@Flo05er,
warum ausgerechnet die USA? Und das als deutscher Beamter?
Und auch die Probleme die es gibt zwischen D und der USA sind nicht kleinlich, insbesondere wenn Sie als PEP-Person eingestuft werden.
Außerdem werden in den USA nur Hypotheken vergeben, was eine Beleihung nur bis 60 % bedeutet und nicht wie üblich 80 % bis 100 %.
Des Weiteren sollte man das US-Besteuerungssystem ansehen, denn dort gilt das Welteinkommensprinzip, alles, was in den USA erwirtschaftet wird da versteuert, was dem deutschen Steuerrecht entgegensteht, zudem sind die Krankenkosten in den USA nach oben offen, was im Regelfall mit einem Eigenanteil von 25 % bedeuten kann. Siehe auch care-konzept. Reisen in die USA.
Ob oder inwieweit der deutsche Dienstherr seine bis 70 % ig Beihilfe ohne eine Abordnung gewährt, würde ich mal sagen eher nein! Weil außerhalb von Europa! Und weil eine US-Krankenrechnung nicht nach Euro-Standard aufgeschlüsselt wird.
Überlegen Sie sich sehr genau, was sie für die Zukunft wollen, denn das Wohnen im Ausland können zukünftige Beförderungen unmöglich machen und wenn Sie als PEP-Person eingestuft werden, könnte eine Entlassung aus dem Deutschen-Staatsdienst zwingend werden!
Hier sollte man nachlesen, allerdings ohne Sicherheit!
https://www.bvt.de/investoren/private-anleger/produkte/
bruno68