BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

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    Ausrufezeichen BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Hallo an Alle finanzler -

    mal angenommen ein Kunde hätte bei der BSQ Bauspar.. (ehemals Quelle) seit 2004 einen BSV Tarif Q12 mit Bonuszins (2% Basiszins + 2,75% Bonuszins).
    Bewertungszahl 614, vor Jahren zugeteilt, Zuteilung jedoch bislang nicht angenommen.
    Die Bausparsumme beträgt z.B. 10.000 Eur der Kontostand 9'.

    Der bislang auf einem extra Konto angesammelte Bonuszins 1.500 Eur (Bonuszinsen werden jährlich auf einem Sonderkonto gebucht sind im Jahr der Gutschrift steuerpflichtig und werden im Kontoauszug ausgewiesen).

    Der Kunde hätte bei der BSQ angerufen und ihm wurde telefonisch gesagt, der Vertrag wäre sowieso überspart, da nicht nur der Kontostand des Kontoauszugs 9.000 zählen würde, sondern der Kontostand 9' + der auf dem Kontoauszug separat vermerkte Bonuszins 1500 und somit deutlich über der Bausparsumme.

    Es wäre das Beste, der Kunde würde baldmöglichst selbst kündigen. Andernfalls könnte bei einer Bestandsanalyse durch die Bausparkasse auffallen, dass dieser überspart wäre und hätte die Kündigung durch die BSK zur Folge.
    Bei Kündigung durch die BSK wäre der Nachteil, dass nach §3 (2) der ABB der Bonus hinfällig wäre, bzw. durch die BSK einbehalten werden könnte.

    angenommen, in den ABB Tarif Q12 wäre folgendes zu finden:
    §2 Sparzahlungen:
    (1) Der mtl. Bausparbeitrag bis zur 1. Auszahlg. aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).

    §3 Verzinsung des Sparguthabens:
    (1) ..Guthaben wird mit 2% verzinst (Basiszins). Bei Bonustarif erhöht sich die Verzinsg. um einen Bonus von 2,75% auf eine Gesamtverzinsung von 4,75% pro Jahr.

    (2) Der Bonuszins nach Abs.1 wird gewährt, wenn
    - der Bausparer nach §15 kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet und
    - der BSV zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 J. bestanden hat und
    - die Bewertungsz. mind. 160 beträgt

    Der Bonus wird auf einem Sonderkto. geführt u. wird bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig. Er wird dem Bausparkto. zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben u. bei der Auszahlg. zusammen mit dem Guthaben und den Basiszinsen ausgezahlt. Die Basiszinsen und der Bonus werden nicht gesondert ausgezahlt.


    Meiner Meinung nach ist der Vertrag mit Kontostand 9' noch nicht überspart, da der Kontostand laut Kontoauszug noch unter der Bausparsumme von 10' liegt.
    Auch kann ich aus §3(2) nicht herauslesen, dass der Bonus gestrichen werden könne.

    Wie seht ihr dies - gibt es hierzu eine ganz klare Regelung?


    Der Regelsparbeitrag beträgt 40 Eur pro Monat (wären 480/Jahr).
    In den ersten Jahren wurde nur einmal jährlich 750 einbezahlt.
    In den letzten Jahren nur 480. Die Kasse teilt mit, dass entsprech. den ABB die regelmäßige Besparung des BSV vorgesehen ist. Die Regelsparrate gem. §2. Bei bereits zugeteilten BSV ist die Einzahlung der Regelsparrate ebenfalls, bis zur 1. Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme zu erbringen. Sonderzahlungen werden selbstverständlich nach §2 (3) ABB berücksichtigt.

    ABB §2(2): Die BSK kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen.

    (3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechng von Sonderzahlgungen nicht geleistet und ist er der schriftl. Aufforderg. der BSK zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachgekommen, kann die BSK den Vertrag kündigen.



    Wäre der Kunde durch die anfänglichen Einzahlungen von 750 pro Jahr noch lange nicht im Rückstand, da selbst im Extremfall, wenn der Kunde in 2015 nur 10.-Eur/Jahr einzahlen würde, das Zuviel aus den ersten Jahren zunächst auf die Regelsparbeiträge angerechnet werden würde?
    Oder bezieht sich diese Anrechnung nur auf das jeweilige Jahr?

