Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

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  1. Avatar von alexk89
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    Beitrag Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    Hallo,

    ich bin bisher nur stille Mitleserin und bräuchte heute einmal eine Einschätzung zu unserem Vorhaben.

    ich bin 36 Jahre alt, mein Mann ist 43 Jahre alt. Wir wohnen aktuell in Miete um zahlen 1650 Euro warm. Davon 1200 Euro kalt.
    Wir haben ein Zweifamilienhaus gefunden und benötigen nun eine Immobilienfinanzierung. Haus kostet 250000 Euro, Makler 2,38% und das Haus steht in Bayern/Unterfranken.
    Sprich wir haben Nebenkosten von ca. 20000 Euro.
    Eigenkapital haben wir 50000 Euro, die in die Finanzierung eingebracht werden sollen.

    Zusätzlich würden wir gerne 40000 Euro für Modernisierungen mit aufnehmen. Das Geld soll für die untere Wohnung für neue Elektrik verwendet werden, Bad neu machen und Wände, Decken, Böden. Mein Mann ist Elektriker - das Heißt die Elektrik macht er selber und die Abnahme ist durch seinen Chef gesichert. Das Bad wird durch den Bruder der Sanitär und Heizungsbauer ist gemacht. Auch hier fällt überwiegend dann nur Material an. Wände, Decken, Böden mach wir auch selber. Die Obere Wohnung welche wir bewohnen möchten ist bereits Modernisiert und dort können wir direkt einziehen!

    Unser Einkommen sieht folgender Maßen aus: Gehalt Mann mtl. 2500 Euro Netto + 1,5 Gehälter Urlaubs und Weihnachtsgeld, Mein Gehalt liegt bei 1650 Euro mtl. + 1/2 Gehalt Weihnachtsgeld. Plus Kindergeld für 3 Kinder. Zusätzlich wird mein Vater in die eine Wohnung ziehen im Haus und wird uns 500 Euro Miete mtl. bezahlen.

    Wir haben 3 Kredite am laufen mit derzeit mtl. 580 Euro Belastung. die 2 kleinen können evtl. abgelöst werden, sodass nur noch eine Rate von 225 mtl. übrig bleibt von unserem Auto.

    Die Sache die mir Bauchschmerzen macht ist der temporär schlechte Schufa Score von meinem Mann. Dieser beträgt aktuell nach dem neuen Score nur 557 Punkte. Aber es sind keine negativen Einträge vorhanden. Der Score ist so schlecht, wegen einem Kontowechsel im März - neues Konto gemacht, langjähriges ist weg... und weil 2 Kredite letztes Jahr abgeschlossen wurden, ein Klein Kredit und das Auto. Außerdem bestehen 2 Anfragen von Congstar wegen einem Telekommunikationskonto.
    Ich sage temporär schlechter Schufa Score, weil wir durch den neuen Transparenten Schufa score ausgerechnet haben, das der Score im November wieder im Guten Bereich wäre.

    Ist eine Finanzierung trotzdem machbar oder müssen wir uns dieses Haus abschminken, und müssen bis zum Ende vom Jahr warten? Bzw. wäre eine Finanzierung ohne die 40000 Euro für Modernisierungen möglich?

    Viele Grüße und schon mal vielen Dank für eine Einschätzung!

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    @alexk89,

    die Wahrheit oder die Lüge was ist ihnen heute bequemer? Denn ihre Zahlen sind leider fehlerhaft![QUOTE][ich bin 36 Jahre alt, mein Mann ist 43 Jahre alt. Wir wohnen aktuell in Miete um zahlen 1.650 Euro warm. Davon 1200 Euro kalt.
    Wir haben ein Zweifamilienhaus gefunden und benötigen nun eine Immobilienfinanzierung. Haus kostet 250.000 Euro, Makler 2,38 % und das Haus steht in Bayern/Unterfranken.
    Sprich wir haben Nebenkosten von ca. 20.000 Euro.
    Eigenkapital haben wir 50.000 Euro, die in die Finanzierung eingebracht werden sollen. /QUOTE] So fehlt die Notar und Gerichtskosten von 2 % = 5.000 €, Maklerkosten 6.000 €, die Grunderwerbssteuer 3,5 % = 8.750 € €
    Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt aktuell 3,5 % des Kaufpreises (Stand 2026).
    runde 20.000 € Nebenkosten

    Gehe ich von den der Kaltmiete aus, reicht dies nicht! In keinster Weise, nehme ich die Bonität hinzu, ändert dies auch nichts mehr.

