ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

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  1. Avatar von martin_73
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    Standard ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    Moin,

    meine Vermieterin hat mir die von mir seit 25 Jahren bewohnte Wohnung zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis ist 140.000,- EUR, ich könnte 85.000,- EUR an Erspartem, was seit Jahren eh keine Zinsen abwirft, einbringen. Nettoeinkommen ist 2.000,- EUR.
    Der Kaufpreis ist nicht mehr weiter verhandelbar, ein Makler wird nicht einbezogen, die Wohnung finde ich in Ordnung und es gibt in der Umgebung nichts zu vergleichbarem Preis.

    Ich habe noch nie einen Kredit aufgenommen (ich bin 48) und weiß nun nicht so recht wie ich am cleversten dieses Vorhaben für mich finanzieren soll. Vielleicht kann mir jemand hier aus dem Forum den weg in die richtige Richtung weisen? Ich habe mal bei meiner Hausbank und bei der ING, bei der ich das Tagesgeldkonto habe, angefragt, aber womöglich gibt es bessere Wege?

    beste grüße,
    Martin

  2. Avatar von Dante
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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    Ich verstehe das Problem gerade nicht. Du kannst 75.000€ bekommen. Diese sind innerhalb der Laufzeit von 10 Jahren komplett getilgt, so dass kein weiterer Kredit im Anschluss notwendig wird. Du kannst 5% pro Jahr kostenlos Sondertilgen. Und das zu einem Traumzins von 0,88%. Woran hapert es denn dabei? Was soll denn da noch kommen?

  3. Avatar von martin_73
    martin_73 ist offline
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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    Moin Dante,

    deswegen bin ich ja hier im Forum gelandet, um abzuklopfen ob neben den allgemein zugänglichen, verfügbaren Angeboten der großen Player evtl. andere Anbieter das ganze noch günstiger für mich abwickeln könne/wollen. Ich suche einfach den günstigsten Kredit für diese Angelegenheit. Insbesondere aufgrund der Aussuge des Users: noelmaxim

    Zitat Zitat von noelmaxim
    1)
    Der Zinssatz ist zu teuer!


    beste Grüße,
    Martin

  4. Avatar von Dante
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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    Deswegen frage ich ja, was soll da noch kommen?

    Wenn wir mal von einem Zinssatz von 0,7% ausgehen, dann sind das insgesamt ca. 700€ an unterschied. Das sind im Monat keine 6€. Das ist ein eingesparter Döner für die ganze Zeit und Energie die du dafür aufwendest.

  5. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    Zitat Zitat von martin_73
    Die IB.SH werde ich morgen mal anfragen, vielen Dank für den Tipp.
    Also auf den ersten Blick habe ich bei der IB.SH auf der Seite nur Angebote mit einer 1 vor dem Komma gefunden - hatte mich deshalb auch gewundert, dass die 0,88% für 10 Jahre als zu teuer abgetan wurden.

    Wobei wir hier von durchschnittlich unter 30€ pro Monat an Zinsen reden - oder ca. 3300€ auf 10 Jahre - ohne Sondertilgung.
    (Auch ein Vermittler kann hier vermutlich nicht reich mit der Vermittlung werden.)

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    @martin_73,

    lass es! Auch die Wüstenrot hat dies Woche auch um 5 Zähler erhöht, wie viele andere auch! Aber um auf die Ing zu kommen!

    Wie kann es sein das eine Bank gegen geltendes Recht verstossen darf?
    § 495
    Widerrufsrecht; Bedenkzeit

    (1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

    (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,
    1. die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers berechtigt ist, durch Rückzahlungsvereinbarungen ergänzen oder ersetzen, wenn dadurch ein gerichtliches Verfahren vermieden wird und wenn der Gesamtbetrag (Artikel 247 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) geringer ist als die Restschuld des ursprünglichen Vertrags,
    2. die notariell zu beurkunden sind, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Darlehensnehmers aus den §§ 491a und 492 gewahrt sind, oder
    3. die § 504 Abs. 2 oder § 505 entsprechen.


