Sparen für Rücklagen (ohne ETF)

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  1. Avatar von teuton404
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    Standard Sparen für Rücklagen (ohne ETF)

    Hallo zusammen,

    das Thema ETF und sonstige Anlagemöglichkeiten an der Börse ist abgedeckt. Ich wollte nur mal wissen welche "sichere" Möglichkeit es noch gibt sein Geld zu parken ohne das es schnell verfügbar ist und das man ein wenig Zinsen erhält.

    Sparrate ist aktuell ca. 800€ im Monat, 25% davon in ETF und da ich ein Schisser bin und dem Börsenkram nicht 100% traue würde ich gern auch klassisch sparen. Am Besten irgendetwas wo man Kündigungsfristen hat um an das Geld zu kommen. Gibts sowas überhaupt noch?

    Grüße

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Sparen für Rücklagen (ohne ETF)

    @teuton404,

    Sie stellen die Frage falsch!
    Ich wollte nur mal wissen welche "sichere" Möglichkeit es noch gibt sein Geld zu parken, ohne das es schnell verfügbar ist und das man ein wenig Zinsen erhält.
    Da hilft der Blick zu Raisin.com, allerdings schaut man die Verzinsung an reicht dies nicht mehr aus, um die Inflation, geschweige unter Abzug der Quellensteuer auszugleichen.

    Denn eine Bonität von AAA bedeutet max. 3,25 % p.a. Zinsen, bei 100.000 € bekommt man 3.250 €, abzüglich Freibetrag 1.000 € sofern dieser nicht anderweitig vergeben. Zu versteuern 2.250 € davon 25 % Quellensteuer.

    (2.250 € mal 25 % durch 125 % = 450 € Steuern) 1.825 € Gutschriftzinsen p.a.

    Bei einer Inflation 3 % p.a. wird der gesamte Sparvorgang ein negatives Ergebnis erwirtschaften Kapitalstock 100.000 € minus 3 % Inflation = 2.912,63 € denen steht der Freibetrag 1.000 € minus 1,5 % = 14,78 € = 985,22 € plus 1.825 € mal 1,5 % = 26,97 €.

    Zusammen gerechnet:

    Guthaben..............100.000 €
    minus 3 % .............002.913 €
    Wert I.....................097.078 €
    Freibetrag netto.....000.985 €
    Wert II....................098.063 €
    Zinsen netto.......... 001.799 €
    realer Wert des Vermögens nach 1 Jahr 99.862 € Kaufkraft, ausgewiesen werden aber 102.825 € auf dem Konto!

    Aber die Inflation ist nur ein allgemeiner Durchschnitt und hat nichts mit der realen Inflation einem bestimmten Bereich zu tun.
    So hat die Durchschnittsinflation nichts mit den Darlehnzinsen zu tun. Denn diese sind von 0,8 % p.a bei 60 % Beleihung und 10 Jahre Laufzeit sind jetzt im Durchschnitt auf 5,5 % p.a. bei 10 Laufzeit gestiegen.
    Gehe ich von 8 Jahren Laufzeit aus, stiegen die Darlehnzinsen jährlich ca. 30 % p.a.

    1.-Jahr 0,8 %. 2.-Jahre 1,1 %, 3.-Jahr 1,3 %, 4.-Jahr 1,7 %, 5.-Jahr 2,2 %, 6.-Jahr 2,9 %, 7.-Jahr 3,8 %, 8.-Jahr 5,0 % p.a.

