Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglich?

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  1. Avatar von Michi2020
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    Standard Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglich?

    Hallo Zusammen,

    kann ein Notar die Löschung einer Buchgrundschuld (Löschungsbewilligung liegt vor) und Eintragung einer neuen Grundschuld in einer Urkunde zusammenfassen oder müssen das zwei getrennte Vorgänge sein. Es geht dabei und die Kosten.

    Weiß jemand zufällig, wie viel die Löschung einer Buchgrundschuld über 120.000 € und Neueintragung über 50.000 € kostet, beim Notar / Gericht?

    Dann noch eine Frage, zur Abteilung II: Wenn dort ein Altenteil "Löschbar bei Todesnachweis" eingetragen ist, muss man das auch über einen Notar laufen lassen und kann man einfach dem Amtsgericht eine Sterbeurkunde zusenden?

    Ganz lieben Dank, wenn ihr uns hier etwas schlauer machen könntet.

    Michi

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Zitat Zitat von Michi2020
    Es geht dabei und die Kosten.
    ??? Verstehe den Satz nicht.

    Zitat Zitat von Michi2020
    Weiß jemand zufällig, wie viel die Löschung einer Buchgrundschuld über 120.000 € und Neueintragung über 50.000 € kostet, beim Notar / Gericht?
    Denke mal, dass der Notar das weiß.
    Zitat Zitat von Michi2020
    Dann noch eine Frage, zur Abteilung II: Wenn dort ein Altenteil "Löschbar bei Todesnachweis" eingetragen ist, muss man das auch über einen Notar laufen lassen und kann man einfach dem Amtsgericht eine Sterbeurkunde zusenden?
    Bestimmt kann man die Sterbeurkunde dem Amtsgericht zusenden - aber was die dann damit machen, weiß ich nicht.

  3. Avatar von reha
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Die Zusammenlegung ist formal möglich, aber nutzlos. Es gibt Kostensätze für Löschungen und Kostensätze für Neueintragungen,
    und jeder Notartermin der eine Löschung und eine Neueintragung nach sich zieht, muss und wird auch Kosten für beides nach sich
    ziehen. Auch werden die meisten Notare vernünftigerweise zwei Urkunden erstellen wollen.

    Die Kosten bitte selber herausfinden, im heutigen Zeitalter würde ich mal bei Google "Notar Kostenrechner" eingeben.

    Eine (geeignet beglaubigte Kopie der) Sterbeurkunde reicht dem Grundbuchamt im Prinzip aus.
    Wenn der Notar, welcher die Urkunde der Eintragung beurkundet hat, noch praktiziert, ist es aber i.d.R. einfacher es
    über ihn zu machen, da er gemäß Bestellungsurkunde ohnehin der Bevollmächtigte für Grundbuchanträge in dieser
    Angelegenheit ist.

  4. Avatar von Michi2020
    Michi2020 ist offline
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Zitat Zitat von reha
    Die Zusammenlegung ist formal möglich, aber nutzlos. Es gibt Kostensätze für Löschungen und Kostensätze für Neueintragungen
    Sicher? Es dann doch nur eine "Beurkundung". Vor Jahren hatten wir Erbauseinandersetzung mit Schenkungen usw. in einer Urkunde. Der Notar meinte damals, viele seiner Kollegen hätte da jetzt locker 4 Urkunden draus gemacht, mit entsprechend viel höheren Kosten für uns. Leider gibt es den Notar jetzt auch nicht mehr ;-(

    Zitat Zitat von reha
    Auch werden die meisten Notare vernünftigerweise zwei Urkunden erstellen wollen.
    warum? Was spricht für zwei Urkunden

    Zitat Zitat von reha
    Wenn der Notar, welcher die Urkunde der Eintragung beurkundet hat, noch praktiziert, ist es aber i.d.R. einfacher es
    über ihn zu machen, da er gemäß Bestellungsurkunde ohnehin der Bevollmächtigte für Grundbuchanträge in dieser
    Angelegenheit ist.
    Nein, den Notar gibt's leider nicht mehr, Verwahrung der Urkunden lt. www.notar.de beim Amtsgericht.

  5. Avatar von Notarfuzi
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Hallo, bin vom (Notar-)Fach und wollte mal kurz eine kleine Übersicht geben:

    Das Zusammenfassen von Löschungsantrag für die alte Grundschuld und die Bestellung der neuen Grundschuld in einer Urkunde macht Sinn und wird auch fast immer so praktiziert.

