Frage bezüglich der Vorfälligkeitsgebühr

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  1. Avatar von rebbit
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    Standard Frage bezüglich der Vorfälligkeitsgebühr

    Hallo,

    Es geht um folgendes ich habe bei einer Bank einen Kredit i.H.v :
    13.218,29 € ( darin enthalten sind 2.18,29 € für eine RSV, Auszalhungsbetrag waren glatte 11.000,00 € )
    Laufzeit 118 Monate
    Zins gebunden bis 30.05.2025
    Noch zu Zahlender Betrag: 12.104,81 €
    Zins: 8,59 % p.a.
    Rate: 166,53 / im monat

    Nun habe ich von einer anderen Bank ein Umschuldungsangebot erhalten( Kredit ist noch nicht ganz durch, bzw. steht schon in meiner Schufa als gemeldeter Kredit, ist das schon einen Zusage? )
    Mit einem deutlich besseren Zins und einer kürzeren Laufzeit von "nur" 87 Monate.

    Meine Frage wenn der Kredit umgeschuldet wird, steht der Bank eine Vorfälligskeitsentschädigung zu, ich habe dies durch diverse "Online Rechner" gejagt und komme auf Summen zwischen 3.000 und 4.500 € Euro, das ist doch irrsinn, oder?

    Ich habe mal im Kreditvertrag nachgeguckt und dort steht:
    Vorzeitige Rückzahlung
    Der Darlehnsnehmer hat das Recht, das Darlehn jederzeit komplett oder Teilweise zurückzuzahlen.
    Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung währender der Sollzinsbindung kann die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung Schaden verlangen!
    Se wird diese Vorfälligkeitsentschädigung nach dem Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebene finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere:
    - ein zwischenzeitliches gesunkenes Zinsniveau
    - die für das Darlehen ursprüngliche vereinbarten Zahlungsströme
    - den der Bank entgehenden Gewinn
    - die infolge der vorzeitigen Rückzahlung, ersparten Risiko Verwaltungskosten

    berücksichtigen.

    Jetzt wird es spannend
    Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beiträge nicht übersteigen:
    - 1 v.H. bezw wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 v.H. des vorzeitig zurückgezahlten Beitrages,
    - den Beitrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

    D.h. doch dass die Bank höchstens 1 % von der Kompletten Restschuld, also meiner Rechnung nach 121 € verlangen dürfte, ist das korrekt, ich bitte um Hilfe!


    Viele Grüße
    Rebbit

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Frage bezüglich der Vorfälligkeitsgebühr

    So ist das. Maximal 1% der Restschuld.

  3. Avatar von sender
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    Standard AW: Frage bezüglich der Vorfälligkeitsgebühr

    Ja, Maximal 1 % der Restschuld und teilweise die Restschuldversicherung .
    Bei der Meldung Schufa kann man davon ausgehen das der Kredit genehmigt wird bzw. ist

  4. Avatar von Inkasso-Henry
    Inkasso-Henry ist offline

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    Standard AW: Frage bezüglich der Vorfälligkeitsgebühr

    Warum nicht mal direkt bei der abzulösenden Bank fragen? Vieleicht bewegen die sich ja auch, und man wird Ihnen konkrete Zahlen nennen.

  5. Avatar von rebbit
    rebbit ist offline
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    Standard AW: Frage bezüglich der Vorfälligkeitsgebühr

    Hallo,
    So neue Nachrichten, ich habe gestern bei der Bank( die mir das neue Kreditangebot unterbreitet hat ) angerufen und gefragt ob denn alles soweit genehmigt worden ist, dies wurde bestätigt nun habe ich aber noch eine Frage zum Ablauf, bei mir sollen drei Verbindlichkeiten Abgelöst werden( ein Kredit und noch zwei weitere ) diese werden direkt von der Bank an die entsprechenden Stellen überwiesen und der Rest wird auf mein Girokonto überwiesen.

    Gestern Nachmittag wurden meinem Girokonto 1.800,00 € von besagter Bank gutgeschrieben, allerdings kann nicht nicht erkennen dass das Darlehnskonto mit den 12.104,81 € ( welches bei der selben Empfängerbank liegt ) ausgeglichen worden ist, könnt ihr mir verraten wielange sowas benötigt?

    Grüße
    Rebbit

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