Widerrufsjoker - Erfahrungen

+ Antworten
21915Antworten
  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.07.2013
    Beiträge
    4
    Danke
    4

    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Kunzenbacher
    Kunzenbacher ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.08.2015
    Beiträge
    24
    Danke
    73
    10

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Nafets und eugh,

    Schön, dass Sie sich erinnert haben.
    Wenn der Antrag auf reine Feststellung, dass ein wirksamer Widerruf ausgesprochen wurde, gerichtet ist, ist das tatsächlich unzulässig, weil es das Rechtsverhältnis nicht abschließend geklärt wird. Es wäre ein Folgeprozess nötig,um dann weiter die wechselseitigen Ansprüche zu ermitteln. Und wenn sich die Bank dann trotzdem weigern würde, die Grundschuld freizugeben, würde noch einer folgen...

    Wenn der Antrag nur auf Betreiben der Rechtsschutzversicherung so gestellt worden ist, lassen Sie die Rechtsschutzversicherung "ins offene Messer laufen".
    Dann verlieren Sie halt diesen Prozess und die Rechtsschutzversicherung soll zahlen! Ihr Anwalt soll dieses Urteil dann bitte an juris und Beck-online melden und am besten auch hier veröffentlichen.

    Eine verlorene Klage wegen Unzulässigkeit des Antrages hindert Sie nicht daran, eine weitere Klage anschließend mit zulässigen Antrag (also wenigstens auf Feststellung des Saldos im Rückabwicklungsverhältnis, m.E. noch besser aber Zug um Zug gegen Löschung/Abtretung der Grundschuld) zu erheben. Es tritt kein Klageverbrauch oder eine Bindungswirkung in der Hauptsache (also zum Rückabwicklungsverhältnis) ein.

    Ihr Anwalt kann dann anschließend eine weitere Klage mit korrektem Antrag nochmals erheben (natürlich erneut auf Kosten der Rechtsschutzversicherung). Er wird sich über die doppelten Gebühren freuen.

    Diese leidigen Vorgaben der Rechtsschutzversicherer müssen kontraproduktiv und teuer werden, damit das endlich aufhört und die Anwälte ihren Mandanten wieder ohne Beeinflussung die richtigen Empfehlungen geben und auch deren Rechte richtig verfolgen können.

    Ihr Anwalt soll daher bitte nicht versuchen, die Klage noch zu retten (was sicherlich noch möglich ist durch Änderung des Antrages).

    Wenn allerdings keine Rechtschutzversicherung mit im Spiel ist, und der Antrag nur aus Kostengründen so gestellt worden ist (Selbstzahler), gilt das natürlich nicht. Dann müssen jetzt alle Hebel in Bewegung gesetzt werden.
    Sonst gilt die alte Regel: Wer billig kauft, zahlt doppelt…

    Trotzdem viel Erfolg.

  3. Avatar von Nafets
    Nafets ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    14.11.2014
    Beiträge
    32
    Danke
    35

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Herr Kunzenbacher,
    vielen Dank für Ihren Beitrag. Mein Anwalt hatte folgende Klage eingereicht : Negative Feststellungsklage und das mein Vertrag duch Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird. Die ARAG wollte dann nicht volle Deckung übernehmen, da sie mit der Streitfestsetzung des Gerichtes nicht einverstanden war. Nachdem mein Anwalt Druck gemacht und mit Klage gedroht hatte, hatte sich die ARAG dann doch lieber entschieden, zu zahlen.

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    An dieser Stelle möchte ich auch noch mal an den Beschluss des LG M erinnern,
    wonach der Antrag nach ARAG Vorgabe unzulässig sei.

    Dieser Beschluss mit dem Hinweis auf eine Klage (gegen die RSV) oder sogar die Androhung des Anwaltes,
    ggf. das Mandat niederzulegen (mit der Folge, dass die RSV einen zweiten Anwalt bezahlen müsste)

    soll "Wunder" bewirken!

