Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

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  1. Avatar von N15
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    Standard Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Hallo zusammen,

    miene Frau und ich würden gerne ein EFH kaufen in dem der VK zur Zeit noch wohnt.
    Die Finanzierung steht soweit jedoch möchte ich mich vor dem ertsen Notartermin noch über folgendes mit dem Verkäufer einigen.
    Im Grundbuch steht noch eine Hypothek die durch unsere Finanzierung vorab bezahlt werden soll. Soweit sehe ich hier ja keine Probleme da dafür ja der Notar alles regeln wird.
    Der Restbetrag sollte dann mit Schlüsselübergabe nach Löschung der Hypothek an den VK gehen. Soweit meine Vorstellung.
    Der VK möchte aber zudem noch eine Teilzahlung 10-20% vorab, evtl. nach Auflassungsvorbemerkung um seinen Umzug etc. zu finanzieren.
    Seht Ihr hier Probleme? Somit würde ich ja ca. 3Monate vor Schlüsselübergabe fast die Hälfte des Finanzierungsvolumens zahlen...
    Ich möchte nur Vermeiden, dass wir uns beim Notar nicht einig werden und ich dann auf den Beratungskosten des Notars sitzen bleibe.
    Danke für eure Hilfe!

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Wenn Sie einen Kaufvertrag schliessen, dann sollte der Kaufpreis so fließen wie es im Kaufvertrag verankert wird.
    Wie hoch ist der notarielle Kaufpreis?
    Wieviel Eigenkapital ist im Kaufpreis enthalten?
    Entspricht das den 10-20% die der Verkäufer will?

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Ohne Kaufvertrag sollten sie tunlichst jegliche Art der Zahlung unterlassen! Bei Beurkundung kann vereinbart werden, dass ein gewisse Summe im Vorfeld mit der Auflassungsvormerkung gezahlt werden kann, aber ohne dem darf nichts laufen.

    Schlüsselübergabe mit Löschung der Grundschuld usw. geht schon mal gar nicht. Es wird beim Beurkundungstermin ein Zahlungstermin vereinbart, zu dem dann die Grundschulden betellt. Der Notar hat in der Zwischenzeit die Aufgabe die Sicherheiten für die Bank zu bereitzustellen. Ist dies geschehen gibt es die sogenannte Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Vorher sollte man gar nichts bezahlen, es sein denn man vereinbart das bei dem Notartermin und der Notar sieht keine Bedenken.

  4. Avatar von N15
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Hallo Ich danke sehr für die Antworten, versuche aber meine Frage noch mal unzuformulieren:
    Mir geht es eigendlich nur darum ob es ratsam wäre, natürlich nach/mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages und unabhängig des Kaufpreises bzw. Eigenkapitals,
    eine Teilzahlung zu vereinbaren obwohl ein Teil des Geldes bereits verwendet werden muss um die bestehende Hypothek des VK zu bezahlen.
    Da der VK nach Verkauf ins Ausland umzieht möchte ich hier im Vorfeld nur sicher gehen, ob eine Teilzahlung in diesem Falle irgendwelche Risiken mit sich bringen kann.

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Die Teilzahlung muss eine offizielle Zahlung sein, entsprechend zählt sie im Gesamtkonzept ja auch als gezahlt. Das Geld fehlt hinterher ja nicht, das sie belegen können dass sie es aus EK gezahlt haben (Nachweis Einsatz EK) und von den verbleibenden Mittel weiteres EK und Darlehensmittel ja nicht noch mal gezahlt werden muss.

    Sollte das ein Schwarzzahlung an dem Kaufverttrag vorbei sein und den Kaufpreis mindern, kann es in dem Finanzierungsplan nicht berücksichtigt werden, entsprechend würde - da ja auch der Kaufpreis um die Schwarzzahlung sinkt - der Beleihungsauslauf höher werden. Denke aber das letzteres nicht angedacht, bzw. ihre Frage sich darauf bezog.

  6. Avatar von N15
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Hallo noelmaxim,
    vielen Dank nachmals. Natürlich wird die Teilzahlung offiziell über den Notar laufen und Anhand Ihrer Antwort gehe ich mal davon aus das dies auch eine öfters umgesetzte Variante ist. Aus meiner Sicht ist das mit der Teilzahlung ein reines Entgegenkommen meinerseits und ich möchte nachher nur nicht meinem Geld hinterher rennen müssen falls der VK zum festgelegten Zeitpunkt nicht auszieht oder zwischen Vetrag und Schlüsselübergabe Schäden am Haus entstehen. Es wird schwer werden später rechtliche Schritte gehen zu müssen da der VK dann im Ausland wohnen wird. Aber ich vermute der Notar wird`s schon richten... Wäre denn in meinem fall ein Notaranderkonto ratsam?

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Notaranderkonto ist überflüssig und wird heute so auch nicht mehr gehandhabt.

