Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das gilt alles nur für die ab Zeitpunkt des Inkrafttretens geschlossenen Darlehensverträge, keinesfalls rückwirkend.

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein", sagen Juristen.

    Kostenlose Nachhilfe für Fondsinvestor:

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsgericht-Rueckwirkende-Gesetzesaenderungen-nur-begrenzt-moeglich-2120665.html

  4. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    TOLL - ganz herzlichen Dank!

  5. Avatar von Fondsinvestor
    Fondsinvestor ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wäre nicht nötig gewesen. Danke! Es steht in dem Entwurf noch nicht, wird aber noch einfließen. Dass das alles juristisch so nicht möglich ist, ist mir auch. Ich wünsche die Info wäre anders, wer aber bis zum Inkraftsetzen des Gesetzes nicht widerrufen oder geklagt hat, geht leer aus, so der Wille der Bundesregierung. Verfassungsklagen dauern Jahre und bis dahin ist das Thema Wideruf so oder so passe.

    Warten wir ab was kommt.

  6. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Über diese Konstellation habe ich schon häufiger nachgedacht. Was meint ihr?

    Bei vielen Darlehen ergibt sich die Frage, was gilt, wenn das ursprüngliche Darlehen abgelöst worden ist durch ein späteres Darlehen (also keine Prolongation, sondern ein neues Darlehen) und ggf. nur das ursprüngliche Darlehen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten hat. Die Rechtsprechung geht ja an sich davon aus, dass der Widerruf auch noch erklärt werden kann nach Ablösung des Darlehens und auch nach Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung und auch nach Zahlung einer Vorfälligkeitsentschäädigung etc. pp.

    Es stellt sich dann die Frage, ob ein jetzt noch erklärter Widerruf des ursprünglichen, durch den Anschlussvertrag abgelösten Vertrages, noch möglich ist und wie dann die Rechtsfolgen wären.
    Insbesondere: wie würde sich dann ein solcher Widerruf auf den später geschlossenen Anschlussvertrag auswirken?

    Rechtsfrage: Kann ich jetzt noch den ersten, angreifbaren, mit einer falschen
    Widerrufsbelehrung versehenen Kreditvertrag widerrufen ?

    Was ist die Rechtsfolge, insbesondere auch für den Anschlussvertrag?

    Wj

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fondsinvestor
    Wäre nicht nötig gewesen. Danke! Es steht in dem Entwurf noch nicht, wird aber noch einfließen. Dass das alles juristisch so nicht möglich ist, ist mir auch. Ich wünsche die Info wäre anders, wer aber bis zum Inkraftsetzen des Gesetzes nicht widerrufen oder geklagt hat, geht leer aus, so der Wille der Bundesregierung. Verfassungsklagen dauern Jahre und bis dahin ist das Thema Wideruf so oder so passe.

    Warten wir ab was kommt.
    "Wird aber noch einfließen" und "Ich wünsche die Info wäre anders..."?
    Haben Sie Kontakte zu Lobbyisten oder zu den Verfassern?

    Ich kann nach wie vor nicht glauben, dass da etwas dran ist, insofern es auf Seite 17 des Entwurfs heisst (Hervorhebung von mir):

    Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Sep-

    tember 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2014

    (BGBl. I S. 1218) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1.Dem Artikel 229 wird folgender § ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] ange-

    fügt:
    „§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung]


    Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie


    (1)Dieses Gesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch jeweils in der bis zum 20. März 2016 geltenden

    Fassung sind vorbehaltlich des Absatzes 2 auf folgende Verträge anzuwenden, wenn sie vor dem 21. März

    2016 abgeschlossen wurden:
    ...
    Und weiter auf Seite 116 (Begründungen/Erläuterungen):
    Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)

    Zu Nummer 1


    Mit der Änderung des Artikels 229 [§ ….] Absatz 1 Satz 1 des EGBGB wird Artikel 43 Absatz 1 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt und sichergestellt, dass auf die vor dem 21. März 2016 geschlossenen Verbraucherdarlehensverträge, Verträge über entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen sowie Verträge über die Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen oder entgeltlichen Finanzierungshilfen die bisherigen Regelungen Anwendung finden.

  8. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    "Wird aber noch einfließen" und "Ich wünsche die Info wäre anders..."?
    Haben Sie Kontakte zu Lobbyisten oder zu den Verfassern?
    Ich darf zu diesem Thema nochmal auf meinen Beitrag #5777 von gestern verweisen, da steht der aktuelle Stand drin, basierend auf einem Gespräch mit dem zuständigen Ministerium.

