Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

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  1. Avatar von Ozymandias
    Ozymandias ist offline
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    Standard Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Hallo,

    vielleicht hat jemand eine Idee wie man so ein Vorhaben finanzieren könnte?

    Mit der Unternehmeroption im Teileinkünfteverfahren wären die gezahlten Zinsen Werbungskosten.

    Es sind z.B. ca. 300k Vermögenswerte vorhanden, bei denen eine Auflösung aber steuerlich unvorteilhaft ist (z.B. gestakte ETH und thesaurierende ETFs).

    Private Ratenkredite sehen auch bei freiem Verwendungszweck nur ungern eine Benutzung für eine GmbH-Gründung.
    KfW-Kredite für Gründungen sind für Finanzinvestitionen leider nicht vorgesehen.
    Kredite für die GmbH sind kurz nach Gründung ebenfalls nicht möglich, oftmals wird eine gewisse Umsatzsumme verlangt und 3 Jahre Unternehmenshistorie.

    Einfach doch einen Raten- oder Rahmenkredit nehmen und hoffen, dass die Bank es nicht merkt?
    Ca. 50.000 Euro wären die angepeilte Summe. Laufzeit könnte bei 7 Jahren liegen, je nach Vermögensentwicklung könnte auch nach 2-3 Jahren komplett getilgt werden.

    Irgendwelche Produkt- oder Bankvorschläge?

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Welche Vermögenswerte sollen denn in die GmbH eingebracht werden?
    Und müssen diese dann nicht auch entsprechend steuerlich wie bei einem Verkauf behandelt werden?
    Kann ein privater Ratenkredit bei der GmbH steuermindernd eingesetzt werden?

    Welche zusätzlichen Kosten/Zeitaufwand entstehen jährlich durch die GmbH und wieviel Steuern können dadurch vermieden werden - bzw. gleicht das die Zinszahlungen aus?

  3. Avatar von Ozymandias
    Ozymandias ist offline
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Es sollen keine Vermögenswerte eingebracht werden, sondern eben 50k cash.
    Mit diesem Geld soll dann ein mit Absicht wenig diversifizertes Portfolio aus Einzelaktien gekauft werden.

    Wenn diese dann im Wert steigen, beispielsweise auf 500k in 5-10 Jahren, werden nur 1,5% Steuern auf 450k Gewinn fällig, also 7k. Danach soll ein diversifiziertes Portfolio u.a. mit Pensionszusage für den Geschäftsführer aufgebaut werden.

    Dieser Vorteil gleicht jeden Zeit- und Zinsaufwand aus (wenn die Investments funktionieren).

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Hallo Ozymandias,

    lasst es lieber dein Weg widerspricht eindeutig, den § 42 AO.

    sie wollen nicht nur die Steuer der GmbH vermeiden, sondern auch noch später die persönlich Steuer durch die Progression vermeiden!

    Um dies dauerhaft! Um überhaupt eine verbindliche Auskunft von Finanzamt zu erhalten, das ist schon kostenpflichtig.

    Außerdem sind die steuerlichen Probleme nicht die einzigen Fallstricke. Auch die Schulden bei der Bank brechen jeden Gedanken an das Konkursprivileg!

    Zu einen darf die GmbH, niemals ein Kontokorrent haben! Denn damit wird die Schutzfunktion GmbH der Firma und die Trennung des Privatvermögen unterlaufen!
    Im anderen Fall, des Privatkonto darf auch kein Kontokorrent "haben", weder die Erlaubnis noch die Inanspruchnahme darf erfolgen!

    Allen falls ist ein : P- Konto möglich für die GmbH und als Privatperson!

    Denn jede Art von Schulden, greift auf das Firmen- und Privat- vermögen zu!

    Es muss ihnen auch "klar sein" das Grundschulden auch auf die Einlage der GmbH erstreckt!

