Ich will eine ETW kaufen, auf der eine alte Hypothek über 60 T€ eingetragen ist, die aber getilgt ist. Zum Kauf wird ein Darlehen von 100 T€ benötigt. Kann die alte Hypothek an die jetzt finanzierende Bank abgetreten und um die notwendige Differenz (40 T€) eine weitere Hypothek eingetragen werden oder muss die alte Hypothek gelöscht und eine neue Hypothek über 100 T€ für die finanzierende Bank eingetragen werden?
ihre Aussage ist fehlerhaft:"alte Hypothek über 60 T€ eingetragen ist!", es wird sich eher um eine Grundschuld handeln! Denn Hypotheken werden nur bis 60 % beliehen und sind an das Eigentum gebunden!
Eine Grundschuld wird zwar ins Grundbuch eingetragen die Vollstreckung erfolgt über das Gesamtvermögen des Schuldners, bei der Hypothekschuld würde man mit Abgabe der Schlüsselgewalt auch das Wohneigentum auf den Gläubiger übergehen und die Restschuld des Schuldner mit auch.
Das dies nicht geht, zeigt das die Verbriefung der Schuld durch einen Pfandbrief zu einer Zweckgemeinschaft verbunden ist. Zwar kann durch dir Tilgung der Schuld, die Grundschuld wegen den Wegfall des Pfandbriefes wieder zu einer Hypothek domestizieren.
Man muss ins Grundbuch schauen, welchen Begriff verwendet wurde, aber aufgrund der Höhe von 60 t€, wird dies eher eine Grundschuld sein. diese würde auf den neuen Schuldner übertragen lassen.
Und als 2. laufende Nummer, die restlichen 40 t€ eintragen lassen.so spart man Zeit und Geld, denn die Löschung kann nur durch einen Notar beim Amtsgericht erfolgen! Und das dauert meisten bis zu 3 Monate.