    Zwar haben Sie gespart, was eigentlich gut ist, aber gleichzeitig gibt es Schulden!

    Das zweite Problem ist die Sparform selber, 50.000 € cash ist viel zu wenig, bei einem Bausparvertrag mit Guthaben 30 % hätten sie 150.000 € mit 2,8 % p.a. für 18 Jahre finanzieren können.

    Denen stehen Zinsen von ca. 6 % bei einer 90 % Beleihung gegenüber! Und dass bei ein Darlehn von 220.000 €, und 3,1 % Tilgung p.a. ergibt für 210 Monate eine Rate von 1700 € mtl. davon 139.400 Zinsen und 220.000 € Tilgung.
    Alternativ wäre bei 150.000 €, davon 50.000 € Guthaben (davon 20.000 €Nebenkosten), Darlehn 100.000 € für 210 Monate, Zinsrate gerundet mit Todesfall und Unfallschutz 3,00 % p.a., eine Rate von 611 €, Kosten 129.500 €, davon 29.000 € Zinsen. Bankensofortdarlehn über 120.000 € für 210 Monate, Rate 892 € mtl., Kosten 189.100 €, davon Zinsen 68.300

    Mit Vollbausparvertrag und Teilablösung nach 15 Jahren: Möglich, aber nicht von Interesse!
    Teilbausparen Gesamtrate 1.503 € mtl. Zinsen 97.300 €, 220.000 € Darlehn vollständig getilgt
    Ohne Bausparen: Gesamtrate 1.700 € mtl. Zinsen 139.400 €, 220.000 € Darlehn vollständig getilgt. Unterschiedsbetrag 42.100 €


    Also ein weiterer Modernisierungsbetrag garantiert heute eine Insolvenz, weil diese 40.000 € nicht mehr finanziell darstellbar ist.
    Auch die Anschlussfinanzierung wird wegen den Anschlusszinsen die im ersten Darlehnsvertrag stehen, Dieser werden höher liegen als gegenwärtig verlangt wird. Sie werden nach meinen Kenntnissen es zwischen 7,4 % bis 6 % p.a. liegen.
    Ich verweise hier auf den neuen § 511 Abs. 4 BGB hin, der ab 20.011.2026 gelten wird!

    bruno68

  3. Avatar von alexk89
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    Standard AW: Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    @bruno68

    Vielen Dank für Ihre Antwort, die ich leider absolut noch nachvollziehen kann! was genau ist an meiner Berechnung falsch, das die Nebenkosten für das Haus bei einem Kaufpreis von 250000 Euro bei ca. 20000 Euro liegen!? Genau genommen sind es 19.750 Euro! Entschuldigung dafür!
    Wie kommen Sie bei einem Finanzierungsbetrag von 260000 Euro inkl. Modernisierungkredit bitte auf eine Rate von 1700 Euro!?
    Ich denke nicht das für unser Vorhaben 50000 Euro zu wenig sind und weiß das inzwischen auch! Zumal sie ja gar nicht wissen,ob noch mehr vorhanden ist! Denn das ist es!
    Und über die Sparform wissen Sie auch nichts, sondern stellen Dinge in de Raum die sie gar nicht wissen können!
    Ich brauche auch keinen Bausparvertrag um das Vorhaben zu realisieren.. und bin auch nicht die einzige die ein Haus ohne Bausparvertrag kaufen möchte! Wäre schön wäre einer da gewesen, ist er aber nunmal nicht!
    Und nur weil wir das Haus modernisieren möchten gehen wir auch nicht gleich pleite!

