Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

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  1. Avatar von madison74
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    Standard Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Hallo,
    ich wende mich an dieses Forum um eine unabhängige Meinung zu bekommen. Bei Banken/Sparkassen bekommt man schnell ein Angebot aber selten eine ehrlichen Rat.

    Hier mal die Eckdaten.
    Bausparvertrag BHW Dispo maxx
    Bausparsumme: 50000€ (wurde mir 2002 quasi "aufgeschwatzt")
    Ende der Sperrfrist: 30.09.09
    Bisher angespart: 11000€
    voraussichtliche Zuteilung bei momentaner Zahlungsweise: 2014

    Ich möchte kein Darlehen in Anspruch nehmen und daher das Geld ausbezahlt bekommen.

    Die BHW-Hotline unterbreitete mir 3 Möglichkeiten:
    Variante 1: sofort kündigen = BHW behält 3% ~750 EUR ein
    Variante 2: kündigen mit 6 Monate Kündigungsfrist = volle Auszahlung in 6 Mon.
    Variante 3: im Vertrag wird Tilgung auf ca. 900 EUR/Monat erhöht (ist aber egal wg. Darlehensverzicht) = Vertrag wird Q1/Q2 2010 zuteilungsreif = volle Auszahlung mit Bonus ~ +750 EUR

    Ich finde Variante 3 am interessantesten, da höchstmögliche Rendite für mich und ich das Geld nicht zwingend sofort benötige.

    Gibt es da irgendwelche Haken, wenn ich BHW beauftrage, die Tilgung auf 900 EUR/Monat anzuheben, damit der Vertrag eher zuteilungsreif wird. Die Dame an der Hotline sagte mir, das wäre nur eine Art "Trick" um den Vertrag eher zugeteilt zu bekommen. Da ich auf das Darlehen sowieso verzichten möchte, wäre mir das wirklich egal.

    Außerdem bräuchte ich ab September auch einen neuen Bausparvertrag. Ist BHW immer noch empfehlenswert? Wo gibt es momentan aktuelle Vergleichstests von Bausparverträgen. Leider habe ich bei finanztest etc. nichts aktuelles gefunden.

    Vielen Dank im Voraus für Euren Rat.

    Gruß
    Uwe

  2. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Hallo Uwe,

    die Ihnen vorgeschlagenen drei Varianten sind richtig (Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, Kündigung mit Einhaltung einer Kündigungsfrist und warten auf die Zuteilung).

    Durch die Erhöhung des Tilgungsbeitrages erfolgt in der Tat eine frühere Zuteilung. Da Sie das Darlehen ohnehin nicht in Anspruch nehmen möchten, ist die Höhe der Tilgungsrate nicht mehr entscheidend.

    Bei Zuteilung nach mindestens 7 Jahren und Darlehnsverzicht erhalten Sie ebenfalls den Zinsbonus.

    Daran ist kein Haken. Wenn Sie also bis 1.-2. Q. 2010 Zeit haben, sollten Sie sich für diese Variante entscheiden.

    Ich selbst habe lange Jahre beim BHW gearbeitet und empfehle die Bausparprodukte nach wie vor meinen Kunden. Wenn Sie also ein Angebot oder eine Berechnung für Ihren neuen Bausparvertrag ab September wünschen, kann ich Ihnen weiterhelfen.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

    www.BaufiService24.de

  3. Avatar von Pulpo66
    Pulpo66 ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Hallo Uwe,
    mich würde interessieren, ob bei Dir alles so ablief, wie von der Hotline vorhergesagt.

    Auch ich habe im ( Juni ) 2002 einen Vertrag BHW Dispo maxx ( über 30.000 € ) abgeschlossen. Derzeit sind ca. 10.400 € eingezahlt.
    Da die sieben Jahre um sind und auch ich kein Darlehen in anspruch nehmen will, wollte ich telefonisch wissen, ob sich die Zuteilung beschleunigen lässt.
    Auch mir wurde gesagt, dass nur der Tilgungsbetrag angehoben werden müsste, um eine Zuteilung im 1Q.2010 zu erreichen. Die nach sieben Jahren zustehende Verzinsung um weitere 2,25 % und die Auszahlung der Abschlussprämie sollten davon unberührt bleiben.