    (3) 1Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist dem Darlehensnehmer in den Fällen des Absatzes 2 vor Vertragsschluss eine Bedenkzeit von zumindest sieben Tagen einzuräumen.
    2Während des Laufs der Frist ist der Darlehensgeber an sein Angebot gebunden.
    3Die Bedenkzeit beginnt mit der Aushändigung des Vertragsangebots an den Darlehensnehmer.
    Demnach wäre es eh zu spät, denn die Ausfertigung der Darlehnsanträge, dauert länger als die letzte Abgabefrist zum alten Zins!

    Scheinbar schließt sich die Lücke, zwischen den Darlehnszinsen und den Zinsen von Bausparen. Mit jeder weiteren Anhebung von 5 bis 10 Zählern wird wieder Bausparen lukrativer !

    bruno68

  7. Avatar von martin_73
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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    Moin,

    was bedeutet eigentlich dieses "um x Zähler" erhöht? Was sind das für Zähler? Prozentpunkte?

    viele Grüße,
    Martin

  8. Avatar von BenniG
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    Ein Zinssatz wird immer immer in Prozent angegeben, Z.B. 0,79%.
    Eine Anhebung um 5 Zähler würde dann bedeuten, dass der neue Zinssatz 0,84% betragen würde.

    Die Androhung einer Zinsanhebung kann halt eine flaute sein, um dich zum schnellen Abschluss zu bewegen oder aber auch dein gesamtes Vorhaben teurer machen.
    Aber allgemein sind wir noch länger in einer Zinstiefphase unterwegs... Allerdings solltest du vermeiden, "deine" Wohnung überteuert zu kaufen.

  9. Avatar von martin_73
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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    Zitat Zitat von BenniG
    Die Androhung einer Zinsanhebung kann halt eine flaute sein, um dich zum schnellen Abschluss zu bewegen oder aber auch dein gesamtes Vorhaben teurer machen.
    Aber allgemein sind wir noch länger in einer Zinstiefphase unterwegs... Allerdings solltest du vermeiden, "deine" Wohnung überteuert zu kaufen.
    Moin,

    Danke für Deine Erklärung. Was meinst Du mit dem Nebensatz, daß ich es vermeiden sollte "meine" Wohnung überteuert zu kaufen? Kannst Du das präzisieren?

    beste Grüße,
    Martin

  10. Avatar von BenniG
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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    Auf Grund des niedrigen Zinsniveaus musst du derzeit kaum Zinsen zahlen und andere Leute bekommen wenig Zinsen bei der Bank, was dazu führt, dass viele Leute ihr Geld in andere Investitionsformen stecken - z.B. Immobilien. Dementsprechend steigen die Preise exorbitant.

    Wenn deine Wohnung zum Beispiel eigentlich nur 100.000 € wert wäre, du aber auf der aktuellen Marktlage 140.000 zahlen müsstest, dann müsstest du bei einem Zinssatz von 1% und einer Rate von 1.000 € 12,41 Jahre das Geld zurückzahlen.
    Wenn du wie früher 6% Zinsen zahlen müsstest und du zum tatsächlichen Wert kaufen könntest, dann müsstest du nur 11,58 Jahre zurückzahlen.

    Eine Erhöhung von 1% auf 1,05% würde eine Verlängerung um einen halben Monat bedeuten.

  11. Avatar von bruno68
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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    @BenniG, martin_73
    Eine Erhöhung von 1% auf 1,05% würde eine Verlängerung um einen halben Monat bedeuten.
    Die Umrechnung bei 1.000 € bedeutet 500 € Zinsen sind mehr zu bezahlen.