    ProtokollSeite1.pdf

    ProtokollSSKM.pdf

  5. Avatar von Cuby
    Cuby ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    23.04.2015
    Beiträge
    65
    Danke
    6

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich weiß nicht so recht, ob ich mir wünschen soll, dass das Urteil am 1. Dezember wirklich verkündet wird. Meiner Meinung nach
    ist das einer der Fälle in denen ich sagen würde, wenn nicht rechtsmissbräuchliches Handeln, wann dann? Ich sehe die Chancen
    für die Bank definitiv höher als bei der normalen: Ich widerrufe mein Haus-Darlehen Geschichte und die Instanzgerichte werden
    das Urteil des BGH wohl eher auf alles übertragen anstatt dann zu differenzieren, dass bei dem einen rechtsmissbräuchlich gehandelt wird,
    bei dem anderen nicht.

    Ich hoffe nur, dass der BGH im Zuge seines Urteils, wenn es denn stattfindet, auch die ein oder andere Zeile zu den "normalen" Widerrufssachen
    verliert, die nicht mit verbundenen Verträgen zusammenhängen.

  6. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    452
    Danke
    77

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    An dieser Stelle möchte ich auch noch mal an den Beschluss des LG M erinnern,
    wonach der Antrag nach ARAG Vorgabe unzulässig sei.

    Dieser Beschluss mit dem Hinweis auf eine Klage (gegen die RSV) oder sogar die Androhung des Anwaltes,
    ggf. das Mandat niederzulegen (mit der Folge, dass die RSV einen zweiten Anwalt bezahlen müsste)

    soll "Wunder" bewirken!

    ProtokollSeite1.pdf

    ProtokollSSKM.pdf
    Hallo,

    kann sein das ich zu doof bin, aber finde in den PDF's nicht das was du beschreibst !?

    gruss

  7. Avatar von MrSpeedy
    MrSpeedy ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    12.01.2015
    Beiträge
    87
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Ok, melde mich hiermit zurück!


    Verhandlung (LG N-Fü, Az. 10 O 5255/15) gegen die IngDiba ging tatsächlich um (zwei) widerrufene Darlehen.

    Das erste größere Darlehen war in 2009 als Forward aufgenommen und in 2013 per Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung (12655Euro) vor Abnahme gekündigt worden, das andere kleinere, läuft noch...

    WRB war die mit . Also doppelt falsch.

    Gefordert war eine Erstattung der Nichtabnahmentschädigung zzgl. Nutzung dafür seit Zahlung dieser und bei dem anderen, kleineren noch laufenden Darlehen, Beendigung dieses ohne Zahlung einer VFE. Ob da noch eine Rückabwicklung beantragt war, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Der Richter sagte zuerst dazu überhaupt nichts, richtete sogleich das Wort an die Klägervertreterin, ob man denn vergleichsbereit wäre.
    Diese antwortete, eigentlich wolle man dazu erst mal die Gegenseite hören.

    Der Beklagtenvertreter bot dann Erstattung von 10.000Euro an, und keine VFE für das noch laufende Darlehen.

    Die Klägervertreterin setzte aber die Zahlung der kompletten Nichtabnahmeentschädigung, keine VFE für das noch laufende Darlehen und Kostenteilung 75% (Beklagte) / 25% (Klägerin) durch.

    Streitwert wurde auf die Restvaluta (da Feststellungsantrag) des kleinen, noch laufenden Darlehens zum Zeitpunkt des WR (ca. 35.000Euro) + 12.000Euro für die geforderte Rückerstattung (Leistungsantrag) der NAE an.

    Weiterhin wurde eine "kooperative vertragliche Zusammenarbeit der Vertragsparteien" bzgl. der Grundschuld, Widerruflichkeit für die Beklagte und Stillschweigen über den Vergleich vereinbart.


    Aufgefallen ist mir folgendes: der Richter der 10.Zivilkammer äusserte sich vor! dem Vergleich überhaupt nicht, wie er die WRB und ihre Wirksamkeit, Verwirkung, Rechtsmissbrauch, etc. einstuft.