    Die Schulden des Gläubigers sind durch das Grundgesetz (Art. 14 GG) geschützt, deshalb stellen versuche Vermögenswerte auszulagern, grundsätzliche keinerlei Schutzbedürftigkeit dar!
    Selbst der Versuch ist strafbar! Selbst Geld was in sehr guten Zeiten in Lichtenstein oder Schweiz angelegt wird unterliegt nicht den Schutz des Insolvenzschutz des jeweiligen Landes, sofern nicht die 185 Tage Regelung ein gehalten wird!

    ich selbst führe seit 12 Jahren eine GmbH und bin Mitinhaber! Auch bin ich in den Bereichen Versicherungen, Finanzanlagen und Immobilienfinanzierungen, seit 1999 zugelassen und tätig!
    Seit 16 Jahren habe ich den Betriebswirt (Masterstudiengang), Schwerpunkt BWL und VWL
    Und seit 2016 habe ich durchschnittlich 15 bis 20 Std. wöchentliche Weiterbildung für alle Zulassungen, inkl. für die GmbH!

    Also Ich weis wovon ich spreche!

    Dein Modell ist das Standardmodell zur dauerhaften Steuerverkürzung, inkl. Haftantritt für mindestens 2 Jahre ohne Bewährung!

    bruno68

  5. Avatar von brainy
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Zitat Zitat von Ozymandias

    Private Ratenkredite sehen auch bei freiem Verwendungszweck nur ungern eine Benutzung für eine GmbH-Gründung.
    Das ist schon richtig, denn eine GmbH ist nie "privat".

    Allerdings sind auch kurz nach der Gründung Unternehmenskredite möglich, wenn der Verwendungszweck und das Auftreten stimmt.

  6. Avatar von Ozymandias
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Tolles Geblubber Bruno, leider stimmt da überhaupt nichts.

    Schau mal bitte in die Anlage KAP Zeile 23/24. Dort darf man seine Werbungskosten für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften geltend machen. Und welche Werbungskosten hat man? Richtig Zinsen.


    @brainy für Finanzinvestitionen gibt es leider keine Kredite, die ganzen KfW-Gründungskredite fallen auch weg.

    Ich werde es einfach über einen privaten Ratenkredit machen. Bei freiem Verwendungszweck habe ich noch nie gehört, dass die Verwendung "überprüft" wurde.

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Zitat Zitat von bruno68
    Hallo Ozymandias,

    lasst es lieber dein Weg widerspricht eindeutig, den § 42 AO.

    sie wollen nicht nur die Steuer der GmbH vermeiden, sondern auch noch später die persönlich Steuer durch die Progression vermeiden!

    Um dies dauerhaft! Um überhaupt eine verbindliche Auskunft von Finanzamt zu erhalten, das ist schon kostenpflichtig.

    Außerdem sind die steuerlichen Probleme nicht die einzigen Fallstricke. Auch die Schulden bei der Bank brechen jeden Gedanken an das Konkursprivileg!

    Zu einen darf die GmbH, niemals ein Kontokorrent haben! Denn damit wird die Schutzfunktion GmbH der Firma und die Trennung des Privatvermögen unterlaufen!
    Im anderen Fall, des Privatkonto darf auch kein Kontokorrent "haben", weder die Erlaubnis noch die Inanspruchnahme darf erfolgen!

    Allen falls ist ein : P- Konto möglich für die GmbH und als Privatperson!

    Denn jede Art von Schulden, greift auf das Firmen- und Privat- vermögen zu!

    Es muss ihnen auch "klar sein" das Grundschulden auch auf die Einlage der GmbH erstreckt!