    Wie dem auch sei, ich dachte hier kann mir jemand auf meine Fragen Antworten! Leider dann scheinbar nicht, denn auf meine eigentliche Frage gab es keine Antwort!
    Aber wie dem auch sei, wir haben unsere Antwort selber gefunden und bereits mehrere Finanzierungsangebote! Und da beträgt die Rate bei der Bank die wir favorisieren mit 40000 Modernisierungskredit 1321 Euro bei 2 % Tilgung auf 10 Jahre!
    Und für alle die es Interessiert: Der niedrige Schufascore von meinem Mann hat kaum Relevanz hat mir der Bankberater gesagt, weil er keine Negativ Merkmale aufweist!

    Vielen Dank trotzdem für die Antwort!

  4. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    Bruno gibt gerne mal Antworten auf nicht gestellte Fragen und diese dann noch völlig falsch.

    Ein teilsaniertes 2-Familinehaus für 250.000 € ist für euch aufwandstechnisch auf jeden Fall günstiger als die aktuelle Wohnsituation - die Tilgung ist kein Aufwand sondern eine Art Vermögensumschichtung.

    Wenn das Bad und die Heizung in Eigenleistung gemacht werden kann, dass kann diese auch angesetzt werden und den Beleihungsauslauf positiv beeinflussen.

    Eine etwa 90% Finanzierung ist nicht das optimale, aber wenn ihr keine weiteren 25.000 bis 30.000 € einsetzen wollt, dann ist es besser als nur die Kaufnebenkosten einzubringen.
    Ich an eurer Stelle würde mir (wenn das Geld vorhanden ist) den Unterschied mal ausrechnen lassen.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    @alexk89,

    leider verstehen Sie nicht was der Gesetzgeber von Schuldner verlangt und das dies auf der Rechtsprechung des BGH beruhen.

    U.a. mit Eintritt in die Rente sollte der Schuldenberg bezahlt sein! Denn die Rente sinkt auf ca. 48 % des letzten Gehaltes statt der 34.000 € pro Jahr netto, nur noch 16.000 € Rente! Und daraus wollen Sie vielleicht 1.000 € als Darlehn tilgen?

    Sie sind einen Familie mit 3 Kindern, nach ZPO
    § 850 c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen

    (1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1. 1 178,59 Euro monatlich,
    (2) Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, 443,57 Euro monatlich,
    (3) Für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Absatz 1 um je 247,12 Euro monatlich,

    (4) 1Übersteigt das Arbeitseinkommen den Betrag nach Absatz 1, so ist es hinsichtlich des überschießenden Teils in Höhe von drei Zehnteln unpfändbar. 2Gewährt der Schuldner nach Absatz 2 Unterhalt, so sind für die erste Person weitere zwei Zehntel und für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel unpfändbar. 3Der Teil des Arbeitseinkommens, der 1. 3 613,08 Euro monatlich,
    1) Rechnung wieviel Einkommen gibt es 34.000 € netto plus 20.800 € gleich 54.800 € pro Jahr geteilt durch 12 Monate 4.567 €, abzüglich 3.613,08 € sind 954 € davon 5 Zehntel sind weitere 477 € unpfändbar.

    Ziehe ich zusammen 1.179 €, 443 € plus 247 € mal 3 Kinder plus 477 € ergibt zusammen netto 2.840 € monatlich pfändungsfrei! Und da ist die jetzige Miete von 1.650 € warm enthalten!

    Nun einen wichtige Frage: "Wieviel sparen Sie monatlich, von den 4.567 €? Denn eigentlich müssten Sie 1.727 € monatlich sparen.
    Aber das dürfte wegen den laufenden Krediten eher ein Traum bleiben.