    Erst danach, als es um die Verhandlung bzgl. Stellung der Klageanträge (für den Fall, dass der Vergleich seitens der Beklagten noch widerrufen würde)
    äusserte sich der Richter wie folgt... WRB wäre falsch, Verwirkung und Rechtsmissbrauch wüsste er so jetzt nicht und verwies darauf, dass dies obergerichtlich noch nicht geklärt wäre, ggf. am 01.12. am BGH...

    Aus prozesstaktischen Gründen hätte man hier vor dem Vergleich den Richter bzgl. der Wirksamkeit der WRB deutlicher zu seiner Einschätzung fragen können... denn wenn er sofort gesagt hätte, die WRB wäre falsch, dann stünde grundsätzlich keine NAE oder VFE zu...aber die Klägervertreterin hat hier ja trotzdem fast alles durchsetzen können.

    Ich habe das aber auch schon anders erlebt, wo trotz absolut falscher WRB der BSQ diese noch 1/6 der VFE zugesprochen bekam...

    Dass der Richter das Thema Verwirkung und Rechtsmissbrauch so absolut ungern darlegt bzw. sich äussert, ist natürlich gerade angesichts des jüngst ergangenen und von der Klägervertreterin ebenfalls erstrittene Urteil des OLG Nürnberg vom 11.11.2015 schon etwas... ausweichend...


    Meine Meinung: wer bei der ING-Diba ein Darlehen hat oder hatte, dass diese WRB im Vertrag hat(te) sollte widerrufen und Klage einreichen. Das sollte eine sichere Geschichte sein.


    Hier noch ein Verweis auf die Blog-Seite der Klägervertreterin, es handelte sich um eine WRB der IngDiba ab 2007

    https://www.kredit-widerrufen.com/wid...-a-m/ing-diba/

    Ok, meine ist auch von Anfang 2009. Doch leider nicht exakt die gleiche... ;(

    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist be*ginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Ver*tragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit§ 1Abs. 1, 2 und 4 BGB-lnfoV. Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Ein* gangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30, E-Mail: Baufiservice@ing-diba de

    Wlderrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zin*sen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs.
    recht ausgeübt haben.

    Ende der Wlderrufsbelehrung

  8. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    11.08.2015
    Ort
    NRW
    Beiträge
    161
    Danke
    50

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    hat hier jemand Informationen (Urteile, Vergleiche etc.) zu Immobilienkredit-Widerrufen mit der DSL-Bank (Post-Bank) mit der Widerrufsbelehrung aus 2004 ?

  9. Avatar von casixx
    casixx ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    11.03.2015
    Beiträge
    196
    Danke
    134

