Mal wieder: BU in Schicht 1 durch Kopplung an Basisrente

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  1. Avatar von Terado
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    Standard Mal wieder: BU in Schicht 1 durch Kopplung an Basisrente

    Guten Abend,

    Erstmal zu mir:
    Ich bin 26J., angehender Arzt, und werde dementsprechend bei Berufsstart oder spätestens nach einem Arbeitsjahr wohl am Spitzensteuersatz angelangt sein und bei der Arbeitsmarktsituation in Deutschland wohl auch erstmal nicht arbeitslos.
    Nun habe ich mich mit einer BU beschäftigt und mir wurde von einem mir kompetent erscheinenden Versicherungsberater des in diesem Forum eher unbeliebten MLP zu der Allianz Basisrente Startup Invest geraten.
    Dies ist eine Kopplung der BU mit einer Rürup Rente.
    Die Konditionen wären hier ein 10% Renten-Airbag, 2% Dynamik der BU im Eintrittsfall, sowie 5% Dynamik des Beitrages jährlich, ausgelegt bis 67J.
    Hierfür würde ich bei einer Absicherung von 1000€ die ersten 3 Jahre 29Euro zahlen, danach dann 97€. Bei einer Absicherung von 2000€ dann dementsprechend das Doppelte.
    Ich habe mich natürlich auch selbstständig Informiert und bin auch auf sehr viel Kritik an der Verlegung der BU in die erste Schicht gestoßen.
    Allerdings ist laut Aussage meines Beraters die Entkopplung des Vertrages und somit der Wechsel der BU in die 3. Schicht jederzeit möglich, falls ich die Rürup nichtmehr bezahlen will oder kann, so dass ich eigentlich keinen Nachteil habe erstmal den Kombivertrag zu unterschreiben.
    Desweiteren denke ich, dass der steuerliche Vorteil bei mir schon sinnvoll wäre, da ich davon ausgehe die meiste Zeit meines Lebens den Spitzensteuersatz zu bezahlen.
    Eine Sache die ich noch überlege, wäre das Ende der BU schon auf 60 zu verlegen, da hierdurch der Vertrag deutlich günstiger würde und ich bis dahin wohl auch genug angespart habe, meine potentiellen Kinder dann aus dem Haus wären und ich auch familiär noch gut abgesichert bin...
    Ist der Kombi-Vertrag denn wirklich auch in meinem Fall per se schlecht und abzuraten, und wenn ja mit welcher Argumentation? Oder könnte dieser Vertrag bei mir doch sinvoll sein?
    Vielen Dank schonmal für die Mühe und eine gute Nacht!

  2. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Mal wieder: BU in Schicht 1 durch Kopplung an Basisrente

    Ha, ich mach das jetzt auch mal mit Strg+C und Strg+V...

    Genau die gleichen Vorteile, die für den Basisrenten-Unsinn bestehen (10% Dynnamik etc.) gibt es auch für das gleiche Produkt in der Schicht 3. (das ist also nix Basis-Renten typisches, sondern das sind reine Produktmerkmale eines Kombiproduktes beim gleichen Versicherer),
    das gleiche Produkt kann also ebenso in Schicht 3 angesiedelt werden - und da gehört es auch hin, wenn es um die Absicherung des BU-Risikos geht.

    Schicht 1 (=Basisrente) vs. Schicht 3 in Kurzversion:
    Vorteil Basisrente: Steuerlicher (Teil)Abzug der Beiträge in der Ansparphase (A), dagegen erhebliche steuerliche Nachteile in der Leistungsphase (L) (=auch im BU Falle!!)
    Schicht 3 Produkt: Nachteil in (A), dafür erheblicher Vorteil in der Leistungsphase (L) (auch wenn die Jungs dieses Vertriebes immer was anderes erzählen - ich glaube, keiner von denen hat wirklich Erfahrung mit Leistungsfällen
    und daher keine Ahnung, wie das steuerlich behandelt wird!)
    Da wir bei einer BU nicht wissen, wann sie eintritt, wissen wir nicht, wann aus (A) der Fall (L) wird. Es kann also morgen aus dem Vorteil ein Nachteil werden.
    Deshalb: BU Absicherung gehört in Schicht 3. Eine Basisrente kann man immer noch separat als reinen Sparvertrag (Fondspolicen oder was auch immer) machen, wenn genug Kohle übrig ist, und das zu versteuernde Einkommen dauerhaft planbar ist.

