Zu einem fehlt der Nachweis über die Besicherung von 130.000 € bei einer Beleihung von 60 % (der Dreisatz 60 % = 130.000 €, 100 % ca. 220.000 €)
Also eine Grundschuld von 220.000 € plus Nebenkosten 10 % pro Jahre bei 2 Jahre, 44.000 €, runde 264.000 Immobilienwert.
Dazu endfällige Finanzierung, für max. 6 Monaten? Eine Vor- oder Zwischenfinanzierung kann dies nicht sein, folgerichtig kann man nur ein Darlehn, das den Begriff: "Bis auf Weiteres!"; verwendet.
Also mit variablem Zins für 6 Monate.
Demnach 130.000 € mal 4,36 % p. a.= 5668 € /2 = 2.834 € pro Monat 473 € Zinsen!
Zum anderen: Wie hoch ist das monatlichen EK? Verbindlichkeiten? Und woher kommen dann in 6 Monaten die 130.000 € für die Rückzahlung her? Doch nicht aus einem Verkauf der beliehenen Immobilie?
Weil dies eine Vorfinanzierung mit ungewisser Besicherung darstellt.
Bitte erklären Sie, wieso eine solche Summe benötigt wird!
Eins vorweg: ich habe kein Interesse an einem solchen Deal, aber unter der Annahme, dass ich Dir das Kapital leihen würde, wäre meine Überlegung folgende:
1. Du bekommst offensichtlich keine ZwiFi bei einer Bank, vermutlich aus Gründen. Bedeutet für mich, höheres Risiko, also höherer Zins.
2. Ersteintrag auf jeden Fall erforderlich, da Auslandsimmobilie, was aber auch wieder Zeitaufwand bedeutet.
3. Wie hoch ist der Gesamtwert der Immobilie?
4. Zins Minimum: 130T€ * 6% / 12 = 650€ mtl. ohne Tilgung, was sofort die Frage nach Deinen sonstigen Kosten aufwirft.
6% sind dabei ein wahrer Freundschaftskurs, zeigt aber schon, dass dafür schon die Einnahmen aus dem Nebenjob draufgehen, Notarkosten für Grundbucheintrag im Ausland on top.
Verzugszinsen würde ich mal mit 15-20% ansetzen, d.h., wenn Du es nicht schaffst, die Immo im Ausland binnen 6 Monaten zu verkaufen, wird das Deine finanziellen Mittel übersteigen - und zwar komplett.
Niemals würde er 6% bekommen. Bei unserer Anfrage für eine ZwiFi bei einer Bank letztes Jahr hättem wir mit Top Bonität etwa 8% bekommen. Bei Privat mit höherem Risiko müsste man mindestens 10% veranschlagen. Daher dürfte klar sein warum die Banken sowas vermutlich ablehnen. Mit 2300€ im Monat kann man keine ZwiFi für 1300€ oder mehr im Monat aufnehmen, das ist einfach fernab der Realität !
Ich schrieb ja "Zins Minimum" und "6% = Freundschaftsdienst".
Wenn ich über sowas überhaupt nachdenken würde, wäre ich auch bei 10% und 20% Verzugszinsen - das kann der TE aber niemals leisten, weil die 6% schon seinen kompletten Nebenjob auffressen. Das war mein Ansatz, also mal aufzuzeigen, was ihn das schon bei 6% an Gehalt kostet.
Ganz praktisch wird die Idee aber aus zeitlichen Gründen scheitern, weil ein privater Investor erst mal die Bude beäugen und entweder hier oder im Ausland ins Grundbuch eingetragen werden müsste. Zudem müsste man sich als Investor mit den jeweiligen Rechtsvorschriften auskennen, zB wo ist Gerichtsstand und wie verläuft der Klageweg, falls Raten zu spät oder gar nicht kommen. Das läuft im Ausland - je nach dem, wo man sich bewegt - deutlich anders als hier. Der beste Weg dürfte also sein, mit der Bank zu sprechen, die die 130T€ fordert und den Verkauf ggflls. schnell abzuwickeln.
"Max. 6 Monate" wie im ET angegeben könnte man ja auch auf normale 3 Monate drücken ... es sei denn, die allgemeine Preisvorstellung passt nicht zu den (offenen) 130T€.
Also bräuchte Nordenline jetzt 130.000 € und die Zinsen sollten Endfällig sein.
Also für jeden Monat, den der Hausverkauf dauert kostet 1.300 €.
Falls es länger als 6 Monate dauert, kostet jeder weitere Monat 2.600 €.
In welches Grundbuch sollte denn eingetragen werden, ins Deutsche oder ins Ausländische?
Wo sind denn deine Jobs, im Ausland oder in Deutschland?
leider wird eine solche Finanzierung scheitern, egal welche Art, ob über Bank, Bausparkasse noch privat.
