Bebauung des Grundstücks aus Erbgemeinschaft!

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  1. Avatar von WilhelmIV
    WilhelmIV

    Frage Bebauung des Grundstücks aus Erbgemeinschaft!

    Hallo,

    ich besitze ein Grundstück aus einer Erbgemeinschaft, da die Hälfte des Grundstücks meiner Schwester gehört.

    Auf dem Grundstück befindet sich ein sehr altes und unstabiles Haus. Meine Vorstellung ist auf diesem Grundstück ein neues Haus zu bauen und das alte zerbrechliche Haus abzureißen. Die Schwester möchte natürlich für ihren Teil eine Entschädigung. Das Grundstück ist als Grünland markiert.

    Wenn ich nun dort anfange zu bauen, wird der Entschädigungspreis nach Grünland oder Bauland berechnet. Außerdem kann ich das vorhandene Haus nicht durch ein größeres Haus ersetzen, es darf 140 qm nicht überschreiten. Also ich kann es noch nicht mal zum Teil verkaufen, somit hat es für mich keinen Baulandwert, oder?

    Wie sieht ihr das?
    Warte gespannt auf neue Anregungen.

    Danke&Gruss. WilhelmIV.

  2. Avatar von Mustang
    Mustang

    Standard AW: Bebauung des Grundstücks aus Erbgemeinschaft!

    Ich würde Dir zuerst empfehlen dich mal zu erkundigen, ob Du überhaupt bauen darfst – sollte es wirklich als Grünland ausgewiesen sein. Es besteht die Gefahr, dass Du die Baugenehmigung gar nicht bekommst. Es ist gut möglich, dass nur eine Renovierung des Hauses zugelassen ist.

    Wie wäre es mit einer Bauvoranfrage oder Architektenberatung, der sich im örtlichen Baurecht auskennt. Nach meiner Logik müsste die Fläche, die neubebaut werden soll, nach örtlichen Werten als Bauland berechnet werden. Die restliche Fläche als Grünland bewertet und ausgezahlt werden.

    Gruß. Mustang

  3. Avatar von Oterio
    Oterio ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Bebauung des Grundstücks aus Erbgemeinschaft!

    Für etwaige Fragen würde ich immer Wert auf Sicherheit legen und zu einem Profi, wie einem Rechtsanwalt für Baurecht. Der kann dir in solchen Angelegenheiten evtl. auch 'versteckte' Sachlagen heraussuchen, die deine Möglichkeiten vermehren.

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