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    DSL Bank, Kredit*vertrag vom 23.08.2006
    Land*gericht Bonn, Urteil vom 24.07.2015 (nicht rechts*kräftig)
    Aktenzeichen: 3 O 277/14
    Kläger*vertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, Trier
    Besonderheit: Laut Land*gericht Bonn sind Klagen von Verbrauchern gegen die DSL Bank stets auch beim Land*gericht Bonn möglich.
    DSL Bank, Kredit*vertrag vom 25.10./02.11.2006
    Land*gericht Hamburg, Urteil vom 15.10.2015 (nicht rechts*kräftig)
    Aktenzeichen: 313 O 39/15
    Kläger*vertreter: Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel
    DSL Bank, Darlehens*vertrag vom 25.05.2007
    Land*gericht Lübeck, Urteil vom 14.05.2014
    Aktenzeichen: 3 O 288/13
    Vergleich vor dem Schleswig-Holsteinischen Ober*landes*gericht
    Aktenzeichen: 5 U 210/14
    Kläger*vertreter: Rechtsanwälte Loh, Luig & Matzkat, Lübeck
    DSL Bank, Darlehens*verträge vom NN.04.2009
    Land*gericht Bonn, Urteil vom 10.07.2015 (nicht rechts*kräftig)
    Aktenzeichen: 3 O 285/14
    Kläger*vertreter: Rechtsanwälte Kunz und Kollegen, Saarbrücken
    Besonderheit: Trotz Vorliegens eines Fern*absatz*geschäftes fehlte in den Widerrufs*belehrungen ein § 312 d Abs. 2 BGB a.F. entsprechender Hinweis zum Frist*beginn.
    DSL Bank, Kredit*vertrag vom 15.09.2009
    Land*gericht Bonn, Hinweis*beschluss vom 19.08.2015
    Aktenzeichen: 17 O 154/15
    Kläger*vertreter: Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann, Stuttgart
    Besonderheit: Das Land*gericht Bonn hält die Widerrufs*belehrung für fehler*haft, weil Angaben zu den Rechts*folgen des Widerrufs fehlen. Hierüber ist jedoch bei Fern*absatz*verträgen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 4 S. 1 BGB-InfoV bei Fern*absatz*verträgen zu informieren.
    DSL Bank, Forward-Darlehens*vertrag vom 15.10.2010
    Land*gericht Lübeck, richterlicher Hinweis vom 14.05.2014
    Aktenzeichen: 3 O 43/14
    Kläger*vertreter: Rechtsanwälte Loh, Luig & Matzkat, Lübeck
    Besonderheit: Die Kreditnehmer hatten 2010 ein Forward-Darlehen der DSL-Bank aufgenommen. Später widerriefen sie den Vertrag. Die hinter der DSL Bank stehende Post*bank klagte auf Zahlung einer Nicht*abnahme*entschädigung. Der Widerruf sei unbe*rechtigt. Nach dem das Gericht darauf hingewiesen hatte, dass der Widerruf entgegen der Ansicht der Bank wirk*sam sein dürfte, nahm die Post*bank die Klage zurück.
    DSL Bank, Darlehens*vertrag vom 28.12.2011/16.01.2012
    Ober*landes*gericht Koblenz, Hinweis*beschluss vom 15.10.2015
    Aktenzeichen: 8 U 241/14
    Kläger*vertreter: Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Mainz
    Besonderheit: Die Kreditnehmer hatten bei der DSL Bank einen Kredit*vertrag abge*schlossen, um einen Neubau zu finanzieren. Sie erhielten keine Baugenehmigung. Die Bank forderte eine Nicht*abnahme*entschädigung in Höhe von 24 000 Euro. Der Widerruf des Vertrags komme zu spät. Das Land*gericht Mainz hatte die Kredit*widerrufs*klage abge*wiesen (Aktenzeichen: 6 O 66/14). Das Ober*landes*gericht wies jetzt darauf hin, dass es die Widerrufs*belehrung für falsch und den Widerruf des Vertrags durch die Kläger daher für recht*zeitig und wirk*sam hält. Weitere Details auf der Homepage von Rechtsanwältin Heidrun Jakobs.

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hallo,

    kann sein das ich zu doof bin, aber finde in den PDF's nicht das was du beschreibst !?

    gruss

    Hier, auf Seite 2:

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:Bildschirmfoto 2015-11-25 um 11.24.41.png 
Hits:3 
Größe:51,8 KB 
ID:2054

  11. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    11.08.2015
    Ort
    NRW
    Beiträge
    161
    Danke
    50

