Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

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  1. Avatar von Tomtom95
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    Frage Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    Guten Abend zusammen,

    Ich hoffe es geht euch gut.

    Zu unserer Situation: wir möchten gerne eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 350.000€ kaufen.

    Wir sind kinderlos und nicht verheiratet auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft.

    Ich (32 Jahre): 3050€ netto, Probezeit noch 1 Monat, unbefristet
    Sie (30 Jahre) 3100€ netto, unbefristet bei der Stadt angestellt
    Eigenkapital: 40.000€
    Laufende Kredite: 2 Autos, jeweils 225€ monatlich Finanzierungsrate, ansonsten noch ein Handy mit 20€/ Monat. Generell beschränken sich unsere Fixkosten auf das „übliche“, sind da schon sparsam.

    Wir haben bereits eine Besichtigung gehabt, da das Haus genau das ist, wie wir es uns vorgestellt haben. Tatsächlich haben wir auch schon einen Tag später die Zusage erhalten.

    Wir haben ehrlicherweise nicht damit gerechnet, dass alles SO schnell geht.

    Jetzt haben wir am Freitag einen Termin bei der Bank zur Finanzierungsbestätigung. Der Makler hat der Bank bereits alle Unterlagen der Immobilie zugeschickt .

    Unsere Frage: haben wir eine realistische Chance auf die Finanzierungsbestätigung trotz meiner Probezeit? Oder sieht es dadurch eher schlecht aus?

    Den Darlehensvertrag selbst würden wir dann erst nach der Probezeit unterschreiben wollen, da wir dann evtl. ja einen besseren Zinssatz erhalten.
    Aber das ist aktuell ja alles Zukunftsmusik.

    Ich wäre über eure Einschätzung dankbar, da wir zum ersten Mal kaufen möchten und alles neu für uns ist.

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    @Tomtom95,

    In Ehrlichkeit einer Finanzierung? Eigentlich, nein!

    Denn nach § 850 c ZPO müsste jeder für sich ein unpfändbares Einkommen

    a) - von jeweils ca. 1.500 € p.m. Haben, was zusammen von 3.000 €, statt der möglichen bei Verheirateten von ca. 1.500 €.
    b) - Die Kosten von den beiden Autos dürfte mit Steuer, Versicherungen und tanken doch eher bei jeweils 400 € monatlich liegen. Ein Auto anzuschaffen ohne zu fahren ergibt keinen Sinn bzw. wäre sinnlos.
    c) - das nicht vorhandene Eigenkapital führt leider über die 100-% Marke der Beleihung, da Sie selbst schreiben, der Makler hat die Unterlagen an die Bank gesendet.
    Gehe ich mal von einer Nebenkostenbelastung von 16,5 % von den genannten Kaufkosten von 350.000 €, runde 58.000 € Nebenkosten aus. Sie haben aber nur 40.000 e , was zu einer 105-% Beleihung führt.

    Floskeln im Makler-Exposé garantieren nicht die Beschaffenheit der Immobilie 05.05.2020 Rechtsprechung
    Im Exposé informieren Makler über die Eigenschaften einer Immobilie. Und grundsätzlich dürfen sich potenzielle Käufer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf diese Angaben verlassen. Aber es gibt auch Floskeln – und die dienen einfach der Werbung, entschied das OLG Dresden.

    Wer eine Immobilie kauft, darf nicht jeden Hinweis eines Verkäufers – oder des von ihm beauftragten Maklers – im Exposé für bare Münze nehmen.

    Nicht jede Beschreibung kann als "konkrete Zustandsbeschreibung des Gebäudes und damit als Beschaffenheitsgarantie verstanden werden" und in Folge Ansprüche begründen, entschieden die Richter am OLG Dresden (Beschluss vom 17.3.2020; 4 U 2183/19).

    Der Zivilsenat am OLG Dresden bezieht sich in seiner Begründung auf den Hinweisbeschluss vom 16.1.2020, in dem das Gericht zum selben Ergebnis kam.