    Folgerichtig entscheidet letztlich was ich als Eigentümer will,

    - ein reiner Vermögensaufbau ist Alters-, Risiko-, Rentenbeginn- und Laufzeitabhängig.
    - will ich mir in den nächsten 5 Jahren ein Eigenheim anschaffen sieht die Rechnung ganz anders aus:
    Richtwert Immobilie 400.000 € davon 60 % als Darlehn, Rest EK. Bankenzinsen in 5 Jahren möglicherweise über ein Forward-Darlehn möglich! Aber der Zinszuschlag beträgt 0,021 % p.m. bei 60 Monaten = ca. 1,3 % p.a.
    Zinsbelastung 400.000 € davon 60 % Darlehn = 240.000 €, Zinskosten bei 60 % und 18 Jahre aktuell 5,80 % p.a., in 5 Jahren 7,1 % p.a. Aktuell ca. 13.920 € Zinsen pro Jahr, im Jahr 2032 ca. 17.040 € p.a.
    Eigenkapital 160.000 € plus Nebenkosten 11 % 44.000 € = 204.000 €.

    Ist die Zeit vorhanden, kann eine ganz andere Variante errechnet werden! Über eine volle Bausparfinanzierung ohne eine Bankensofortfinanzierung!

    Ein Bausparvertrag über 445.000 € und zahlt die 204.000 € ein, das entspricht 45,87 % Guthaben! Die Zuteilung erfolgt unter 5 Jahre! Der Darlehnzins liegt bei 2,84 % für 17 Jahre 11 Monate. Man zahlt alle Nebenkosten aus dem BSV-Guthaben.

    Man hat 241.000 € Darlehn und bezahlt dafür 2,84 % Zinsen 6.845 € für ca. 18 Jahre weniger als 123.200 € Zinsen. Die Tilgungslast beträgt hier 0,5 % p.m. oder 6,0 % p.a ca. 16.000 €

    Man erkennt den finanziellen Unterschied wegen einer Sofort- und einer sorgsam geplante Finanzierung.

    Es ergibt folgende Rechnung: Banken Darlehn heute 2026 bei 5,8 Zinsen:
    18 Jahre lang 1.560 € pro Monat ergibt Kosten 336.960 € plus Restschuld 88.300 €.

    Es ergibt folgende Rechnung: Banken Darlehn zum Jahr 2031 bei 7,1 % Zinsen:
    18 Jahre lang 1.560 € pro Monat ergibt Kosten 336.960 € plus Restschuld 179.000 €.

    Zugeteilten Bausparvertrag 2031:
    18 Jahre lang 1.560 € pro Monat ergibt Kosten 336.960 € abzüglich plus Guthaben 19.500 €.

    Die Entscheidung ist, ob man heute ein Forddarlehn abschließt oder ein Bausparvertrag. Folgerichtig lohnt sich zu warten, denn man spart bis zu 200.000 € Zinsen in 18 Jahren.


    bruno68

  3. Avatar von teuton404
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    Standard AW: Sparen für Rücklagen (ohne ETF)

    Bist du die Board KI oder ähnlich? Warum stelle ich die Frage falsch? Das ist meine Frage, gibt nur falsche Antworten.

    Was ist ein Forddarlehn? Ich fahre nur Citroen. Schreibt man das nicht Darlehen? Haus haben wir schon. Zum Glück noch zum sehr niedrigen Zins. Ist in ca 8 Jahren abbezahlt.

    Mir gings eher um klassisches Sparen. Diese raisin.com Seite sieht ganz gut aus. Schaue ich mir mal an.

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Sparen für Rücklagen (ohne ETF)

    Bruno ist der Forentroll. Er antwortet auf Fragen, die nie gestellt wurden und das in einem Deutsch, dass keiner lesen kann verbunden mit vielen Zitaten, deren Quellen unbekannt bleiben.
    In dem Fall hat er aber nicht ganz unrecht, dass du nicht viel Möglichkeiten hast, oberhalb der Inflation anzulegen, wenn du die Börse meiden möchtest.


    Außerdem fehlt in deinen Ausführungen die Hintergründe, was du mit den Rücklagen abdecken möchtest und wie schnell du ran möchtest, und um welche Summen es sich handelt.
    Damit ist eine Empfehlung eigentlich unmöglich.

    Kurzfristig bleibt eigentlich nur Tagesgeld (ggf. als Tagesgeldhopping) oder Geldmarkt-ETFs um die Inflation zumindest abzufedern.
    Mittelfristig kann eine rollierende Festgeldleiter interessant sein. Aber auch damit wirst du die Inflation nicht wirklich schlagen.