    Würde man den Löschungsantrag und die neue Grundschuldbestellung in einer Urkunde fassen, entstünden m. E. folgende Kosten beim Notar:

    1.) Grundschuldbestellung (mit Vollstreckungsunterwerfung - ist ja die Regel) (Wert: 50.000 EUR), Gebühr: 165 EUR
    2.) Löschungsantrag alte Grundschuld (Wert: 120.000 EUR), Gebühr: 150 EUR
    3.) + Auslagen ca. 25,00 EUR und dann + 19% Mehrwertsteuer

    = insgesamt ca. 400 EUR

    Bei getrennter Behandlung entstünden folgende Gebühren:

    1.) Grundschuldbestellung: 165 EUR + Auslagen ca. 25 EUR und dann + 19% Mwst. = 226 EUR
    2.) Löschungsantrag: 150,00 EUR + Auslagen ca. 25 EUR und dann + 19% Mwst. = 210 EUR

    = insgesamt ca. 440 EUR

    Die Zusammenbeurkundung ist also günstiger. Der Notar ist immer gezwungen, den günstigeren Weg zu wählen (natürlich muss er im Vorfeld auch wissen, was genau ansteht und gemacht werden soll).

    Noch günstiger kann man es aber haben, wenn man wie folgt vorgeht:

    1.) Beurkundung Grundschuldbestellung: 165 EUR + Auslagen ca. 25 EUR und dann + 19% Mwst. = 226 EUR (diese Kosten hat man in jedem Falle)
    2.) Der Löschungsantrag ist nur ein einfacher Satz. Den Entwurf dieser Urkunde kannst Du selber fertigen. Du kannst entweder

    a) auf einem separaten Blatt schreiben "Ich bin Eigentümer von Blatt xy, eingetragen im Grundbuch von ...... des Amtsgerichtes .... In Abt. III Nr. ..... ist eine Grundschuld in Höhe von 120.000 EUR eingetragen. Als Eigentümer des vorgenannten Grundbesitzes beantrage ich die Löschung dieser Grundschuld im Grundbuch." Die Form (Handschrift/Computer) ist egal! Eine weitere Möglichkeit wäre,

    b) wenn Du folgenden kurzen Satz auf der Löschungsbewilligung der Bank unter der Erklärung der Bank setzt: "Als Eigentümer des vorgenannten Grundbesitzes beantrage ich die Löschung der vorgenannten Grundschuld im Grundbuch." (Das zu löschende Recht in Höhe von 120.000 EUR ist in der Löschungsbewilligung der Bank genau aufgeführt. Hierauf muss Du Dich dann quasi nur beziehen.

    Folge von 2.) a) und b) ist: Der Entwurf ist von Dir und der Notar bekommt nur die reinen Beglaubigungskosten von 60,00 EUR + ca. 17 EUR + 19% Mwst. = 90 EUR. Sofern der Notar die Urkunde dann zum AG sendet oder dort abgibt bekommt er zusätzlich zu den 60 EUR noch eine weitere Gebühr von 20 EUR, insgesamt dann ca. 120 EUR. Gibst Du den Löschungsantrag nebst -bewilligung beim Gericht ab, bleibt es bei den 90 EUR.

    Zusammen mit der Grundschuldbestellung ergeben sich also in diesem günstigsten Fall Gebühren in Höhe von 316 EUR (Grundschuldbestellung 226 EUR + Beglaubigung Löschungsantrag 90 EUR).

    Die Gerichtskosten belaufen sich auf ziemlich genau 305 EUR (150 EUR für die Löschung der alten Grundschuld und 165 EUR für die Eintragung der neuen Grundschuld).

    Was das Altenteilrecht angeht, verhält es sich von der Vorgehensweise genauso wie beim Löschungsantrag für die alte Grundschuld: Für die Löschung braucht das Grundbuchamt eine beglaubigte Fotokopie der Sterbeurkunde (oder das Original). Die Löschung des Altenteils muss wieder von dem Eigentümer beantragt werden! Hier beträgt der Wert meiner Meinung nach 0,00 EUR, da es sich um ein Recht handelt, das mit dem Tod des Berechtigten endet. Diesen Löschungsantrag kann man auch vorbereiten. Optimaler weise selber zusammen mit dem Löschungsantrag zu vorstehend 2.) a) für die Grundschuld vorbereiten. Denn dann würden meines Erachtens keine weiteren Notargebühren entstehen, da die Werte beider Erklärungen zusammenzuzählen sind (Löschung Altenteil, Wert: 0,00 EUR + Löschung alte Grundschuld, Wert: 120.000 EUR) Gesamtwert somit (weiterhin) 120.000,00 EUR. Gebühren wie gehabt ca. 90 EUR.