    Streitpunkt: Wohn- und Sanierungszustand des Hauses
    Im vorliegenden Fall wurde ein Wohngebäude mit Baujahr 1920 verkauft, das im Kaufvertrag als sanierungsbedürftig beschrieben war. Die Kläger (Käufer) wollten den Beklagten (Verkäufer) auf Gewährleistung in Anspruch nehmen und Sachmängelansprüche geltend machen, weil der im Exposé enthaltene Hinweis auf noch durchzuführende Renovierungsarbeiten nicht ausreichend gewesen sei – auf das Erfordernis von umfassenden Sanierungsarbeiten hätte der Verkäufer im Exposé hinweisen müssen, meinen die Kläger.

    Das sahen die Dresdner Richter anders.

    • Die Aussage im Exposé, das Haus sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen" werten sie nicht als "konkrete Zustandsbeschreibung", sondern als "inhaltsleere Floskel".

    • Die Angaben stellten keine Beschaffenheitsgarantie bezüglich des Wohn- und Sanierungszustandes des Hauses dar.

    • Auch wenn sich nach dem Verkauf herausstellte, dass es einer grundlegenden Sanierung bedurfte, sei es im Ergebnis sogar richtig, dass das Haus mit wenigen Handgriffen bereit sei, neue Besitzer zu beherbergen – der Verkäufer habe das Objekt bis zur Übergabe selbst bewohnt.

    • Da auch Arglist hier nicht in Betracht kam, musste der Käufer die Sanierungskosten alleine tragen.

    Sachmangelansprüche aufgrund der im Exposé enthaltenen Angaben ausgeschlossen

    Mangels hinreichend konkreten oder auch nur bestimmbaren Erklärungsinhalts schloss der Zivilsenat des OLG Dresden Sachmangelansprüche des Käufers "aufgrund der im Exposé enthaltenen Angaben" aus.

    Auch das von den Klägern zitierte BGH-Urteil v. 9.2.2018; V ZR 274/16, nach dem zur vertraglich geschuldeten Beschaffenheit auch Eigenschaften gehören, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder des Maklers erwarten durfte, rechtfertige keine andere Beurteilung des vorliegenden Falles.

    Der Entscheidung des BGH habe ein Sachverhalt zugrunde gelegen, in dem die Verkäufer die Gebäude in ihrem Internetangebot als "Luxusimmobilie" bezeichnet hatten, die "nach neuestem Standard renoviert worden" seien.
    Auch das sollte man durchlesen
    BGH IM NAMEN DES VOLKESURTEIL V ZR 119/20Verkündet am: 16. Juli 2021 Rinke Justizangestellte als Urkundenbeamtin der Geschäftsstelle in dem RechtsstreitNachschlagewerk:jaBGHZ: neinBGHR: ja BGB § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB
    Aktuell liegt der Zins bei 10 Jahre Laufzeit und 105-%, bis 60 % Beleihung Soll und eff. Zins 3,95 % soll, 4,02 % eff. Zins der Zinszuschlag beträgt weitere 1,40 %, was eine eff. Zins von 5,42 % p.a bedeutet bei ca. 375.000 € runde 20.400 € jährliche Zinskosten bedeutet. Rechnet man mit 2 % p.a Tilgung, weitere 7.500 € zusammen runde 28.000 € p.a. geteilt durch 12 Monate 2.335 € monatliche Darlehnskosten.

    Zwar würde das jeweilige Ek die Autokosten möglicherweise in den Betrag einrechenbar sein, aber trotzdem wäre es ein großer Kraftakt diese Summe zu stemmen.

    Zwar würden die Kosten der Miete entfallen, aber das würde die Finanzierung nicht decken. Und man hat keinen Spielraum mehr für die Kosten der Autos und man sich selber begreifen, das Pizza essen gehen, zukünftig ein Luxusgut wird. Analog gilt dies auch für Urlaub und den weiblichen Kaufrausch!

    Denn es ist zu bedenken, dass Sie und Partnerin jeder für sich, für die ca. 375.000 € dem Gläubiger einzeln schuldet, zahlt der eine von euch nicht, zahlt der andere extra die fehlende Darlehnssumme. Erst nach einer Heirat sinkt diese Summe auf zusammen 375.000 €.

