Guten Tag,
wir haben eine kurze Frage zum Pfandtausch im Rahmen des Kaufs eines Hauses und wären dankbar, wenn jemand Kundiger uns etwas dazu sagen könnte.
...
Ich danke Ihnen herzlichst für eine Rückmeldung!
Guten Tag,
wir haben eine kurze Frage zum Pfandtausch im Rahmen des Kaufs eines Hauses und wären dankbar, wenn jemand Kundiger uns etwas dazu sagen könnte.
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Ich danke Ihnen herzlichst für eine Rückmeldung!
Soweit ich das erkennen und nachvollziehen kann, werden sie mit rund 570.000 Euro (ggf. etwas weniger) in das neue Vorhaben gehen, insofern wird eine Vorlast von 130.000 Euro an erster Rangstelle nach Pfandtausch keine Probleme darstellen. eine andere Bank auswählen zu können.
Schwach von der Beraterin!
Es sollte doch bankseitig kein Problem darstellen dass Sie das bestehende Darlehen von dem Haus EUR 700.000 VW auf Ihre abbezahlte Wohnung EUR 500.000 switchen.
Dann können Sie das bestehende Haus EUR 700.000 lastenfrei verkaufen.
Und sich sowieso eine neue Traumimmobilie suchen.
Sie stehen Vermögen/Schuldentechnisch ja hervorragend da (Vermögen EUR 700.000 + EUR 500.000 gegenüber Schulden EUR 130.000)
Ich würde, entgegen Bankkaufmann seine Aussage, die ETW nicht belasten!!
Die Vorlast wird in der Regel mit dem 1 1/2 fachen kapitalisiert. Das entspricht bei einer Restschuld von 130.000 Euro 195.000 Euro Vorlast. Hier addiere ich nun den neuen Bedarf hinzu, die entstandene Summe dividiere ich nun durch den Kaufpreis zzgl. der anzugebenden Modernisierungen inkl. der Eigenleistung der neu zu erwerbenden Immobilie oder durch die Gestehungskosten (alle Kosten, auch die Baunebenkosten inkl. Aussenanlagen und allem), das Ergebnis ist der Beleihungsauslauf.
Ist, liegt dieser unter 60 %, ist alles chick, eben auch mit der kapitalisierten Vorlast.
So recht verstehe ich die Zeilen am Anfang nicht, sitze aber auch gerade bei Life Musik im Urlaub an der Bar
Einfacher wird es, wenn sie kurz die Ausgangssituation darstellen:
Sie verkaufen erst, wenn sie was neues gefunden haben?
Sie rechnen mit angenommen Kaufpreis von 850.000 Euro? Einem Bedarf nach Verkauf von 300.000 Euro, wobei 130.000 Euro übernommen werden sollen?
Sie finanzieren dann:
1) 170.000 Euro langfristig
2) 680.000 Euro variabel
550.000 Euro ist demnach ihr angenommener Verkaufserlös, diesen zahlen sie in das variable Darlehen zurück, 130.000 Euro werden im Zuge des Pfandtauschs bestehen bleiben.
130.000 Euro mal 1 1/2 = 195.000 Euro kapitalisierte Vorlast, zzgl. 170.000 Euro = 365.000 Euro zu berücksichtigende Valuta/Schuld. Diese teilt man durch den Wert (Beleihungswert), den hier der Kaufpreis von 850.000 Euro darstellt. Das Ergebnis ist der Beleihungsauslauf unter Berücksichtigung der kapitalisierten Vorlast, da das variable und das langfristige Darlehen eine andere Bank, ein anderer Grundschuldgläubiger bereit stellt.
Beleihungsauslauf hier 42,49 %. Das ist nicht ganz richtig, da der Beleihungswert nicht 850.000 Euro (das sind die Gesamtkosten inkl. der ENK) ist, sondern sich dieser um die Erwerbsnebenkosten gekürzt darstellt, da sie diese ja eingerechnet haben, was man nicht darf, da diese nicht wertsteigernd sind!
Ich habe es ihnen doch versucht zu verdeutlichen, inkl. der Kapitalisierung der Vorlast liegen sie im 1a Bereich, sprich Auslauf kleiner 60 %, mehr geht nicht.
Ich verstehe nicht, warum sie die vermietete ETW belasten wollen, auch muss die Sparkasse gar nichts berechnen, sie trägt erstrangig im Pfandtausch ein, da gibt es überhaupt gar keine Diskussion.
....und mal nebenbei, die Ing bitte nur im äußersten Notfall!!
Die Frage ist natürlich auch, warum das Finanzamt einen neuen Kredit auf die Wohnung steuerlich geltend machen sollte?
Dafür müsste (aus meiner Laiensicht) der Kredit in direktem Zusammenhang mit der (Ver-)Mietsache stehen - also dafür verwendet werden.
(Also z.B. eine Sanierung/Renovierung/etc.)
Die Sparkasse hat mit der Aussage, dass eine Vorlast von 130.000 Euro von Banken nicht gewünscht wird, schon viel (wohl bewusst) dummes Zeug erzählt. Mit solchen Aussagen werden Kunden und Verbraucher verunsichert, seriös ist das nicht!!Zitat von naliain
Sehen Sie und für die ganz schlauen gibt es dieses Forum, in dem ich sehr, sehr gerne meine fachliche Expertise zur Verfügung stelle, ohne dass man meine Dienstleistung direkt in Anspruch nehmen muss
Denke, es gibt über mein Schaffen genügend nachlesbare Referenzen, sowohl hier, als auch im Netz, als das sich jeder seine Meinung bilden kann, wer, was, wann und wo unabhängig tätig ist.
Nur so viel, das Generieren des günstigen Zinssatzes steht ganz am Ende, vorher bedarf es des individuell besten Konzeptes und das erarbeitet man gemeinsam, der eine (oder die eine Bank) so, der andere (oder die andere Bank) so
Ihr letzter Satz ist natürlich Quatsch, denn das entspricht nicht meinem Naturell und meinem Verständnis von ganzheitlicher Finanzierungsberatung und während ihre Bank sich hinter all dem sch.....was sie anbietet und verzapft (geht natürlich auch mal vernünftig ab) verstecken kann, kann man mich öffentlich hängen und sollte das auch tun, wenn ich Mist mache oder zu Nachteilen der hilfesuchenden Verbraucher agieren sollte!
Denke schon, dass ich ne Schippe mehr drauf haben sollte, als die ein oder andere Bank, bzw. deren Berater, will ich überzeugen und Lebensinvestitionen der Verbraucher begleiten und hier durch Kompetenz, aber auch durch Hilfe dafür werben.
Achso, und Schwarmwissen kann auch gefährliches Halbwissen darstellen, wohl dem, der ausmachen kann, was ihm tatsächlich weiter hilft.Zitat von naliain