Nutzungsart nachträglich ändern?

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  1. Avatar von randaley
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    Standard Nutzungsart nachträglich ändern?

    Hallo in die Runde, ich bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben, da mich eine konkrete Frage umtreibt.

    Wir stehen kurz vor dem Erwerb einer ETW in meiner Heimatstadt. Finanzierung zur Eigennutzung sollte kein Problem sein, es ergibt sich jedoch die Frage was passiert, wenn wir z.B. nach 3 Jahren entscheiden, dort nicht mehr wohnen zu wollen, sondern vermieten möchten. Kann die finanzierende Bank sich dabei querstellen, da wir bei Vertragsabschluss 'Eigennutzung' angegeben haben? Finanziell kann bzw. könnte sich das halt lohnen, da es sich um eine Urlaubsregion handelt.

    Grüße!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Nutzungsart nachträglich ändern?

    Hallo randaley,

    selbstverständlich können sie die ETW im Laufe der Jahre vermieten statt eigennutzen.

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