Geld im Ausland geerbt

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  1. Avatar von paulepost
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    Frage Geld im Ausland geerbt

    Hallo,
    ich habe vor einiger Zeit zusammen mit meinem Bruder ein Erbe angetreten und im nachhinein rausgefunden, dass noch Geld (grob 50 - 100 k€) im europäischem Ausland angelegt sind. Darum habe ich es bisher auch noch nicht als Erbe angegeben.

    Das Geld scheint dort schon länger zu liegen, ich weiß weder woher es kommt, noch warum es da ist, gehe aber davon aus, dass es legal erwirtschaftet ist.

    Nun ist es so, dass der Erblasser aufgrund von schwerer Krankheit vor seinem Tod erst Harz 4 und dann Rente bekommen hat. Dabei hat er am Existensminimum gelebt, um nicht an das Geld, welches wohl für uns bestimmt war ran zu müssen.

    Nun meine Fragen dazu:
    - Ab 12500€ wird eine Auslandsüberweisung an die Bundesbank gemeldet. Doch wie überwacht das Finanzamt solchen Zahlungsverkehr? Muss ich da mit irgendwelchen Nachforschungen rechnen?

    - Bin ich richtig informiert, dass das Jobcenter 3 Jahre Geld zurückfordern kann (so denn ein Anspruch bestehen sollte, das weiß ich eben nicht)?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  2. Avatar von peer
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    Standard AW: Geld im Ausland geerbt

    Hallo,
    legal erwirtschaftet mag sein, aber wohl illegal an der Steuerzahlung vorbei im Ausland angelegt? Dazu noch sich vom Staat, also von uns allen! finanzieren lassen mit Harz 4?? Dann sollten Sie jetzt so ehrlich sein und dem Staat auch das an Geld wieder zukommen lassen, was ihm gehört. Und nicht weiter versuchen das Geld am Finanzamt vorbei zu schleusen!

    Peer

  3. Avatar von paulepost
    paulepost ist offline
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    Standard AW: Geld im Ausland geerbt

    Harz 4 hat er nur kurz bekommen, als absehbar war, dass er nicht wieder arbeiten können wird hat er wohl aus den selben Bedenken seine Rente in Anspruch genommen, die er selbst erwirtschaftet hat. Obwohl sie Aufgrund früher Krankheit deutlich unter dem Harz4 Satz lag.
    Wenn ich aber bedenke auf was er alles verzichtet hat werde ich nicht seinen letzen Wunsch ablehnen und das Geld anders nutzen als es von ihm gedacht war.
    Ich selber zahle meine Steuern, beschäftige keine Handwerker schwarz und habe noch nie Sozialleistungen in Anspruch genommen. In sofern habe ich da keine moralischen Bedenken.

    Letzenendes war meine Frage wie Auslandszahlungen vom Finanzamt überwacht werden. Den Rest hätte ich besser gar nicht erwähnt.
    Kann mir das jemand beantworten?

  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Geld im Ausland geerbt

    Hey,

    die Zahlungen werden ja nicht einfach aus Spaß überwacht... du musst diese Einfuhr dann versteuern und wenn du es nicht tust, wird das Finanzamt auf dich zu kommen, wieso zu der Meldung von der Bank, keine Steuern abgeführt wurden.

    Und ja, Hartz4 kann zurück gefordert werden und diese Schulden "erbt" man natürlich mit und muss sie dann bezahlen.

    Falls das Geld auch unversteuert ins Ausland gebracht wurde und das Finanzamt nachfragen sollte wo das Geld her kommt... Kann es ebenfalls passieren (je nach dem wie lange es bereits her ist / Verjährung), dass die Steuern nach gezahlt werden müssen... Strafrechtlich kann eine Erbe deswegen aber nicht belangt werden.

    Ich würde an eurer Stelle mir 100 Euro in die Hand nehmen, ein Flug buchen und 10.000 Euro (pro Person) ganz legal in Bar nach Deutschland einführen / mitbringen. Das hat den großen Vorteil, dass dies nicht wie bei einer Banküberweisung mitgeloggt bzw. gemeldet wird... Somit können auch keine unangenehmen Fragen entstehen und die Einfuhr ist ganz legal.

    Paar Wochen später würde ich dann wieder dahin fliegen und die nächsten 10.000 Euro pro Person in Bar mit nach Deutschland nehmen... Die 100 Euro für den Flug und ggf. Hotel machen den Braten nun auch nicht Fett ;-)

    LG esco

  5. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Geld im Ausland geerbt

    Ich muss sagen,ich kenne mich mit dem Thema (Erbschaft) gar nicht aus.

    Aber:
    man muss doch Erbschaftssteuer zahlen, wenn man geerbt hat.
    Abzüglich der Freibeträge.

    Da muss man dann doch angeben, was man an Geld geerbt hat.

    Ich denke mal,das man sich strafbar macht,wenn man da falsche Angaben macht.

  6. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Geld im Ausland geerbt

    Zitat Zitat von Birgit
    Ich muss sagen,ich kenne mich mit dem Thema (Erbschaft) gar nicht aus.

    Aber:
    man muss doch Erbschaftssteuer zahlen, wenn man geerbt hat.
    Abzüglich der Freibeträge.

    Da muss man dann doch angeben, was man an Geld geerbt hat.

    Ich denke mal,das man sich strafbar macht,wenn man da falsche Angaben macht.
    Bedingt hast du recht. Es gibt aber noch kein EU Erbschaftsrecht (soll 2015 kommen). Somit hat das Deutsche Finanzamt mit einem Erbe im Ausland was die Erbschaftssteuer angeht, überhaupt nichts zu tun.

    Wäre ja auch noch schöner... stell dir vor, jemand hat sein ganzes Leben in der Schweiz gelebt, gearbeitet, Steuern gezahlt, gespart und nun erbt es jemand in Deutschland und das deutsche Finanzamt verlangt dafür Erbschaftssteuer... Das Schweizerische Finanzamt würde dem Deutschen wohl ein Vogel zeigen

  7. Avatar von Markus77
    Markus77 ist offline

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    Standard AW: Geld im Ausland geerbt

    Und hat sich das mittlerweile geklärt?
    Musste mich leider auch letzens über Erbschaft und Erbschaftssteuer informieren.
    Fand Erbschaft & Pflichtteil recht hilfreich. Vielleicht steht da auch etwas für dich.

  8. Avatar von Baldur74
    Baldur74 ist offline

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    Standard AW: Geld im Ausland geerbt

    In dem Moment, wo man von dem Konto erfährt muss man es gegenüber dem Finanzamt steuerehrlich machen. Das ist extrem wichtig!
    Alle Zinsen, die jetzt dem Erben zufließen und nicht versteuert werden sind Steuerhinterziehung.
    Damit die Steuern in Ordnung zu bringen darf sich der Erbe nicht viel Zeit lassen.
    Die anderen Themen dürfte sich dann automatisch mit erledigen...

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