Neuaufstellung der Finanzen nach Hausbau / BSV / BAV / Riester / ETF u. Aktien

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  1. Avatar von Tx-25
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    Standard Neuaufstellung der Finanzen nach Hausbau / BSV / BAV / Riester / ETF u. Aktien

    Hallo zusammen, meine Freundin und ich haben gerade ein Haus gebaut und die Finanzierung läuft. Mit dem Vertrag sind wir zufrieden und die Rückzahlung läuft für uns bisher ohne Probleme. Wir haben keine Kinder und sind (noch) nicht verheiratet. Ich bin in Aktien investiert und lasse nebenbei 4 ETF-Sparpläne mit zusammen 150€ monatlich laufen.

    Dazu meine erste Frage: Aktien und jetzige ETF-Sparpläne will ich nutzen um in 15 Jahren das Anschlussdarlehen (dann noch um die 120k - wenn keine Sondertilgung erfolgt) mit dem Betrag der dann da ist zu tilgen. Gibt es hier eine Alternative? Denn je länger ich beides laufen lasse, desto höher sollte ja in der Theorie der Gewinn sein. Das Darlehen fürs Haus kann ich aber ja nicht verlängern. Sollte man hier also erst auf die in Anspruchnahme verzichten und ein Anschlussdarlehen mit 5 jähriger Laufzeit wählen?
    Ich gehe doch auch Recht in der Annahme, dass eine Sondertilgung bei einem Effektiv-Zinssatz von 0,81 keinen Sinn macht oder? Sollte ich lieber überschüssiges Geld in "sichere" Aktien wie Allianz und Co. investieren um den Kredit später geballt abzuzahlen?
    Jetzt aber zu unseren Verträgen:

    BSV:

    Vor dem Hausbau hatten wir 3 Bausparverträge. Davon einen alten und guten (recht hoch verzinst) und zwei schlechte, die nichts gebracht haben. Nur der gute war zuteilungsreif. Um an das Geld zu kommen, haben wir die schlechten gesplittet und dementsprechend jetzt immer noch 2 BSV an der Backe. Die will ich jetzt eigentlich los werden.

    Mein Vertrag:

    Bauspartarif:
    LBS-MiniZins MZ 201


    Bausparsumme:
    10.000,00 EUR
    Vertragsbeginn:
    14.08.2019
    Bewertungszahl:
    2,171
    Habenzinssatz:
    0,01 % p.a.
    im laufenden Jahr
    Prämienwirksame Aufwendungen aus anderen Verträgen: 120,05€

    Kosten im Jahr: 18€

    Vertrag meiner Freundin:

    Bauspartarif:
    LBS-MiniZins MZ 201
    Bausparsumme:
    10.000,00 EUR
    Vertragsbeginn:
    23.08.2019
    Bewertungszahl:
    15,499
    im laufenden Jahr
    Prämienwirksame Aufwendungen:
    205,40 EUR
    Vermögenswirksame Leistungen:
    440,00 EUR
    Habenzinssatz:
    0,01 % p.a.
    Kosten im Jahr 18 Euro.

    Meine Freundin zahlt aktuell die VL (40€) vom AG auf den BSV ein.

    Ich denke ihr stimmt zu, dass die Verträge storniert werden sollten oder? Was kommt da an Kosten auf uns zu? Und das wichtigste:
    Wie kann meine Freundin die VL weiter nutzen? Wir hatten bei dem AG schon mal angefragt, aber sowas wie ETF Sparpläne kannte die Dame nicht. Gibt es Alternativen?


    Riester Rente fondsgebunden:

    Mein Vertrag
    Deka BR 100
    abgeschlossen 2011, Einmalzahlung 100. Seitdem monatliche Zahlungen von anfangs 61 auf jetzt 70€. Der Chart stieg in der Zeit von 40 auf 84€.
    Aus dem Bescheid für 2019 geht folgendes hervor:

    Summe der bisherigen Zulagen: 1579,57€
    Summer der geleisteten Altersvorsorgebeträge: 6112€
    Stand der Altersvorsorge Ende 2019: 11836,07€
    Aktueller Stand 12.405€.

