Riester Renten Vertrag kündigen / umwandeln - weiteres Vorgehen?

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  1. Avatar von LotF
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    Standard Riester Renten Vertrag kündigen / umwandeln - weiteres Vorgehen?

    Moin,
    ich versuche gerade durch einen Riesterrenten Vertrag der Neuen Leben („ProFit Rente“) durchzusteigen, um die bestmöglichste Nutzung hierfür zu finden.
    Versicherungsnehmer: w, 62 Jahre alt, Frührentnerin nach Arbeitsunfall
    Einkommen: aktuelle Rente & BG Rente ca. 1600 Euro netto
    Abschluss- & Vertriebskosten ~21 Euro, Verwaltungskosten ~95 à Kosten pro Jahr ca. 116 Euro
    laut Text wurden Kostenüberschussanteile 28,50 mit Verwaltungskosten verrechnet, das heißt, die wären eigentlich noch höher? Zinsüberschussanteile (knapp 100 Euro) wurden in die Fonderhöhung gesteckt. Nach meinem Verständnis decken die Zinsen also nicht mal die laufenden Kosten, wenn man die Zulagen außen vorlässt, ist das richtig?
    Stand des Altersvermögens Ende 2014: ~12 800 (Altersvorsorgebeiträge 9300 / gutgeschriebene Zulagen: ~3500)
    Beiträge pro Jahr ~1200 Euro
    So ich habe mir vor einiger Zeit hierzu schon mal die steuerliche Seite angeschaut und mir ist bekannt, dass man den Vertrag nun wohl kündigen könnte. Dann wäre es möglich eine Einmalzahlung oder monatl. die Auszahlung zu erhalten. Soweit so gut. Wo ich aber noch nicht richtig weitergekommen bin: die Umwandlung in „Wohnriester“ und deren Vorteil. Es besteht nämlich ein Hauskredit, wofür die Auszahlungssumme vollständig genutzt werden könnte. Zudem ist ein Umbau geplant, der damit auch gut finanziert werden könnte. Bringt es also etwas (wenn ja, was genau?) den Vertrag vor/zur Kündigung umzuwandeln und wie mache ich das überhaupt? Die Antwort der Neuen Leben auf meine letzten Fragen waren leider überaus kryptisch und, selbst als ich im Sachverhalt recht gut eingearbeitet war, schwer verständlich. Irgendwelche Allgemeinen Tipps oder gerne auch Verweis auf eine gut verständliche und übersichtliche Seite für die Thematik?

    Besten Dank und viele Grüße! LotF

  2. Avatar von Spiagei
    Spiagei ist offline

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    Standard AW: Riester Renten Vertrag kündigen / umwandeln - weiteres Vorgehen?

    Hallo,

    bei Renteneintritt ist es möglich, das Geld im Riester zur Darlehenstilgung für die eigene Wohneinheit herzunehmen. Förderunschädlich.
    Das Darlehen für den Umbau müsste auf alle Fälle einige Zeit vor der Entnahme aus dem Vetrag aufgenommen werden. Denn ein Modenisierungskredit ist eigentlich nicht Wohnriester geeignet. Ausnahme: Ablösung bei Renteneintritt.

    Hoffe deine Frage damit beantwortet zu haben.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Riester Renten Vertrag kündigen / umwandeln - weiteres Vorgehen?

    Zitat Zitat von Spiagei
    bei Renteneintritt ist es möglich, das Geld im Riester zur Darlehenstilgung für die eigene Wohneinheit herzunehmen. Förderunschädlich.
    Dies ist auch vor dem Renteneintritt möglich.
    Das Darlehen für den Umbau müsste auf alle Fälle einige Zeit vor der Entnahme aus dem Vetrag aufgenommen werden. Denn ein Modenisierungskredit ist eigentlich nicht Wohnriester geeignet. Ausnahme: Ablösung bei Renteneintritt.
    Ein Modernisierungskredit, sofern er für einen barrierefreien Umbau verwendet werden soll, ist ggf. nicht erforderlich, weil das angesparte Riestervermögen förderunschädlich dafür verwendet werden kann. Das heißt, eine Entnahme dafür wäre mit Beginn der Modernisierung möglich.

    Mit Vertrag kündigen wäre ich vorsichtig, ist dieses doch meistens mit der Rückzahlung der Förderleistungen verbunden. Dies wäre - so kurz vor dem regulären Rentenbeginn - kontraproduktiv. Eine spezielle Umwandlung in einen Wohnriester ist nicht erforderlich, weil - wie oben geschrieben - ohnehin eine Entnahme zur Schuldentilgung einer selbst genutzten Immobilie förderunschädlich möglich ist. Die Entnahme muss mindestens ein Jahr vor dem vorgesehenen Ablauf beantragt werden. Mit der Entnahme wird - um eine Grundlage für die spätere Versteuerung zu bekommen - über das entnommene Geld ein fiktives Wohnförderkonto angelegt, welches mit 2 % hochgezinst und auf die Jahre vom ursprünglich vorgesehenen Rentenbeginn bis zum 85. Lebensjahr aufgeteilt und jährlich oder auf 70 % vermindert sofort versteuert werden muss.

    Also ich würde auf jeden Fall das Geld zur Schuldentilgung entnehmen, weil der Vertrag ohnehin nicht mehr lange läuft. Ob zum regulären Rentenbeginn das Wohnförderkonto am Stück - auf 70 % vermindert - oder aufgeteilt auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr jährlich zu versteuern ist, müsste man über eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ermitteln. Dies würde ich empfehlen zu prüfen, weil die Summe und Deine Steuerlast nicht allzu hoch sind.

    Wie hoch die Kosten des Anbieters auch sein mögen, mit Beginn der Auszahlungsphase (regulärer Rentenbeginn bei Einhaltung einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren bis mindestens nach dem 60. bzw. 62. Lebensjahr) muss das eingezahlte Kapital plus die gewährten Zulagen zur Verrentung bereitstehen.

  4. Avatar von obelix
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    Standard AW: Riester Renten Vertrag kündigen / umwandeln - weiteres Vorgehen?

    Zitat Zitat von Hanomag
    Eine spezielle Umwandlung in einen Wohnriester ist nicht erforderlich,

    ..., weil der Vertrag ohnehin nicht mehr lange läuft.
    bei dem oben genannten Alter wird sich kaum ein WohnRiester-Anbieter finden lassen der noch einsteigt und einer Übernahme zustimmt.

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riester Renten Vertrag kündigen / umwandeln - weiteres Vorgehen?

    Zitat Zitat von obelix
    bei dem oben genannten Alter wird sich kaum ein WohnRiester-Anbieter finden lassen der noch einsteigt und einer Übernahme zustimmt.
    Die Frage stellt sich gar nicht, weil Du in dem Zitat meine Aussage verfälscht hast. Richtig lautet dieses:
    Eine spezielle Umwandlung in einen Wohnriester ist nicht erforderlich, weil - wie oben geschrieben - ohnehin eine Entnahme zur Schuldentilgung einer selbst genutzten Immobilie förderunschädlich möglich ist.
    Hättest besser den nachfolgenden Satz:
    Die Entnahme muss mindestens ein Jahr vor dem vorgesehenen Ablauf beantragt werden.
    korrigieren sollen. Dier hätte lauten müssen:
    Der Entnahmeantrag muss spätestens 10 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der ZfA gestellt werden.

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