    Die Schulden des Gläubigers sind durch das Grundgesetz (Art. 14 GG) geschützt, deshalb stellen versuche Vermögenswerte auszulagern, grundsätzliche keinerlei Schutzbedürftigkeit dar!
    Selbst der Versuch ist strafbar! Selbst Geld was in sehr guten Zeiten in Lichtenstein oder Schweiz angelegt wird unterliegt nicht den Schutz des Insolvenzschutz des jeweiligen Landes, sofern nicht die 185 Tage Regelung ein gehalten wird!

    ich selbst führe seit 12 Jahren eine GmbH und bin Mitinhaber! Auch bin ich in den Bereichen Versicherungen, Finanzanlagen und Immobilienfinanzierungen, seit 1999 zugelassen und tätig!
    Seit 16 Jahren habe ich den Betriebswirt (Masterstudiengang), Schwerpunkt BWL und VWL
    Und seit 2016 habe ich durchschnittlich 15 bis 20 Std. wöchentliche Weiterbildung für alle Zulassungen, inkl. für die GmbH!

    Also Ich weis wovon ich spreche!

    Dein Modell ist das Standardmodell zur dauerhaften Steuerverkürzung, inkl. Haftantritt für mindestens 2 Jahre ohne Bewährung!

    bruno68
    Man, man, man. Was für ein Schwachsinn.
    Jetzt erkennen schon die TEs, dass das alles nicht stimmen kann.

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Man, man Ozymandias,

    Eine GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer und nicht der Einkommenssteuer!

    Demnach ergibt sich überhaupt keine Anlage KAP!

    Denn in der Körperschaftsteuer
    - wird eine Bilanz erstellt!
    - wird ab den ersten € Gewinn, Steuern fällig
    - Pauschalsteuer fallen auch bei einen bilanziellen Verlust an
    - alle gewerblichen gekauften Sachen, da fallen gemäß Listenpreis monatliche pauschale Steuern an:
    entweder als gekürzte Rechnung oder als 1% von Listenpreis bsw. Autowert 50.000 € laut Liste, davon 1 % macht 500 € zu versteuern mit 25 % ergibt eine monatlich pauschal Steuer von 125 € mal 12 Monate von 1.500 € jährlich nur für die Privatnutzung des Firmenwagen!

    Schau mal bitte in die Anlage KAP Zeile 23/24. Dort darf man seine Werbungskosten für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften geltend machen. Und welche Werbungskosten hat man? Richtig Zinsen. Schon einmal falsch!

    Zwar ist der Kauf anrechnenbar, aber auch das Problem! Denn kaufen sie für 20.000 € werden stichtagsbezogen ein fiktiver Verkauf zu 31.12 . in der Bilanz vorgenommen! Zwar bedürfen kurzfristige Kurseinbrüche und -gewinne keiner Aktivierung, aber spätestens im Folgejahr zum 31.12. sollte man das Nachholen!

    Bricht der Wert der Anlagen ein, dürfte steuerliche ein Rangrücktrittdarlehn als Gesellschafter fällig werden! Sonst besteht die Gefahr der bilanziellen Insolvenzverschleppung, wegen Zahlungsunfähigkeit bei den fälligen Steuern!

    Hier sollte Sie mal lesen und verstehen lernen: siehe Anhang

    Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen stimmt regelmäßig nicht mit dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss aus dem Jahresabschluss nicht überein. insbesondere müssen nicht abziehbare Betriebsausgaben (Bewirtungsaufwendungen, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer etc.) oder verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) dem Ergebnis hinzu gerechnet werden. Weiterhin sind Kapitalgesellschaften auf Grund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Der Körperschaftsteuerrechner berechnet daher auch gleich die Gewerbesteuer, so dass Sie den Gewerbesteuerrechner nicht zusätzlich benötigen.