    Gerichtskosten für die Löschung des Altenteils sollten (bei einem Wert von 0,00 EUR) lediglich die Mindestgebühr von 15,00 EUR auslösen.

    Für die Angaben übernehme ich keine Gewähr.

    Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen, Michi!

    Gruß

  6. Avatar von Notarfuzi
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Zitat Zitat von reha
    ...Wenn der Notar, welcher die Urkunde der Eintragung beurkundet hat, noch praktiziert, ist es aber i.d.R. einfacher es
    über ihn zu machen, da er gemäß Bestellungsurkunde ohnehin der Bevollmächtigte für Grundbuchanträge in dieser
    Angelegenheit ist.
    Mit Verlaub: Das ist nun völliger Quatsch! Man kann für jeden Vorgang einen neuen Notar wählen, wenn man möchte. Jeder Notar ist dann für den jeweiligen Vorgang "bestellt", den er beurkundet hat (gesetzliche Vollmachtsvermutung)! Dies hat weder Vor- noch Nachteile für die Beteiligten!

  7. Avatar von Michi2020
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Zitat Zitat von Notarfuzi
    Hallo, bin vom (Notar-)Fach und wollte mal kurz eine kleine Übersicht geben:
    das freut mich sehr
    Zitat Zitat von Notarfuzi
    Das Zusammenfassen von Löschungsantrag für die alte Grundschuld und die Bestellung der neuen Grundschuld in einer Urkunde macht Sinn und wird auch fast immer so praktiziert.
    Herzlichen Dank für dein Infos!

    Zitat Zitat von Notarfuzi
    Folge von 2.) a) und b) ist: Der Entwurf ist von Dir und der Notar bekommt nur die reinen Beglaubigungskosten von 60,00 EUR + ca. 17 EUR + 19% Mwst. = 90 EUR. Sofern der Notar die Urkunde dann zum AG sendet oder dort abgibt bekommt er zusätzlich zu den 60 EUR noch eine weitere Gebühr von 20 EUR, insgesamt dann ca. 120 EUR. Gibst Du den Löschungsantrag nebst -bewilligung beim Gericht ab, bleibt es bei den 90 EUR.
    Zusammen mit der Grundschuldbestellung ergeben sich also in diesem günstigsten Fall Gebühren in Höhe von 316 EUR (Grundschuldbestellung 226 EUR + Beglaubigung Löschungsantrag 90 EUR).
    Na, das klingt ja richtig gut. Da muss ich nur sehen, dass wir einen Notar finden, der das auch so mitmacht

    Zitat Zitat von Notarfuzi
    Was das Altenteilrecht angeht, verhält es sich von der Vorgehensweise genauso wie beim Löschungsantrag für die alte Grundschuld: Für die Löschung braucht das Grundbuchamt eine beglaubigte Fotokopie der Sterbeurkunde (oder das Original). Die Löschung des Altenteils muss wieder von dem Eigentümer beantragt werden!
    Beim Amtsgericht habe dazu eben folgende Auskunft bekommen: Wir sollen einfach ein formloses Schreiben mit der Bitte um Löschung des Altenteils, unterzeichnet von alle Grundstückseigentümern, zusammen mit der Sterbeurkunde ans Amtsgericht senden, Notar wäre gar nicht erforderlich... Wäre toll, wenn das auch so einfach mit der Gurndschuldlöschung ginge

    Zitat Zitat von Notarfuzi
    Für die Angaben übernehme ich keine Gewähr. Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen, Michi!
    Klar, mit Gewehr könntest du ja auch erschossen werden Ja, das hat für Erleuchtung bei mir gesorgt

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Nur mal so gefragt, soweit ich das überschauen kann, reden wir hier so um 40 Euro??

  9. Avatar von Fly
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Der Herr Buhmann hat in der Grundschule in Mathe aufgepasst :-)

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Fly, das war eine ernsthafte Frage, kommt noch was Produktives

    Vielleicht kannst du mir das mal zusammenfassen und mal kurz überlegen, was ich mit meiner Frage ausdrücken wollte?

