ING-DiBa AG, Kreditvertrag von November 2007
Landgericht Frankfurt/Main, (Anerkenntnis-)Urteil vom 13.01.2016
Aktenzeichen: 2–30 O 176/15
Klägertreter: 
Rechtsanwalt Martin Hochhaus, Göttingen
Besonderheit:  Zitat aus der Widerrufsbelehrung: „Die Frist beginnt frühestens mit  dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehnsvertrages bei der  ING-DiBa AG.“ Die Bank erkannte letztlich an, dass die Belehrung  fehlerhaft und damit der Widerruf des Vertrags auch Jahre nach  Abschluss des Vertrags noch wirksam war, nachdem sie sich gegen die  Klage zunächst noch verteidigt hatte.
[neu 10.03.2016]
ING-Diba AG, Darlehensvertrag Dezember 2007
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.10.2015 
Aktenzeichen: 2–27 O 173/15 
Klägervertreter: 
Hünlein Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
ING-Diba AG, Darlehensvertrag vom 04.10.2008
Landgericht Karlsruhe, (Anerkenntnis-)Urteil vom 14.12.2015 
Aktenzeichen: 6 O 261/15 
Klägerinvertreter: 
Hünlein Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Besonderheit:  In der Widerrufsbelehrung hieß es: „Die Frist beginnt mit dem Tag des  Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING Diba.“  Weitere Details zum Verfahren auf der 
Homepage der Kanzlei.