    Allerdings schreiben sie hier etwas Abnormes hier:
    Wir haben bereits eine Besichtigung gehabt, da das Haus genau das ist, wie wir es uns vorgestellt haben. Tatsächlich haben wir auch schon einen Tag später die Zusage erhalten.

    Wir haben ehrlicherweise nicht damit gerechnet, dass alles SO schnell geht.
    Scheinbar ist das Haus eher ein Ladenhüter, siehe oben!

    Denn ihre Frage müsste eigentlich lauten: "Wo ist das 2. aktuelle gesetzliche vorgeschriebene Wertgutachten? Zwecks der Bestimmung des tatsächlichen Immobilienwertes und Immobilienzustandes. Siehe auch § 505 c Satz 2 BGB und oben?

    Und wo ist der Grundbuchauszug Abteilung III? Welche Verpfändungen liegen vor? Und bei wem? Bei der Finanzierungsbank und wo ist eine Restschuld vorhanden? Das sind die wichtigste Fragen in Fall einer persönlichen Insolvenz, eine Rückabwicklung, wegen Interessenkollision, zwischen Bank und Makler zu erzwingen

    Das sind natürliche Fragen zu Eigenschutz, aber wenn es schnell geht sollte man sich eher wundern denn freuen, weil man sonst vor einen Scherbenhaufen seiner eigenen Zukunft stehen kann.

    bruno68

  3. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    Ignorier den Troll. Er schreibt unter jedem Beitrag, das man entweder im Knast oder in der Insolvenz landet.

  4. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline

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    Standard AW: Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    Erstaunlich was man zur Frage alles schreiben kann vor allem wo er das alles her holt .
    Nicht das ich ich jetzt negativ über ihn was schreibe für mich ist das mehr als erstaunlich ……

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    Zitat Zitat von rheingeist
    Erstaunlich was man zur Frage alles schreiben kann vor allem wo er das alles her holt .
    Nicht das ich ich jetzt negativ über ihn was schreibe für mich ist das mehr als erstaunlich ……
    Es ist wie immer zusammengereimter Schwachsinn von Bruno.
    Das fängt schon damit an, dass er die Nebenkosten mit 16% annimmt, was bei 3,5-6,5% Grunderwerbsteuer, 5,95% Maklerkosten und 1,5% Notarkosten schonmal zu 99% der Fälle nicht passt.
    5,75% Zinsen wage ich auch mal anzuzweifeln und selbst dann, wenn ein Pärchen nicht mit gut 4000€ (6150€ abzüglich Rate) leben kann, dann frage ich mich, wie Familien mit 2000€ Einkommen über die Runden kommen.
    Wie immer reine Schwarzmalerei von Bruno.

    Das von Bruno immer wieder gebrachte Thema Pfändung und Wertgutachten wurde meines Wissens von Fachleuten hier auch schon mehrfach widerlegt.

  6. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    Ich habe letztes Jahr auch ein Haus gekauft und zwecks Verkauf einer Bestandsimmobilie hatte ich fragen zur Zwischenfinanzierung. Laut Bruno war die Insolvenz und Obdachlosigkeit vorprogrammiert.



    Warum er hier weiterhin seinen Schwachsinn postet bleibt aber ein Rätsel.

  7. Avatar von TorHavn
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    Standard AW: Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    Hallo zusammen,

    eure Situation klingt sehr solide!

    Ihr habt ein gutes Einkommen, ein ordentliches Eigenkapital und eure laufenden Kredite halten sich in Grenzen – das sind alles Faktoren, die eine Bank positiv bewertet. Dass du noch einen Monat in der Probezeit bist, kann bei manchen Banken zwar kurzzeitig kritisch wirken, aber da ihr beide unbefristete Verträge habt und eure Fixkosten überschaubar sind, ist das kein Beinbruch. Viele Banken schauen vor allem auf die Gesamtbelastung und die Sicherheit eures Einkommens.