  11. Avatar von Fly
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Warum sollte ich? Um Dir zu zeigen, dass ich auch die Grundrechenarten beherrsche? Das weisst wohl nur Du was Du ausdrücken wolltest und es interessiert vermutlich auch nur Dich.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Ok, ich verstehe dann aber nicht ganz, warum du mich und meine Grundrechenarten aus dem nichts ins Spiel bringen musstest? Ich habe doch eine liebe und ernst gemeinte Frage gestellt, was hat denn das mit Rechnen und der Grundschule zu tun? Ich habe die Fachhochschulreife und bin gelernter Bankkaufmann, trotzdem stellten sich mir diese Frage!

    Ist dir das derzeit zu ruhig hier ?

  13. Avatar von Notarfuzi
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Eure Mathekenntnisse in allen Ehren: Aber hier gehts doch um ca. 120 EUR (im teuersten Fall 440 € und im günstigsten Fall 316 €)? Oder verstehe ich Euch falsch?

  14. Avatar von Michi2020
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Wenn ich Notarfuzi Glauben schenken darf, geht es nicht nur um 40€ sondern 120 €

    Ergänzung:
    upps, Notarfuzi, du warst schneller und was ist mit euch, , tragt ihr hier eine Privatfede aus? oder alles normal?

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Danke dir Notarfuzi.

    Übrgens, ich fand deinen Beitrag sehr, sehr professionell und informativ und finde es toll, dass du dir diese Mühe gemacht hast. Klasse!

  16. Avatar von Notarfuzi
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Zitat Zitat von Michi2020
    Na, das klingt ja richtig gut. Da muss ich nur sehen, dass wir einen Notar finden, der das auch so mitmacht
    Das MUSS er mitmachen! Aber Vorsicht: Wenn Du ihm sagst, er soll Deinen Entwurf nochmal prüfen, ist es hin mit den günstigen Gebühren! Denn das könnte die gleiche Gebühr auslösen, als wenn er es für Dich entworfen hat!

    Zitat Zitat von Michi2020
    Beim Amtsgericht habe dazu eben folgende Auskunft bekommen: Wir sollen einfach ein formloses Schreiben mit der Bitte um Löschung des Altenteils, unterzeichnet von alle Grundstückseigentümern, zusammen mit der Sterbeurkunde ans Amtsgericht senden, Notar wäre gar nicht erforderlich... Wäre toll, wenn das auch so einfach mit der Gurndschuldlöschung ginge
    Ich mach das jetzt schon seit ewigen Jahren, aber das habe ich noch nicht gehört! Meines Erachtens bedarf auch der Löschungsantrag für das Altenteil der notariellen Beglaubigung. Dann solltest Du auch versuchen, die Löschung der Grundschuld auf diese Weise durchzuführen. Man kanns ja mal versuchen. Denke aber, dass das bei dem Altenteil wegen der Löschungserleichterung (Löschbar bei Todesnachweis) einfacher geht. Anders kanns nicht sein...

    Viel Glück!

    LG

    Klar, mit Gewehr könntest du ja auch erschossen werden Ja, das hat für Erleuchtung bei mir gesorgt [/QUOTE]

  17. Avatar von Fly
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    Zitat Zitat von Notarfuzi
    Eure Mathekenntnisse in allen Ehren: Aber hier gehts doch um ca. 120 EUR (im teuersten Fall 440 € und im günstigsten Fall 316 €)? Oder verstehe ich Euch falsch?
    ich glaub‘s nicht... 🙄

  18. Avatar von Fly
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich habe die Fachhochschulreife und bin gelernter Bankkaufmann, trotzdem stellten sich mir diese Frage!
    Ist doch ausgemachter Blödsinn. Die Frage ist ja wo erkennbar rhetorisch 🙄
    Und falls nicht, dann ist es wirklich schlimm.

    Du kannst Dich doch wohl selber vergewissern, dass 440-400=40 ergibt
    (oder für die Klugschei**er: 440-316=124). Das war demnach wohl nicht Deine liebe und ernstgemeinte Frage.

  19. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Dann helf mir bitte auch hier, liebe Fly

  20. Avatar von Fly
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    Standard AW: Löschung Buchgrundschuld und Eintragung neuer Grundschuld als eine Urkunde möglic

    Was willst du denn wissen? Dass 440-400 tatsächlich 40
    ist? Ja, ist es. Ist Dir damit geholfen?

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