Was ist ein Grundpfandrecht?
Ein Grundpfandrecht ist der Oberbegriff für die dingliche Absicherung von Krediten durch Immobilien.
Und deshalb unterscheidet man in der Akzessorietät:
A) die Grundschuld ist unabhängig von einer konkreten Forderung und bleibt nach Tilgung bestehen,
B) während die Hypothek an die Forderung gebunden ist.
Wesentliche Unterschiede im Überblick:
• Grundpfandrecht (Oberbegriff): Umfasst verschiedene Arten wie die Grundschuld (nicht akzessorisch) und die Hypothek (akzessorisch).
• Grundschuld (Hauptform):
◦ Unabhängigkeit: Bleibt nach Rückzahlung des Kredits bestehen und kann für neue Kredite wiederverwendet werden.
◦ Löschung: Muss aktiv aus dem Grundbuch gelöscht werden (Löschungsbewilligung nötig).
◦ Flexibilität: Gilt als flexibler und verfahrenstechnisch einfacher.
• Hypothek (Alternative Form):
◦ Abhängigkeit: Ist fest an einen Kredit gebunden und erlischt automatisch mit dessen Rückzahlung.
◦ Löschung: Erlischt ohne zwingenden separaten Auftrag zur Löschung.
Fazit: Die Grundschuld ist eine spezielle übliche Art des Grundpfandrechts in Deutschland! Und
I) die sich durch Unabhängigkeit vom zugrunde liegenden Darlehen auszeichnet, was sie flexibler macht als die klassische Hypothek.
II) die Grundbuchbesicherung bedarf der aktiven Kündigungen mit mehreren Zustimmungen des Schuldners, Notars und Amtsgerichts.