    Schon mal ganz lieb Danke für Eure Ansichten zu diesem Sachverhalt.

  2. Avatar von KlausZ
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Hallo Gudi, ich habe auch den Q12, auch knapp überspart deshalb Kündigung akzeptiert um Probleme zu vermeiden. Die kamen trotzdem (Bonusverweigerung). Habe Bafin informiert, Schlichtung dauert, deshalb bereite ich die Klage vor R'versicherung hat Kostenübernahme zugestimmt.
    Meine Frage zu deiner Q8 : Gab es da auch diesen ominösen §15 oder einen anderen mit Darlehensverzicht bzw. Kündigung durch BSQ?
    Wir sollten zwecks Erfahrungsaustausch in Kontakt bleiben.
    KlausZ

    s. bei "Donna": Faktischer Darlehensverzicht: OLG Stuttgart Az 9 U 151/11
    OLG Stuttgart Az 9 U 151/11

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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Hallo an den Fachmann,
    als Bausparkunde kann man das aber auch anders sehen. Hier einige Argumente und Fakten, denn es gibt auch die Begriffe "konkludentes Handeln und Treu und Glauben" und die kennen auch manche Gerichte:
    Sparleistungen bis in Höhe der Bausparsumme sieht auch 2011 das OLG Stuttgart Az 9 U 151/11 als faktischen Darlehensverzicht.


    Desgleichen die Überzahlung und
    ebenso ist die Annahme der Kündigung ein faktischer Darlehensverzicht!




    Das Verstreichen lassen der Annahmefrist stellt ansich auch bereits einen Verzicht auf die Annahme des Bauspardarlehens dar. Damit wäre nach §15 die Bedingung >Verzicht auf..< gegeben und der Bonuszins ist auszuzuzahlen.




    Bausparvertrag Q12 der BSQ.


    Gibt in der Anlage eine “Vorteilsgarantie


    Pkt 2 : >zusätzlich gibt es 2,75% Bonuszins wenn Sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen<
    Darlehen wurde nicht in Anspruch genommen!-


    unten im Text: >Kompetente Beratung wird garantiert<
    - tatsächlich aber wurde in keinem Schreiben oder Telefonat auf den Bonusverlust hingewiesen!


    >keine versteckten Kosten< oder >böse Überraschungen<
    - tatsächlich werden die verweigerten Bonuszinsen später als Verlust in der Steuererklärung ausgewiesen!
    sind >versteckte Kosten/Verluste und eine >böse Überraschung< ? Oder was sonst ?


    Weiterhin wird schon in der Annahme-Erklärung ausgeführt:
    > wenn die Bausparmittel erst später benötigt werden, brauchen Sie nichts weiter zu tun<




    außerdem wäre zur „kompetenten Beratung zu prüfen:


    Beratungsfehler!?
    Verbraucherzentrale >Die Frage in Ihrem Fall ist, ob die BSQ Bauspar AG darüber hätte informieren müssen, dass der Verlust des Bonus droht, wenn sie selbst kündigt<.


    Abschließend: Der überwiegene Teil der Bausparvertraege wird zu Sparzwecken genutzt und von den Bausparkassen auch so beworben.

    Damit ist der Darlehensverzicht eben der Normalfall.
    Das wird auch vom Gesetzgeber durch die Bausparprämie unterstützt, die immer auch fürs Sparen ausgezahlt wird.

  4. Avatar von gudi
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??

    Hallo KlausZ,
    ich habe die ABBs von Q8 und Q12 verglichen. Sie sind im Wortlaut absolut identisch. Lediglich die Höhe der Zinsen wurde verändert.
    Bei der BaFin habe ich am 09.05.2017 eine Eingabe gemacht, im August erhielt ich ein Schreiben, dass der Schriftwechsel mit dem Kreditinstitut nicht abgeschlossen sei.

  5. Avatar von benaja
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    Standard AW: BSQ droht mit Wegfall der Bonuszinsen ??


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