    Kosten:
    Abschluss und Vertriebskosten gesamt: 256,51€
    Vertragspreis gesamt 105€


    Vertrag meiner Freundin:
    Deka BR 100abgeschlossen August 2014. Seitdem monatliche Zahlungen von anfangs 50 auf jetzt 70€. Der aktuelle Wert liegt bei 6.440€. Der Chart stieg von 50 auf 84€.

    Summe der bisherigen Zulagen: 773,70€
    Summer der geleisteten Altersvorsorgebeträge: 3920€
    Stand der Altersvorsorge Ende 2019: 5689,17€
    Aktueller Stand 6.400€.

    Kosten:
    Abschluss und Vertriebskosten gesamt: 156,70€
    Vertragspreis gesamt 60€


    Das macht doch eigentlich einen guten Eindruck oder?


    BAV:

    Mein Vertrag:


    Ich habe eine BAV abschlossen in der monatlich 26,59 vom AG fließen. Eigene Zahlungen leiste ich aktuell nicht. Abgeschlossen habe ich es wegen der folgenden Punkte:

    - Versorgungszusage: 341€ pro Dienstjahr
    - Jährlich vom Gewinn abhängige Arbeitgeberleistung
    - bei freiwilliger Entgeltumwandlung zahlt der AG einen Zuschuss in Höhe von 15% (nutze ich aktuell nicht)
    Vertrag von meiner Freundin:
    Sie zahlt aktuell nichts ein. Auch keine VL, da diese ja auf den o. g. BSV laufen.
    Sie bekommt durch den Vertrag 159,50€ jährlich vom AG darauf eingezahlt. Auch sie könnte durch Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15% vom AG bekommen. Das wird aktuell nicht genutzt.

    Was meint ihr zu den Verträgen?
    Scheint für mich auch gut zu sein, oder übersehe ich etwas?

    Sollte ich für die Rente, bzw. generell für die Zukunft noch einen ETF-Sparplan eröffnen, den ich auf keinen Fall für die Tilgung vom Haus verwende? Ich finde aber, dass es dann irgendwann auch alles ganz schon viel wird, was man für die Zukunft zur Seite legt.

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Neuaufstellung der Finanzen nach Hausbau / BSV / BAV / Riester / ETF u. Aktien

    @ T-25,

    was ich davon halte ehrlich oder gelogen?

    Ich gehe davon mal aus das Sie selber alles gemacht haben! Aber im Hinterkopf gibt es da Fragen, die sich mit der aktuellen bzw. zukünftiger Finanzierung und Finanzsituation nicht zusammen passen!

    Jetzt benötigen Sie eine "echte" richtige Beratung! Nur bekommen könne sie diese nicht, weder von Finanzierer des Hauses oder anderen Vermittler!

    Gehe ich von den Info's aus benötigen Sie eine Beratung!

    Es gibt aber eine "unechte" Beratung über die Hausbank, denn ihr Bankberater wird weder über Tochterversicherung, -gläubiger, Fondsgesellschaft machen dürfen! Geschweige eine Aussage zu Konzernfremde Versicherungen, Finanzanlagen oder Immobilienfinanzierungen!

    Weder mündlich noch schriftlich, insbesondere überhaupt keine verbindliche Aus- oder Zusagen!


    Dies ergibt sich schon aus den Treueverhältnis gegenüber seinen Prinzipal, aktuellen oder zukünftigen finanziellen Schaden, zu Lasten der Kunden abzuwehren!

    Jeder Bankberater oder gebundene Vermittler steht im Lager seines Dienstherrn (Prinzipal)! Grund: Weil der Prinzipal dieser auch gegenüber den Kunden grundsätzlich haftet! So darf der Bankberater oder gebundene Vermittler nur autorisierte Unterlagen verwenden! Deren Kernziel der Verkauf ist!
    So ist das persönliche Auftreten mit einer Seriosität dahin zu verstehen, das dies nur zum dem Ziel "Glaubmachung" der Fach-, -kenntnis und -kompetenz zu erzeugen hat, obwohl diese rein rechtlich nicht vorhanden sein darf!

    Nach Sichtung der Daten, um da eine passende "echte" Beratung zu erhalten, benötigt man den § 34 d Abs.2, mindestens den § 34 f Abs. 1 und die beiden 34 c Abs.2 und § 34 Abs. 5 GewO.