    Ich vereinbarte daraufhin einen Termin bei der BHW, um die Änderung vornehmen zu lassen. Dort teilte man mir entgegen der telefonischen Auskunft mit, dass durch das Ändern des Tilgungsbetrages der Anspruch auf die 2,25 % und auf die Abschlussprämie verlohren gingen.

    Was ist nun richtig?

    Gruß
    Uwe

  4. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Hallo nochmal an beide Uwe`s,

    ich habe die Bausparbedingungen eben nochmal geprüft. Der Tarif Dispo Maxx wurde in unterschiedlichen Varianten angeboten und zwar abhängig vom Abschlußdatum:

    Für beide hier genannten Verträge gilt: Abschlussdatum vor dem 14.09.2003 = Alte Bausparbedingungen.

    Das bedeutet, dass die Erhöhung des Tilgungsbeitrages eine frühere Zuteilung bewirkt und durch Darlehnsverzicht bei Zuteilung die Höher-Verzinsung / Bonusverzinsung greift.

    Erst bei Abschlußdaten nach dem 14.09.2003 führen Vertragsänderungen zu einem Verlust der Höherverzinsung.

    Durch die Änderung der Bausparbedingungen bei gleizeitiger Beibehaltung des Tarifnamens ist dort ein ziemliches Durcheinander entstanden und man muss jeden Einzelfall wirklich genau prüfen.

    Mein Vorschlag: Rufen Sie die BHW-Hotline nochmals an, schildern Sie Ihr Vorhaben nochmals und lassen Sie sich zusammen mit dem Antrag auf Erhöhung des Tilgungsbeitrages diese Vorgehensweise schriftlich bestätigen. Dann gibt es später keine Diskussion mehr.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  5. Avatar von Pulpo66
    Pulpo66 ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Hallo Herr Thiemann,
    vielen Dank für Ihre Mühe. Das ist ja eine wirklich gut Information.
    Damit werde ich mich am Montag noch einmal an die BHW wenden.


    Viele Grüße
    Uwe B.

  6. Avatar von BHW Sparer
    BHW Sparer

    Idee AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Hallo, sehr gutes Form und gute Antworten hier

    Bei mir ist die Situation ähnlich: September 2003 abgeschlossen und möchte es genau 7 Jahre liegen lassen.

    Meine Frage ist: WIE muss ich kündigen? Ich war bei einem Berater und er hat mich 2 Sachen unterschreiben lassen:

    1. Irgend so eine Änderungsvereinbarung
    und, was mir sehr suspekt vorkam
    2. einen neuen Antrag auf einen Bausparvertrag ??

    Die Begründung war irgend eine Art Unterkonto damit das Geld dann freigestellt wird Mitte September nächstes Jahr.

    Ist das die normale Vorgehensweise? Oder gibt es ein Kündigungsformular und ich wurde mit einem Trick übers Ohr gehauen?

  7. Avatar von djmuzi
    djmuzi ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    EDIT: bin der BHW-Sparer Soory für Doppelpost

  8. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Hallo BHW-Sparer,

    wann genau haben Sie den Bausparvertrag abgeschlossen? Vor dem 14.09.2003? Dann gelten für Sie ebenfalls die alten Bausparbedingungen.

    Sie sollten den Vertrag NICHT kündigen, sondern durch eine Erhöhung des Tilgungsbeitrages eine frühere Zuteilung erwirken, damit sie dann verlustfrei an Ihr Guthaben kommen und die Höherverzinsung in Anspruch nehmen können.

    Die Höhe des Tilgungsbeitrages ist dann für Sie unerheblich, wenn Sie das Bauspardarlehen ohnehin nicht in Anspruch nehmen werden.