Und privat da sollte man Abstand nehmen, wenn einer Koffer voller Geld hinstellt, endet dies meist im Grab, weil dies faktisch ein lebenslanges Bündnis mit dem Strick ist.
Allerdings gibt es wenige Finanzierer, die Auslandsimmobilien relative einfach finanzieren können, zumindest in Europa.
Aber aufgrund von ihren Aussagen gehe ich davon aus, das Sie kein Eigenkapital angesammelt haben. Obwohl, Sie Zeit hatten, Geld anzusparen.
Ich denke, dass die 600 € monatlich anzulegen in der eigentlich Sache sehr hilfreich gewesen wäre. Wenn man 2 Jahre gespart hätte, wären ca. 14.000 € Guthaben vorhanden, was jedem Gläubiger positiv bewertet hätte.
Aber scheinbar sieht es so aus, das Sie die zusätzlichen 600 € monatlich eher ein Durchlaufposten zur Schulden-, -tilgung, -vermeidung oder gar nur Konsum dient.
Ich sehe ihren Wunsch nach einer Finanzierung eher als ein Traum an, denn einer Realität.
Allein aus ihrer Beschreibung ihrer Bedingungen, das nicht nur das Darlehn eine Endfälligkeit haben, sondern sogar auch Zinsen sollen Endfällig sein.
Welcher rechtschaffene Gläubiger übernimmt solch ein Risiko auf sich?
Hier wäre das geeignete Produkt für die jeweilige Vermögensbildungsart von extremem Vorteil! So wäre in diesen Fall ein Bausparvertrag mit 14.000 € Guthaben und bei 30 % Zuteilungsreife folgerichtig ein Bausparvertrag mit 46.000 € Zuteilungsreife!
Richtig verwendet, wäre die Restschuld von 32.000 € über ca. 10 Jahre finanzierbar, mit ca. 290 € monatlich.
Die Fehlsumme von 84.000 € wäre dann noch das Problem, weil dies über ein Blankodarlehn (bis 50.000 €) gehen würde.
Damit Sie verstehen, das immer ein Standard-Darlehnsformat folgende Mindestbedingungen erfüllen muss:
- 5 bis 30 Jahre
- die Erfüllung monatliche Zinsverbindlichkeit
- die Erfüllung der monatlichen Tilgungsverbindlichkeit von mindestens 1 % pro Jahr
Das ergibt sich schon aus dem § 498 Abs. 1 a und Abs. 2 BGB
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
(1) Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur dann kündigen, wenn
1. der Darlehensnehmer
a) mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist,
b) bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren mit mindestens 10 Prozent oder bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und
2. der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten. (2) Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag muss der Darlehensnehmer abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug sein.
Denn der Gesetzgeber sieht im Standarddarlehnsvertrag kein Zins- und Tilgungsaussetzung gesetzlich vor.
Hiernach kommt nur eine Einzelsonderdarlehnsvertrag infrage, der durch 100 % einer Geldsicherheit gedeckt sein muss.
Oder ein zugeteilter Bausparvertrag der 30 bis 40 % (mit 39.000 bis 52.000 € Guthaben) bespart, würde als Sicherheit für den finanzieren Gläubiger ausreichend sein. Aber dieser BSV muss zuteilungsreif bei Ablöse des Darlehn sein und weniger als 50.000 € oder 75.000 € als Blankodarlehn aufweisen. Folgerichtig muss der erzielte Verkaufspreis über den zweiten Gläubiger abgewickelt werden, zwecks Tilgung bis zur Blankogrenze, um eine Grundschuld zu vermeiden.
Merke: "Hast du nichts, bekommst du nichts, hast du was, bekommst du hinzu!" oder "Geld gesellt sich zu Geld!"
Denn der Gesetzgeber sieht im Standarddarlehnsvertrag kein Zins- und Tilgungsaussetzung gesetzlich vor.
bruno68
Du reimst dir schon wieder dein eigenes Beispiel zusammen. Er schreibt schon im Eröffnungsbeitrag, dass Zinsen monatlich gezahlt werden.
Nimmt er etwas mehr auf, als er benötigt, könnte er sogar tilgen.
Einen Bausparer über Jahre zu Minimalzins anzusparen, um den dann für eine 6 monatige Zwischenfinanzierung zu nutzen grenzt schon fast an Falschberatung.
Hier fehlen aus meiner Sicht viel zu viele Informationen, um den Fall tatsächlich betrachten zu können. Außerdem sollte man vielleicht auch die "Deutsche Brille" abnehmen und das ganz auch nochmal von Seiten der Bank am Standort der Auslandsimmobilie begutachten.