    Also Sie zählen mir jetzt, dass Sie von den monatlich überstehenden 1.190 €, den Lebensmitteleinkauf für 5 Personen, die beiden täglichen Fahrten zur Arbeit monatlich und alle Verbindlichkeiten monatlich finanzieren können?

    So gilt der neue gefasste § 511 BGB, Seite 17 wie folgt:
    „Beratungsleistungen bei Verbraucherdarlehensverträgen“.
    b) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
    (1)„ Der Darlehensgeber hat den Darlehensnehmer zu informieren, ob für ihn individuelle Empfehlungen zu einem oder mehreren Geschäften, die im Zusammenhang mit einem Verbraucherdarlehensvertrag stehen (Beratungsleistungen), erbracht werden oder erbracht werden können. Bevor der Darlehensgeber für den Darlehensnehmer solche Beratungsleistungen erbringt, hat er den Darlehensnehmer über die sich aus Artikel 247 § 18 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten in der dort vorgesehenen Form zu informieren.“
    c) Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 und 4 ersetzt:

    (3)„Der Darlehensgeber hat dem Darlehensnehmer aufgrund der Prüfung gemäß Absatz 2 in dessen bestem Interesse ein geeignetes oder mehrere geeignete Produkte zu empfehlen oder ihn darauf hinzuweisen, dass er kein Produkt empfehlen kann.
    Die Empfehlung oder der Hinweis ist dem Darlehensnehmer bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag auf einem dauerhaften Datenträger und bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag auf Papier oder auf einem anderen im Vertrag über die Erbringung der Beratungsleistung benannten dauerhaften Datenträger nach Wahl des Darlehensnehmers zur Verfügung zu stellen.

    (4) Der Darlehensgeber ist verpflichtet, den Darlehensnehmer zu warnen, wenn ein Verbraucherdarlehensvertrag unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers möglicherweise ein spezifisches Risiko für ihn birgt.“


    33. § 512 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
    „Von den Vorschriften der §§ 491 bis 511 BGB darf, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden.“
    Ergebnis: Jedwede Finanzierung, die zwar eine Teil-Finanzierung ermöglicht, diese aber bei Ablauf der Zinsbindungsfrist nahezu sicher in die Insolvenz führt, muss ab dem 20.11.2026 den Kunden offenbart werden. Siehe § 512 Satz 1 BGB.
    Dass ich mich nicht an die Zukunft ihrer Kinder vergreifen will, rechtfertigt schon heute eine Ablehnung einer Teilfinanzierung nach den Ballon-Verfahren als möglicherweise ein spezifisches Risiko für Sie im Speziellen einer zukünftige Insolvenz birgt!

    Zum Thema Bankberater:
    Die Entwicklung von Zwangsversteigerungen und Insolvenzen in Deutschland seit 1970 ist eng mit konjunkturellen Zyklen, Gesetzesänderungen und Immobilienmarktentwicklungen verbunden.Entwicklung der Zwangsversteigerungen (seit ca. 1970)Aktuelle Lage (2025/2026): Nach Angaben von Argetra wurden 2025 bundesweit 14.082 Immobilien zwangsversteigert, wobei die Zahl der Termine um 4,7 % gegenüber 2024 stieg. Der Gesamtwert der versteigerten Immobilien erhöhte sich um 10,7 % auf 4,76 Milliarden Euro, getrieben durch ein schwaches ökonomisches Umfeld und steigende Insolvenzzahlen.Langfristiger Trend: Die Anzahl der Zwangsversteigerungen war über Jahre tendenziell rückläufig, erreichte aber in wirtschaftlichen Krisenzeiten (wie 2008/2009).
    https://www.haufe.de/immobilien/entw...24_393634.html

    Dass der Bankberater nicht das ist, ergibt sich schon seit 2016! Wäre dieser ein echter "Berater" müsste dieser ihnen für jedes Gespräch ihnen ein Rechnung schreiben und sein Honorar einfordern!

