Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von SySta
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nettodarlehensbetrag heißt... Darlehen plus vereinbarte Zinsen? Nein, ich hab nur den einen Vertrag.. Welchen ich dann also spät. vor Jahresablauf 2016 rechtsanhängig haben muss. Heißt für mich ... kostenintensiv pokern ... :-) Also Klage spätestens Juli / Aug. 2016 einreichen?

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nettodarlehensbetrag: klick

    Wenn Du im Jahr 2016 widerrufst, musst Du spätestens mit Ablauf des Jahres 2019 Klage eingereicht haben.
    Bitte korrigiert mich, falls ich irre. Danke.

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @systa
    - welche WRB hast Du bei welcher Bank?
    - dein gerichtsstandort?
    - die Restvaluta zum Zeitpunkt des WR?
    - wann widerrufen?
    - Summe der Zins-& Tilgungsleistungen bisher?
    - wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
    - bis wann zinsbindungsfrist?
    - wurde die Darlehensvaluta auf einmal ausbezahlt oder in Raten, z. b. wegen Baufortschrittes?

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin, ducnici

    Frage an Dich und die Experten bzgl. der Beschwer:

    Ein Streitwert in einer Klageschrift (beim LG eingereicht) liegt oberhalb von 20.000€ (Darlehenssumme). Der Streitwert wurde weder von der Gegenseite noch vom LG gerügt oder angegriffen. Nun steht aber der Beschluss des BGH vom 12.01.2016 im Raum. Demnach läge der Streitwert unter 20.000€, wenn als Hauptforderung zu dessen Berechnung nur die Ratenzahlungen (Zinsen und Tilgung) seit Vertragsschluss bis Widerruf bzw. bis Klageeinreichung oder Rechtshängigkeit addiert werden.

    Darf der Kläger auch noch in der Berufungsinstanz (OLG) die Beschwer erhöhen, falls sich abzeichnet, dass einer Revision nicht stattgegeben wird, um damit über die Grenze von 20.000€ Beaschwer zu kommen für die Nichtzulassungsbeschwerde? Oder gelten Streitwert und Beschwer von Anfang an unverändert weiter?

  6. Avatar von joka
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe nun endlich einen Termin beim LG Bonn für Mitte April...

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin,



    Grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen?

  8. Avatar von joka
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ja genau..

  9. Avatar von Geldsparer 1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von joka
    Ich habe nun endlich einen Termin beim LG Bonn für Mitte April...

    Sauerei,
    später einen Verhandlungstermin bekommen der aber früher ist als meiner. Welche Kammer ist es denn?

    Bitte auf dem Laufenden halten.
    Vielen Dank im Voraus

  10. Avatar von joka
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    die 3.
    Werde weiter berichten..

  11. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von joka
    ja genau..

    Meinte eigentlich Eughen....

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Moin, ducnici

    Frage an Dich und die Experten bzgl. der Beschwer:

    Ein Streitwert in einer Klageschrift (beim LG eingereicht) liegt oberhalb von 20.000€ (Darlehenssumme). Der Streitwert wurde weder von der Gegenseite noch vom LG gerügt oder angegriffen. Nun steht aber der Beschluss des BGH vom 12.01.2016 im Raum. Demnach läge der Streitwert unter 20.000€, wenn als Hauptforderung zu dessen Berechnung nur die Ratenzahlungen (Zinsen und Tilgung) seit Vertragsschluss bis Widerruf bzw. bis Klageeinreichung oder Rechtshängigkeit addiert werden.

    Darf der Kläger auch noch in der Berufungsinstanz (OLG) die Beschwer erhöhen, falls sich abzeichnet, dass einer Revision nicht stattgegeben wird, um damit über die Grenze von 20.000€ Beaschwer zu kommen für die Nichtzulassungsbeschwerde? Oder gelten Streitwert und Beschwer von Anfang an unverändert weiter?
    Zitat Zitat von ducnici
    Moin,

    Grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen?
    Jo.