    Wenn der Kaufpreis zu einem gewissen Tag fließen soll weil die Sicherstellung durch den Notar gegeben ist, er dann fließt und der Verkäufer nicht auszieht stellt sich das Problem auch ohne dass sie was angezahlt haben. Mit Eingang des Kaufpreises gehen Nutzen und Lasten zu ihnen über, für den Nutzen muss er dann ausgezogen sein. Ist er das dann nicht, hat das keinen Einfluss auf bezahlte Gelder, egal ob nun aus Ek, finanzierten Mitteln oder beidem. Er hat dann draussen zu sein, ist er das nicht hat er sein Geld so oder so, denn der Kaufpreis war fällig. Für die Kaufpreisfälligkeit ist nicht entscheidend und wird auch nicht überprüft bzw. ist Voraussetzung dafür ob der Verkäufer ausgezogen ist.

  8. Avatar von schunckt
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Zitat Zitat von N15
    ...
    Ich möchte nur Vermeiden, dass wir uns beim Notar nicht einig werden und ich dann auf den Beratungskosten des Notars sitzen bleibe.
    ...
    Interessanter Aspekt. Welche Kosten darf ein Notar eigentlich in Rechnung stellen, wenn das Geschäft platzt? Bei Durchführung gibt's GNotKG, welches das ja ziemlich genau regelt.

    @Experten ... ?

    T.

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Selbstverständlich ist auch heutzutage noch ein Notaranderkonto durchaus praktikabel.
    Der Geldfluss ist hierdurch noch transparenter.
    Fragen Sie doch Ihren Notar bezüglich Haftung Gelder auf Notaranderkonto falls etwas schiefgeht.
    Hier würde ein Notarande.rkonto sogar Ihnen eher noch behilflich sein

  10. Avatar von N15
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Das mit dem Notaranderkonto werde ich den Notar mal fragen... Aber was er im Falle eines Rücktritts durch den VK verlangen wird bzw. darf würde mich natürlich auch interessieren...

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe


  12. Avatar von N15
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Danke! Interessant wären aber auch Kosten wenn der VK den Vertrag erst gar nicht unterschreiben will... Wenn der Notar also nur als Berater tätig wurde

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    So ein Blödsinn!! Wo soll das Notaranderkonto hier irgendetwas sicherer machen??? Man!

    Den Termin beim Notar regelt man im Vorfeld, mit dem Kaufvertragsentwurf. Es sollten im Vorfeld alle Punkte besprochen und geklärt sein. Wenn überhaupt fällt der Verkäufer tod um oder sagt ich verkaufe nicht mehr, aber was hat das mit dem Zahlungsfluss zu tun?? Erst nach der Beurkundung fließt Geld, dann ist aber alles geregelt und beurkundet! Was soll da jetzt ein Notaranderkonto? Es wird die Eintragung abgewartet oder der Notar stellt eine Notarbestätigung aus, damit steht die Sicherheit.

    Was soll ein Notaranderkonto - was extra Geld kostet - hier für einen Nutzen bringen???

  14. Avatar von N15
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Ok mal abgesehen vom Notaranderkonto,
    ich hoffe die Frage ist nicht zu blöd, aber:
    wie verhalte ich mich in dem Fall wenn der jetzige Eigentümer zum 15.7 gerne Geld haben würde, aber erst zum 15.8 ausziehen kann? (Vorausgesetzt der Notar hat bis dahin alle benötigten rechtlichen Schritte umgesetzt) Wäre so etwas denkbar oder müsste ich dann noch die Immobilie für diesen Zeitraum "vermieten"?

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Was will er denn dann haben? Den Kaufpreis? Dann muss er selbstvetsändlich Miete zahlen, es ist ihr bezahltes Eigentum.

    Bei einer Teilzahlung kann man etwas vergleichbares vereinbaren, sinvoll kann auch sein den Kaufpreis um einen gewissen Anteil zu senken. Das ist doch alles Verhandlungssache.

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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Nach einer Notariellen Beurkundung sollten Sie aber nichts mehr am Kaufpreis machen. Dann wurde der Kaufvertrag final geschlossen und fertig.
    Klar, ist der Kaufpreis vollbezahlt und der Verkäufer wohnt noch im Objekt muss er Miete zahlen

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    Standard AW: Teilzahlung an Verkäufer vor Schlüsselübergabe

    Das mit der Miete möchte ich für diesen überschaubaren Zeitraum umgehen und werde eine Teilzahlung anbieten.
    Je nach dem wie hoch die Zahlung der Hypothek und die der zusätzlichen Teilzahlung ausfällt, werde ich die zusätzliche Rate der Finanzierung, die ich ja andernfalls nicht zahlen müsste, vom Kaufpreis abziehen.
    Ich hoffe mal das wird eine vernünfte Lösung und werde das dann mal dem Verkäufer und Notar besprechen.
    Danke für die Hilfestellungen!

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