    Ein Honorarberater für Immobilienvermittlung und -finanzierung arbeitet auf Basis eines direkten Honorars durch den Kunden und verzichtet auf Provisionen von Produktanbietern. Dies gewährleistet eine unabhängige Beratung, die auf die Interessen des Mandanten ausgerichtet ist.Hier sind die wichtigsten

    Aspekte:Was macht ein Honorar-Immobiliardarlehensberater?
    Unabhängige Beratung: Analyse der finanziellen Situation und Entwicklung einer passenden Immobilienfinanzierung, ohne Interessenkonflikte durch Provisionen.
    Leistungsspektrum: Beratung umfasst Finanzierungsstrukturierung, Förderungsbesorgung sowie Bau- und Immobilienversicherungen.
    Kostenersparnis: Durch den Verzicht auf Provisionen können günstigere Konditionen (niedrigere Sollzinsen) bei Darlehensverträgen erreicht werden.
    Transparenz: Die Vergütung erfolgt direkt durch den Kunden, oft auf Stundenbasis (meist 100 bis 250 Euro pro Stunde) oder als Pauschalpreis.

    Abgrenzung: Beratung vs. Vermittlung Honorar-Immobiliardarlehensberater: Liegen oft bei Baufinanzierungen vor, wo der Berater auf Honorarbasis arbeitet.
    Honorarvermittlung: Eine Variante, bei der eine einmalige Vergütung für die Vermittlung gezahlt wird, statt laufender Provisionen, wobei die Kosten klar vorab vereinbart werden.
    Vorteile der Honorarberatung
    Transparenz: Klare Kostenstruktur ohne versteckte Gebühren in Finanzprodukten.
    Objektivität: Der Fokus liegt auf der optimalen Lösung für den Kunden, nicht auf dem Provisionsertrag des Beraters.Vermögensoptimierung: Identifikation von zu teuren Finanzprodukten und Optimierung der langfristigen Finanzierungskosten.
    Suche nach Experten Geeignete Honorarberater finden sich über spezielle Experten-Datenbanken durch gezielte Suche nach Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34 h GewO.

    Da ihr Bankberater keine Rechnung schreibt, ist dieser auch kein "echter" Berater in Sinne des Gesetzes, denn dieser muss eine erfolgsunabhängig eine Rechnung schreiben oder gar ein Makler da dieser erfolgsabhängige Rechnungen schreiben darf.

    Kein andere Berufsgruppe hat mehr Familien wirtschaftlich ruiniert als der nette Bankberater ohne Kompetenz und Fähigkeiten! Denn nur weil dieser in Bank sitzt, deutet dies, das er unter den KWG der Bank arbeitet, sondern vielleicht über eine ausgelagerte GmbH.

    Wie erkennt man das man als Kunde betrogen wird?
    Dass der Bankberater mit Bleistift ihnen was vorrechnet und diese Unterlagen nach dem Gespräch schreddert, damit haben Sie keine Vergleichmöglichkeit zwischen das bildliche Modell und den tatsächlichen Angaben im Darlehnsantrag.
    Und schauen Sie sich das Paper an! Hat dieses ein Logo der Bank?
    Wenn nicht, haben Sie für die geplatzte Finanzierung keinen Schadensersatz-Anspruch gegenüber der Bank, sondern nur gegen den Bankberater!

    Nur gut, dass ich in 5 Jahren in schadensfrei in Rente gehen kann. Und endlich mit den geplatzten Finanzierungen am Arsch vorbeigehen können.

    bruno68

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    Bruno den Forumsproblembären kannst du getrost ignorieren, der postet zwar viel, klingt erstmal gut, sind aber meist völlig aus dem Kontext gerissene unpassende Sachen und Halbwahrheiten. Ausserdem rechnet er seine eigenen Annahmen und nicht mit deinen Zahlen. Ist also völlig nutzlos.

