Das hast du aber schon mal gefragt gehabt!
Weil die Schuldzinsen abzusetzen sind. Keine Bange, kommt kein Bock
und bei der Akeptanz von einem etwas schlechterem Zinssatz 2,5 statt 2 oder 2,35% die Tilgung gestreckt werden kann bei Bausparen. Dies hin bis zu einer doppelten Tilgungszeit.
Nicht der Zinssatz ist dann das Zünglein an der sondern die Zeit wo diese abgestzt werden können.
Im übrigen werden wir das nicht beantworten können, bzw. sollten das nicht, denn das ist Aufgabe eines Steuerberaters unter Berücksichtigung der individuellen Aungangsposition des Verbrauchers.