Krankenkassenbeitrag als Existenzgründer

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  1. Avatar von sf22
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    Lächeln Krankenkassenbeitrag als Existenzgründer

    Hallo,

    ich bin neu hier und unsicher was den Krankenkassenbeitrag in der GKV (AOK) für Existenzgründer angeht. Deshalb ein paar Fragen, über deren Antwort ich mich freunen würde:

    Es gibt ja die Beitragsbemessungsgrenze von 1277,50 €. Angenommen man gibt sich als Geschäftsführer 2000 € (was am Anfang wahrscheinlich nicht realistisch ist),
    1. würde dann die Grenze von 1277,50 € immer noch relevant sein?
    2. zahlt man am Jahresende nach wenn das Gehalt/Lohn über dem Satz lag?
    3. wie lange gilt der ermäßigte Satz für Existenzgründer?
    Vielen Dank im Voraus.

  2. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Krankenkassenbeitrag als Existenzgründer

    Hallo

    Der gemäßigte Satz für Existenzgrüner gilt für die Zeit in der Sie Fördermittel erhalten. Bei der Angabe Ihres Einkommens sollten Sie realistisch sein. Zur Überprüfung verlangt die Krankenkasse den Steuerbescheid. Stellt sich im Nachhinein heraus, das Sie zu wenig bezahlt haben, wird dieser Betrag nachgefordert.

  3. Avatar von sf22
    sf22 ist offline
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    Standard AW: Krankenkassenbeitrag als Existenzgründer

    Hallo Danke erst einmal für die Antwort.
    Ganz klar ist mir noch nicht, ob für den Betrag über der Grenze von 1277,50 € eine Nachzahlung erfolgt, oder ob in der "Gründerzeit" der Betrag immer gleich ist egal wie viel man verdient, realistisch natürlich! wenn das Unternehmen gut anläuft, vielleicht ca. 2000?

    Gruß sf22

  4. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

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    Standard AW: Krankenkassenbeitrag als Existenzgründer

    Hallo sf22,

    ich gehe davon aus, dass Du, wenn Du von Fördermittel sprichst, einen Gründungszuschuss entsprechend §57 SGB III meinst.

    In dem Falle ergibt sich bei bei Nachweis niedrigerer Einnahmen oder entsprechender Schätzung laut §240 4 SGB V eine vorläufige monatliche Bezugsgröße von derzeit 1.277,50 €. Diese Bezugsgröße ist nicht zwingend für die Zeit des Gründungszuschusses festgeschrieben, sondern richtet sich vielmehr nach dem tatsächlichen erzielten Einkommen (Gewinn vor Steuer). Die GKV wird die Beiträge bei höheren Einkommen entsprechend des Einkommensteuerbescheides korrigieren.

    LG Frank
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