    Geht zu einem Vermittler und lasst euch beraten, was machbar ist. Ggf könnt ihr auch @Noelmaxim hier im Forum ansprechen.
    Auf jeden Fall solltet ihr das Darlehn nicht stückchenweise sondern vollumfänglich berechnen. Also was kostet das Haus inkl. Modernisierung (mit Eigenleistung Material und Stunden) und Nebenkosten.
    Davon zieht ihr euer Eigenkapital und eure Eigenleistung (Stunden) ab.
    Das ergibt dann eure Darlehenshöhe. Dazu einen besseren Beleihungsauslauf, weil die Eigenleistungen ja auch Eigenkapitalersetzend sind.

  7. Avatar von longo
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    Standard AW: Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    @Bruno,

    leider verstehen Sie nicht was der Duden von Schreiber verlangt und das dies auf der Ortografie beruhen.

    longo

  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    Oh, oh longo und Tneub,

    wie ungebildet muss man sein, um sich selber in den Bankrott zu schreiben?

    Als zugelassener Immobiliendarlehnsvermittler, seit 1999 darf ich keine schriftliche Aussage, zu halb Aussagen von Kunden machen. Dass man eine schriftliche Auskunft haben will, ist verständlich, aber aus Existenz Sicht eines Vermittlers ein wirtschaftliches Todesurteil.
    BGH erweitert Haftungsrisiko für Prominente Wer wirbt, der bürgt 9. Dezember 2011, 15:58 Uhr

    Loben ohne Risiko gibt es nicht mehr: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind Prominente, die Werbung für Finanzprodukte machen, bei Misserfolg des Produktes auch haftbar. Als Erstes betrifft, dass den früheren Verteidigungsminister Rupert Scholz.

    Bezahltes Lob kann von nun an teurer werden: Der BGH hat die Haftung von Prominenten verschärft, die mit ihrem Namen und ihrer Sachkenntnis für Kapitalanlagemodelle werben. Wer wirbt, sei auch verantwortlich für sein Tun - erst recht, wenn er weithin bekannt ist und es um Geld geht, urteilte der BGH.
    "Mich hat die Beachtung aller denkbaren Anlegerschutzregelungen, die das Fondskonzept auszeichnet, beeindruckt" - wegen solcher und ähnlicher Aussagen über den Deutschen Vermögensfonds I, der 2005 pleite ging, droht Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) eine Schadenersatzforderung.

    Nach diesem Urteil droht dem früheren Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) nun eine Schadenersatzforderung. Der Rechtsprofessor hatte 2004 in Interviews in verschiedenen Branchenblättern für den 2005 pleitegegangenen "Deutschen Vermögensfonds I" geworben. Seine lobenden Äußerungen waren dem Anlageprospekt beigelegt.

    In den Interviews hieß es etwa: "Mich hat die Beachtung aller denkbaren Anlegerschutzregelungen, die das Fondskonzept auszeichnet, beeindruckt." Oder: "Erst nach einer genauen Prüfung der Strukturen und der Personen habe ich meine persönliche Mitwirkung und Unterstützung zugesagt. Denn wir wissen, dass es in der Vergangenheit nicht überall nur gut gelaufen ist. Deshalb musste ein Konzept entwickelt werden, das nicht nur Renditen offeriert, sondern voll durch kontrolliert ist und von unabhängigen und erfahrenen Persönlichkeiten geleitet wird."

    Von diesen Interviews wurden Sonderdrucke angefertigt, die mit dem Emissionsprospekt den Anlageinteressenten übergeben wurden.

    Auch als Scholz nach wenigen Monaten wieder aus dem Beirat ausschied, lagen seine werbenden Äußerungen noch bei. Als der Fonds pleiteging, machten geschädigte Anleger Prospekthaftungsansprüche geltend. Das OLG Karlsruhe hatte eine Haftung Scholz' verneint, weil er nicht direkt am Anlageprospekt mitgewirkt habe. Das sahen die Bundesrichter anders und hoben das OLG-Urteil auf.