    Dass ihr bereits die Zusage für die Immobilie habt und die Bank alle Unterlagen bekommen hat, ist super. Es ist durchaus realistisch, dass ihr eine Finanzierungsbestätigung erhaltet, selbst wenn du noch in der Probezeit bist. Den eigentlichen Darlehensvertrag nach Ende der Probezeit abzuschließen, ist eine sinnvolle Strategie, vor allem, wenn ihr dadurch eventuell bessere Konditionen bekommt.

    Mein Tipp: Bereitet alle Unterlagen vollständig vor, zeigt eure finanzielle Stabilität und eure sparsame Haushaltsführung – das macht immer einen sehr guten Eindruck bei Banken. Und wenn die nicht wollen, meldet ihr euch bei mir

  8. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    Noch ein paar Kleine Tipps.

    Lasst euch nicht nur ein Angebot von einer Bank machen, sondern geht zu einem Vermittler. Der hat Zugriff auf viele Banken kann auch die Banken raussortieren, die eventuell ein Problem mit der Probezeit haben und kann euch das beste Angebot heraussuchen.
    Vermeidet Finanzierungen mit Bausparverträgen oder rechnet es zumindest genau durch - insbesondere auch, wenn ihr mit Sondertilgungen plant. Zum Großteil lohnen sich solche Finanzierungen nur für die Banken.

  9. Avatar von Tomtom95
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    Standard AW: Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    Vielen lieben Dank an euch!
    Halte euch gerne auf dem Laufenden. =]

  10. Avatar von FTIMMO
    FTIMMO ist offline

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    Standard AW: Finanzierungsbestätigung trotz Probezeit?

    Einschätzung zur Finanzierungsbestätigung

    Ihre Ausgangslage ist insgesamt solide:

    Einkommen: Zusammen rund 6.150 € netto monatlich, davon eine Stelle im öffentlichen Dienst (sehr positiv für Banken).

    Eigenkapital: 40.000 € sind ein guter Grundstock, auch wenn es im Verhältnis zum Kaufpreis eher knapp ist (ca. 11–12 %).

    Verbindlichkeiten: Die beiden Autokredite mit zusammen 450 € monatlich sind überschaubar, die Belastung liegt im Rahmen.

    Fixkosten: Sparsame Haushaltsführung wirkt sich positiv aus.

    Thema Probezeit:

    Banken prüfen bei Finanzierungen immer die Stabilität des Einkommens. Eine Probezeit ist grundsätzlich ein Risikofaktor, da eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich wäre.

    Allerdings läuft Ihre Probezeit nur noch einen Monat, und der Vertrag ist bereits unbefristet. Viele Banken berücksichtigen das und geben eine Finanzierungszusage unter der Bedingung, dass der Darlehensvertrag erst nach Ablauf der Probezeit unterschrieben wird.

    Dass Ihre Partnerin im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, wirkt stark stabilisierend und kann die Probezeit-Thematik abfedern.

    Realistische Chancen:

    Ja, Sie haben gute Chancen auf eine Finanzierungsbestätigung. Die Bank wird vermutlich eine Vorabzusage erteilen, eventuell mit der Auflage, dass der endgültige Darlehensvertrag nach Ende der Probezeit unterschrieben wird.

    Ein besserer Zinssatz nach der Probezeit ist möglich, aber hängt von der Bankpolitik und den Marktzinsen ab.

    Empfehlung für den Termin:

    Offen und transparent kommunizieren, dass Sie den Vertrag nach der Probezeit unterschreiben möchten.

    Alle Unterlagen vollständig bereithalten (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Kreditverträge).

    Fragen Sie gezielt nach einer Finanzierungsbestätigung mit aufschiebender Bedingung (z. B. „gültig ab Ende der Probezeit“).

    Zusammengefasst: Ihre Chancen stehen gut, da die Einkommenssituation stabil ist und die Probezeit fast beendet. Die Bank wird das berücksichtigen und Ihnen sehr wahrscheinlich eine Bestätigung geben – entweder sofort oder mit der Bedingung, dass der Vertrag nach Ablauf der Probezeit fixiert wird.

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