    Bis zum 30. September 2020 waren insgesamt 196.756 Versicherungsvermittler im Register eingetragen.
    Davon sind zum 30. September 331 Versicherungsberater im Register eingetragen.

    Zum 1. Oktober 2020 waren insgesamt 37.961 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO im Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen.
    Zum 1. Oktober 2020 waren insgesamt 00.205 Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h GewO im Vermittlerregister eingetragen.

    Zum 1. Oktober 2020 waren insgesamt 54.295 Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO im Vermittlerregister eingetragen.
    Davon treten 672 Gewerbetreibende als Immobiliardarlehensberater nach § 34i Abs. 5 GewO auf.
    Das Verhältnis Vermittler zum Berater

    beträgt 594 zu 1 in Versicherungen!
    beträgt 185 zu 1 in Finanzen!
    beträgt 080 zu 1 in Immobilienfinanzierungen!

    Die Aussicht einen "echten" Berater zu finden der alle drei Zulassungen besitzt liegt 8,8 Mill zu 1! Was faktisch unmöglich ist, da es keine 8 Mill. Vermittler gibt!
    Nimmt man die beiden BSV hinzu, könnte es sein das hier zusätzlich der § 34 c Abs. 2 GewO (Blancodarlehn) benötigt wird!

    Dies wollte Ich nur sagen in wieweit Ihre Situationslage gegenwärtig ist! Denn nur echte zugelassene Berater dürfen in ihre Zulassungen beraten ohne einen Verkaufsdruck zu haben! Sie dürfen überhaupt nichts an Sie verkaufen um eine Bezahlung von ihnen zu erhalten!
    Um über die Kosten zu reden. So liegt die des § 34 h GewO, aktuell bei ca. 350 € plus Mwst. pro Stunde.

    Nun mal zurück! Ihr Finanzgebären ist eigentlich unlösbar, zu einen weil es keine "echte" Beratung geben kann. Folgerichtig verbleibt ihnen nur eine "unechte" oder um eine "echte" Weiterbildung abseits, des "Mainstrem"! Weil dies ja in die jetzige Lage gebracht hat!

    Der Infobedarf sollte dann aber auf das Niveau schon Betriebswirt, "Master" Status in Finanzbereich erreichen! Und nicht nur das schiere Auswendig lernen, sondern auch verstehen und anwenden können!

    Demnach verbleibt eigentlich nur eine "unechte" Beratung über! Und hier kommt es zu einen weiteren Problem, der steuerlichen Mißgestaltung, da mit schöner Regelmäßigkeit für Versicherung, Finanzanlagen und Immobiliendarlehnvermittlungen keine Mwst. erhoben werden darf! Da nur eine Vergütung wegen "Erfolgreichheit" verlangt werden muss!

    Besitzen auch Vermittler grundsätzlich keine Vorsteuerabzugsberechtigung, nur der echte Berater besitzt dieser automatisch, weil in diesen Arbeitsbild grundsätzlich keine erfolgreiche Vermittlung ausführen dürfen!

    Um Missverständnisse aufzuklären

    -wenn ein Vermittler sagt:"Er beratet!"; so dient diese Aussage nur als "wohlwollende Foskel", deren Kernziel es ist der Vertragsabschluss! Oder schreibt der Vermittler der Sie beraten hat, ihnen eine Rechnung?

    Ich wünsche viel Erfolg, ihr selbstgemachen Problem eine Beratung zu erhalten können! Ich gehe davon mal aus das es sehr schwer wird!

    bruno68

  3. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Neuaufstellung der Finanzen nach Hausbau / BSV / BAV / Riester / ETF u. Aktien

    Ich würde zum Beispiel die Antwort von Bruno gänzlich ignorieren, da er keine Tipps gibt die zur Lösung beitragen sondern nur mehr verwirren. Nur das ist seine Absicht. Er verdient mit der Verwirrung sein Geld, nur die Beratung führt auch zu nichts.