    Steuertipp: Eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer erfolgt nicht. Deshalb ist die effektive Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde abhängig. Für die endgültige Steuerbelastung ist außerdem noch die spätere Besteuerung der Gewinnausschüttung (Dividenden) in Form der Abgeltungsteuer einzurechnen.
    Demnach ergibt sich ein einer bilanziellen Gewinn von 10.000 €, eine Körpersteuerlast von 15 % zu zahlen 15.000 €, eine Gewerbesteuer von 1.540 € und bei der Nutzung von den Firmenwagen eine weitere nicht anrechenbare Pauschalsteuer von 1.500 € demnach 4.500 € Steuerlast oder eine Besteuerung von 45 % vom Gewinn!
    Selbst wenn sie 100.000 € ausweisen ändert es nichts, eine Körpersteuerlast von 15 % da ist zu zahlen 15.000 €, eine Gewerbesteuer von 15.400 € und bei der Nutzung von den Firmenwagen eine weitere nicht anrechenbare Pauschalsteuer von 1.500 €, demnach 31.900 € Steuerlast oder eine Besteuerung von 31,9 % vom Gewinn!

    Ein Gewinn aus den Bilanzen sind immer nur vor Steuer! Dieser Gewinn unterliegt nur der Körperschaftsteuer, nicht aber der Einkommenssteuer!

    Und der Gewinn aus den Bilanzen existiert niemals, diese Feststellung des Gewinns ist Stichtag bezogen! Man braucht ja nur die Bilanz mit den beiden letzten Kontoauszüge zu vergleichen!
    Konto Stand 2019 mit den Kontostand 2020, demnach müsste sich der Kontostand um die Gewinn der Bilanz 2020 erhöht haben! Was nie der Fall sein kann, da Ausgaben immer bei einer GmbH anfallen!

    Ach ja zur Gründung einer GmbH benötigt man nach den GmbH Gesetz eine Satzung mit den Ziel, Zweck, ein Notar und min. 25.000 € EK. Die Rechnung des Notars sind dann Ausgaben für die GmbH und Zinsen aus den Fonds, ETF's sind dann die Einmahnen!

    Jedoch dürfen es ihnen verwehrt sein für 3. eine Vermögensverwaltung zu machen, dafür müssten sie den § 144 GewO beachten.

    Haben sie auch Zugriff auf das Geld der Kunden, so würde der § 32 KWG fällig! Sie könne hier sich auf der Bafin Webseite informieren, wieviele Idioten monatlich abgewickelt werden.

    Wollen sie dazu gehören?

    Also erzählen sie mir nichts, von einer GmbH. Ich habe eine GmbH, seit 12 Jahren!

    bruno68
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  9. Avatar von Ozymandias
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Offenbar haben Sie seit 12 Jahren keinen Gewinn mit ihrer GmbH gemacht, sonst würden Sie wissen wo sie als Anteilseigner Dividenden oder in meinem Fall Beteiligungsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen müssen.

  10. Avatar von brainy
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Hier

    https://www.steuerberaterin-muenchen...sformwahl.html

    ist ein Vergleichsrechner der Steuerbelastungen.

    Endversteuert ist die GmbH immer teurer.

  11. Avatar von Ozymandias
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Beim Teileinkünfteverfahren auch nicht immer richtig.

    Bei Thesaurierung über lange Zeiträume bleibt am Ende immer eine größere Summe übrig - die muss auch nicht ausgezahlt werden, sondern kann auch vererbt werden.

    Bei Gamestop wurden mir mehrere Zehntausende Euro Steuern abgezogen, in der GmbH könnte sich das Kapital in anderen Investments dagegen weiter vermehren.

  12. Avatar von brainy
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Bei Degiro, IB, Lynx oder Captrader hätte man auch nichts abgezogen beim Gamestop Deal.

    Bei hohen Anlagenerfolgen über Jahrzehnte kann sich eine GmbH rechnen, wenn der Steuerstundungseffekt größer ist, als der Steuernachteil.

    Gerade wenn Erbschaftsteuern anfallen sollten, kann eine "ich spar mal lieber Steuern" GmbH ganz böse ausgehen.

  13. Avatar von tneub
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Zitat Zitat von bruno68

    Also erzählen sie mir nichts, von einer GmbH. Ich habe eine GmbH, seit 12 Jahren!

    bruno68
    Leider hast du in den 12 Jahren nicht viel dazu gelernt. Der Blödsinn wird immer größer.

