Vom Abschluss einer Versicherung von Kurkostenbeihilfe, den OP-Kosten bei kosmetischen Eingriffen, Genesungsgeld und Unfallkrankenhaustage- und Unfallkrankentagegeld wird abgeraten. Bei ausreichender Invaliditätssumme kann man auf die Übergangsentschädigung verzichten. Bergungskosten sind meistens mit 2.500,- Euro Beitragsfrei mitversichert.

Bei manchen Gesellschaften tritt die Mehrleistung erst bei einem Invaliditätsgrad von beispielsweise 60 % ein. In so einem Fall kann man auf Progressions- oder Mehrleistungstarife verzichten.