Baufinanzierung

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  1. Avatar von Acxiss
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    Standard Baufinanzierung

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier. Wir haben heute unsere Baufinanzierung beantragt. Da es wohl in den nächsten Woche die ein oder anderen Frage zum austauschen geben wir, habe ich mich hier angemeldet. Wir bauen mit einem Fertighaushersteller (Schwörer Haus). Hier mal die Eckdaten:


    Hauswert 270.969 €
    Grundstück: 26000 €
    Baunebenkosten: 62000€
    Sonstiges: 3.301 €
    Außenanlegen: 13000 €
    Ek: 20.000€
    Muskelkaptial: keine€
    Finanzierungsbedarf: 355.000€

    Folgendes haben wir nun über Interhyp beantragt:

    Bank: PSD
    Kreditbetrag: 120.000
    effk. Zins: 0,89
    Bereitstellung: 24M
    Rate: 284,00
    Restschuld: 97138,11
    gezahlte Zinsen: 9.639,71

    Bank: KFW
    Kreditbetrag: 120.000
    effk. Zins: 0,98
    Bereitstellung: 12M
    Rate: 406,92
    Restschuld: 70.904,00
    gezahlte Zinsen: 9.770,62

    Bank: ING
    Kreditbetrag: 115.000
    effk. Zins: 0,69
    Bereitstellung: 6M
    Rate: 254,92
    Restschuld: 91,435,51
    gezahlte Zinsen: 6770,49


    Mischzins:0,85%
    Monatliche Rate: 945,84 €
    Restschuld nach 10 Jahren: 259.477,62 €
    Sondertilgungen: 5% möglich

    Die Restschuld nach 10 Jahren ist recht hoch. Da wir aber in 10-15 Jahren ein bereits überschriebenes Erbe mit 200K erwarten, wollen wir zumindest 2/3 der Kreditsummen damit ablösen. Einen ursprünglich entfälliges Darlehen aus DSL/BHW/KFW haben wir abgelehnt. Auf 10 oder auch 15 Jahre gerechnet kommen hier gesparte Summen zwischen 10.000 bis 40.000 Euro zusammen.


    Ich freue mich auf konstruktive Diskussionen und Beitrage :-)

    Grüße Acxiss

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Hallo Acxiss,

    warum, wenn beantragt (was aber ok sein soll), noch zur Diskussion stellen? Warum PSD, wenn ING deutlich besser erscheint?

    Haben sie Landesfördermittel geprüft?

  3. Avatar von Acxiss
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Hey,

    ich freue mich immer über Austausch

    Das ING 115 Darlehen ist eine Kapitalbeschaffung auf das bereits überschriebene Erbe, welches auch als Kapital bei der PSD mit eingebracht wird.

    Die PSD haben wir gewählt da hier die Zinsfreie Bereitstellung mit 24 Monaten am längsten zu vereinbaren war. Wir haben einen Haus-Liefertermin von 15 Monaten ab Baugenehmigungen.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Was ist das Haus/Erbe wert?

  5. Avatar von Acxiss
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Momentaner Marktwert ist 235.000 €

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Dann sind beide Darlehen zu teuer.

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    Standard AW: Baufinanzierung

    Ah okay, also man muss dazu sagen das meiner Frau momentan „nur“ die Hälfte des vermieteten Hauses gehört und die andere Hälfte irgendwann erst dazu kommt.

    Deswegen ist das ING nur 115K

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung

    In welcher Stadt - wegen Einbezug regionaler Banken und Prüfung Landesfördermittel - wird das Haus gebaut?

  9. Avatar von Acxiss
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    Standard AW: Baufinanzierung

    97453...Fördermittel gibt es hier keine....

  10. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Ggf. LABO-Programm über das Landratsamt ??
    Dazu würdet Ihr aber mehr Eigenkapital benötigen..... Lässt sich das evtl. aus dem Erbe vorab ausbezahlen lassen ?

  11. Avatar von Acxiss
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Daran aber wie auch schon gedacht...aber das geht nicht. Das Erbe ist noch mit einem Nießbrauch versehen daher momentan nicht verkäuflich sonder nur beleihbar.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung

    • 120.000,00 € / 10 Jahre fest / nom. 0,69 % / eff. 0,70 % / Zins-, und Tilgungsrate 269,00 € / Tilgungssatz 2 % / Sondertilgungsoption 5,00 % / BZ freie Zeit 24 Monate

      120.000,00 € / 10 Jahre fest KfW 153 / nom. 0,95 % / eff. 0,98 % / Zins-, und Tilgungsrate 394,65 € / Tilgungssatz 2,997 % BZ freie Zeit 1 Jahr

      Bei dem Darlehen 1 kann ggf. der ermittelte und zugrunde gelegte Beleihungsauslauf von 64 % durch Verschiebung von 15.000 Euro auf die Kapitalbeschaffung (die auch zu teuer ist) auf 60 % gesetzt werden, was aus den nom. 0,69 % eine 0,59 % generieren lässt. Zu dem, werden 24 Monate nicht benötigt, lässt sich der Zinssatz weiter verringern, denkbar wäre auch eine Aufteilung in 60.000 Euro 24 Monate BZ freie Zeit und 60.000 (45.000 Euro) 20 oder weniger BZ freie Zeit.