  14. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Ja, ja Tneub,

    ich und keine Ahnung! vielleicht hilft ihnen ja, mal der Besuch der IHK! Dort wird ihnen auch geholfen!

    Ozymandias will eine eigene Vermögensverwaltung machen! Und dafür gibt es auch zwei mögliche Wege

    A) die private Vermögensverwaltung so wie es jetzt ist
    oder
    B) durch dritte seine Vermögensverwaltung ausführen zu lassen (geplant)

    Ozymandias will deshalb eine vermögensverwaltende GmbH gründen! Und dafür gibt es auch zwei mögliche Zulassungen

    I) Die Zulassungen nach GewO
    oder
    II) die Zulassung nach § 32 KWG (Banklizenz)

    Beide sind möglich aber sie unterscheiden sich erheblich! Aber das Verbot des einen ist die Erlaubnis der anderen Zulassung!

    Wähle ich die Zulassung nach GewO, so ist ein Zugriff auf das Geld oder Vermögen des Kunden gesetzlich verboten!

    Jede Zuwiderhandlung kann mit § 34 f und h GewO Bereich, wird nach § 144 GewO Abs. 1 Punkt m und n, nach Abs. 4 Satz 1 mit einer Geldstrafe von 50.000 € als Ordnungswidrigkeit bestraft!

    Folgerichtig kann man die GmbH zwar Gründen, aber nur um Kunden zu Beraten und Produkte zu vermitteln etl. auch Rechnungen zuschreiben!

    Aber so wie Ozymandias es machen will, wird dies nach der Regel nicht gesetzlich zulässig sein! Denn er trennt sein Privatvermögen nicht vom Firmenvermögen der GmbH.

    Denn er ist Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH und Kunde in einer Person!

    Folgerichtig kann er eine eigene Vermögensverwaltende nach den GewO, denn eine Zulassung nach den § 32 KWG wird er niemals bekommen, da das Mindestkapital nicht vorhanden ist! Da fehlen ein paar Millionen € und die fachliche Qualifikation!

    Er kann die Zulassung nach der persönlichen Erteilung des § 34 f GewO, danach die Gründung der GmbH und die Übertragung der Erlaubnis auf die GmbH, die vermögensverwaltetende Tätigkeit auf nehmen!

    Aber allerdings anders als Gedacht, denn er muss nur über das versteuerte Stammkapital seiner GmbH diese Tätigkeit ausführen. Er kann daher die Gewinne seiner GmbH klein halten, in den er sich ein Gehalt auszahlt und so die GmbH steuerneutral hält.

    Was aber nicht verhindern kann ist die jährliche Besteuerung, weder als Privatperson noch als GmbH! Man kann aber die Steuerlast auf die GmbH und Privatperson verteilen und dadurch mindern!

    Allerdings muss ich dazu sagen, das Ozymandias nicht in Lage sein wird, die Trennung zwischen Privat und GmbH dauerhaft aufrecht zu halten!

    Der Grund ist vielschichtig und einfach, u.a.

    - fehlende gesetzliche Zulassungen
    - fehlende persönliche Eigenschaften zum Führen einer GmbH
    - Der Versuch der Steuervermeidung, die es nicht gibt! Dies endet immer vorn Kadi und mehrjährigen Hafturlaub!

    bruno68

  15. Avatar von Ozymandias
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    In dem ganzen Wortsalat stimmt vielleicht ein ganzer Satz.

  16. Avatar von Ozymandias
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Macht es Sinn Einkünfte aus Kapitalvermögen in einem Kreditantrag z.B. unter sonstiges Einkommen reinzuschreiben? Oder interessiert das die Banken überhaupt nicht?

  17. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Ja, ja Ozymandias,

    erhebliche Infomationslücken im Wissen oder was?

