Hallo,

ich fange einmal ganz von vorne an:

2012 hatte ich eine Frau kennengelernt, sie ist / war gelernte Heilerziehungspflegerin
, wurde aber wegen "Burnout" und der Tatsache, dass der frühere Arbeitgeber "Lebenshilfe" andere billigere Arbeitskräfte eingestellt hatte, einfach entlassen.

Den weiteren Werdegang können wir uns alle ausrechnen:
Nach Arbeitslosengeld kam "Hartz-4".... und damit finanzielle Probleme....

also wollte ich ihr ein wenig helfen, und ließ sie auch Autos verkaufen, und den Netto-Gewinn teilten wir uns...

Ich sagte ihr, dass sie unbedingt und bedingungslos immer 2 Kaufverträge auszufüllen hätte (oder eine Copy), damit niemand nachträglich was verfälschen könnte.

soweit so gut, im September 2012 hatte sie dann ein Auto verkauft, aber nur einen Kaufvertrag ausgefüllt, den der Käufer mitgenommen hatte....

kurze Zeit später wollte er wandeln, und verlangte mehr Geld zurück, als er bezahlt hatte...

Die Sache ging vor Gericht, und der Käufer hatte dann plötzlich einen Kaufvertrag vorgelegt, wo er angeblich € 9700,-- bezahlt haben will, obwohl er tatsächlich € 8850,-- bezahlt hatte...

im Sommer 2014 erging dann auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg zugunsten des Käufers, wobei das Landgericht die Fälschung nicht erkannt hatte, und dem Käufer Recht gab....

Es wurde dann gegen dieses Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung eingelegt, die aber keinen Erfolg hatte, weil der Braunschweiger Rechtsanwalt der Beklagten (also meiner Bekannten) so massive Fehler gemacht hatte, dass eine Berfung nicht durchgehen konnte, wobei man hier schon wirklich sagen konnte, dass nur aufgrund der Fehler des eigenen Rechtsanwalts der Fall verloren wurde...
Es gab nämlich schon im Jahre 2014 Beweise, dass der Kläger den Kaufvertrag gefälscht hatte, bloß diese Tatsachen hatte der Braunschweiger Rechtsanwalt nie beim Landgericht HH vorgetragen.

Dass der Braunschweiger Rechtsanwalt so massive Fehler gemacht hatte, hat der Berufungsanwalt aus Wernigerode festgestellt, der eigentlich die Berufung durchführen wollte.

Also war diese Sache versaut!

Im Sommer 2015 kam es dann zu einem Rückkauf des Autos für genau € 7000,-- wobei sich der Käufer auch darauf nicht einlassen wollte, und plötzlich das Auto behalten wollte, und nur € 2000,-- bis maximal € 3000,-- für den Wagen anrechnen wolle.
Seine Frau arbeite bei einer Hamburger Auction, und er und sie wissen, welchen Verkaufserlöss solche Autos bringen....

Der Wagen wurde aber trotzdem für € 7000,-- wieder zurückgenommen, weil er sich das höchste Angebot hat anrechnen lassen müßen....

Der Käufer machte dann wieder eine Rechnung auf, und wollte noch mehr Geld, als das Landgericht Hamburg ausgeurteilt hätte, weil er angeblich noch eigene Kosten in Höhe von ca. € 2000,-- hätte...

Es wurden mehrere Telefongespräche geführt, sowie auch die Gespräche teilweise bei der Fahrzeugübergabe in Hamburg im Sommer 2015 aufgenommen, wo der Käufer den Prozessbetrug mehrmals zugegeben hatte....

Das Urteil des Landgerichts Hamburg belief sich incl. aller Kosten auf ca. € 12300,-- wobei der Käufer ja schon im Sommer 2015 einen Barbetrag in Höhe von € 7000,-- erhalten hatte...

Trotzdem forderte er in den Telefongesprächen (die sind aufgezeichnet!) dann noch weitere € 8000,--
und wenn er das Geld nicht bekäme, so würde er die Zwangsversteigerung des Hauses einleiten....

Im Herbst 2015 bin ich dann mit meiner Bekannten zusammen nach Hamburg zu dem Anwalt des Klägers / Käufers gefahren, um mit ihm zu reden.

Der war soetwas von arrogant und dem war die Situation völlig egal, und auch die Tatsache mit dem Prozeßbetrug hat ihn gar nicht interessiert, er pochte immer nur auf die Rechtskräftigkeit des Urteils...

Aus reiner Verzweifelung hatte sich dann meine Bekannte in der Toilette der Kanzlei die Pulsadern aufgeschnitten, es kam Polizei und Rettungswagen...

Ende 2015 hatte ich selbst dann den Anwalt informiert, dass es mehrere Audioaufnahmen gebe, wo der Käufer den Prozeßbetrug zugegeben hatte, und man solle doch jetzt Ruhe geben, da wenn der Käufer nicht unrechtmäßig mehr Geld gefordert hätte , und den kaufvertrag gefälschte hätte, dass Auto schon Im September 2012 wieder zurückgenommen worden wäre....

Im März 2016 wurde dann meine Bekannte in deren Haus überfallen und an die Heizung angekettet,
und der Räuber (er hatte Hamburger Dialekt) forderte genau diese Audiaufnahmen, und nahm sogar ein Telefon mit, wo Duplikate der Aufnahmen waren...

Ausserdem leitete er die Zwangsversteigerung über seinen Rechtsanwalt ein, wenn er keine € 9000 bekäme.

Meine Bekannte hatte dann einen Kredit aufgenommen, und das geld bezahlt, um die Zwansgversteigerung abzuwenden....

Jetzt fordert meine Bekannte von mir das Geld mit der Begründung, dass wenn man dem Käufer ja im September die von ihm geforderten € 9500 (einen Tag später sagte er am Telefon, dass er auch mit € 9300 "zufrieden" wäre) bezahlt hätte, dann wäre es nie soweit gekommen....

Ich entgegene da, dass wenn sie 2 Kaufverträge hätte mit der echten Kaufpreissumme in Höhe von € 8850,-- er nie den Prozeßbetrug hätte machen können, und dass sie auch einen absoluten Scheißanwalt hatte, der das auch noch verbockt hatte...

Ich möchte mir jetzt gerne einmal neutrale Meinungen zu dem Thema durchlesen, denn wegen dieser Sache gibt es schon seit Monaten massiven Streit, und die Beziehung ist auch deshalb auseinander gegangen