  13. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Hallo
    , wenn Ihrer Frau momentan die Hälfte der Immobilie gehört und das Objekt mit einem Nießbrauch belastet ist dann ist hier nur eine Kapitalbeschaffung möglich wenn der Nießbrauch jetzt gelöscht werden kann.
    Der Nießbrauch kann nicht bestehen bleiben.
    Mit der Bitte um Aufklärung. Lebt der Nießbrauchberechtigte Stand heute noch? Wenn ja ist das Objekt nicht beleihbar.

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Blödsinn, das Recht kann auch rücken, zu dem, es sind - wenn auch zu teure - Darlehen beantragt worden, entsprechend gibt es auch eine Lösung bezüglich des Nießbrauchrechts.

  15. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Natürlich kann ein Nießbrauch im Range zurücktreten, doch das bringt nichts.
    Im Gegenzug bei einem Wohnrecht kann ein Rangrücktritt sinnvoll sein, verhält sich ein Nießbrauch schon noch etwas anderst und bankseitig möchte man das meiner Erfahrung nach nicht.
    Wenn Sie der Meinung sind dass ein Bankpartner mit bestehendem Nießbrauch ein Darlehen zur freien Kapitalbeschaffung gibt wäre es für die Forengemeinde sehr hilfreich wenn sie diese Bank outen würden.

    Aus dem Lexikon der Interhyp:
    https://www.interhyp.de/service/info...essbrauch.html
    Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person. Diese Person ist berechtigt, aus der Immobilie einen Nutzen zu ziehen. Beispiele hierfür sind Wohnrechte oder Ansprüche auf Mieteinnahmen aus der besagten Immobilie. Ein Nießbrauch macht eine Immobilie normalerweise unverwertbar.

  16. Avatar von Acxiss
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Guten Morgen,

    @noalmaxim Danke für dein Rechenbeispiel. Wir benötigen aber zumindest bei 1/3 (PSD) wie oben geschrieben die längst mögliche Bereitstellungszeit da der Liefertermin durch den Hersteller 15 Monate ab Baugenehmigung beträgt und wollen hier auch die 15 Jahre Zinsbindung mitnehmen. Wir hatten hier erst 20 Jahre mit einem 1,11% Zins gehabt. Da wir natürlich nicht wissen wie schnell oder langsam die Ämter hier sind haben wir so etwas mehr "Ruhe".

    @Bankkaufmann der Großvater hat in einem 3 Zeiler seinen Rücktritt zu Gunsten der Bank erklärt. Die Mieteinahmen gehen weiter an Ihn!

    Sicherlich gibt es auch noch etwas bessere Angebote. Wenn ich jetzt aber unseren Angebote sehe das hier schon "zu teuer" gilt, dann denk ich sind wir aber noch gut dabei im Gegensatz du anderen Angeboten die wir hatten mit Zinsen um die 1,2-1,3% :-)

    Die Kapitalbeschaffung der ING wollen wir eben her nehmen um damit erstmal die Anfangsarbeiten wie Grundstück, Vermessung usw. in Angriff zu nehmen. Bei Schwörer muss man ja erstmal nur 10% anzahlen und die restlichen 90% nach Fertigstellung und Abnahme des Hauses!

  17. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Baufinanzierung

    @, super wenn Sie einen Bankpartner haben der mit einem Rangrücktritt Nießbrauch ein Darlehen vergibt.
    Welcher Bankpartner ist das denn? Etwa die ING DIBA?
    Denn "normalerweise" ist auch bei einem Rangrücktritt nichts möglich, so ja auch Interhyp im Lexikon.
    Ich habe bei mir recherchiert weil mich das interessiert und habe doch in der Tat mit der Coba einen Fall vor vielen Jahren gehabt wo es auch ein Nießbrauch gab.
    Somit viel Erfolg Ihnen und nach wie vor ist es glaube ich eine Einzelfallentscheidung und nicht pauschal sagbar dass Nießbrauch kein Problem ist.
    Bleiben Sie gesund.

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Schön, wenn du auch noch was lernst!

    Hätte sich für dich aber auch alles erklären müssen, denn warum sollte ein Wohnrecht rücken dürfen, aber ein Nießbrauchrecht nicht? Übrigens, ein Nießbrauchrecht schließt ein Wohnrecht ein, das aber nur mal so am Rande!

    Durch ein Rangrücktritt gibt man gegenüber demjenigen, dem man im Range vorgehen lässt seine Rechte an dem Grundstück auf!! Es sollte deswegen immer darauf hingewiesen werden, sich nur dann auf einen Rangrücktritt einzulassen, wenn man notfalls selber in der Lage ist als Nießbraucher, diesen Kredit zu bedienen. Ok? OK!

  19. Avatar von Bankkaufmann
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    Zitat Zitat von noelmaxim

    , denn warum sollte ein Wohnrecht rücken dürfen, aber ein Nießbrauchrecht nicht?
    Es wäre irreführend wenn Sie das Wohnrecht mit dem Nießbrauch gleich stellen.
    Selbstverständlich sind auch Ihnen doch die Unterschiede zwischen Wohnrecht und Nießbrauch geläufig Herr Kollege

  20. Avatar von noelmaxim
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    Man, du verwirrst mit Unsinn!!

    Niemand setzt das gleich, aber ein Nießbrauchrecht beinhaltet ein Wohnrecht, das habe ich aber nur mal informierend nebenbei erwähnt.

    Klare Ansage, rückt das Nießbrauchrecht, wie das Wohnrecht auch, stellen alle Banken ein Darlehen bereit!!!

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