Ich will eine ETW kaufen, auf der eine alte Hypothek über 60 T€ eingetragen ist, die aber getilgt ist. Zum Kauf wird ein Darlehen von 100 T€ benötigt. Kann die alte Hypothek an die jetzt finanzierende Bank abgetreten und um die notwendige Differenz (40 T€) eine weitere Hypothek eingetragen werden oder muss die alte Hypothek gelöscht und eine neue Hypothek über 100 T€ für die finanzierende Bank eingetragen werden?
ihre Aussage ist fehlerhaft:"alte Hypothek über 60 T€ eingetragen ist!", es wird sich eher um eine Grundschuld handeln! Denn Hypotheken werden nur bis 60 % beliehen und sind an das Eigentum gebunden!
Eine Grundschuld wird zwar ins Grundbuch eingetragen die Vollstreckung erfolgt über das Gesamtvermögen des Schuldners, bei der Hypothekschuld würde man mit Abgabe der Schlüsselgewalt auch das Wohneigentum auf den Gläubiger übergehen und die Restschuld des Schuldner mit auch.
Das dies nicht geht, zeigt das die Verbriefung der Schuld durch einen Pfandbrief zu einer Zweckgemeinschaft verbunden ist. Zwar kann durch dir Tilgung der Schuld, die Grundschuld wegen den Wegfall des Pfandbriefes wieder zu einer Hypothek domestizieren.
Man muss ins Grundbuch schauen, welchen Begriff verwendet wurde, aber aufgrund der Höhe von 60 t€, wird dies eher eine Grundschuld sein. diese würde auf den neuen Schuldner übertragen lassen.
Und als 2. laufende Nummer, die restlichen 40 t€ eintragen lassen.so spart man Zeit und Geld, denn die Löschung kann nur durch einen Notar beim Amtsgericht erfolgen! Und das dauert meisten bis zu 3 Monate.
Ich will eine ETW kaufen, auf der eine alte Hypothek über 60 T€ eingetragen ist, die aber getilgt ist. Zum Kauf wird ein Darlehen von 100 T€ benötigt. Kann die alte Hypothek an die jetzt finanzierende Bank abgetreten und um die notwendige Differenz (40 T€) eine weitere Hypothek eingetragen werden oder muss die alte Hypothek gelöscht und eine neue Hypothek über 100 T€ für die finanzierende Bank eingetragen werden?
Hallo, heleb,
die Eintragung (egal welcher Art) kann übernommen werden. Die Frage ist eher, ob Du das tun solltest bzw. ob das für Dich ein vermeintlicher Vorteil ist.
Deine Überlegung ist wahrscheinlich so, dass Du die 60T€ schon mal "mitnimmst" und dann nur noch weitere 40T€ eingetragen werden müssen und dass das für Dich einen (finanziellen) Vorteil hat.
Hat es aber nicht, sondern ganz im Gegenteil, denn: wenn Du die Eintragung übernimmst, kann Dir die dort eingetragene Bank zwar einen Kredit in der Höhe von 60T€ und einen weiteren über 40T€ eintragen - aber Du bist dann an diese Bank bei der Finanzierung gebunden. Eine alternative Bank würde - unabhängig davon, ob Du die vorhandene Eintragung ausschöpfst oder nicht - hinter dem ersten Eintrag im Grundbuch in den zweiten Rang gehen und das würde zu einem erhöhten Zins führen.
Da der Kredit, der aktuell mit der Eintragung verbunden ist, offensichtlich getilgt wurde, ist es daher die einfachste Lösung, das Grundstück belastungsfrei zu übernehmen, d.h., der bisherige Eigentümer lässt die Eintragung löschen und Du bekommst ein neues, freies Grundbuch und kannst dann frei entscheiden, welche Bank Dir die 100T€ finanziert und einträgt.
Die Übernahme solcher persönlichen Eintragungen, die nicht dinglich am Grundstück hängen (zB ein notwendiges Wege- oder Leitungsrecht o.ä. für ein anderes Flurstück), ist im privaten Bereich unter Fremden zu 99% nicht sinnvoll und von daher auch nicht gebräuchlich.