    Dafür einen neuen Bausparvertrag abzuschliessen ist NICHT erforderlich. Sorry, aber da hat Ihnen der Berater Blödsinnn erzählt. Falls Sie das nicht wünschen, haben Sie ein 14tägiges Widerrufsrecht und bei einer offensichtlichen Falschberatung würde ich sogar noch nach den 14 Tagen versuchen ggf. den Vertragsabschluss rückgängig zu machen.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  9. Avatar von djmuzi
    djmuzi ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Zitat Zitat von MThiemann
    Hallo BHW-Sparer,

    wann genau haben Sie den Bausparvertrag abgeschlossen? Vor dem 14.09.2003? Dann gelten für Sie ebenfalls die alten Bausparbedingungen.

    Sie sollten den Vertrag NICHT kündigen, sondern durch eine Erhöhung des Tilgungsbeitrages eine frühere Zuteilung erwirken, damit sie dann verlustfrei an Ihr Guthaben kommen und die Höherverzinsung in Anspruch nehmen können.

    Die Höhe des Tilgungsbeitrages ist dann für Sie unerheblich, wenn Sie das Bauspardarlehen ohnehinn nicht in Anspruch nehmen werden.

    Dafür einen neuen Bausparvertrag abzuschliessen ist NICHT erforderlich. Sorry, aber da hat Ihnen der Berater Blödsinnn erzählt. Falls Sie das nicht wünschen, haben Sie ein 14tägiges Widerrufsrecht und bei einer offensichtlichen Falschberatung würde ich sogar noch nach den 14 Tagen versuchen ggf. den Vertragsabschluss rückgängig zu machen.

    Viele Grüße
    M. Thiemann
    Hallo Herr Thiemann,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mein Dispo Maxx ist am 12.09.2003 abgeschlossen worden.

    Ich bin zum Berater gegangen, um abzuklären, wie ich September 2010, hab es also auf keinen Fall eilig, an das Geld kommen.

    Ich wollte mich also erkundigen, wie lange zuvor ich kündigen muss (oder Zuteilung beantragen, wie heißt es genau..? ) um genau am 12.09.2010, also nach den vollen 7 Jahren, alle Vorteile ausbezahlt zu bekommen.

    - Gibt es ein Zuteilungsformular oder sowas ähnliches?

    Ich habe wirklich einen neuen "BHW Dispo maXX Antrag auf Abschluss eines Bausparvetrages mit der BHW Bausparkasse AG" gestern zum Unterschreiben bekommen. Mir wurde nicht gesagt, dass durch einen neuen Antrag ich nicht an mein erspartes Geld komme ohne Zweckgebundenheit.

    - An wen soll ich ich meinen Widerspruch richten? An die BHW-Zentrale oder an die Filiale, in der ich war?

    Ich habe jetzt da mulmige Gefühl, übers Ohr gehauen worden zu sein. Man sollte eigentlich seinem Berater vertrauen, es ist wirklich eine renomierte Filiale gewesen, kein an-die-Tür-Berater oder so. Genau genommen ist es aber nicht derselbe Berater, bei dem ich dmals abgeschlossen habe.

  10. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    also...

    Am besten Sie gehen noch einmal zu einem anderen Berater um die Angelegenheit zu klären.

    Der Tilgungsbeitrag muss vor dem 31.12.2009 so weit erhöht werden, dass die Zuteilung im 4. Quartal 2010 (also ab 01.10.10) erfolgen kann. Das sollte der Berater vor Ort ausrechnen, wie hoch der Tilgungsbeitrag dafür sein muß.

    Dann ist nur eine Vertragsänderung (nämlich die Erhöhung des Tilgungsbeitrages) erforderlich!

    Sie werden acht Wochen vor dem Zuteilungstermin vom BHW angeschrieben und da ist dann die "Zuteilungsannahmeerklärung" dabei, auf der Sie angeben, wann und wohin Ihr Guthaben überwiesen werden soll. Dort können Sie auch angeben, dass Sie auf das Bauspardarlehen verzichten werden.

