Bausparguthaben sinnvoll entnehmen

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  1. Avatar von Bob2010
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    Standard Bausparguthaben sinnvoll entnehmen

    Hallo,

    ich habe einen Bausparvertrag und möchte davon gerne 5.000 € für eine Modernisierung entnehmen. Wegen der guten Zinsen wollte ich ihn nicht kündigen. Woher weiß ich welche Bewertungzahl ich brauche (Zuteiliungstermin) und kann diese sich auch im laufe der Zeit ändern? Ich hatte früher mal einen BSP bei Schwäbisch Hall dort war auf dem Kontoauszug immer eine Grafik wie weit die Zuteilung weg ist. Bei 40% Ansparsumme wären das 6.400 €, würde es sich lohnen die fehlenden 600 € einzuzahlen um die 40% zu erreichen. Welche Vor oder Nachteile hätte ich dann? Zeitlich bin ich nicht gebunden, also 6 Monate wäre ok.

    BSP: Classic (IB) Beginn: 11.09 (ist schon mal geteilt war vorher 20.000€)
    BSPsumme: 16.000€
    Guthaben 5800 €
    Guthabenzins 1%
    Bewertungszahl: 149

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Bausparguthaben sinnvoll entnehmen

    wenn Sie noch etwas Zeit haben dann prüfen Sie die Einzahlung damit der BSV zugeteilt wird.GGfalls Änderung des Tilgungsbeitrages nach oben damit der BSV schnellstmöglichst zugeteilt wird.

  3. Avatar von Bob2010
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    Standard AW: Bausparguthaben sinnvoll entnehmen

    Hallo,

    ich wollte den BSV gar nicht beleihen! Ich wollte nur etwas von dem Guthaben nehmen und den Vertrag weiter laufen lassen, sofern das Sinn macht.
    Ich verstehe ihre Antwort leider nicht. Nach der Internetsuche "Tilgungsbeitrag" bin auch nicht schlauer. Können sie das etwas genauer erklären?
    Vielen Dank.

  4. Avatar von obelix
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    Standard AW: Bausparguthaben sinnvoll entnehmen

    Mir stellt sich hier im Forum häufiger die Frage, weshalb nicht direkt bei den "Ansprechpartnern" angefragt wird. Hier kennt niemand die genauen Details und es können (fast) nur pauschale Antworten kommen.

    Im konkreten Fall könnte ich mir eine Vertragsteilung vorstellen.


    Anrufen und Fragen kostet nichts!

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Bausparguthaben sinnvoll entnehmen

    Man kann bei einem Bausparvertrag nicht wie bei einem Girokonto etwas "nehmen" oder "abheben"
    Hier entweder Teilung der Bausparsumme oder Vertrag zuteilen lassen durch notfalls Einzahlungen.

  6. Avatar von Bob2010
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    Standard AW: Bausparguthaben sinnvoll entnehmen

    Hallo,

    ich dachte ein Forum sei dafür da das man Fragen stellt die man selber nicht weiß. So haben alle etwas davon. Sollte ich das falsch verstanden haben entschuldige ich mich hiermit. Wenn jemnad keine Antwort auf eine Frage hat braucht er ja nicht zu Antworten .

    Natürlich kann ich mich bei der BSK erkundigen, aber eine unparteiische Meinung vorweg einzuholen schien mir sinnvoller. Deswegen habe ich ja hier gefragt. Wo es doch so viele User gibt die sich wirklich gut mit dem Thema auskennnen. Die Angaben die ihr geschrieben habt hatte ich schon in den anderen Threads gelesen. Vieliecht ist es auch etwas zu speziel oder ich habe mich unklar ausgedrückt. Was ich nicht verstanden habe ist der Tilgungsbeitrag wenn ich doch keinen Darlehen in Anspruch nehmen will. Vieleicht hat jemand dafür noch eine Erklärung für mich. Oder ist es nur das Wort welches mich so verwirrt .
    Auch vielen Dank für alle anderen Antworten.

    Gruß Bob

  7. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Bausparguthaben sinnvoll entnehmen

    Damit ein Bausparvertrag zugeteilt wird benötigt er eine gewisse Bewertungszahl. Und am Anfang sagt man gegenüber der Bausparkasse wieviel man Tilgen möchte nach Zuteilung. Beispiel 4 bis 8 Promille der Bausparkasse.Nun kann es sein, dass Ihr Tilgungsbeitrag niedrig ist. Das würde eine Verlangsamung der Zuteilung mit sich bringen.
    Deswegen einfach unbedingt Tilgungsbeitrag ganz nach oben setzen lassen und fragen ob das die Zuteilung positiv verändert.

  8. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: Bausparguthaben sinnvoll entnehmen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    ... Und am Anfang sagt man gegenüber der Bausparkasse wieviel man Tilgen möchte nach Zuteilung. ...
    genau dafür muss der genaue Tarif bekannt sein. Es gibt genügend Varianten am Markt, bei denen es kein Tilgungswahlrecht und damit ggf. im Zusammenhang stehende Zuteilungsbeeinflussung gibt.

    Alles Kaffeesatzleserei. Bringt weder der Allgemeinheit noch dem TE konkret etwas.

    Nicht gegen Sie (Bankkaufmann) persönlich gemünzt; sie verstehen das Bauparsystem, aber für viele Kunden ist es komplizierter und der beste Weg ist und bleibt direkt sich bei seiner Bausparkasse zu erkundigen.


    @Bob; natürlich ist ein Forum auch dazu da sich unparteiische (???) Meinungen einzuholen. Nur ohne genaue Daten und Fakten ist eine konkrete Antwort nicht möglich. Zudem ist nicht sicher, dass hier jemand über die aktuellsten Daten des betreffenden Tarifes verfügt. Ich würde immer zuerst den direkten Weg suchen. Anschließend kann hier - sofern erforderlich - weiter über die Aussagen der Bausparkasse diskutiert werden.

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