BGH lässt Werbeonkel Rupert Scholz für Zocker-Papiere haften Markus Kompa 12.12.2011
Ein Ex-Verteidigungsminister hatte sich für ein Pleite-Produkt verwandt - wie etliche Politiker vor ihm.
Der Bundesgerichtshof hat einen Ex-Politiker und Juraprofessor, der sich als Werbeonkel und Beiratsmitglied für eine schwache Kapitalanlage verwandt hatte, in die Haftung genommen.
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Als "voll durch kontrolliert und von unabhängigen und erfahrenen Persönlichkeiten geleitet" hatte Scholz das Finanzprodukt gepriesen, vor dem bereits 2004 Finanztest gewarnt hatte.
Da Scholzens Lobhudeleien u. a. in Form eines Presseinterviews den Anlegerprospekten beilagen, kamen fähige Anwälte auf die Idee, insoweit die Prospekthaftung fruchtbar zu machen.
Nach traditioneller Konzeption des BGB waren Werbeaussagen früher praktisch gar nicht justiziabel, vielmehr galt grundsätzlich nur das, was im Vertrag stand. Übertreibung und Erwecken von unrealistischen Erwartungen gehörten zum Geschäft, bis die Schuldrechtsreform den vormals eng ausgelegten Rechtsbegriff "zugesicherte Eigenschaft" erheblich weiter fasste und Verkäufer für Anpreisungen und zurechenbare Fehlvorstellungen in die Pflicht nahm. Im besonders PR-anfälligen Bereich der Anlegerprodukte hatte man schon 1991 Regeln für die offiziellen Prospekte aufgestellt, die aufgrund europäischer Vorgaben 2005 durch das Wertpapierprospektgesetz verschärft wurden.
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Während das OLG Karlsruhe den Juraprofessor Scholz nicht dem Kreise der Haftenden zuordnete,
sah der benachbarte BGH eine Garantenstellung des scheinbar auch in Geldangelegenheiten so kompetenten Staatsrechtlers, der den Eindruck erweckt habe, Einfluss auf das Anlagekonzept genommen zu haben. Aussagen wie "Das haben wir geschafft" gaben insoweit den Ausschlag zur eigenen Verantwortung.