    Dir ist ja bewusst, dass es mit Fonds, ETFs und Aktien Berg und Tal geht und je nachdem wann man das Geld benötigt auch gerade die Kurse schlecht stehen.... Somit würde ich dann abraten dies dann zu entnehmen. Aber das wird du ja schon selber wissen du hast ja Erfahrung mit ETFs.
    Ich würde wenn noch nicht vorhanden ein Polster von ca. 20.000€-30.000€ anlegen für Reparaturen die immer mal anfallen können. Alles was da drüber ist in die Sondertilgung stecken. Auch wenn der Finger juckt mit den ETF mehr Rendite zu machen. Mir wäre das Risiko zu groß. Wenn du aber sagst deine Restzeit zur Tilgung der 120k€ reicht bis zur Rente aus. Könntest du 50:50 machen 50% in die Sondertilgung und 50% in die ETFs... Dann könntest du zumindest einen Teil schon Sondertilgen und bist ggf. deutlich niedriger was dann nach dem Ende der Zinsbindung noch offen ist.

    Was auch noch zu bedenken ist das Haus ist nun ein großer Klumpen in der Altersvorsorge. Den gilt es kleiner zu machen. Ein Haus im Alter kostet mehr als ein neues in der Instandhaltung. Ich würde schauen, so mache ich es, dass ihr bis zur Rente, das Haus abbezahlt habt, alle Säulen (GRV + Rürup, BAV + Riester, priv AV, Immobilie und Fonds+ETFs+Aktien) der Altersvorsorge und je nach Neigung und Eignung in entsprechender Größe bestückt sind. Ich persönlich gehe nicht davon aus dass alle Säulen meiner AV bis zur Rente und in der Rente das halten werden was damals bei Beginn versprochen wurde. Das wegbrechen von 1-2 Säulen würde ich mit einkalkulieren.....
    Zudem muss der Weg zur Rente über eine BU die im Zweifelsfall auch zahlt sicher sein und dass man mit der BU noch eine AV betreiben kann die einen deutlich über dem Sozialfall auch in der Rente ohne weiter einzuzahlen über einen Arbeitslohn generriert. als sehr wichtig. Zudem sollte das Haus gut über die Gebäudeversicherung abgesichert sein, damit es sich nicht in Luft auflöst der oben genannten Klumpen.....

  4. Avatar von Tx-25
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    Standard AW: Neuaufstellung der Finanzen nach Hausbau / BSV / BAV / Riester / ETF u. Aktien

    Hallo zusammen, danke für die Antworten.
    Tatsächlich verwirrt mich die Antwort von @bruno68 mehr als alles andere.
    Daher nur kurz dazu. Ich suche keine absolute Beratung, sondern eher ein paar Tipss oder Empfehlungen aus eurer Sicht. Änderungen vornehmen muss/kann ich dann nur ganz allein. Ich weiß auch nicht, ob ich alles berücksichtige.

    Durch meine Auflistung oben sehe ich eigentlich, dass die BAV aus meiner Sicht rentabel und vernünftig ist. Klar kann im Alter immer was passieren, dass die Leistung zerschiesst. Aber das ist wohl überall so.

    Den ähnlichen Eindruck habe ich bei der fondsgebundenen Riesterversicherung. Aktuell halte ich die aufgrund der nackten Zahlen für gut laufend. Und das obwohl wir noch keine Kinder haben und nicht verheiratet sind. Auch hier ist das die Sicht mit meinem halbwissen. Bis zu Rente sind es noch 36 Jahre. Bis dahin sollten sich auch die Fonds noch auf einem Stand über Anno 2012 befinden.

    Gucke ich mit die Zahlen beim BSV sehe ich, dass der besch... ist. Verkauft wurde uns die Splittung mit der Begründung, dass wir nur so ohne Verlust an das Geld aus den beiden nicht zuteilungsreifen BSV kommen. Natürlich ist mir da bewusst, dass die Berater nur das empfehlen, was sie auch selbst anbieten. Ich hatte zu dem Zeitpunkt schlichtweg keine Zeit (Hausbau stand im Nacken) mich noch mehr mit dem BSV zu beschäftigen. Trotzdem hatte ich es in einem Forum gefragt, was wir mit den Verträgen machen. Dort wurde mir auch empfohlen, den BSV zu splitten.
    Den BSV würde ich jetzt gern kündigen. Zinsen aktuell 0,1 Cent im Jahr bei Kosten von 18€ pro Jahr.
    ABER: Was mache ich mit den VWL meiner Freundin? Wohin können die gehen?