    1,00 % von 100.000 € sind 1.000 € Zinsen jährlich, bei 10 Jahren 10.000 € Zinsen
    1,05 % von 100.000 € sind 1.050 € Zinsen jährlich, bei 10 Jahren 10.500 € Zinsen

    Dies gilt nur bei einen entfälligen Darlehn. Und jährlich bezahlten Zinsen! Sonst tritt der negative ZinsesZins Effekt ein.

    Das gleiche gilt für Schulden, werden diese ratierlich monatlich getilgt, so ist im Folgemonat der Schuldenstand geringer und die Sollzinsen fallen auch. Da aber der monatlich Beitrag gleichbleibend ist erhöht sich laufend der Tilgungsanteil und der Zinsanteil sinkt!

    mit der Formel Summe = (1,05 % /12) ergibt den monatlichen Zinssatz ermitteln, die monatliche Tilgungsrate = Darlehnssumme mal Tilgungssatz in % /12

    Mit Excel oder andern programme kann man dann den Unterschied zwischen Sollzinsen uns eff. Zinsen, für 10 oder 15 Jahre relativ einfach errechnen !

    bruno68

  12. Avatar von BenniG
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    Zitat Zitat von bruno68
    @BenniG, martin_73 Die Umrechnung bei 1.000 € bedeutet 500 € Zinsen sind mehr zu bezahlen.
    ...
    Dies gilt nur bei einen entfälligen Darlehn. Und jährlich bezahlten Zinsen! Sonst tritt der negative ZinsesZins Effekt ein.
    Oh, danke, dass du mir die Hälfte von 1.000 € ausrechnest!

    Ich habe mein Beispiel auf Grund der kompletten 140.000 € gemacht, bei einem Zinssatz von 1% bezahlt er insgesamt 148.925,22 €, bei einem Zinssatz von 1,05% 149.412,09 €, also 486,87 € mehr. Die Laufzeit würde von 148,92 Monaten auf 149,4 Monate steigen, also um 0,48 Monate. Sprich du müsstest statt 148 Monate die kompletten 1.000 € und einmal 925,22 € dann 149 Monate 1.000 € bezahlen und einmal 412,09 €.

    Also im großen und ganzen verkraftbar, aber schon ärgerlich...

  13. Avatar von bruno68
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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    @BenniG,

    Glauben Sie, das bei einer Inflation von über 2 % weiterhin für 0,9 bis 2,0 % p.a. finanziert wird?

    Das waren die ersten Zinsschritte, verdichtet sich die Inflation von über 2 % p.a., wird es bald zu einer Zinsveränderung bei den Darlehen kommen, die sich gewaschen hat!

    Wie schon mal beschrieben habe haben sich die Vergaberichtlichtlinien für Darlehn, zum Okt. 2020 verändert. Wenn jetzt die Inflation eintritt, dann ist dies die Folge der Geldschwenmme.

    Ludwig Mises hat dies schon in "Theorie des Geldes und der Umlaufmittel" 1912/1924 genau beschrieben, wie es mit der Zeit zu Kapitalverfehlung kommt und dies durch eine Korrektur wieder zurecht gerückt wird.

    Denn übersteigt die Inflation den Zinscoupon des Pfandscheins, geht die Differenz multipliziert mit der Restlaufzeit, so spiegelt dies den aktuellen Wertverlust eines Objektes in einer Refinanzierungsphase wieder!
    Selbst wenn die Anschlussfinanzierung vorliegt, kann zwar die Refinanzierung zu diesen Zinssatz erfolgen, sofern der Gläubiger dies den Schuldner anbietet.

    Zwar hat der Gläubiger das Recht nach den BGB eine Anschlussfinanzierung anzubieten, aber nicht die Pflicht!

    Auch sollte man das neuste Urteil von 27.04.2021 XI ZR 26/20 des BGH für Recht anerkannt:

    Das eine fingierte Anschlussfinanzierung, durch Schweigen des Kunden, seitdem ad surdum geführt ist!
    Es kommt folgerichtig 6 Monate vor den Ablauf zu einer erneuten Vollprüfung mit den gemindert Objektwert! Und dann geltenden Darlehnskreditrichtlinien des jeweiligen Gläubigers.