    Ein neuer Bausparvertrag ist für diese Aktion nicht erforderlich und nur dann ggf. sinnvoll, wenn Sie Ihre bisherigen Sparraten weiterhin ansparen möchten, Ihre Vermögenswirksamen Leistungen weitersparen oder die Wohnungsbauprämie künftig weiter erhalten möchten.

    Ein Widerruf des neuen Bausparvertrages ist also nur dann erforderlich, wenn Sie diesen wirklich nicht haben möchten und nicht weiter sparen wollen. Für den bestehenden Bausparvertrag spielt das keine Rolle.

    Die Widerrufserklärung sollten Sie dann an die Hauptverwalttung in Hameln senden.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  11. Avatar von djmuzi
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Zitat Zitat von MThiemann
    also...

    Am besten Sie gehen noch einmal zu einem anderen Berater um die Angelegenheit zu klären.

    Der Tilgungsbeitrag muss vor dem 31.12.2009 so weit erhöht werden, dass die Zuteilung im 4. Quartal 2010 (also ab 01.10.10) erfolgen kann. Das sollte der Berater vor Ort ausrechnen, wie hoch der Tilgungsbeitrag dafür sein muß.

    ...
    Wie ist das mit der Tilgung zu verstehen? Ich habe keinen Kredit aufgenommen, der getilgt werden muss. Ich hab nur Geld angespart

  12. Avatar von MThiemann
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Sie können den Zeitpunkt der Zuteilung grundsätzlich über mehrere Faktoren steuern.
    • durch die Höhe der Ansparung,
    • durch die Länge der Ansparphase und
    • durch die Höhe des Tilgungsbeitrages, den Sie bereits sind für das Darlehen zu zahlen.
    Da wir die Sparrate und die Spardauer nicht mehr beeiflussen können (die 7 jahre sind ja fast rum), können wir nur noch über die Höhe des Tilgungsbeitrages steuern.

    Angenommen der Tilgungsbeitrag wäre jetzt auf 1.200 EUR monatlich festzulegen, dann wäre die Darlehnsphase zwar mit einer recht hohen Rate belegt - wenn Sie aber kein Darlehen in Anspruch nehmen, kann Ihnen die Höhe der Rate ja egal sein. Aber die Zuteilung ist schneller erreicht!

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  13. Avatar von djmuzi
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Zitat Zitat von MThiemann
    Sie können den Zeitpunkt der Zuteilung grundsätzlich über mehrere Faktoren steuern.
    • durch die Höhe der Ansparung,
    • durch die Länge der Ansparphase und
    • durch die Höhe des Tilgungsbeitrages, den Sie bereits sind für das Darlehen zu zahlen.

    Da wir die Sparrate und die Spardauer nicht mehr beeiflussen können (die 7 jahre sind ja fast rum), können wir nur noch über die Höhe des Tilgungsbeitrages steuern.

    Angenommen der Tilgungsbeitrag wäre jetzt auf 1.200 EUR monatlich festzulegen, dann wäre die Darlehnsphase zwar mit einer recht hohen Rate belegt - wenn Sie aber kein Darlehen in Anspruch nehmen, kann Ihnen die Höhe der Rate ja egal sein. Aber die Zuteilung ist schneller erreicht!

    Viele Grüße
    M. Thiemann
    OK, Licht kommt ins Dunkle...

    Also wenn ich bis zum Ende der 7 Jahre durchhalten will, also wenn die Zuteilung nach den vollen 7 Jahren zu 01.10.2010 erfolgen soll, bis dahin will ich noch einzahlen und sparen, muss ich also nichts tun, sondern nur auf die Post von BHW warten?

  14. Avatar von MThiemann
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Richtig.

    Nur die Vertragsänderung (Erhöhung des Tilgungsbeitrages) ist noch vor dem 31.12.2009 erforderlich. Sonst klappt das nicht!

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  15. Avatar von djmuzi
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Zitat Zitat von MThiemann
    Richtig.