    Wohin kann die VWL gehen, falls wir mal den AG wechseln? Der Großteil der AG will in so einem Fall noch einen BSV für die Leistung.

    @titan1981: Jetzt zu deinem Beitrag.
    Klar bin ich mir dem Thema bei Aktien und ETFs bewusst. Das Geld was dort verwendet wurde, muss als aktuell nicht verfügbar gezählt werden.
    Wir haben aktuell ein Polster von 10k zu freien Verfügung. Monatlich würde ich schätzen, dass wir aktuell 1k im Monat sparen. Das ist Corona begründet und Verbesserungen beim Gehalt.

    Bezüglich der Sondertilgung ist es wahrscheinlich eine glaubensfrage. Eigentlich hatte ich während der Finanzierungsplanung auch damit geplant, das Darlehen bis zum Ende der Laufzeit auf 100k zu drücken. In 15 Jahren sind wir 45 und 40. Für die Tilgung der 120k ist dann noch genügend Zeit bis zur Rente.
    Die 50:50 Variante ist vielleicht nicht schlecht.

    Eine BU ist bei uns beiden vorhanden. Auch eine Gebäudeversicherung liegt vor. Die ist angesetzt mit 100% von Hauswert. Was nicht vorliegt, ist eine Lebensversicherung o. ä. für den Fall eines Sterbefalls. Da sind wir aktuell noch am überlegen. Hier nochmal wichtig, wir sind (noch) nicht verheiratet.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Neuaufstellung der Finanzen nach Hausbau / BSV / BAV / Riester / ETF u. Aktien

    Ja, ja titan1981,

    Ich würde zum Beispiel die Antwort von Bruno gänzlich ignorieren, da er keine Tipps gibt die zur Lösung beitragen sondern nur mehr verwirren. Nur das ist seine Absicht. Er verdient mit der Verwirrung sein Geld, nur die Beratung führt auch zu nichts.
    Selbst aber keine einzige Zulassung inne!

    Ich habe im Anhang, meine Zulassungen in dieser Zusammensetzungen dürfte diese alle 5 Zulassungen selbst in Deutschland extrem sehr selten sein!

    Wer bekommt den als V- F- I- Makler eine Vorsteuerabzugsberechtigung, wenn man als Makler bei erfolgreichen Vertragsabschluss von der Umsatzsteuer befreit ist! Und bei erfolglosen Versuch der Vermittlung keine Courtage vereinnahmen darf!
    Während bei der Honorarberatung grundsätzlich eine Umsatzsteuer fällig wird, denn es ist nur der gesamte Vertragsvorgang Umsatzsteuerfrei, dafür muss dieser auch eine Honorarrechnung schreiben wenn es auch zu keinen Abschluss kommt!

    Dies hat das BGH am 6. Juno 2019 (Az: I ZR 67 /18) wie folgt geurteilt: Den Versicherungsberatern ist ein erfolgsabhängiges Honorar verboten!

    Denn nach § 4 Abs. 11 UStG gilt folgendes:
    § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

    Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
    ....
    die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler;
    Da FG Hamburg legt folgende Messlatte an:
    Steuerrechtliche Kriterien für Versicherungsvermittlung

    Zwar sind grundsätzlich auch berufstypische Nebenleistungen eines Versicherungsvermittlers, wie etwa Aufwendungen für die Neugewinnung von Kunden, von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
    Die Steuerfreiheit setzt aber voraus, dass derjenige, der die Nebenleistungen erbringt, in einer Geschäftsbeziehung zu einem Versicherer steht und als Versicherungsvermittler tätig ist.

    Wesentliche Anhaltspunkte für die steuerrechtliche Anerkennung als Versicherungsvermittler sind:
    • die Herstellung einer Verbindung zwischen den Versicherungsnehmern und den Versicherungsunternehmen,
    • die Vorbereitung des Abschlusses der Versicherungsverträge und
    • gegebenenfalls die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, so das Gericht.
    Demnach muss ein Honorarberater grundsätzlich erfolgsunabhängig eine Rechnung mit Mwst. zu Lasten des Kunden erstellen! Weil er gerade nicht in Lage ist, in Verbindung zu einer Versicherung, Emitten oder Darlehnsgläubiger zu treten!

