Nun habe ich aufgrund von Jobwechsel erheblich mehr monatlich zur Verfügung und würde gerne die Tilgung nach oben setzen. Im Vertrag ist nur die anf. Tilgung iHv 2,50% festgeschrieben. Dass ich 3 mal kostenfrei die Tilgung rauf/runter setzen kann, weiß ich auch noch. Aber wie hoch kann ich maximal gehen? Bis zu der Rate, mit der ich theoretisch zum Bindungsende komplett zurück gezahlt hätte? (Dass ich nicht vor Ende der Bindungsfrist fertig sein kann, ist klar.)
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immerfernweh
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AW: Tilgungswechsel bestehende Finanzierung
Hallo Christian,
google doch mal "Tilgunsrechner", im Netz sind einige gute dabei. Dann kannst du solange "experimentieren", bis die Konstelation für dich befriedigend ist.
Danke für deine Antwort. Mir geht es darum, bis zu welcher Höhe ich die Tilgung monatlich raufsetzen DARF. Dank zusätzlichem Geldsegen könnte ich die Tilgung soweit raufsetzen, dass ich zum Ende der Bindungsfrist in 6 Jahren komplett zurück gezahlt hätte (bei der derzeitigen Tilgung wären noch 40 TEUR offen). Das wären dann eben über 10% Tilgung und ich weiß nicht ob das überhaupt möglich ist. Im Vertrag steht dazu leider nichts. Etwas außergewöhnlch, ich weiß. Wird mir wohl nur ein Termin mit dem Berater weiterhelfen können. (Das ist aber schwierig, Sparda und der Berater ist ungefähr immer Langzeitkrank...)
Mein persönlicher Favorit:Anrufen.Mag zwar in Zeiten der Internetforen,die Anleitung zur Lebenshilfe in allen erdenklichen Lebenslagen bieten,anachronistisch wirken,soll aber tatsächlich mitunter zum Ziel führen.
??? Tilgungssatzwechseloptionen müssen explizit im Darlehensvertrag benannt sein und wenn sie das sind, dann steht da auch in welcher maximalen Höhe bzw. innerhalb welcher Spannbreite.
So ist/wäre auch mein Verständnis. Allerdings ist im Vertrag die Tilgungshöhe lediglich in einem Passus definiert und da heißt es dass das Darlehen mit 2,50% Tilgung zurück zu zahlen ist. Nach ca. 2 Jahren wurde die Tilgung auf Nachfrage meinerseits auch problemlos auf 1,5% herunter gesetzt, womit die Bank nach meiner Auffassung konkludent bestätigt, dass die 2,5 anfänglich nicht in Stein gemeißelt sondern variabel sind. Dazu kommt, dass ich mir sicher bin, dass erwähnt wurde dass ich 3 mal kostenfrei variieren kann. Aber schriftlich kann ich auch dazu nichts im Vertrag finden. Schande über mich, dass ich das überhaupt unterschrieben habe, muss in der Hektik untergegangen sein. Jetzt ist meine Frage einfach, welche Grenze da nach oben definiert wird. Theoretisch müsste ohne die Definition der mindest und maximal Tilgung ja sogar eine Rate von 100% möglich sein...bin gespannt wie sich das Institut da "rauswindet", bzw. wo die Grenzen versteckt sind. Die AGBs habe ich auch schon gecheckt.
Jeder Tilgungssatzwechsel nach oben oder unten ist im Darlehensvertrag genau beschrieben was möglich ist. Und auch wie oft man den Tilgungssatzwechsel kostenfrei vornehmen kann.
Dann gibt es die Möglichkeit dass im Kleingedruckten in den Darlehensbedingungen etwas darüber steht.
Findet man dort aber auch nichts dann ist überhaupt kein Tilgungssatzwechsel möglich.
Oder nur mit Entgegenkommen der beteiligten Bank.