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    DSL Bank, Kredit*vertrag vom 23.08.2006
    Land*gericht Bonn, Urteil vom 24.07.2015 (nicht rechts*kräftig)
    Aktenzeichen: 3 O 277/14
    Kläger*vertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, Trier
    Besonderheit: Laut Land*gericht Bonn sind Klagen von Verbrauchern gegen die DSL Bank stets auch beim Land*gericht Bonn möglich.
    DSL Bank, Kredit*vertrag vom 25.10./02.11.2006
    Land*gericht Hamburg, Urteil vom 15.10.2015 (nicht rechts*kräftig)
    Aktenzeichen: 313 O 39/15
    Kläger*vertreter: Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel
    DSL Bank, Darlehens*vertrag vom 25.05.2007
    Land*gericht Lübeck, Urteil vom 14.05.2014
    Aktenzeichen: 3 O 288/13
    Vergleich vor dem Schleswig-Holsteinischen Ober*landes*gericht
    Aktenzeichen: 5 U 210/14
    Kläger*vertreter: Rechtsanwälte Loh, Luig & Matzkat, Lübeck
    DSL Bank, Darlehens*verträge vom NN.04.2009
    Land*gericht Bonn, Urteil vom 10.07.2015 (nicht rechts*kräftig)
    Aktenzeichen: 3 O 285/14
    Kläger*vertreter: Rechtsanwälte Kunz und Kollegen, Saarbrücken
    Besonderheit: Trotz Vorliegens eines Fern*absatz*geschäftes fehlte in den Widerrufs*belehrungen ein § 312 d Abs. 2 BGB a.F. entsprechender Hinweis zum Frist*beginn.
    DSL Bank, Kredit*vertrag vom 15.09.2009
    Land*gericht Bonn, Hinweis*beschluss vom 19.08.2015
    Aktenzeichen: 17 O 154/15
    Kläger*vertreter: Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann, Stuttgart
    Besonderheit: Das Land*gericht Bonn hält die Widerrufs*belehrung für fehler*haft, weil Angaben zu den Rechts*folgen des Widerrufs fehlen. Hierüber ist jedoch bei Fern*absatz*verträgen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 4 S. 1 BGB-InfoV bei Fern*absatz*verträgen zu informieren.
    DSL Bank, Forward-Darlehens*vertrag vom 15.10.2010
    Land*gericht Lübeck, richterlicher Hinweis vom 14.05.2014
    Aktenzeichen: 3 O 43/14
    Kläger*vertreter: Rechtsanwälte Loh, Luig & Matzkat, Lübeck
    Besonderheit: Die Kreditnehmer hatten 2010 ein Forward-Darlehen der DSL-Bank aufgenommen. Später widerriefen sie den Vertrag. Die hinter der DSL Bank stehende Post*bank klagte auf Zahlung einer Nicht*abnahme*entschädigung. Der Widerruf sei unbe*rechtigt. Nach dem das Gericht darauf hingewiesen hatte, dass der Widerruf entgegen der Ansicht der Bank wirk*sam sein dürfte, nahm die Post*bank die Klage zurück.
    DSL Bank, Darlehens*vertrag vom 28.12.2011/16.01.2012
    Ober*landes*gericht Koblenz, Hinweis*beschluss vom 15.10.2015
    Aktenzeichen: 8 U 241/14
    Kläger*vertreter: Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Mainz
    Besonderheit: Die Kreditnehmer hatten bei der DSL Bank einen Kredit*vertrag abge*schlossen, um einen Neubau zu finanzieren. Sie erhielten keine Baugenehmigung. Die Bank forderte eine Nicht*abnahme*entschädigung in Höhe von 24 000 Euro. Der Widerruf des Vertrags komme zu spät. Das Land*gericht Mainz hatte die Kredit*widerrufs*klage abge*wiesen (Aktenzeichen: 6 O 66/14). Das Ober*landes*gericht wies jetzt darauf hin, dass es die Widerrufs*belehrung für falsch und den Widerruf des Vertrags durch die Kläger daher für recht*zeitig und wirk*sam hält. Weitere Details auf der Homepage von Rechtsanwältin Heidrun Jakobs.

    besten Dank für die Hinweise ( siehe auch test.de) !

    aber diese Urteile haben nicht die Widerrufsbelehrung aus 2004 zu Grunde liegen, da die Verträge später abgeschlossen worden sind.
    Oder hat sich der Text bei der DSL-Bank von 2004 bis 2008 nicht geändert ?

  12. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Ok, meine ist auch von Anfang 2009. Doch leider nicht exakt die gleiche... ;(

    @MrSpeedy

    Wir haben beide dieselbe WRB. Meine ist von 11.2009.

    ...Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG.
    Das Verfahren am LG N betraf 2 Darlehensverträge. Einen aus 2007 und einen Forward aus 2009.