    Und wer eine Zulassungen haben muss sollte sich das Urteil aus der Rechtssache C-542 /16 EuGH vertieft mal durchlesen insbesondere die Rn. 71 Satz 1 und 2!

    Nun zurück, in meiner ersten Antwort habe genau das beschrieben was T - 25 gemacht hat! Er hat sämtliche Zulassungen in seinen Vermögensverhältnis genannt! Daraus ist zu schließen das Er dieses selbst zu verantworten hat!
    Ich verweise hier auf Kommentar hin:
    Das LG Köln befasste sich am 8. Mai 2018 (Az. 21 O 164/17) mit dem Unterschied zwischen einem Anlageberatungs- und einem Anlagevermittlungsvertrag. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht klar, dass keine Beratungspflicht bestehen kann, wenn keine Offenlegung der Vermögensverhältnisse erfolgt, wie Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow im folgenden Originalbeitrag erläutert. (jb)
    Nun stellt sich die Frage als Vermittler hat hier T-25 eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse getan?

    Aus seiner Sicht wohl, aber aus der gesetzlichen Gesichtspunkt eben nicht! Denn zu seinen Vermögen gehört ja auch das Eigenheimdarlehn dazu, nur dafür ist der § 34 i oder § 34 i Abs. 5 GewO Zulassung pflicht!
    Demnach wurde auch geurteilt
    Keine Beratungspflicht ohne Offenlegung der Vermögensverhältnisse
    Das LG Köln verneint die geltend gemachten Schadensersatzansprüche und ging dazu insbesondere auf den Unterschied zwischen der Stellung und den Aufgaben eines Anlagevermittlers und den eines Anlageberaters ein.

    • Von einem Anlageberater erwartet der Kapitalanleger dessen fachkundige Bewertung, Beurteilung und häufig eine auf seine persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Beratung.
    • Der zwischen einem Anlagevermittler und einem Anlageinteressenten zustande gekommene Vertrag zielt hingegen nur auf Auskunftserteilung ab.
    Dann hat er großzügig nach seinen beiden Bausparverträge gefragt, für eine Auskunftserteilung muss aber die Info vorliegen, bei wem das Immobiliendarlehn aufgenommen wurden ist!

    Denn ist das BS Darlehn (Blanco, da ist eine verbindliche Auskunft ist Pflicht) kann entweder eine Beratung nach § 34 c Abs. 2 oder eine nach § 34 i GewO Zulassung erfordern! !!!Es steht ja so in der Zulassung des Ordnungsamt drinnen!!!

    Dann die Frage nach der bAV: Hier kommt noch aktuell für eine Beratung der § 34 d in Frage! Allerdings sagt das OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2018 Az: 4 U 1189 /17
    Wann ist eine kapitalbildende, fondsgebundene Lebensversicherung eine Anlage, die eine Aufklärung durch den Versicherer erfordert?

    Ein Urteil des OLG Dresden besagt, dass dies von der Todesfallleistung abhängt.

    Eine kapitalbildende, fondsgebundene Lebensversicherung kann als Anlagegeschäft zu werten und somit mit einer Aufklärungspflicht des Versicherers verbunden sein. In einem aktuellen Fall vor dem OLG Dresden wurde entschieden, wann dies gilt: Wenn die Todesfallleistung bei Vertragsabschluss anfangs 110% des Deckungskapitals beträgt und über die Aufschubzeit hinweg auf 100% absinkt.

    In einem solchen Fall entstünden auch weitere Pflichten im Anlagegespräch:
    Wegen der Gefahr einer Interessenskollision müssen auch die zentralen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen Vermittlern, Anlagegesellschaft, Treuhändern und sonstigen Beteiligten offengelegt werden.

    Versicherung des Todesfallrisiko ist maßgeblich für Einordnung als Anlagegeschäft
    Maßgeblich für die Einordnung als Anlagegeschäft sei laut einer Entscheidung des BGH, ob gegenüber der Renditeerwartung die Versicherung des Todesfallrisikos von untergeordneter Bedeutung ist.