    Der Gesetzgeber gibt die Spielregeln vor und niemand anderes! Der Gesetzgeber hat nun nur 2 Wege vorgegeben! und diese sind auch einzuhalten! Sonst droht die wirtschaft-, berufe- und finanzwirtschaftliche Totalabwicklung, inkl. jahreslanges Berufsverbot!

    Das BverfG hat 1980 wie folgt geurteilt:
    Es hilft dann auch nichts, wenn man nur die angebotenen Produkte erläutert haben will, aber die Beratung tatsächlich weit darüber hinausging.
    Das vielfach von Finanzhäusern beworbene „bAV- Unternehmensberater“- Konzept ist eine verfassungsrechtliche Totgeburt: Denn die Erfindung „untypischer Betätigungsformen“ kann nie einen „gesetzlich festgelegten Beruf“ (zum Beispiel StB oder RA) durch die Hintertür in anderer Gestalt neu einführen (BVerfG- Beschluss vom 18. Juni 1980, 1 BvR 697/77).
    Demnach die gesetzlichen Vorgaben, ultimo!

    Will man das Geld des "Kunden anfassen" so bedarf man ausschließlich den § 32 KWG, mit all seinen Kosten!

    Will man aber sein eigenes Geschäft machen so gibt es auch nur 2 Wege:

    Einmal als Privatmann

    oder als

    eine juristische Person! u. a. als GmbH,...

    Für alles andere gibt es den Staatsanwalt, IHK, Ordnungsamt, Finanzamt und Gerichte! Für Vermögenseinzug, Berufs- Gewerbeverbot und Haftstrafe u.a. § 42 AO!

    Wollen Sie ihre Vermögensverwaltung auf 3. Übertragen, so müssen sie auch wie Dritte handeln. Zu mal, ab 01.01.2022 das Emittenprivileg fallen wird!

    als Gesellschafter benötigen sie nur ein Gesellschafterbeschluss zum Eigenhandel über das Eigenkapital der GmbH!

    Lassen sie ihr jetziges Fondsvermögen, durch die GmbH "betreuen" so steht dann der GmbH die Bestandscourtage von bis zu 1,5 % p.a. zu.

    Dies können sie durch eine jährliche Rechnung auch begleichen! Wenn sie ETF's haben!

    Natürlich können Sie auch ihre eigene Versicherungen und Immobilienfinanzierung über die GmbH abwickeln! Sie räumen sich selber die Erlaubnis ein, das die GmbH sie als Privatmann ihr Eigenheim finanziert!
    Allerdings halte ich sie dafür für nicht geeignet, da sie sich selbst völlig überschätzen! Sie verweigern sich, selbst Rechtsveränderung anzunehmen! Und daran scheitert die Mehrheit genauso, wie Sie selbst!

    Ich kenne genug Ex Vermittler die seit 15 - 20 Jahren in der "Scheisse" leben, weil die "Glaubten" sie könnten das Rad, das Kochen,... neu erfinden!

    Merke:"1. Geld, 2. Haus, 3. Frau weg!"

    Mehr ist nicht zusagen, gehen sie ihren Weg wie Sie wollen, der Staatsanwalt wird sich notfalls darum kümmern.

    bruno68

  18. Avatar von Ozymandias
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Sie wissen nicht mal was eine vermögensverwaltende GmbH bedeutet, nehmen Sie ihr Haloperidol.

  19. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    ja, ja Ozymandias,
    Sie wissen nicht mal was eine vermögensverwaltende GmbH bedeutet, nehmen Sie ihr Haloperidol.
    Vorschlag verschaffen

    - Sie sich erst mal die Erlaubnis zur Gründung einer GmbH, gehen sie zum Notar besprechen da mal eine Gründung einer GmbH und bezahlen sie ihnen, nach der Gebührenordnung!
    - sie für die GmbH eine eigene Steuernummer und eine Umsatzsteuer ID zum Rechnungsschreiben an Dritte, beim Finanzamt
    - sie für die GmbH die Erlaubnis zum Beratung und Vermittlung von Investments, nach den § 34 f Abs. 1 GewO

    aber allein diese Satz von ihnen zeigt schon ihre Minderqualifikation!
    Macht es Sinn Einkünfte aus Kapitalvermögen in einem Kreditantrag z.B. unter sonstiges Einkommen rein zuschreiben? Oder interessiert das die Banken überhaupt nicht?
    Schon bevor man anfängt gewerblich tätigt zu werden, Urkundenfälschung mit Ansage!

