Steuerberücksichtigung bei Vermietung an Familienangehörige

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  1. Avatar von BaSi1379
    BaSi1379

    Standard Steuerberücksichtigung bei Vermietung an Familienangehörige

    Wir besitzen ein Zweifamilienhaus und würden gerne die obere Etage an unseren Sohn und seine Freundin vermieten. Da die beiden noch studieren, können wir von ihnen keine hohe Miete verlangen. Die Wohnung bzw. das Haus verursacht uns jedoch noch hohe Kosten, wie z.B. Darlehenstilgung und andere Posten.

    In welcher Höhe können wir die beim Finanzamt für die Wohnung geltend machen, wenn wir nur eine äußerst geringe Miete festsetzen? Oder gilt das dann als komplette Eigennutzung?

    lG
    BaSi1379

  2. Avatar von finanztom
    finanztom

    Standard AW: Steuerberücksichtigung bei Vermietung an Familienangehörige

    guten Abend,
    also du hast folgende Möglichkeiten.
    Normalerweise hast du seit dem Kauf die Möglichkeit die Abschreibung für Abnutzung geltend zu machen.Das sind jährlich 2%.
    Desweitern hast du bei einer Vermietung Einnahmen die du versteuern mußt.
    mfg

  3. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Steuerberücksichtigung bei Vermietung an Familienangehörige

    Hallo Basi,

    die aktuelle Regelung kenne ich nicht, aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen aber sagen, dass das Finanzamt bei mir die Abschreibungen auf die Wohnung bei Vermietung an einen Familienagehörigen nur unter einer Bedingung akzeptiert hat. Es musste mindestens 50% der ortsüblichen Miete angesetzt und auch bezahlt werden. Bitte auch die Nebenkosten nicht vergessen.
    Wieviel Sie abschreiben können hat Tom bereits geschrieben, hinzu kommen noch die Darlehenszinsen zur Wohnung.

    Gruß, Chris

  4. Avatar von BaSi1379
    BaSi1379

    Standard Steuer bei Vermietung an Familienangehörige

    Hallo Finanztom, Hallo pi112,

    es ist auch angedacht mind. 50% der ortsüblichen Miete anzusetzen.

    Die Abschreibung für Abnutzung ist jährlich 2%. Was passiert aber, wenn in einem Jahr 1%, im nächsten Jahr 5% "Abnutzung" entstehen. Oder ist das einfach eine pauschale Berechnung, unabhängig was tatsächlich abgenutzt wurde. Was kommen da für Zahlen üblicherweise heraus?

    Bei der Abschreibung d. Darlehenszinsen nehme ich an, werden nur die Zinsen und keine Tilgung berücksichtigt. Richtig?

    lG
    BaSi1379

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