    Dies war im vorliegenden Fall gegeben. Es war weder ein Todesfallschutz noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart. Bei Tod der versicherten Person war lediglich die steuerliche Mindesttodesfallleistung gewährleistet. Auch die Laufzeit war mit 41 Jahren sehr lang festgelegt. Monatlich ist ein Beitrag von 300 Euro zu zahlen, der in den ersten fünf Jahren in Höhe von 156,00 Euro zur Tilgung der Vergütungsvereinbarung genutzt werden sollte.

    Anlageempfehlung entsprechend dem Risikoprofil

    Laut dem Gericht gelten in einem solchen Fall besondere Beratungs- und Aufklärungspflichten des Versicherers entsprechend eines Anlagegeschäftes.

    • Außerdem sei der Berater verpflichtet, Anlagemodelle auszuwählen, die dem vom Anleger vorgegebenen Risikoprofil entsprechen und auf finanzielle Risiken hinzuweisen.
    • Das Gericht schätzte das Risiko des Vertrages als hoch ein.
    • Das Risikoprofil des Anlegers entspräche aber lediglich einem mittleren Risiko.

    Hinweis auf höhere Kosten und personelle Verflechtungen sind Pflicht

    Das Gericht beanstandete auch, dass der Berater nicht darauf hingewiesen habe,

    • dass die Kosten bei Investition in einen Dachfonds höher sind, als bei einer Direktanlage in den Zielfonds.
    • Er habe lediglich über die Kosten der Nettopolice aufgeklärt und darüber, dass die Kosten bei einer Investition in einen Fonds niedriger sind als bei einem Depot.
    • Weiterhin hat er auch nicht auf die personelle Verflechtung zwischen dem Versicherungsvorstand und der Anlagegesellschaft hingewiesen.
    • Da dies zu einer Interessenskollision führen könne, wäre er dazu verpflichtet gewesen.
    • .....
    • es jedem Übels ergehen wenn der Vermittler keine Zulassung nach § 34 f bei der Vermittlung der bAV vorgelegen hat! Denn wenn die bAV in den Bereich § 34 f per Urteil "wandert", sind fast alle bAV illegal abgeschlossen!!!

    Denn Versicherungen haben meist ihre Fondsanlagen ja in selbstständige Tochterunternehmen selbst ausgelagert und so ihrer Kontrolle entzogen!
    Demnach würde es zu einer doppelten Abschlusskosten führen, was verboten ist!
    Aber durch den "Rausfall" aus den Versicherungbereich entfällt auch die lebenslange Rentenzahlung, was wiederum die Steuerbegünstigung und Zulagenförderung ausschließt!

    Anbei Erlaubnisse und Zulassungen!

    Ich bitte Sie jetzt ihre Zulassungen oder Zeugnisse vorzulegen!

    bruno68
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  6. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Neuaufstellung der Finanzen nach Hausbau / BSV / BAV / Riester / ETF u. Aktien

    @ bruno was kann sich Tx-25 mit den zulassung kaufen?
    --> richtig nichts. Er kann es sich ausdrucken und als klopapier nutzen......

    was erhofft sich Tx-25 hier ein paar Tipps wie andere es machen würden.

    was braucht Tx-25 nicht? richtig seitenlanges geseirere ohne wirklichen nutzen für ihn.

    probiere doch endlich mal auf die Fragen die gestellt werden einzugehen...... so lang du das nicht machst und das machst du oft muss man leider nur vor dir warnen da die fragenden nur mehr Fragen haben als antworten....

    natürlich könnte man sich beraten lassen gegen Geld nur dann müsste man hier auch mal taten in Form von nutzbringenden Antworten sehen..... ist aber nicht der Fall also weiter mit dem warnen vor leuten in Foren die die Fragenden nur mit mehr fragen zurück lassen ohne auch nur eine wirklich und auch korrekt zu beantworten.....

    So nun zu Tx-25
    natürlich würde ich die Sondertilgung voll mitnehmen. 1.000€*12*15 sind 180.000€ bis zum Ender der Zinsbindung, d.h. ihr seit früher Fertig mit dem Darlehen als die Zinsbindung..... Das würde ich machen und sich dann voll auf die AV zu konzentrieren oder andere Dinge die dann wichtig sind ihr seit dann frei von irgendwelchen starren dingen.

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