Verwaltungsverfahren/Versicherungslücken bei Krankenkassen

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  1. Avatar von RonMcDon
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    Standard Verwaltungsverfahren/Versicherungslücken bei Krankenkassen

    Hallo Forengemeinde
    folgender Sachverhalt eines Bekannten:
    AOK hat Versicherungslücke 2014/2015, ca. 1 1/2 Jahre festgestellt. Der Betroffene ist mehrmals umgezogen und hatte auch keinen festen Wohn-/Meldesitz.
    Zwischenzeitlich gingen von der Kasse wohl Briefe an die falsche Adresse.
    Wenn Versicherungslücken vorhanden sind, gehen die Kassen ja üblicherweise von einer automatischen Weiterversicherung aus (da Pflichtversicherung, sogenannte obligatorische Weiterversicherung).
    Den Bescheid, welcher angeblich 03/2016 rausgegangen sei, hat er nicht erhalten. Mittlerweile hat er wieder Arbeit.

    Vor Ort in der Geschäftsstele bei der AOK hat man ihn mündlich auf 14.000,- Euro Rückstände aufmerksam gemacht, ohne ins Detail zu gehen oder geschweige denn einen Widerspruch aufgenommen zu haben. Das würde ihn nun ruinieren.
    Wie üblich, haben die Kassen für so etwas dann zentrale beitragsrechtliche Bearbeitungsstellen und die Kundenberater können fachspezifisch nicht unbedingt in die Tiefe gehen bzw. über den Tellerrand schauen und eine Lösung finden.

    Der hohe Betrag kam wohl zustande, weil Höchsteinstufung der Kasse erfolgt ist . Eine banale Einkommenserklärung (welche er durch die Umzüge nicht erhalten hat) hätte wohl ausgereicht, um auf die Mindesteinstufung zu kommen. Darauf ist man vor Ort auch nicht hingewiesen worden. Pfändung läuft aktuell jetzt.
    Auf mein Schreiben vom 24.01.2018 an die AOK, mit Hinweis fehlender Bescheide und fehlender Auskunfts-und Beratungspflicht, hat man banal abgelehnt und die angeforderten Bescheide und Einkommenserklärung nicht zur Verfügung gestellt.
    Sie werten das Schreiben vom 24.01.2018 nun als Anhörung nach § 24....welches jedoch verspätet ist (???). Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist jedoch wieder darauf. Kapiere ich nicht ganz.

    Kann hier jemand zum rechtlichen Verwaltungsverfahren etwas sagen?
    Ist die AOK in der Nachweispflicht der Zustellung?
    Wie kann der Betroffene Widerspruch einlegen, wenn er nichts erhalten hat?
    Kann das nun direkt an das Sozialgericht zur Klageeinreichung gegeben werden oder muss hier alles durchlaufen sein und nochmals gegen das aktuelle Schreiben Widerspruch einlegen?
    Kann ggf. eine einstweilige Verfügung hier greifen?

    Bin im Verwaltungsverfahren nicht ganz auf der Höhe.

    Herzlichen Dank für Eure Tipps und noch schönen restlichen Valentinsday :-)
    Ron

  2. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline

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    Standard AW: Verwaltungsverfahren/Versicherungslücken bei Krankenkassen

    Es müsste hier doch die Bescheide geben, mit denen die Beiträge während seiner Wohnsitzlosigkeit festgesetzt wurden. Hier stellt sich doch die Frage, ob die überhaupt richtig bekannt gegeben wurden. Wurden die öffentlich zugestellt? Formal richtig? Ggf. wäre hier noch ein Widerspruch möglich. Gleiches gilt erst recht, wenn die Bescheide an die falsche Adresse gingen.

    Im Zweifel gegen alles Widerspruch einlegen.

  3. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Verwaltungsverfahren/Versicherungslücken bei Krankenkassen

    Ist zwar nicht so gerne gesehen, innerhalb eines Forums Werbung für ein anderes Forum zu machen,
    denke aber, daß Du hier vermutlich niemanden finden wirst, der Dir kompetent weiter helfen kann.
    Und mit Annahmen, Vermtungen und Ideen ist Dir vermutlich nicht geholfen.

    Kann mir eher vorstellen, daß Dir hier weiter geholfen werden kann: https://www.krankenkassenforum.de/

    Da gibt es jede Menge hilfreiche und fachlich sehr, sehr kompetente SOFAS.
    Wenn überhaupt dann dort. Viel Erfolg!

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