch verwirkt“,  heißt es in der Urteilsbegründung. 
[neu 15.02.2016]
Kreissparkasse Verden, Kreditvertrag vom 26.05.2009
Landgericht Verden, Urteil vom 24.07.2015
Aktenzeichen: 4 O 363/14 (nicht rechtskräftig)
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 18.01.2016
Aktenzeichen: 3 U 148/15
Klägervertreter: 
Kanzlei Kaufmann, Achim
Besonderheit:  Das Oberlandesgericht Celle will die Berufung der  Sparkasse gegen die  Verurteilung des Landgerichts durch Beschluss  zurückweisen. Es hält  die bei vielen Sparkassen übliche  Fußnoten-Belehrung für fehlerhaft,  weil Verbraucher nicht sicher  erkennen können, ob die Frist wirklich  nur zwei Wochen kurz ist.  Außerdem hatte die Sparkasse als Adresse für  den Widerruf eine mit  besonderer Großkunden-Postleitzahl angegeben.
[neu 15.02.2016 Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts]