Wie sicher ist das Geld in der Pensionskasse?

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  1. Avatar von Eismann4421
    Eismann4421

    Standard Wie sicher ist das Geld in der Pensionskasse?

    Es wird ja immer mehr über Firmenpleiten und Inflationsfolgen diskutiert.

    Ich bin zwar ziemlich sicher, dass die Firma, in der ich arbeite, nicht bankrott gehen wird, aber schlechte Entwicklungen sind hier auch der Normalzustand. In diesem Zusammenhang frage ich mich, wie sicher wohl mein Geld in der Pensionskasse der Firma ist.

    Gibt es da seitens der Firma irgendeine Absicherung, damit sie das Geld auf jeden Fall auszahlen kann, auch wenn es ihr finanziell so schlecht ginge, dass sie die Mitarbeiter nicht mehr weiterbeschäftigen könnte?

    Es geht ja um mein eigenes Eingezahltes, aber auch um Zuschüsse des Arbeitgebers. Da kommt ja eine beträchtliche Höhe zustande.

  2. Avatar von Micha
    Micha ist offline

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    Standard AW: Wie sicher ist das Geld in der Pensionskasse?

    Hallo Eismann

    Läuft dies schon länger als 5 Jahre?

    Aber keine Bange. Das Geld ist sicher. Dein Arbeitgeber zahlt Gebühren (muss sogar) an den Pensionssicherungsverein. Dieser "sichert" das Geld. Auch bei Insolvenz der Firma.

    Gruß

  3. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Wie sicher ist das Geld in der Pensionskasse?

    Falsch. Pensionskassen werden nicht durch den Pensionssicherungsverein gesichert. Pensionskassen sind Versicherungsvereine a.G. oder Aktiengesellschaften und werden durch die Bafin kontrolliert. Eine Insolvenz ist aber auch hier möglich. Kommt es zu diesem Fall, muß der Arbeitgeber die Betriebsrente zahlen.

  4. Avatar von Micha
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    Standard AW: Wie sicher ist das Geld in der Pensionskasse?

    Zitat Zitat von Gerd
    Kommt es zu diesem Fall, muß der Arbeitgeber die Betriebsrente zahlen.
    Er hat doch gefragt, was passiert, wenn der Betrieb in Insolvenz geht.#

    Und noch eines, Gerd: Selbst wenn die Pensionskasse pleite ist, erhält man sein Geld!

  5. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Wie sicher ist das Geld in der Pensionskasse?

    Ja, und von wem? Theoretisch vom Arbeitgeber. Wenn der nicht mehr existiert???

  6. Avatar von Micha
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    Standard AW: Wie sicher ist das Geld in der Pensionskasse?

    Zitat Zitat von Gerd
    Ja, und von wem? Theoretisch vom Arbeitgeber. Wenn der nicht mehr existiert???
    Vom gesetzlichen Sicherungsfonds.

  7. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Wie sicher ist das Geld in der Pensionskasse?

    Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die den versicherten Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die bei der Pensionskasse versicherten Leistungen gewährt. Das Unternehmen ist ein Versicherungsunternehmen ähnlich einem Lebensversicherer und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Die Pensionskasse unterscheidet sich vom Lebensversicherer dadurch, dass sie ausschließlich Rentenversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung anbietet und in diesem Zusammenhang auch nur wegfallendes Erwerbseinkommen absichert.

    Auch wenn der Arbeitgeber Konkurs anmeldet, muss die Zahlung der betrieblichen Altersversorgung gesichert sein. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig (insolvent), übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) die Zahlung der Renten.

    Bei Insolvenz eines Unternehmens, das einen sicherungspflichtigen Weg der betrieblichen Altersversorgung gewählt hat, übernimmt der PSV dessen Rentenverpflichtungen. Uneingeschränkt insolvenzsicherungspflichtig sind die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse. Leistungen, die über eine Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung gewährt werden, sind grundsätzlich nicht sicherungspflichtig. Hier ist die Insolvenzsicherung implizit über das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt.


    mfg
    mike

  8. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Wie sicher ist das Geld in der Pensionskasse?

    Im Klartext. Eine Pensionskasse ist kein Mitglied im PSV. Rechtlich ausgeschlossen. Sollte eine Pensionskasse insolvent werden, ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Es gibt für Pensionskassen keinen gesetzliche Sicherungsfonds.

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