Wer haftet für Missbrauch bei der Kreditkarte?

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  1. Avatar von Alexander7
    Alexander7

    Standard Wer haftet für Missbrauch bei der Kreditkarte?

    Hei!

    Eine sehr peinliche Angelegenheit, aber ich möchte trotzdem mal gerne einen Rat aus diesem Forum.

    Bei uns zuhause gibt es keine Heimlichkeiten, also wissen unsere Kinder auch, wo sich unsere EC-Karten und Kreditkarten befinden.
    So hat sich denn unser 16jähriger letzte Woche meine Kreditkarte „ausgeliehen“ und ist damit erfolgreich shoppen gegangen.
    Er geht gut und gerne für 18 Jahre durch, weshalb man ihm die Kreditkarte auch abgenommen hat. Meine Unterschrift war dabei für ihn wohl kein Problem.
    Gestanden hat er mir das gestern Abend. Für mich stellt sich jetzt die Frage, wer denn für diese Art von Missbrauch haftet.
    Kann man die Geschäfte da auch in die Pflicht nehmen?

    Gruß, Alexander

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Wer haftet für Missbrauch bei der Kreditkarte?

    Hallo Alexander,

    das klingt ja nicht gerade gut... Vorteilhaft ist aber ganz klar, dass er von alleine kam und es sagte und du es nicht erst durch die Abrechnung erfahren musstest. Das heißt es gibt noch Hoffnung *smile*

    Das ist jetzt eine sehr doofe Sache, haften tut dafür keiner außer ggf. der Händler wenn die Unterschrift so unterschiedlich ist, dass es hätte ihn auffallen müssen. Ansonsten ist Visa und die Bank da Rückversichert und der Karteninhaber haftet für lediglich 50 Euro.

    Jetzt kommt aber das sehr große Problem.... es handelt sich ganz klar um ein Kreditkartenmissbrauch / Kreditkartenbetrug... HEIßT: Du müsstest Anzeige erstatten und zwar Wahrheitsgemäß... wenn du also weißt wer es war... musst du den Schuldigen bei der Polizei angeben. Bei Kleinigkeiten würde ich generell dazu tendieren sein eigenes Kind anzuzeigen, dass er vor Gericht muss und somit ein Lerneffekt durch Sozialstunden erhält. Dies ist aber leider Strafrechtlich keine Kleinigkeit und könnte je nach Richter, Beträge und wie viele Zahlungen es sind auf eine Haftstrafe auf Bewährung raus laufen. Dies heißt wiederum, dass dein Sohn "Vorbestraft" ist auch wenn es bei Jugendstrafen nicht so schlimm ist wie bei Erwachsenenstrafrecht. Von daher würde ich in diesem Fall zu Gunsten deines Sohnes ganz klar von einer Strafanzeige abraten!

    Ich würde versuchen mit den Sachen die noch Original verpackt sind oder wieder richtig einzupacken zu gehen... zum Händler zu gehen inkl. der Kreditkarte um es zurück zu geben und wieder gutzuschreiben mit der Erklärung was passiert ist und auf Kulanz zu hoffen. Was heißt "Kulanz"... rein Rechtlich MUSS der Händler die Sachen zurück nehmen weil dein Sohn nicht vollmundig ist weder vom Alter noch vom Verhalten wie man leider sieht. Der Händler hat aber dann auch das recht eine Strafanzeige zu erstatten... von daher, kannst du da wirklich nur mit offenen Karten spielen und auf "Kulanz" hoffen. Würde mich auch nicht vom kleinen Verkäufer ab wimmeln lassen sondern Notfalls auch zum Leiter des Geschäftes gehen (aber alles Nett klären). Falls dies zu keinen Erfolg kommt... bleibt wirklich nur noch die Möglichkeit die Sachen zu bezahlen und langsam vom Taschengeld der Folgemonate abzuziehen oder abarbeiten lassen im Haushalt, Zeitung austragen usw. (wo ich aber auch nur 50% kürzen würde und nicht alles)... es soll schmerzlich sein aber eben nicht zu neuen "Straftaten" verleiten. Natürlich bleibt dir auch noch der Weg zur Polizei... aber davon würde ich beim Sohn wie gesagt abraten.

    Dies sind leider die ein zigsten Möglichkeiten.

    liebe grüße esco

  3. Avatar von Doso
    Doso ist offline

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    Standard AW: Wer haftet für Missbrauch bei der Kreditkarte?

    Der Sohnemann war noch minderjährig, der Taschengeldparagraf wird hier sicher nicht zur Anwendung kommen. Entsprechend ist der Kaufvertrag erstmal schwebend unwirksam:

    BGB - Einzelnorm

    Entsprechend kannst du das ganze einfach "rückabwickeln" - der Händler wird sich zwar winden und weigern, rein rechtlich bist du da aber abgesichert.

    Falles es ein Onlinekauf war, hat man sowieso das 14-tägige Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen.

  4. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Wer haftet für Missbrauch bei der Kreditkarte?

    Zitat Zitat von Doso
    Der Sohnemann war noch minderjährig, der Taschengeldparagraf wird hier sicher nicht zur Anwendung kommen. Entsprechend ist der Kaufvertrag erstmal schwebend unwirksam:

    BGB - Einzelnorm

    Entsprechend kannst du das ganze einfach "rückabwickeln" - der Händler wird sich zwar winden und weigern, rein rechtlich bist du da aber abgesichert.

    Falles es ein Onlinekauf war, hat man sowieso das 14-tägige Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen.
    Natürlich kann er es Rückabwickeln... aber der Händler kann wie gesagt auch Strafanzeige gegen den Sohn erstatten... das steht ihm vollkommen frei und genau da sehe ich das Problem... deswegen "lieb und nett"

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