    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die DiBa in 2009 noch die WRB aus 2007 für den Forward verwendet hat. Deshalb vermute ich mal, dass der Forward "unsere" WRB enthielt, die ebenfalls fehlerhaft ist, aber nicht gleich "doppelt", wie die aus 2007.

    Da beide Seiten um einen Vergleich bemüht waren, ist dieser Punkt in der mündlichen Verhandlung wohl nicht angesprochen worden.

  13. Avatar von MrSpeedy
    MrSpeedy ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    12.01.2015
    Beiträge
    87
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Harley

    Vielen Dank

  14. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Cuby
    Ich weiß nicht so recht, ob ich mir wünschen soll, dass das Urteil am 1. Dezember wirklich verkündet wird. Meiner Meinung nach
    ist das einer der Fälle in denen ich sagen würde, wenn nicht rechtsmissbräuchliches Handeln, wann dann? Ich sehe die Chancen
    für die Bank definitiv höher als bei der normalen: Ich widerrufe mein Haus-Darlehen Geschichte und die Instanzgerichte werden
    das Urteil des BGH wohl eher auf alles übertragen anstatt dann zu differenzieren, dass bei dem einen rechtsmissbräuchlich gehandelt wird,
    bei dem anderen nicht.

    Ich hoffe nur, dass der BGH im Zuge seines Urteils, wenn es denn stattfindet, auch die ein oder andere Zeile zu den "normalen" Widerrufssachen
    verliert, die nicht mit verbundenen Verträgen zusammenhängen.
    Hast du einen Link zum Urteil der Vorinstanz? ggf. auch das Urteil als PN.
    Das würde ich auch gerne mal lesen.

    Wo siehst du den entscheidenden Unterschied? Hier will sich der DN von einer gescheiterten Investition durch WR lösen, der "gemeine" DN eines Baudarlehens will den WR zur Senkung seiner Zinszahlung bzw. Vermeidung von VFE nutzen. In beiden Fällen geht es darum sich von einem wirtschaftlich ungünstigen Vertrag zu lösen.

  15. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    ...
    Da beide Seiten um einen Vergleich bemüht waren, ist dieser Punkt in der mündlichen Verhandlung wohl nicht angesprochen worden.
    Das war mE falsch, denn man hätte eine bessere Ausgangslage für einen Vergleich gehabt.

    PS: Siehe auch Beitrag #8215.

  16. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    12.03.2015
    Beiträge
    78
    Danke
    19

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fishtowner
    Moin an alle,
    man müßt Ihr alle Zeit haben, wenn ich das hier so verfolge....
    Ich hätte gerne nochmal Eure Meinung zu dem in der Klage geschriebenen Text.

    Hintergrund: WB wurde durch mich für fehlerhaft befunden, habe danach sofort
    einen RA eingeschaltet, der danach den Widerruf erklärte.
    (Schreiben an SK durch RA und dann aussergerichtliche Verhandlung mit dieser durch mich alleine)
    Mußte dann den RA wechseln.
    Ihr habt geschrieben, dass die Gerichte, die vorgerichtlichen Kosten nicht anerkennen,
    wenn man selbst den Widerruf nicht erklärt hat:
    Also zum Text in der Klage:

    Aufgrund Seitens der Kläger erklärten Widerrufs wurde das
    Darlehensverhältnis in ein Rückgewährverhältnis gewandelt.
    Die Beklagte befindet sich in Verzug. Auf-
    grund dieses Verzuges, aber insbesondere auch von der
    Verwendung einer unwirksamen Widerrufsbelehrung ist
    die zur Erstattung der angefallenen nicht festsetzbaren
    Rechtsverfolgungskosten die durch die Inanspruchnahme
    des Kollegen Rechtsanwalt XXXXXXX, in XXXXXX
    (vgl. Anlage K3)
    angefallen sind, verpflichtet zu tragen. Diese beziffern
    sich anhand des zuvor dargestellten Streitwertes.