    Auch Anke Engelke und Manfred Krug
    Die Interviews seien dem Prospekt gezielt beigelegt worden. Wenn dann noch - wie bei Scholz - juristische Sachkunde hinzukomme, sei seine Position bei der "Prospektverantwortung" ähnlich der eines Wirtschaftsprüfers. Er habe damit eine Garantenstellung eingenommen und hafte deshalb grundsätzlich für seine Aussagen.


    Scholz habe durch seine Äußerungen den Eindruck erweckt, er habe Einfluss auf das Anlagekonzept genommen. Das Vertrauen in seine "Integrität, Objektivität und Fachkompetenz" habe er dafür eingesetzt, "Einfluss auf die Investitionsentscheidung von potenziellen Anlageinteressenten zu nehmen." Scholz' damalige Stellung als Universitätsprofessor, die eigens erwähnt war, "vermittelte den zusätzlichen Eindruck von Kompetenz und besonderer Seriosität," heißt es im Urteil des III. Zivilsenats.

    Dass Scholz im Prozess sagte, er habe weder Einfluss auf das Anlagekonzept genommen noch Prüfungen vorgenommen, ließ der BGH nicht gelten. "So hätte er seine Aussagen nicht so wie geschehen treffen dürfen", urteilte der BGH. Scholz hatte sich wenige Monate nach dem Interview aus dem Beirat zurückgezogen.


    Das OLG muss nun prüfen, ob er dann für die Entfernung seines Interviews aus dem Prospekt sorgte. Die bloße Behauptung, er sei nicht zur Beseitigung aller Produktinformationen in der Lage gewesen, genüge nicht. Außerdem ist zu klären, ob Scholz wusste, dass seine Aussagen sowie Foto und Lebenslauf für Werbezwecke verwendet werden sollten. Dies liege allerdings nahe, so der BGH.

    In der Vergangenheit haben bereits viele Prominente für Finanzprodukte geworben, manche sogar in Werbespots: Der ehemalige Nationaltorhüter Oliver Kahn zum Beispiel für die Deutsche Vermögensberatung, Schauspieler Manfred Krug für die Aktie der Telekom oder Moderatorin Anke Engelke für den Versicherer Hannoversche Leben.
    Also wenn zwei Unterschnittlichkeiten sollten sich hier überlegen, inwieweit ihr Gesamteigentum ausreicht, von ihnen beiden positiv befürwortete Immobilienfinanzierungen als schriftliche Garanten durch eine 6-stellige finanzielle Höhe und unbegrenzte Laufzeit persönlich zu bürgen bzw. 100 %-ig Schadensersatz zu leisten.

    Auch ja, das braucht man persönlich nicht, das macht der Staatsanwalt von sich aus.

    Zum Thema: Schreiben,

    nun ja um aus der Haftung zu kommen gibt es nur drei Wege:

    I) Die Fresse halten, das aber verfehlt den Sinn und Ziel eines Forums.

    II) Sich selber, als Garant zu Ja-Sager domestizieren, und sich selbst die Existenzvernichtung auszusetzen, dass aber verfehlt den Sinn und Ziel eines Forums genauso.

    III) Denn Kunden die Wirklichkeit vorrechnen und Alternativen aufzeigen und das ohne einen Wertung, was genau die juristische Seite des BGH entspricht und den tatsächlichen Sinn und Ziel eines Forums entspricht.

    Und wenn dies der Kunde hier dies nicht versteht dann sollte dieser mit den Darlehnsantrag bis zu 21.011.2026 warten, damit der Kunde wegen falscher oder unterlassender Beratung bei einer Insolvenz ein Rückgriffsrecht auf den schriftlichen Befürworter, Vermittler und/oder Bank hat.
    Denn die dann gelten gesetzliche Regelung des § 511 Abs. 4 BGB muss nach den § 512 Abs.1 BGB ja eingehalten werden.
    Eine nachteilige Auslegung des Gesetzes wäre, das nicht aushändigen von schriftlichen gesetzlichen Verpflichtungen.

