Beitragsfreistellung

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  1. Avatar von nici356
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    Standard Beitragsfreistellung

    Hallo liebe Gemeinde

    durch die verschleppte Insolvenz eines Großkunden sehe ich mich quasi von heute auf morgen massiven betriebswirtschaftlichen und damit finanziellen Problemen ausgesetzt.



    Daran trage ich keinerlei Schuld.



    Da absolute Grundbedürfnisse wie Miete natürlich wichtiger sind als Altersvorsorge die ich wohl eh nie erreichen werden (bin leider schwerkrank)


    sehe ich mich leider so oder so gezwungen folgende Anlageprodukte per sofort


    beitragsfrei

    stellen zu lassen.


    1.) Investmentsparvertrag
    2.) verschiedene Rentenversicherungen
    3.) verschiedene Rürup-Renten


    Meine vielleicht naive Frage:


    Habe ich durch diese Entscheidungen einen negativen SCHUFA-Eintrag zu erwarten?


    Danke!!!

  2. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Beitragsfreistellungen und Kündigungen werden der Schufa nicht gemeldet.

  3. Avatar von nici356
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Ist es denn möglich die Rürup einfach wieder zu bedienen wenn sich meine betrieblichen Verhältnisse stabilisiert haben.

    Ich frage speziell bei Rürup weil wir hier ja eine ganz spezielle staatlich geförderte Leibrente haben.

    Also bleibt das angesparte Geld (na gut, man spart ja nichts an, man erwirbt sich ein Recht in Höhe X auf eine Leibrente) im Topf.

    Anders, behält man seine Renten-Rechte fussend auf den bisherigen Beiträgen. Oder geht mit einer Beitragsfreistellung alles den Bach runter.

    Und -wie schon gefragt- kann man in z.Bsp. 6 Monaten den Vertrag einfach wieder aktiv stellen oder ist dann alles irgendwie hin.

    Ich frage eben wegen der ganz besonderen Natur der Rürup-Rente.

    Bei klassischer Lebens-, Rentenversicherung und Investments ist mir das natürlich klar.

    Aber die Rürup ist ja was vollkommen anderes.

    Danke sehr:eek:

  4. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Hallo, Sie vermuten richtig. Sie behalten ihre "Renten-Rechte" aus den bisher eingezahlten Beiträgen.
    Eine Reaktivierung nach 6 Monaten ist auch bei Rürup problemlos. Wenn es deutlich länger dauert (z.B. einige Jahre) dann kommt es auf das Kleingedruckte Ihres Vertrages an.
    VG,

  5. Avatar von nici356
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Wie ist die Situation wenn abgebucht wird trotz meiner Schreiben "Beitragsfreistellung" usw.

    Und die Lastschriften platzen?

    Danke sehr.

  6. Avatar von nici356
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Ich formuliere die Frage mal anders und brauche dringend eine Antwort. Die angesprochenen Insolvenz meines Grosskunden hat mich ca. 26.000 Euro gekostet (vor Steuern zum Glück). Die Auszahlungen erfolgten immer Anfang des Monats. Diese Auszahlung bleibt nun aus wie zu vermutet steht bzw. ist bereits ausgeblieben. Schon mit Anwalt gesprochen. Dieser hat bereits mit dem Insolvenzverwalter telefoniert aber wenig zu hoffen, nichtmal auf die obligatorischen 5% mangels Masse. Da ist wohl gar nichts mehr vorhanden, nur noch Schrott in den verlassenen Büros. Wie gesagt es war eine betrügerische Insolvenz (Bankrott)

    Ergo ist die grosse Zahlung komplett ausgefallen. Aufgrund meiner immer sehr hohen monatlichen Umsätze habe ich kaum Rücklagen bis auf zahlreiche Altersvorsorgen zumal ich vor Monatsfrist 30.000 Euro Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und ESt. nachzahlen musste. Hatte leider eine BP. Da wurde das eine oder andere gefunden, gibt aber definitiv kein Strafverfahren (habe ich ausdrücklich schriftlich von der Steuerfahndung, Verfahren wurde eingestellt, auch wegen meiner Erkrankungen) da ich alles auf einen Schlag beglichen habe plus einem Ordnungsgeld von ca. 3000 Euro und natürlich den Säumniszuschlägen und Hinterziehungszinsen.