    Wenn das Geld länger als 12-15 Jahre angelegt sein soll, dann ist meines Erachtens nach wie vor die Börse die einzige sinnvolle Empfehlung. Mit breitgestreuten Aktien-ETF auf einen WELT-Index streust du das Risiko so sehr. Wenn man spontan an die Rücklagen muss, löst man dann ja erstmal eher die kurz und mittelfristigen Anlagen auf, bevor man ans Depot geht.

    Man sollte also überlegen überlegen, wieviel Geld man wirklich mal spontan benötigen benötigen sollte (Auto, Heizungstausch/spontane Sanierungsaktion etc.)
    Dafür haben wir einen kurzfristig verfügbaren Grundpuffer. Wenn Autokauf/Sanierung etc. geplant ist, fahren wir den Puffer hoch.
    Alles andere geht einfach ins Depot. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die Heizung hinüber und nicht mehr reparabel ist und gleichzeitig das Auto ersetzt werden muss, ohne dass eine Versicherung zahlt, dann schaut man halt, ob die Börse gerade schlecht steht oder nicht. Je nachdem wird halt das Auto finanziert, Privatkredit aufgenommen oder zur Not halt auch ein Teil des Depots mit Verlust verkauft. Immer noch besser als jahrelang Rendite liegen zu lassen nur wegen des Worst-Worst-Falls.

    Ist man eher ängstlich eingestellt, geht halt vom übersteigenden Teil nicht alles in einen Aktien ETF, sondern ein Teil z.B. in einen Geldmarkt ETF.
    Zu deiner Aufteilung:
    25% in Aktien-ETF können bei kleinem Vermögen schon viel sein, bei größerem Vermögen ist der Anteil aus meiner Sicht schon recht klein.

    Der Deutsche möchte leider viel Sicherheit und verzichtet dafür auf Rendite. Davon hat die Versicherungswirtschaft und Filialbanken jahrelang gut verdient. Im Gegenzug ist das Vermögen der Deutschen in Bezug zu deren Einkommen deutlich schlechter als anderswo in der EU. Das scheint auch bei dir sehr ausgeprägt.


    Falls das Rücklagen fürs Alter sein sollen, schau dir mal das Altersvorsorgedepot ab 2027 an.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Sparen für Rücklagen (ohne ETF)

    @teuton404,

    leider begreifen hier viele nicht, das es kein Börsentipp mehr gibt! Analog gilt dies auch für Anlagetipps!

    Das hat schon 1902, das kaiserlich und Weimarer Reichskammergericht entschieden:
    Und da er als Person den Tipp gegeben hatte und vergütet wurde, konnte er sich auch nicht hinter seiner GmbH verstecken.

    Bereits das Reichsgericht (RGZ 52, 365) hat 1902 entschieden, dass es ausreicht, wenn jemand mit erkennbarem Bedarf an zuverlässiger Auskunft sich an einen Anwalt wendet, ein mit Haftung verbundener Auskunftsvertrag aus sozial typischem Verhalten zustande kommt.
    Auf den Parteiwillen haften zu wollen (Rechtsbindungswillen) kommt es nicht an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont (RG JW 1928, 1134 f.).
    Es muss nicht einmal eine Vergütung für den Tippgeber vorliegen. Er rechnet vielleicht gar nicht mit einer Belohnung für den ermöglichten Vertragsabschluss im In- oder Ausland.

    Entscheidend ist, dass es sich immer dann, wenn es um erhebliche Verantwortung geht, um keine haftungsfreie private Gefälligkeit mehr handelt.