    In Kurzform: Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht keine Rückwirkung vor. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass in den noch folgenden Beratungen bis zur Verabschiedung noch eine Rückwirkung aufgenommen wird. Eine Rückwirkung ist keinesfalls ausgeschlossen, wie das Fernabsatz-Thema zeigt.

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gelöscht, weil die Antwort bereits überholt war. Ich hatte die nachfolgenden Argumente noch nicht gelesen.

    Pardon


  10. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine Frage zu den Nutzungen des DG (im Beispiel unten habe ich den Basiszins jeden Monat verändert, was natürlich nicht so ist):

    Sagen wir, es waren nur 3 Raten bis zum Widerruf, und ich habe 3 Raten a 600€ gezahlt. Nehmen wir weiter an, der Basiszinssatz betrug
    im 1. Monat 3%,
    im 2. Monat 1%,
    im 3. Monat -1%.

    Wie rechne ich dann die Nutzungen der Bank für die Zeit der 1. bis 3. Rate, also bis zum Widerruf?

    Hier mein Verständnis in vereinfachter Form, was die Tage angeht (also nur 360/30, aber ich weiß natürlich zumindest, wie ich das taggenau machen muss):

    Methode 1:

    1. Monat: 600€ x 8%/100 / 12* = 4€
    2. Monat: 1200€ x 65/100 / 12* = 6€
    3. Monat: 1800€ x 4%/100 / 12* = 6€
    Nutzungen_DG: (4+6+6)€ = 16€

    Oder so:

    Methode 2:

    1. Monat: 600€ x 8%/100 / 12* = 4€
    2. Monat: 600€ x 6%/100 / 12* = 3€
    3. Monat: 600€ x 4%/100 / 12* = 2€
    Nutzungen_DG: (4+3+2)€ = 9€

    Oder nochmal anders?

    Welche Erfahrungen habt Ihr mit Euren RÄ, was diese Berechnungen angeht? Machen die das transparent? Welche Methode ist die "richtige"?

  11. Avatar von Stefan1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    ich hatte fast das gleiche Problem wie Sie. Das war ein hin und her mit meinem Rechtsanwalt. Nachher habe ich mich entschieden es nicht meinem Rechtsanwalt zu machen.
    Ich hatte dann mal selber recherchiert was es alles für Möglichkeit gibt. Da bin ich auf eine Firma gestoßen die das ganze außergerichtlich mit den Banken verhandelt.
    Ich bin mit denen in Kontakt getreten und haben mich dann wirklich gut beraten. Ich hatte Anfangs ein wenig Angst, habe mich dann doch für Sie entschieden.
    Ich muss sagen das es eine sehr gute Entscheidung war. Nach 10 Wochen war alles erledigt und habe jetzt den aktuellen Zinssatz von 1,50%, vorher waren es 4,90%.
    Kein Gericht und keine unnötigen Kosten. Diese Firma arbeitet auch auf Erfolg. Wenn es außergerichtlich mit den Banken zu keinem Erfolg führt bietet diese Firma auch die Vertretung vor Gericht
    an. MfG Stefan

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und was mussten Du vom "Gewinn" an die Firma abgeben? 30 Prozent?

  13. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Yo, und ich habe von den Basketballern ein Angebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von knapp über 2% bekommen - aber ohne RA und ohne "Firma". Aber ich werde das "Angebot" voraussichtlich nicht annehmen.

  14. Avatar von Stefan1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    18% + Mwst und das nur bei Erfolg. Wenn diese Firma es nicht schafft dann wäre es für mich Kostenfrei geblieben. Ich wollte es anfangs nicht glauben, tatsächlich war es doch so.
    Hatte mit Kunden von dieser Firma Kontakt aufgenommen und konnten es alle bestätigen.