    Lange Rede kurzer Sinn. Ich benötige dringend liquide Mittel für Miete usw. (wie haben schon den 08.). Darüber hinaus muss ich anfangen zahlreiche Lieferanten und Dienstleister meines Unternehmens zu bezahlen sonst drehen die am Rad und das ganze Unternehmen ist in massiver Gefahr. Bin e.K.

    Am 01. haben die ganzen Versicherungen abgebucht. Zusammen ca. 1600 Euro. Krankenversicherung, Haftpflicht, Rechtsschutz, Berufsunfähigkeit (die Basics) gehe ich natürlich nicht ran. Zumal KV kann man ja gar nicht ran.

    Was ist wenn ich mir nun die Abbuchungen für meinen Investmentsparvertrag, meine Renten-VS und meine Rürup-Verträge über die Bank zurückhole (via Widerspruch).

    Ziel: kurzfristige Liquidität zu schaffen, alleine meine Wohnung kostet über 1000 Euro die noch offen sind. Immer noch offen nun am 08.:eek:

    Meine Kreditkarten will ich nicht in Anspruch nehmen aufgrund der enormen Zinsbelastungen von bis zu 23%, das wird ja der totale Teufelskreis.

    Lange Rede kurzer Sinn, wenn ich mir nun heute die Beiträge vom Investmentsparvertrag, meiner 4 klassischen Rentenversicherungen und meiner 3 Rürup-Verträge über die Bank zurückhole (Lastschriftrückgabe).

    Was kann da passieren oder ist das mein gutes verbrieftes Recht?

    Die schritlichen Anträge auf Beitragsfreistellung sind alle gestern raus, die Einzugsermächtigungen vorläufig entzogen.

    Hoffe auf eine vernünftige Antwort. Würde sowas der SCHUFA gemeldet? Es wäre ja nicht "mangels Deckung" sondern "Widerspruch" also absolut mutwilligDenke das können die auch sehen ob es Widerspruch war.

    Danke sehr.

  7. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Schon mal mit einem Insolvenzverwalter / Sanierungsexperten gesprochen?
    Man muss immer dazu sagen, dass ein Insolvenzverfahren in erster Line dazu dient das Unternehmen zu retten.

    Ich habe mal bei der IHK einen Vortrag besucht mit einem realen Fall. Das Unternehmen konnte am Ende dann doch noch gerettet werden und die Gläubiger wurden zu fast 100% bedient.

    Dazu gab es zwei Methoden:
    1) Das Insolvenzgeld / Umlage 3
    2) Aktuell ist es wohl so, dass es rechtens ist wenn man im Insolvenzfall die Umsatzsteuer nicht mehr abführt.
    Sprich das Finanzamt wird dann zu einem normalen Gläubiger

    Das Finanzamt hat sich wohl mit Händen und Füßen gegen so eine Auslegung gewehrt, aber im Moment scheint es noch rechtens zu sein.

    Da du selbst schreibst:
    immer sehr hohen monatlichen Umsätze
    Wirst du mit der Methode vermutlich schnell an liquide Mittel kommen können.

    Diejenigen die damals den Vortrag bei der IHK gehalten haben:
    buchalik-broemmekamp.de Kannst ja mal anrufen...fragen kostet nix.

  8. Avatar von nici356
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Ich habe aber keinerlei Rückstände beim FA und möchte das auch nicht, es geht mir im konkreten Fall jetzt nur um die Miete und die Frage ob ich meine Versicherungsbeiträge zurückholen kann via Widerspruch und ob das Folgen hat oder nicht (Thema SCHUFA). In 1,2 Monaten wird sich die Lage entspannt haben. Ich hätte eigentlich sehr gerne ausschliesslich auf diese Frage eine sachliche Antwort. Auch wenn der Rest sehr spannend war aber ich denke so weit ist es noch nicht. Ich habe auch keinen Nerv meinen Versicherungsmenschen anzurufen, denn der wird begeistert sein (Thema Bestandspflegeprovision die ja erstmal PENG ist). Ausserdem muss ich leider sagen, der hat von Tuten und Blasen keine Ahnung und labert viel Unsinn. Leider. Aber das ist ein anderes Thema.

    Daher habe ich mich an euch gewandt. Das wars.

    Danke sehr.