    Demnach ist seit den Tag an, den 27.04.2021 eine faktisch Prolongierung eines absicherten Darlehn mit Grundschulden abgeschafft wurden!

    Denn mit der Neubewertung der Sicherheit entsteht eine Neuvertrag, nach den BGB und KWG! Denn Zinserhöhung wirken auf den Objektwert indirekt aus, weil das Einkommen des Schuldners endlich ist! Zu hohe Preise führen zum Stillstand beim Kauf und Bau.

    bruno68

  14. Avatar von hal
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    Standard AW: ET-Wohnung kaufen - Anfängerfragen

    Es ist nichts Ungewöhnliches, wenn eine Bank ankündigt, in einer Woche die Zinsen zu erhöhen. Die Bank passt ihren Kreditzinssatz meist mit einem kleinen zeitlichen Nachlauf den veränderten allgemeinen Marktbedingungen an. In den letzten Wochen war das Zinsniveau kräftig gestiegen, insofern ist also die Ankündigung der Erhöhung völlig nachvollziehbar und berechtigt. Man kann sich z.B. unter https://www.interhyp.de/ratgeber/was...ns-charts.html die ungefähre Entwicklung der Kreditzinssätze grafisch angucken. So ist also der 10-Jahressatz seit März um etwa einen Viertel Prozentpunkt gestiegen !

    Zur Terminologie:
    0,01 % = 1 Basispunkt oder 0,01 Prozentpunkte.
    Man benutzt bei Zinssatzänderungen zur besseren Differenzierung nicht den Begriff Prozent (und auch nicht Zähler) für %, sondern eben Prozentpunkte oder Basispunkte (100 Basispunkte = 1 Prozentpunkt). Denn wenn man z.B. sagen würde, der 10-Jahreszinssatz (der bspw. bei 1% lag und nun bei 1,01% liegt) ist um 0,01 Prozent gestiegen, dann wäre dies falsch, denn 0,01% von 1% wären 0,0001%. Gemeint war aber, dass der Satz von 1% auf 1,01% (und nicht auf 1,0001%) gestiegen ist. Das kann man dann eben präzise ausdrücken in der Form "der Zinssatz ist um 1 Basispunkt gestiegen“.

    Dass sich Vermittler hier von selbst anbieten, ist insofern normal, als dass es halt eine sehr einfache und schnelle Möglichkeit für die Vermittler ist, an potentielle Kunden heranzukommen. Eine gesunde Skepsis ist da natürlich sinnvoll. Mir wurde auch mal ein Angebot auf diese Art unterbreitet, aber zu erheblich schlechteren Konditionen, als ich mir selber aushandelte.

    Du scheinst mit deinem Anliegen etwas zu spät dran zu sein. Vor nichtmal einem Jahr hatte die Kieler Fördesparkasse einen Immobilienkredit über 50.000 € offeriert, der durch in SH befindliche Immobilien besichert sein musste, und zu exakt 0,0% verzinst wurde. aber das Angebot scheint es wohl nicht mehr zu geben. Aber man kann ja da trotzdem nochmal nachhaken.
    https://www.foerde-sparkasse.de/cont...019.pdf?n=true

    Ansonsten ist es natürlich auch immer so, dass Banken für niedrige Kreditsummen tendenziell höhere Zinssätze verlangen, da sich dann ihre Fixkosten überproportional durchschlagen. Insofern kann es durchaus wirtschaftlicher sein, einen Kredit bei Bank A über 75.000 € zu einem niedrigeren Zinssatz aufzunehmen, als bei Bank B über 60.000 €, obwohl man nur 60.000 € bräuchte. Das hängt natürlich von den konkreten Konditionen ab.

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