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Jo.
    Wann ordentlich hilfsweise kündbar?

  14. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So ein paar Rechtsnews zum Wochenende:

    Das OLG Köln zum Versicherrungsschutz bei Widerrufsfällen:

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/..._20160216.html

    Und das LG Wuppertal, welches die Rechtsmissbrauch annimmt (bei "Bitte Frist im Einzelfall prüfen"-Belehrung),

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/w..._20160112.html

  15. Avatar von Geldsparer 1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist eigentlich Garantiert, wenn man von RSV eine Deckungszusage für den außergerichtlichen Vergleich und für die I.Instanz erhalten hat, für die II. und III. Instanz auch eine Zusage bekommt?
    Oder beginnt das Rennen wieder von vorne?

  16. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nein, das ist nicht garantiert; man muss eine neue Deckungsanfrage stellen für jede Instanz.

  17. Avatar von Geldsparer 1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mit der Deckungszusage ist mir schon klar. Aber ist wieder mit Zickereien zu rechnen, oder geht es schneller, da schon alles geprüft?

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Moin, ducnici

    Frage an Dich und die Experten bzgl. der Beschwer:

    Ein Streitwert in einer Klageschrift (beim LG eingereicht) liegt oberhalb von 20.000€ (Darlehenssumme). Der Streitwert wurde weder von der Gegenseite noch vom LG gerügt oder angegriffen. Nun steht aber der Beschluss des BGH vom 12.01.2016 im Raum. Demnach läge der Streitwert unter 20.000€, wenn als Hauptforderung zu dessen Berechnung nur die Ratenzahlungen (Zinsen und Tilgung) seit Vertragsschluss bis Widerruf bzw. bis Klageeinreichung oder Rechtshängigkeit addiert werden.

    Darf der Kläger auch noch in der Berufungsinstanz (OLG) die Beschwer erhöhen, falls sich abzeichnet, dass einer Revision nicht stattgegeben wird, um damit über die Grenze von 20.000€ Beaschwer zu kommen für die Nichtzulassungsbeschwerde? Oder gelten Streitwert und Beschwer von Anfang an unverändert weiter?
    Zitat Zitat von ducnici
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    Grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen?
    Zitat Zitat von eugh
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    Zitat Zitat von ducnici
    Wann ordentlich hilfsweise kündbar?
    Mann, Du stellst Fragen, ducnici! Das Darlehen ist aus 2008, d.h. es ist in 2018 kündbar (10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6-monatiger Kündigungsfrist). Aber was hat das mit meiner Frage nach der Beschwer zu tun?



    @Geldsparer 1 zur RSV:
    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Mit der Deckungszusage ist mir schon klar. Aber ist wieder mit Zickereien zu rechnen, oder geht es schneller, da schon alles geprüft?
    Es liegt auf der Hand, dass eine RSV, die schon von Anfang an Zicken gemacht hat, umso zickiger wird, je mehr sie zahlen muss, d.h. es wird von Instanz zu Instanz sicherlich nicht besser. Tut mir leid, wenn es so ist - kann mich natürlich aber auch irren. Aber prüfen werden die das alles auf jeden Fall sehr genau.

  19. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also tendenziell bekommt man in Regel eine Deckungszusage für die weiteren Instanzen; Ausnahmen bestätigen die Regel.

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    So ein paar Rechtsnews zum Wochenende:

    Das OLG Köln zum Versicherrungsschutz bei Widerrufsfällen:
    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/..._20160216.html
    ...
    Danke, ich habe das in unserer Sammlung aufgenommen (Beitrag #5 bzgl. RSV).

  21. Avatar von Berliner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Colonia
    Im Januar Klage gegen die DiBa eingereicht, heute kam Brief des LG Köln mit Termin im Juni 2016 zur Güteverhandlung.

    Das geht ja schnell, oder?

    Hatten mit frühestens 2017 gerechnet. Was das genau heißt, ist aber unklar.

    Welche WRB?
    Danke!

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