  9. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Da es sich offensichtlich um Lastschriften handelt,ist das kein Problem.Innerhalb von 6 Wochen besteht die Möglichkeit,bei der Hausbank vorstellig zu werden und die Lastschriften wieder dem eigenen Konto gut schreiben zu lassen.Ein wie auch immer gearteter Widerspruch ist m.W.n. nicht nötig.
    Zum Thema Schufa:Keine Ahnung.

  10. Avatar von nici356
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Schade, ich weiss wie einfach das ist, bei jedem Onlinebanking ist da sogar ein extra Button "Widerspruch" oder "Rückgabe" sind aber 8 Wochen imho mittlerweile ist aber auch Latte.

    Du bekommst dann via Mail eine Bestätigung da steht die Rückbuchung drin (die du auch in deinen Auszügen findest) und da steht automatisch "Widerspruch" drin. So meine ich das.

    Mir geht es eigentlich nur um die Schufa auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann, mir sind schon mal die ganzen Versicherungslastschriften geplatzt weil die von einem besonderen Konto abgehen das ich nur dafür benutze und es immer vor dem Ersten entsprechen auffülle. Und da ich zu der Zeit leider mal wieder stationär war habe ich das verpeilt.

    Da ist alles geplatzt. Da kam dann Post von allen ob sich meine Bankdaten geändert haben usw usw usw. Feundliche POst. Aber das war ja auch "mangels Deckung", das jetzt wäre allerdings mutwillig.

    Das sehe ich als Unterschied.

    Muss doch jemand wissen hier

  11. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Eine zurückgebuchte Lastschrift ist ein nicht bezahlter Beitrag. Inwiefern die Versicherungsunternehmen dich sanktionieren können und werden ( Oder halt auch nicht ) steht in den Vertragsbedingungen.

    Da du allerdings geschrieben hast, dass du den jeweiligen Versicherungen das bereits schriftlich mitgeteilt hast, kommt es drauf an wie schnell die das bearbeiten. Ob du deine Beiträge beitragsfrei stellen kannst oder nicht kommt halt auf deinen jeweiligen Vertrag drauf an. Wenn du es genau wissen willst müsstest du bei der jeweiligen Versicherung anrufen. Wäre ja nun auch kein großes Problem die Versicherungen mal durchzutelefonieren?

    Im Normalfall sollte da nicht viel passieren wenn die Versicherungen Bescheid wissen.

  12. Avatar von nici356
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Also ich kann mir einen SCHUFA-Eintrag nicht mal im Traum erlauben. Nehmen wir an, ich habe heute schon den Beitrag vom Investmentsparvertrag zurückgehen (platzen) lassen. Laufe aber nun Gefahr einen Schufaeintrag zu bekommen.

    Wenn ich da morgen anrufe und sage, Kollegen schwerer Fehler, bin in der Spalte verrutscht, oder hab was falsch bedient. Wollte eurem schönen Beitrag gar nicht ans Leder, könnt ihr mir ne Rechnung schicken um das wieder zu bereinigen bzw. neu abbuchen, dann kann doch noch nichts passieren oder?

    Mit Sicherheit nicht.

  13. Avatar von Suxxess
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    Wie gesagt, einfach mal morgen anrufen. Ich bin sicher, dass es alles kein Problem sein wird. Ist halt die Frage wie die jeweiligen Versicherungen ( automatisch ) reagieren wenn die Lastschrift platzt. Im Normalfall sollte erstmal nachgefragt werden / eine Mahnung kommen bevor irgendwas zur Schufa geht.

    Und das ist ja auch nur Menschen, wenn du denen sagst, dass es gerade recht knapp ist da du einen größeren Zahlungsausfall hattest, werden die schon Verständnis dafür haben. Aber wie gesagt die Versicherungen müssen Bescheid wissen, einfach die Lastschrift platzen lassen, sollte man nicht tun. ( Aber hast du ja nicht getan )

    Einfach morgen mal durchtelefonieren, dann hast du dort Gewissheit.

  14. Avatar von nici356
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    Standard AW: Beitragsfreistellung

    Guten Morgen, danke nochmal.

    Hab eben mit allen Betroffenen telefoniert. Keiner meldet der SCHUFA was, selbst wenn man monatelang nichts einzahlt.:eek:

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