    Nur die Vertragsänderung (Erhöhung des Tilgungsbeitrages) ist noch vor dem 31.12.2009 erforderlich. Sonst klappt das nicht!

    Viele Grüße
    M. Thiemann
    Tilgungsbeitrag muss also individuell an meine Zahlen so angepasst werden, dass zum 01.10.10 ich das Geld ausbezahlt bekommen kann?


    Gibts beim verfassen des Widerspruch was zu beachten? Die Adresse steht ja auf dem Auftrag.

  16. Avatar von MThiemann
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Rufen Sie mich bitte einmal an.

    ich glaube das wird am Telefon etwas einfacher zu erklären sein :-)

    M. Thiemann

  17. Avatar von djmuzi
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Zitat Zitat von MThiemann
    Rufen Sie mich bitte einmal an.

    ich glaube das wird am Telefon etwas einfacher zu erklären sein :-)

    M. Thiemann
    Hab es jetzt verstanden:

    Tilgungsbeitrag muss also individuell an mein Guthaben so angepasst werden, dass zum 01.10.10 ich das Geld ausbezahlt bekommen kann, also ist die Änderung des Vertrages erforderlich, nicht aber ein komplett neuer Antrag.

    Wird aber dadurch der alte Vertrag nicht nichtig und kommt nicht die neue Regelung von 2009 in Kraft, dass man nicht ohne zu bauen an sein Geld kommt?

  18. Avatar von MThiemann
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Na bitte...

    Ohne Erhöhung des Tilgungsbeitrages erfolgt die Zuteilung vermutlich noch nicht im nächsten jahr und Sie müßten länger warten!

    Also unbedingt vor dem 31.12.2009 tätig werden!

    Der alte Vertrag wird abgerechnet, wenn er zugeteilt ist, Ihr Guthaben an Sie ausgezahlt wurde und sie auf das Darlehen verzichtet haben.

    Die 7 Jahre müssen abgelaufen sein (also ab 01.10.2010), damit Sie Ihr Guthaben frei verwenden können, ohne gegebenenfalls erhaltene staatliche Förderungen zurückzahlen zu müssen.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  19. Avatar von djmuzi
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Sie hatten ja das Datum 14.03.2003 erwähnt. Was hat es denn damit auf sich? Ich habe am 12.09.2003 unterschrieben auf meiner Bausparurkunde steht aber der 15.09.2003.

    Hab heute beim Berater einen neuen Termin. Ich weiß echt nicht, wie ich vorgehen soll.
    Ich habe eine Vertragsänderung unterschrieben, wo praktisch nichts stand, keine Zahlen; Im neuen Vertrag, von dem ich die Kopie habe, steht auch nirgendwo was von Tilgungsbeitrag oder Zuteilung. Bei Vertragszahl steht 02. Hab ich jetzt tatsächlich 2 Verträge oder war das Ziel der Übung die Vertragsänderung, nur hat die gute Frau noch nicht alles ausgerechnet?

  20. Avatar von MThiemann
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    Standard AW: Bausparvertrag - Sperrfrist endet Sep 09 - was dann?

    Das wichtige Datum für die Gütligkeit der alten oder der neuen Bausparbedingungen war der 14.09.2003. Ich gehe davon aus, dass für den Abschluß Ihres Bausparvertrages noch die alten Bausparbedingungen Gültigkeit haben.

    Klären Sie das bitte heute in dem Gespräch.

    1. Welche Bedingungen gelten (nach den alten Bedingungen führt eine Vertragsveränderung nicht zum Verlust des Zinsbonuses!)?

    2. Auf wieviel muß der Tilgungsbeitrag erhöht werden, damit die Zuteilung per 01.10.2010 erfolgt?

    Die Kopie, die Sie vorliegen haben, scheint der Antrag für das neue Bausparkonto "02" zu sein. Wenn Sie den nicht haben wollen, können Sie Ihren Widerruf heute auch direkt vor Ort abgeben und lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie Ihres Widerrufs quittieren.

    Viel Erfolg bei dem Gespräch.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

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