Mir ist eine Tube mit flüssiger Schuhcreme auf dem Balkon entglitten. Auf den Steinplatten sind jetzt Schuhcremflecken, die nur mit einem Hochdruckgerät rauszubekommen sind. Der Vermieter empfahl mir, mich an meine Haftpflichtversicherung zu wenden. Das habe ich gemacht. Ich habe eine Basis-Haftpflichtversicherung beim HDI (Haftpflichtverband der deutschen Industrie). Die Versicherung sagte mir, sie käme nur für den Schaden auf, wenn er sich innerhalb der Wohnung ereignet hätte. Balkon wäre aber außerhalb.
Da ich nicht die Zeit habe, mir 36 Seiten kleingedrucktes auf der Zunge zergehen zu lassen, habe ich meine Unterlagen überflogen. Über Außen- und Innenhaftung habe ich nichts gefunden.
Ist die Aussage der Versicherungsangestellten, mit der ich gesprochen habe glaubwürdig ?, sollte ich mich damit abfinden?, oder sollte man, in diesem Zusammenhang weitere Schritte unternehmen?