Zur (vorläufigen) Nichtabhängigkeit von einer Bafin-Lizenz muss ein "Marktplatzbetreiber" (Angebot und Nachfrage, Vermittlung dieser -> vereinfacht ausgedrückt) auf Dreipersonenverhältnisse verzichten und Zweipersonenverhältnisse herbeiführen. Das ist grundsätzlich auch
machbar, es gilt die eleganteste Lösung zu finden.

An folgender Stelle sehe ich einen (für mein Empfinden) Optimalzustand: sobald der Leitungssteller durch seine Leistung einen Vergütungsanspruch bewirkt, wird der ausgehandelte Geldbetrag automatisch vom sonstigen Zahlkonto des Leistungsempfängers an das Konto des Leistungsstellers gebucht.
In anderen Worten: der potentielle Leistungsempfänger stimmt zu, dass, sobald ein Leistungssteller einen Vergütungsanspruch bewirkt, eine automatische Abbuchung von seinem an das Zahlkonto des Leistungssteller geht.
Was mir hieran gefallen würde: - keine Bafin-Lizenz notwendig, da keine Verwaltung von Geldern durch Plattformbetreiber -> trotzdem hoher Automatisierungsgrad in der Zahlungsabwicklung zu Gunsten der Nutzer
Doch ist das so machbar? Ich hab da eben meine Zweifel... aber fragen kostet ja nichts. Bitte straft mich nicht für meine Unwissenheit, manche Dinge kann man nicht wissen.