    Gegenstandswert: 18.XXX,XX €

    1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 9XX,XX €
    Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
    Nettobetrag 9XX,xx €
    19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 1xx,xx €
    Gesamtbetrag 1.xxx,xx €


    Sollte ich den RA anweisen, diesen Punkt aus der Klage zu nehmen,
    um ggf. nicht auf einen Teil der Kosten sitzen zu bleiben?
    Sind das dann nur "diese Kosten" oder wird dann anteilig auch
    Zinsen etc gekürzt?

    Hatte Glück ( 1. RA war billig!!!!)

    Gruß
    Fishtowner
    War so viel los und ist wohl untergegangen. Deshalb nochmal gefragt

  17. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    11.08.2015
    Ort
    NRW
    Beiträge
    161
    Danke
    50

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich hab hier noch eine Widerrufsbelehrung aus 2005. Würde gerne Eure Meinung hierzu hören.

    Der Vertrag kam auf dem Postweg zustande !

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:WRB db aus 2005 Kopie.jpg 
Hits:22 
Größe:243,2 KB 
ID:2055

  18. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Komplett unzulässig - Widerruf und Klage.


    Deutsche Bank ist gut, die haben inzwischen Kreide gefressen und bieten annehmbare Vergleiche. Allerdings meist erst nach Klageerhebung......

  19. Avatar von Lissi
    Lissi ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.10.2015
    Beiträge
    26
    Danke
    14

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Komplett unzulässig - Widerruf und Klage.


    Deutsche Bank ist gut, die haben inzwischen Kreide gefressen und bieten annehmbare Vergleiche. Allerdings meist erst nach Klageerhebung......
    Davon, dass die Kreide gefressen hätten, merke ich nichts...

  20. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Das war mE falsch, denn man hätte eine bessere Ausgangslage für einen Vergleich gehabt.
    Was willst du machen, wenn der Richter die Verhandlung gleich mit der Frage nach der Vergleichsbereitschaft eröffnet?
    Immer langsam Herr Richter, lassen Sie uns doch mal die Sach- und Rechtslage in aller Ruhe erörtern?

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fishtowner
    War so viel los und ist wohl untergegangen. Deshalb nochmal gefragt
    Ich glaube, der Klageantrag für außergerichtliche RA-Kosten erhöht nicht den Streitwert...wenn Du mit Kosten anteilige Prozesskosten meinst...

    Aber... in einem Fall am LG N-Fü von einem Forenteilnehmer hier war es so, dass der RA in seinen außergerichtlichen Schriftsätzen an die Bank einen Datumsfehler (dadurch erschien es so, als wenn das Schreiben vor dem WR den der Kläger selbst erklärt hatte, an die Bank ging) hatte und dadurch die außergerichtlichen Kosten nicht geltend machen konnte...

    Kostenteilung war dann 30/70... da sonst keine Bedingungen der Rückabwicklung Teil der Klage waren, nehme ich an, dass das Gericht diese RA-Kosten die nicht erstattbar waren, anteilig umgesetzt hat...

    Wenn Dein RA den WR erklärt hat, kannst Du es vergessen. Der Fehler wird häufig gemacht. Die Gegenseite war noch nicht in Verzug gesetzt, demnach sind die Kosten vom Kläger zu tragen.
    Sollte Dein Anwalt darauf beharren, den Klagepunkt drin zu lassen...nach dem Motto, vielleicht kommen wir doch durch...dann würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass, sollte es zu einer Kostenteilung kommen, er dann diese Kosten tragen müsse...

    ;-)

Ähnliche Themen

  1. Diesel-Widerrufsjoker

    Von S. Schweers im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 139
    Letzter Beitrag: 25.09.2021, 14:38
  2. Widerrufsjoker

    Von Bimaar im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.02.2017, 08:14
  3. Widerrufsjoker - Klageschrift

    Von eugh im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 09.01.2017, 09:50
  4. Widerrufsjoker bei RIESTER

    Von rupa im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.12.2015, 07:58
  5. Widerrufsjoker Rückabwicklung

    Von immerfernweh im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 10:42