    Wenn der vermeintliche Tippgeber indes sogar „den Abschluss eines konkreten Geschäfts bereits so umfassend vorbereitet und abgewickelt hat, dass der Kunde den Auftrag nur noch zu unterschreiben und abzusenden hat oder wenn der Vermittler nach einer Anlageberatung die vom Kunden unterschriebenen Orderbelege weiterleitet“, dann, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 05.12.2013 (Az. III ZR 73/12), benötigt der Tippgeber durchaus eine Erlaubnis.
    Besonders werden Vermittler ihre Stimme still halten:
    BGH lässt Werbeonkel Rupert Scholz für Zocker-Papiere haften Markus Kompa 12.12.2011
    Ein Ex-Verteidigungsminister hatte sich für ein Pleite-Produkt verwandt - wie etliche Politiker vor ihm.
    Der Bundesgerichtshof hat einen Ex-Politiker und Juraprofessor, der sich als Werbeonkel und Beiratsmitglied für eine schwache Kapitalanlage verwandt hatte, in die Haftung genommen.
    ...
    Als "voll durch kontrolliert und von unabhängigen und erfahrenen Persönlichkeiten geleitet" hatte Scholz das Finanzprodukt gepriesen, vor dem bereits 2004 Finanztest gewarnt hatte. Da Scholzens Lobhudeleien u. a. in Form eines Presseinterviews den Anlegerprospekten beilagen, kamen fähige Anwälte auf die Idee, insoweit die Prospekthaftung fruchtbar zu machen.
    Nach traditioneller Konzeption des BGB waren Werbeaussagen früher praktisch gar nicht justiziabel, vielmehr galt grundsätzlich nur das, was im Vertrag stand. Übertreibung und Erwecken von unrealistischen Erwartungen gehörten zum Geschäft, bis die Schuldrechtsreform den vormals eng ausgelegten Rechtsbegriff "zugesicherte Eigenschaft" erheblich weiter fasste und Verkäufer für Anpreisungen und zurechenbare Fehlvorstellungen in die Pflicht nahm. Im besonders PR-anfälligen Bereich der Anlegerprodukte hatte man schon 1991 Regeln für die offiziellen Prospekte aufgestellt, die aufgrund europäischer Vorgaben 2005 durch das Wertpapierprospektgesetz verschärft wurden.
    ...
    Während das OLG Karlsruhe den Juraprofessor Scholz nicht dem Kreise der Haftenden zuordnete, sah der benachbarte BGH eine Garantenstellung des scheinbar auch in Geldangelegenheiten so kompetenten Staatsrechtlers, der den Eindruck erweckt habe, Einfluss auf das Anlagekonzept genommen zu haben. Aussagen wie "Das haben wir geschafft" gaben insoweit den Ausschlag zur eigenen Verantwortung.
    Denn hier im Forum gelten die gleichen Pflichten wie im Internet:
    Achtung, Empfehlung: ESMA warnt Finfluencer und Berater:
    Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat Warnhinweise für alle veröffentlicht, die in den sozialen Medien Anlagetipps geben. Was rechtlich gilt – und was Finanzberater beachten sollten.
    Weil immer mehr Finanzinfluencer, kurz: Finfluencer, munter Anlageempfehlungen ins Netz schicken, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf ihrer Website kürzlich Warnhinweise veröffentlicht. Damit möchte die Behörde das Bewusstsein dafür schärfen, dass jeder, der Anlagetipps verbreitet oder für Finanzthemen wirbt, unbedingt die Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) einzuhalten hat.
    Das "Warning" der ESMA ist allerdings nicht nur für Finfluencer relevant. Auch Finanzberater positionieren sich seit einigen Jahren immer stärker in den sozialen Medien. In der Regel geben sie in ihren Videos oder Podcasts zwar keine konkreten Anlagetipps, sondern erklären lediglich wirtschaftliche Zusammenhänge oder die generelle Funktionsweise von Finanzprodukten. Dennoch sollten Vermittler prüfen, ob sie den Vorschriften der Verordnung nachkommen müssen. Dies gilt umso mehr, als natürlichen Personen bei Verstößen gegen die MAR-Vorschriften Geldbußen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro drohen können.
    Und am schlimmsten wird es, wenn folgendes in die Öffentlichkeit tritt:
    Kryptowährungen: Weltgrößte Kryptobörse Binance meldet mutmaßlichen Hackerangriff:
    Die weltgrößte Kryptowährungsbörse Binance ist nach eigenen Angaben Ziel eines schweren Hackerangriffs geworden. Dabei soll ein Schaden von ​6,3 Milliarden US-Dollar entstanden sein. Das Unternehmen teilte mit, es arbeite mit Partnern zusammen, um die betroffenen Vermögenswerte einzufrieren. Bisher seien etwa drei Milliarden US-Dollar ausfindig gemacht worden. Nach Einschätzung von Analysten könnte es der größte Krypto-Diebstahl der Geschichte sein.
    ...
    Binance-Mitbegründerin Yi He sagte, das Unternehmen werde »alle Verluste aus dem Hackerangriff« ersetzen.
    Eine lustige Aussage für einen grauen Kapitalmarkt, denn in der Regel besteht kein Kapitalschutz für den Anleger.
    Aber ein Mitbegründer gibt eine Einlagesicherung in vollständiger Höhe ab, was den weißen Markt alle Ehre gereicht.