    Wenn man schon vor bzw. zur Gründung einer Tätigkeit

    - unter anderen einen Subventionsbetrug, § 264 StGB, bis 5 Jahre Haft (KfW Darlehn Startgeld)
    - unter anderen einen Kreditbetrug, § 265 b StGB, bis 3 Jahre Haft (Darlehn Hausbank)

    bei einer Darlehnsanfrage begeht oder
    - unter anderen eine Geldwäsche, § 261 StGB, bis zu 5 Jahre
    § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
    (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind

    1. Verbrechen,
    2. Vergehen nach
    a) den §§ 108e, 332 Absatz 1 und 3 sowie § 334, jeweils auch in Verbindung mit § 335a,
    b) § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,

    3. Vergehen nach § 373 und nach § 374 Abs. 2 der Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen,
    4. Vergehen
    a) nach den §§ 152a, 181a, 232 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und Absatz 4, § 232a Absatz 1 und 2, § 232b Absatz 1 und 2, § 233 Absatz 1 bis 3, § 233a Absatz 1 und 2, den §§ 242,
    246, 253, 259, 263 bis 264, 265c, 266, 267, 269, 271, 284, 299, 326 Abs. 1, 2 und 4, § 328 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 348,
    b) nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 84 des Asylgesetzes, nach § 370 der Abgabenordnung, nach § 119 Absatz 1 bis 4 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie nach den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes, den §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes, § 25 des Gebrauchsmustergesetzes, den §§ 51 und 65 des Designgesetzes, § 142 des Patentgesetzes, § 10 des Halbleiterschutzgesetzes und § 39 des Sortenschutzgesetzes,

    die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind, und
    5. Vergehen nach den §§ 89a und 89c und nach den §§ 129 und 129a Abs. 3 und 5, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, sowie von einem Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1) begangene Vergehen.

    Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand

    1. sich oder einem Dritten verschafft oder
    2. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat.

    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat.
    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen.
    (7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
    (8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen solche gleich, die aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist.
    (9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft,

    1. wer die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht die Tat zu diesem Zeitpunkt bereits ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste, und
    2. in den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 unter den in Nummer 1 genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht.

    Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Eine Straflosigkeit nach Satz 2 ist ausgeschlossen, wenn der Täter oder Teilnehmer einen Gegenstand, der aus einer in Absatz 1 Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, in den Verkehr bringt und dabei die rechtswidrige Herkunft des Gegenstandes verschleiert.
    (10) (weggefallen)
    Fußnote:§ 261 Abs. 2 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) vereinbar gem. BVerfG E v. 30.3.2004 I 715 (2 BvR 1520/01, 2 BvR 1521/01)
    Natürlich kommt auch der § 263 StGB in Frage,
    - nach § 263 Abs. 1 mit 5 Jahre
    und
    - wenn nach § 263 Abs. 2 StGB mit 10 Jahre.

    Also wenn ihre Fragen zur Gründung einer Vermögensverwalten GmbH nach ihren Vorstellungen hier schon eine Gesamtstrafe bis 23 Jahren vorsieht. Zeigt es schon ihre völlige Unqualifizierheit eine ordentliche GmbH, als Gesellschafter und Geschäftsführer zu führen!

    bruno68

  20. Avatar von Ozymandias
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    Standard AW: Kredit für Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

    Die vermögensverwaltende GmbH ist keine Vermögensverwaltung.

    Denn diese verwaltet nur ihr eigenes Vermögen.

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