Macht die Bank denn nicht mit bei Ihrem geplanten Tilgungssatzwechsel?
Es kann nur eine individuelle Anfrage bei der Bank geben, steht es - wie ja erwähnt - nicht in den Darlehensbedingungen beruht die Akzeptanz auf Kulanz und eben diese kann nur auf erneuter Anfrage gewährt werden.
Ein allgemeines Recht auf Tilgungssatzwechsel gibt es nicht.
Danke für die Antworten. Bevor ich einen Termin vereinbare (leider sehr schwierig bis man zu dem Berater vordringt) wollte ich hier eine erste Einschätzung. Da mir beim ersten Wechsel von 2,50% auf 1,50% Tilgung noch einmal explizit dazu gesagt wurde, dass ich drei mal kostenfrei wechseln kann, ist ein Wechsel also grundsätzlich vorgesehen und (meiner Meinung nach) ist nur die Obergrenze fraglich...Bedingungen, AGBs etc. wurden ebenfalls bereits studiert. Ich gehe momentan davon aus, dass sich die Bank hier ein Eigentor (ähnlich Widerrufsbelehrungen) geschossen hat...
Wo soll denn das Recht stehen wenn nicht im Darlehensvertrag? Steht es da nicht, kann der Berater ihnen sonst was sagen, möglicherweise war es beabsichtigt zu integrieren, wurde dann aber versäumt. Die Tilgungssatzänderungsoption war bzw. ist es das bei einigen Banken immer noch, eine Option die man gegen Zinsaufschlag zu wählen konnte, vielleicht ist das versäumt worden.
Es hilft ja alles nichts, sie müssen da anrufen oder vorstellig werden um das zu klären, steht es nicht im Vertrag und da muss es stehen, haben sie kein Anrecht darauf, egal was ihnen zugerufen wurde bei Abschluss.
Danke nochmal für die schnelle Rückantwort. Gerne teile ich mit, was letztlich dabei raus gekommen ist. Allerdings ist meine Auffassung wie bereits geschrieben, dass mit der ersten Anpassung grundsätzlich bestätigt wurde, dass es möglich ist. Damit gehe ich im Moment davon aus, dass ich bis auf 10% Tilgung nach oben schrauben kann, wie es die entsprechende Bank in Ihren Tilgungsrechnern im Netz anbietet. Da ich momentan mit dem Gedanken spiele komplett abzulösen und damit das Thema VFE ebenfalls Thema wird, lasse ich sicherlich auch meine WRB prüfen. Da scheint auch der ein oder andere "Schnitzer" eingebaut zu sein...
Sie haben da leider die völlig falsche Sichweise zu Verträgen. Dass es die Bank heute anbietet, bzw. in ihren Darlehen grindsätzlich integriert, daraus lässt sich null Anspruch für bzw. auf ihr Vorhaben ableiten, ebenso aus Kulanz diesem Wechsel schon mal zugestimmt zu haben.
Entscheidend war die damalige Refinanzierung und wenn die Tilgungssatzänderungsoption bzw. das Risiko für die Bank der vorzeitigen bzw. schnelleren Rückzahlung nicht eingepreist war, dann wird sie sich aus Ertragsgründen damit auch schwer tun.
Trotzdem viel Glück, dass es ein für sie zufriedenstellendes Ergebnis gibt.
Sie haben da leider die völlig falsche Sichweise zu Verträgen.
...gerade Rückmeldung von einem befreundeten Rechtsanwalt (prüft u.a. für eine Rechtsanwaltskammer, also kein Luftikus) bekommen, dessen erste Einschätzung meiner nahe kommt. Also abwarten.
Was haben sie denn im Anwalt angefragt???? Ob ein Zuruf ohne dass er im Darlehensvertrag verankert ist gültig ist, nur weil die Bank das mittlerweile grundsätzlich anbietet oder man ihnen das aus Kulanz mal eingeräumt hat oder die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung???