Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

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  1. Avatar von Bello13-41
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    Cool Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

    [B]Wer kann mir Hilfestellung geben?

    Ich habe bei einer namhaften Direktbank eine Hypothek für mein EFH abgeschlossen. Die Zinsbindung ist bis 30.07.2031 vereinbart. Ich möchte die komplette Rückzahlung im Dezember 2026 (also dieses Jahr) vornehmen, da wir das Darlehen weder für unser Haus noch für eine beabsichtigte Kreuzfahrt (Weltreise) verwenden können. Meine Frau und ich sind seit "Corona" erkrankt und nicht mehr reisefähig. Wir haben beide Pflegestufe 2 und befinden uns im 85. Lebensjahr.

    Wir möchten unser Haus schuldenfrei vererben. Und zwar an "fremde Personen", die uns jetzt und auf Dauer hilfreich zur Seite stehen. Bevor wir einen Anwalt beauftragen, die Kündigung einzuleiten, möchten wir die Bank erneut anschreiben und bitten, unsere Kündigung aus Gründen der Kulanz zu akzeptieren.

    Die Bank hat bereits alle Unterlagen (Arztberichte usw.) vorliegen, die unseren Gesundheitszustand belegen.

    Vielleicht gibt es ja Leser, die zu einer erfolgreiche Abwicklung meines Problems beitragen können. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    MfG Bello 13-41

  2. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

    Ein Kündigungsrecht wegen Alter oder Krankheit kenne ich nicht.

    Warum wurde das Darlehen überhaupt abgeschlossen, wenn Barmittel zur Verfügung stehen?

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

    Bei Verkauf gibt es die Möglichkeit einer Vorzeitigen Ablöse eines Darlehens. Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch im Rahmen einer Schenkung bzw eines Verkaufs mit Teilschenkung möglich ist(falls z. B. ein Wohnrecht eingetragen wird).

    Der Grund ist dann nicht das Alter, sondern die Übertragung.

  4. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

    Die Frage ist doch, wann das Darlehen abgeschlossen wurde. Wenn es bereits vor 10 Jahren oder mehr abgeschlossen wurde, dann kann es mit einer First von 6 Monaten fristgerecht gekündigt werden.
    Ansonsten könnt ihr das Darlehen mit einer Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Da ihr das Darlehen dann wohl 2021 abgeschlossen habt, wird die Vorfälligkeit relativ gering ausfallen, da die Zinsen seitdem ja deutlich gestiegen sind.

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

    Mit der Berechnung der Vorfälligkeit tun sich einige Banken allerdings sehr schwer, sodass du die konkrete Zahl erst bekommst, wenn du tatsächlich kündigst.
    Habt ihr neben eurer "Haushaltshilfe" auch noch Pflichterben oder warum wollt ihr das Haus schuldenfrei haben?

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

    @Bello13-41,

    grundsätzlich ist ihre Fragen falsch gestellt!
    Ich habe bei einer namhaften Direktbank eine Hypothek für mein EFH abgeschlossen.
    Die Zinsbindung ist bis 30.07.2031 vereinbart.

    Ich möchte die komplette Rückzahlung im Dezember 2026 (also dieses Jahr) vornehmen, da wir das Darlehen weder für unser Haus noch für eine beabsichtigte Kreuzfahrt (Weltreise) verwenden können. Meine Frau und ich sind seit "Corona" erkrankt und nicht mehr reisefähig. Wir haben beide Pflegestufe 2 und befinden uns im 85. Lebensjahr.

    Wir möchten unser Haus schuldenfrei vererben.
    Und zwar an "fremde Personen", die uns jetzt und auf Dauer hilfreich zur Seite stehen.
    Bevor wir einen Anwalt beauftragen, die Kündigung einzuleiten, möchten wir die Bank erneut anschreiben und bitten, unsere Kündigung aus Gründen der Kulanz zu akzeptieren.

    Die Bank hat bereits alle Unterlagen (Arztberichte usw.) vorliegen, die unseren Gesundheitszustand belegen.

    Vielleicht gibt es ja Leser, die zu einer erfolgreichen Abwicklung meines Problems beitragen können. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
    Grundsätzlich gilt, das private Probleme nichts mit ein Darlehnsvertrag zu tun haben!

    Also bleiben nur folgende Punkte tatsächliche für eine vorzeitige Löschung über!
    Die Zinsbindung ist bis 30.07.2031 vereinbart.

    Ich möchte die komplette Rückzahlung im Dezember 2026 (also dieses Jahr) vornehmen.

    Wir befinden uns im 85. Lebensjahr.
    Die Fragen müssten aber lauten :

    1) Was ist der Darlehnsvertrag eigentlich, mit 5, 10 oder 15 Jahre Laufzeit?
    2) Die Höhe des Darlehns?
    3) Ist das Darlehn irgendwie besichert?
    4) Wie hoch sind die Zinsen dafür?

    Erklären Sie mal diese Fragen uns auf! Erst dann kann man sagen, ob überhaupt eine vorzeitige Ablöse infrage kommt. Denn der BGH hat eine generelle vorzeitige Ablöse grundsätzlich eine richterliche Absage erteilt.

    Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Kündigung gibt es weder in BGB noch von dem BGH.
    Allerdings bleibt ein "auskaufen" möglich deren Grenze beim max. 1,99-fachen der fehlenden Zinsen liegt (Wucher).

    Alternativ wäre die jährliche Sondertilgung, sofern vereinbart.

    bruno68

  7. Avatar von Bello13-41
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    Standard AW: Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

    Hallo lieber Bruno! Die Laufzeit geht noch bis 30.06.2032 - Etwa € 161.000,00 Restbetrag. Reine Hypothek - Grundbuch für EFH. Zinsen 3,65 % bei 1 % Tilgung. Ich denke, ich werde einen speziellen Anwalt beauftragen.
    Gruß Bello

  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

    @Bello13-41,

    ihr erster Fehler ist der Begriff "Reine Hypothek" - Grundbuch für EFH:

    1) So täuschen sich die Schuldner selber:
    Was ist ein der Unterschied zwischen Grundschuld und Grundpfandrecht?

    Ein Grundpfandrecht ist der Oberbegriff für die dingliche Absicherung von Krediten durch Immobilien, während die Grundschuld die in Deutschland üblichste Form dieses Rechts darstellt.
    Der Hauptunterschied liegt in der Akzessorietät : die Grundschuld ist unabhängig von einer konkreten Forderung und bleibt nach Tilgung bestehen, während das Grundpfandrecht (wie die Hypothek) an die Forderung gebunden ist.


    Wesentliche Unterschiede im Überblick:
    • Grundpfandrecht (Oberbegriff): Umfasst verschiedene Arten wie die Grundschuld (nicht akzessorisch) und die Hypothek (akzessorisch).

    • Grundschuld (Hauptform):
    ◦ Unabhängigkeit: Bleibt nach Rückzahlung des Kredits bestehen und kann für neue Kredite wiederverwendet werden.
    ◦ Löschung: Muss aktiv aus dem Grundbuch gelöscht werden (Löschungsbewilligung nötig).
    ◦ Flexibilität: Gilt als flexibler und verfahrenstechnisch einfacher.
    • Hypothek (Alternative Form):
    ◦ Abhängigkeit: Ist fest an einen Kredit gebunden und erlischt automatisch mit dessen Rückzahlung.
    ◦ Löschung: Erlischt ohne zwingenden separaten Auftrag zur Löschung.


    Fazit: Die Grundschuld ist eine spezielle, heute übliche Art des Grundpfandrechts, die sich durch Unabhängigkeit vom zugrunde liegenden Darlehen auszeichnet, was sie flexibler macht als die klassische Hypothek.
    Wie Sie selbst unschwer erkennen können, ist ihre Schuld eher eine Grundschuld. Denn dieser verlöscht sich nicht durch Tilgung, sondern Bedarf einer besonderen Löschungsbewilligung. Der Zustimmung des Gläubigers, dass keine Forderung mehr vorliegt.

    Nun zur möglichen Vorfälligkeitsentschädigung:
    Die Laufzeit geht noch bis 30.06.2032, etwa € 161.000,00 Restbetrag, Zinsen 3,65 % bei 1 % Tilgung.
    Da wir erst 01.04.2026 haben, verbleiben rund 6 Jahre gehe ich davon aus, dass das Darlehn ehemals ca. 165.000 € betrug.
    Demnach würde die Restzinskosten aus durchschnittlich von 165.000 x 3,65 % p.a. = 5.880 € p.a. mal 6 Jahre 35.000 €.

    Demnach würde Vorfälligkeitsentschädigung ohne gerichtliche Beanstandung von ca. 65.000 € fällig. Zuzüglich der Restschuld von 161.000 €.

    Alternativ wäre eine Sondertilgung von max. 5 % der Darlehnssumme von ca. 8.250 € jährlich und das mal 6 Jahre was ca. 50.000 € Restschuld zusätzlich mindert.

    Damit wäre eine Resttilgung, zum 01.07.2026 von 100.000 € möglich. Wie gesagt eine vorzeitige Löschung, könnte 65.000 € Entschädigung kosten. Einen Anwalt einschalten kann bis 3.600 € ohne Nutzen kosten.
    Bei Gericht zahlt immer der Verlierer, die 11.000 € an kosten.

    Lassen Sie das lieber und zahlen die Sonderzahlung so lange sie noch leben und den Rest ist eher egal!

    bruno68

  9. Avatar von TessTCulls
    TessTCulls ist offline

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    Standard AW: Hypothek einer Direktbank vorzeitig kündigen bzw. tilgen

    Zitat Zitat von bruno68

    • Hypothek (Alternative Form):
    ◦ Abhängigkeit: Ist fest an einen Kredit gebunden und erlischt automatisch mit dessen Rückzahlung.
    ◦ Löschung: Erlischt ohne zwingenden separaten Auftrag zur Löschung.

    bruno68
    Ich finds interessant, dass in brunos Welt ein Eintrag im Grundbuch ganz automatisch und ohne menschlisches Zutun erlöschen kann. Demzufolge sind dort auch die Aussagen des § 1138 BGB und die Probleme um den gutgläubigen Erwerb einer Hypothek gänzlich fiktiver Natur. In brunos Welt führt dann auch das Grundbuchamt Buch über die der Hypothek zugrundeliegenden Forderung, um die Löschung fristgemäß automatisch durchzuführen.
    Immerhin hat er diesmal das grundlegende Unterscheidungskriterium zwischen Hypothek und Grundschuld, nämlich die Akzessorietät an die zu sichernden Forderung, herausgearbeitet während er zuvor (14.03.2026) die Hypothek am (zu sichernden?) Eigentum gebunden sah.
    Warum eine Unterscheidung zwischen Grundschuld / Hypothek für den TE so entscheidend sein soll, dass dies auch noch maximaler Hervorhebung bedarf, erklärt er nicht.

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