    Andernfalls läuft man Gefahr, daß man wegen eines einmonatigen Steuervorteils (Achtung Extremfall!) eine lebenslang deutlich erhöhte Steuerzahlung hin nehmen muss. Auch für die mit 67 einsetzende Altersrente.
    Da hilft auch kein "Entkoppeln" mehr. Damit wird nur eine Problemlösung signalisiert für eine Problem, das eigentlich gar keines ist.

    Mal ganz abgesehn davon: in meinen Augen ist die Allianz BU für einen Mediziner eher Sub-optimal - um es mal vorsichtig auszudrücken...

    EDIT: Kenne übrigens etliche Jung-Mediziner, die nach drei-vier Jahren noch deutlich Luft zum Spitzensteuersatz haben....selbst hier im Frankfurter Raum, wo ja nicht wirklich schlecht verdient wird...

  3. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Mal wieder: BU in Schicht 1 durch Kopplung an Basisrente

    Zitat Zitat von Peter Wolnitza
    EDIT: Kenne übrigens etliche Jung-Mediziner, die nach drei-vier Jahren noch deutlich Luft zum Spitzensteuersatz haben....selbst hier im Frankfurter Raum, wo ja nicht wirklich schlecht verdient wird...
    Ich habe mich auch schon gewundert, aber er schrieb: die meiste Zeit seines Lebens. Dann muss er allerdings auch nach dem Rentenbeginn für die voll steuerpflichtige Basis-Rente den Spitzensteuersatz aufwenden. Wissen wir alles nicht, möglich wäre es durch Heirat einer Spitzenverdienerin und später durch hohe Vermögenseinkünfte (Kapitalertrag, V+V usw.).

    Mein Sohn hat gegen den Vorschlag des MLP-Beraters die BU-Versicherung als selbstständige Versicherung abgeschlossen, das heißt, sie ist unabhängig von einer anderen Versicherung und wird im Leistungsfall nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

  4. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Mal wieder: BU in Schicht 1 durch Kopplung an Basisrente

    Zitat Zitat von Hanomag
    Mein Sohn hat gegen den Vorschlag des MLP-Beraters die BU-Versicherung als selbstständige Versicherung abgeschlossen, das heißt, sie ist unabhängig von einer anderen Versicherung und wird im Leistungsfall nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
    Moin,
    2 Dinge in aller Kürze:
    - ein mlp Verkäufer ist KEIN Berater - er verkauft das, was von der obersten Heeresleitung als Produkt des Monats vorgegeben wird, d.h. er weiss vor der Beratung schon genau, welches Produkt für Dich das richtige ist.
    Das hat mit Beratung 0,0 zu tun

    - nur damit es nicht wieder in den falschen Hals kommt: Für die Versteuerung einer BU-Rente ist es völlig egal, ob sie aus einem Kombiprodukt oder einem eigenständigen BU Vertrag kommt.
    Die Schicht, in der das Produkt angesiedelt ist, entscheidet über die Besteuerung!

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Mal wieder: BU in Schicht 1 durch Kopplung an Basisrente

    Zitat Zitat von Peter Wolnitza
    - ein mlp Verkäufer ist KEIN Berater - er verkauft das, was von der obersten Heeresleitung als Produkt des Monats vorgegeben wird, d.h. er weiss vor der Beratung schon genau, welches Produkt für Dich das richtige ist.
    Auf jeden Fall weiss er, was für ihn besser ist.
    Zitat Zitat von Peter Wolnitza
    Das hat mit Beratung 0,0 zu tun
    Das dürften die jetzt aber nicht lesen.
    Zitat Zitat von Peter Wolnitza
    - nur damit es nicht wieder in den falschen Hals kommt: Für die Versteuerung einer BU-Rente ist es völlig egal, ob sie aus einem Kombiprodukt oder einem eigenständigen BU Vertrag kommt.
    Die Schicht, in der das Produkt angesiedelt ist, entscheidet über die Besteuerung!
    Und dennoch muss man wissen, wie die BU-Rente eines eigenständigen BU-Vertrags versteuert wird.

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