    Das dumme ist aber für einen Vermittler, der muss sich die Frage stellen, woher denn die Schadensersatzsumme von 6,3 Mrd. $ herkommt?
    Aus den passiven Anteil an den Coinverwaltung bestimmt nicht und eine Rechnung an den Kunden wurde auch nicht verschickt. Also erklärt mir mal woher jetzt diese 6,3 Mrd. $ hergenommen werden?

    Ich kann dir sagen woher, nämlich aus den tatsächlichen Gewinnen der Coinanlage, die nicht an den Kunden ausgeschüttet werden! Und es dürften jetzt schon zwei- bis dreistellige Mrd. Beträge handeln, die den Kunden nie erreicht haben.

    Meinen Sie ehrlich ein zugelassener Vermittler, betreibt eigenständig seine eigene finanzielle Selbstvernichtung, durch Vergabe von kostenfreie Tipps, die ihn letztlich kostenpflichtig vor den Kadi bringen kann? Siehe auch die MAR-Vorschriften wegen Unterlassung Risikoaufklärung (digitaler Diebstahl)


    Also, wenn Sie Wissen über Finanzen erfahren wollen, gehen Sie zu einem echten Finanzanlagenberater und bezahlen Sie seine Rechnung oder setzten Sie sich hin und lernen BWL und VWL in den Status "Master". Vielleicht können Sie ihre Fragen genauer formulieren, so wie diese von ihnen gebraucht wird, das dumme wird sein es wird keiner aus dem weißen Markt trotzdem Antworten wird.

    Denn es gilt weiterhin, kein Geld keine Antwort!

    Auch sollte man überlegen, warum ich so Antworte. Denn für eine Beratung oder Unterrichtung setzt die Frage, der Laufzeit und Familienstatus voraus. Keine Kinder, keine Frau/Freundin betritt eine andere Vorgehensweise.
    Als Verheiratet, Kinder, Haus oder Eigenheim und Beruf, hier gehören eine Unfall-, Todesfallversicherung zur Min.-Grundvoraussetzung. Und das unterschreiben Sie auf ein Stück Papier, ob gewollt oder abgelehnt wird.
    Zudem muss ja auch der Anlagezeitraum definiert werden, sonst ja die Beratung nutzlos ist, denn wenn man nach 5 Jahren (2031) heiratet und Kinder hat. Ist das Gespräch aus dem Jahr 2026 völlig falsch! Es deckt das Familienrisiko in ihren persönlichen Schadensfall nicht ab.
    Es ist nicht unschwer zu erkennen, das Sie als Hauptverdiener auch die Hauptverantwortung tragen, egal ob als Single oder Familie. Nur als Single ist das etwas anders, sie reißen da keine 3. Person oder mögliche Kinder in die Armut mit herein.

    bruno68

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