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sollen sich Interessierte jetzt melden - oder weshalb diese "plötzlichen" Mitteilungen zu dieser "Firma" und den außergerwöhnlichen Konditionen? Nach meinem Kenntnisstand macht es kein Prozessfinanzierer für unter 30% Erfolgsbeteiligung. Es gab von test.de einmal einen Bericht zu einem anderen Finanzierer, wobei der Bericht durchaus positiv war. Aber man sollte auch bedenken, dass bei neuen Prozessfinanzierern, die auch noch wenig einnehmen, die Gefahr besteht, dass sie mitten im Prozess insolvent werden. Was passiert dann? Ansonsten ist mir noch bekannt, dass große Prozessfinanzierer (wie z.B. ROLAND aber auch andere) sehr viele Einschränkungen machen, um tatsächlich eine Finanzierung bei einem Prozess zu unterstützen. Wir hatten das alles schon in diesem Forum diskutiert. Ein häufiges Problem besteht darin, dass der Gegenstands-/Streitwert sehr hoch sein muss (sonst steigen die gar nicht erst ein), der dann jedoch in keinem positiven Verhältnis steht zum "Gewinn", den der Mandant/Kläger einfahren kann, d.h. die Erfolgsbeteiligung richtet sich nach dem Streitwert und nicht nach dem "Gewinn" des Klägers - und damit zahlt dieser am Ende drauf.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So steht es noch im Gesetzesentwurf, es soll aber eine Ergänzung geben, dass es rückwirkend gilt. Verfassungsrechtlich halte ich das für absolut bedenklich, aber bei der Schnelligkeit unserer Gerichte entscheidet das Bundesverfassungsgericht erst wenn das Thema so oder so tot ist und meines Erachtens wird genau darauf gesetzt.

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Abwarten und Tee trinken - übereiltes Handeln schadet meist eher...

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich wollte einfach nur drauf hinweisen das es nicht nötig ist vor Gericht zu ziehen. Den ganzen Ärger kann man sich sparen. Und wenn doch vor Gericht dann nur mit Rechtsschutzversicherungen.
    Es kann nämlich keiner der RA die Sicherheit geben das es zum Erfolg kommt. Und aus diesem Grund wollte ich nur meine Erfahrung mitteilen. Viele gehen immer sofort zum RA obwohl das überhaupt nicht nötig ist. RA dürfen nicht auf Erfolg arbeiten.
    Es geht hier nicht um Werbung sondern um Hilfestellung. Dies ist ein Geschäft wo alle RA sich dumm und duselig verdienen wollen. Warum dann das ganze hin und her mit Ihrem RA? Es dreht sich doch nur um Kosten.
    Übrigens, wie zu sehen, habe ich mich heute erst Registriert im Finanz-Forum, deshalb die plötzliche Mitteilung. ;-)

    Die außergewöhnlichen Konditionen deshalb weil Sie wissen was sie machen und Fair zu Ihren Kunden bleiben wollen. ;-)

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kannst Du die Firma nennen? Gern auch als PM...

  20. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Joo..guter Streitwert...

    Ich würde versuchen, ihm im Nachhinein etwas in den Gebühren zu drücken. Dass er Dir gegenüber einen geringeren Streitwert ansetzt, z.B. Deinen wirtschaftlichen Vorteil. Dafür beauftragst Du ihn mit einer Klage. Kann möglich sein.

    Dann würde ich ihm vorgeben eine positive Feststellungsklage durchzuführen. Und zwar genau mit dem Klageantrag, wie ihn die ARAG vorschreibt. Schreiben dazu kann ich Dir per Email zukommen lassen.

    1. positive Feststellungsklage hat einen geringeren Streitwert, laut ARAG den wirtschaftlichen Nutzen, den der Kläger aus dem WR zieht. Manchmal abzgl. 20%.

    2. Berechnen, was dieser Vorteil wäre. Was Du also an Rückabwicklung anstrebst und was in ca. die ersparte VFE beträgt.

    3. Einen anderen Wortlaut als den von der ARAG würde ich nicht verwenden. Weil dann ansonsten die Gegenseite den Braten riecht und merkt, dass keine Du keine RSV hast. Klar. Normalerweise käme ja eine neg. Feststellungsklage wohl "zum Einsatz" mit dem Streitwert wie Dein Anwalt schon angesetzt hat.
    Ich könnte mir vorstellen, dass man bei Deiner SPK auch schon mit Klagen die von der ARAG gedeckt werden, zu tun hat...

    4. Ich würde hier aber noch den 05.10. abwarten. Dann wird hier am OLG Nürnberg die typische SPK WRB mit "frühestens" und "Frist im Einzelfall prüfen" verhandelt. Ich werde vor Ort sein. Dann gäbe es ggf. ein weiteres neues OLG Urteil auf dass Ihr Euch beziehen könnt.
    @ducnici:

    Hi,

    kann du mir das Schreiben schicken ?

    Gruß

  21. Avatar von Fondsinvestor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe auch noch ein paar abgelöste und abzulösende Darlehen mit Vorfälligkeitsentschädigung liegen. An mich den Firmennamen bitte auch gerne per PM. Danke

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