    Da eine Insolvenz einer Familie eigentlich gegen das Grundgesetz Artikel 6 Abs. 1 GG "(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." steht.
    Damit steht die besondere schwere Formalisierung im Raume: Separat, hervorgehoben, fett *und in Kontext der Verzicht auf eine sichere alternativ Finanzierung.
    * Ist dies nicht vorhanden wäre das eine Unterlassung in Sinne des dann geltenden Gesetztes § 512 Abs. 1 BGB.

    Ab dem 21.11.2026 sind für Ja-Sager und Vermittler folgende mindestens 6 Punkte todsicher haftungsrelevant: Unterlassung, Weglassen, Beschönigen, Vergessen, nicht aushändigen und beschwichtigen.

    Diese Punkte werden 6 Monate vor Laufzeitende Haftungsrelevant, dem 21.05.2036, allerdings ist erst mit Abschluss des Darlehns oder durch Wechsel des Darlehnsgeber die Haftung beendet.
    Denn in Darlehnsrecht gilt eine 30-jährige Haftung siehe auch § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist

    (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

    3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
    4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,


    Mehr ist nicht mehr zusagen!

    bruno68

  9. Avatar von alexk89
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    @bruno

    Entschuldigen Sie aber wie realitätsfremd rechen sie bitte uns als Familie in den bankrott!? Wenn sie nicht ordentliches zu sagen haben, dann seien Sie doch einfach ruhig! Wir leisten bereits seit 6! Jahren zuverlässig 1650 Miete und haben für genug Banken ausreichend Eigenkapital, noch weitere Rücklagen und eine monatliche Belastung der Kreditrate von 25% des Einkommens!
    Da zahlen einige mit 35-40 Prozent wohl deutlich mehr und sind schlechter aufgestellt wie wir!
    Bitte sparen Sie sich einfach ihren dünnschiss den Sie hier ablassen! Ich brauch hier keine Belehrung ich wollte lediglich wissen ob die Schufa in unserer Konstellation ein Problem darstellt! Tut sie nicht und damit ist gut für mich!
    Wie eine Haushaltsrechnung gemacht wird usw. Weis ich übrigens selber weil ich auch aus einem Bereich mit Finanzen komme beruflich ������ also ganz dumm brauchen Sie mich und meine Familie hier nicht hin stellen!

    Wenn Sie so im echten Leben zu Ihren Kunden sind, tun die mir wirklich sehr Leid! Und vielleicht sollten Sie mal drüber nachdenken, ob das die richtige Branche ist, wenn Sie so abwertend mit sämtlichen Menschen hier im Forum umspringen!

  10. Avatar von alexk89
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    Standard AW: Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    @tbeub

    Vielen Dank für deine Nachricht! Genau das haben wir so gemacht und nehmen gleich Geld für die Modernisierungen mit auf!
    Auch die Eigenleistungen wurden berücksichtigt sodass wir günstigere Zinsen erhalten haben!

  11. Avatar von tneub
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    Standard AW: Finanzierung möglich? Bitte um Hilfe und Einschätzung

    @Bruno

    wie ungebildet muss man sein, um sich selber in den Bankrott zu schreiben?
    Da ich dich persönlich zum Glück nicht kenne, kann ich nur raten. Zumindest wenn man deine Texte so liest, kann bei dir nicht viel dahinter stecken.

    Neben deinen ellenlangen kopierten Zitaten, die sinnloserweise mit Schriftgröße 50 vergrößert werden (vermutlich ist dein hohes Alter Schuld) und bei denen sämtliche Quellenangaben fehlen, kommen von dir ja nur zusammenhangslose Halbsätze, bei denen ganze Satzglieder fehlen und die nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben.

    © dapd/aper - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
    Im übrigen hoffe ich, du hast das Recht am Artikel erworben, wenn du den hier schon komplett postest. Im Klagefall könnte das sonst zu deiner Insolvenz führen.

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